Kultusminister Konferenz

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282. Plenarsitzung der Kultusminsterkonferenz am 04./05.Juni 1998 in Düsseldorf

Am 04./05.Juni 1998 fand unter dem Vorsitz von Ministerin Anke Brunn (Nordrhein-Westfalen) die 282.Plenarsitzung der Kultusministerkonferenz im Landtag des Landes Nordrhein-Westfalen in Düsseldorf statt.

Im Mittelpunkt der Beratungen standen folgende Themen:

  • Vereinbarung über den Erwerb der Fachhochschulreife in beruflichen Bildungsgängen
  • Neufassung der Vereinbarung über die gegenseitige Anerkennung der an Berufsoberschulen erworbenen Zeugnisse
  • Nachfolge des Generalsekretärs der Kultusministerkonferenz

Die Kultusministerkonferenz wählte Ministerin Renate Jürgens-Pieper (Niedersachsen) in Nachfolge des aus der Konferenz ausgeschiedenen Ministers a.D. Prof. Rolf Wernstedt turnusgemäß zur 3. Vizepräsidentin der Kultusministerkonferenz. Zum Vorsitzenden der Kommission "Sport" wählte die Konferenz Staatssekretär Dr. Klaus-Henning Lemme (Niedersachsen), der damit die Nachfolge von Frau Jürgens-Pieper antritt, die als Ministerin dieses Amt abgibt. Nach Ablauf der dreijährigen Wahlperiode ist erneut Ministerialdirigent Dr. Peter Krug (Rheinland-Pfalz) zum Vorsitzenden des Ausschusses für Fort- und Weiterbildung der Kultusministerkonferenz gewählt worden.

Die Ministerinnen und Minister führten am ersten Sitzungstag, dem 04.Juni 1998, ein Gespräch mit Schriftstellerinnen und Schriftstellern und Vertretern literarischer Institutionen zum Thema: "Politik und Schriftsteller - Kultur im Dialog".

Vereinbarung über der Erwerb der Fachhochschulreife in beruflichen Bildungsgängen

Die Kultusministerkonferenz hat auf ihrer 282. Plenarsitzung am 4./5. Juni 1998 in Düsseldorf eine Vereinbarung über den Erwerb der Fachhochschulreife in beruflichen Bildungsgängen verabschiedet. Darin wird aufbauend auf dem Mittleren Bildungsabschluß beschrieben, wie in verschiedenen beruflichen Bildungsgängen auf der Grundlage ihrer Bildungsinhalte, ihres Anspruchsniveaus und ihrer Leistungsnachweise die Fachhochschulreife erworben werden kann.

Voraussetzungen für den Erwerb der Fachhochschulreife sind nach der neuen Vereinbarung

  • der Abschluß einer mindestens zweijährigen Berufsausbildung nach dem Recht des Bundes oder der Länder; die Mindestdauer für doppeltqualifizierende Bildungsgänge beträgt drei Jahre,
  • oder der Abschluß eines mindestens zweijährigen berufsqualifizierenden schulischen Bildungsganges, bei zweijährigen Bildungsgängen in Verbindung mit einem einschlägigen halbjährigen Praktikum bzw. einer mindestens zweijährigen Berufstätigkeit,
  • oder der Abschluß einer Fachschule/Fachakademie.

Gemeint sind damit anerkannte Ausbildungsberufe, Berufsfachschulen, die einen Berufsabschluß verleihen (z. B. den des technischen oder kaufmännischen Assistenten), Schulen, die auf eine Berufsausbildung vorbereiten und Fachschulen im Bereich der beruflichen Weiterbildung, die z.B. zum staatlich geprüften Techniker, Gestalter, Betriebswirt, staatlich anerkannten Erzieher oder Hauswirtschafter ausbilden.

Der Erwerb der Fachhochschulreife über einen beruflichen Bildungsgang setzt in diesem Bildungsgang den mittleren Bildungsabschluß voraus. Der Nachweis des mittleren Bildungsabschlusses muß vor der Fachschulabschlußprüfung erbracht werden.

Die Fachhochschulreife wird ausgesprochen, wenn die zeitlichen Rahmenvorgaben und inhaltlichen Standards, die die Vereinbarung feststellt, erfüllt werden. Die Standards können auch im berufsbezogenen Bereich erfüllt werden. Der Nachweis geschieht über eine Prüfung, die entweder in die jeweils originäre Abschlußprüfung integriert ist oder als Zusatzprüfung erfolgt. Die zeitlichen Rahmenvorgaben stellen fest, wie viele Unterrichtsstunden im sprachlichen, mathematisch-naturwissenschaftlich-technischen und gesellschaftswissenschaftlichen Bereich erteilt werden müssen. Die inhaltlichen Standards beschreiben die Kompetenzen und Fähigkeiten, die in den drei Bereichen erworben werden sollen.

Die Allgemeinen Grundsätze für die Prüfung regeln, daß in den drei Inhaltsbereichen jeweils eine schriftliche Prüfung abzulegen ist, in der das Erreichen der Standards nachgewiesen wird. Für die Absoventen der mindestens zweijährigen Fachschulen kann dieser Nachweis in zwei der drei Bereiche auch durch kontinuierliche Leistungsnachweise erbracht werden. Die Prüfung ist bestanden, wenn die Leistungen in allen Fächern mindestens ausreichend sind. Einzelbestimmungen regeln die Dauer der Prüfungen und die Aufgabenarten.

Bildungsgänge, die der neuen Vereinbarung entsprechen, werden von den Ländern angezeigt und in einem Verzeichnis zusammengefaßt. Die Aufnahme weiterer beruflicher Bildungsgänge in diese neue Vereinbarung erfolgt analog zu Schulversuchen.

Die Vereinbarung ergänzt frühere Beschlüsse der KMK zur Gleichwertigkeit von allgemeiner und beruflicher Bildung, die bereits unterhalb der Hochschulzugangsberechtigung Regelungen für den Erwerb weiterführender Berechtigungen getroffen hatten. So gibt es bereits Vereinbarungen der Kultusministerkonferenz zum Erwerb des Mittleren Schulabschlusses in Verbindung mit dem Abschluß einer beruflichen Erstausbildung (1995) bzw. dem Abschluß einer Berufsfachschule (1997).

Neufassung der Vereinbarung über die gegenseitige Anerkennung der an Berufsoberschulen erworbenen Zeugnisse

Die Kultusministerkonferenz hat auf ihrer 282.Plenarsitzung am 04./05.Juni 1998 in Düsseldorf eine Neufassung der Vereinbarung über die gegenseitige Anerkennung der an Berufsoberschulen erworbenen Zeugnisse beschlossen. Die neue Rahmenvereinbarung über die Berufsoberschule regelt im einzelnen Ziele, Organisationsformen, Aufnahmebestimmungen und die Bedingungen, unter denen der Abschluß der Berufsoberschule/Erweiterten Fachoberschule zu einer Fachgebundenen Hochschulreife oder - durch Nachweis von Kenntnissen in einer zweiten Fremdsprache - zu einer Allgemeinen Hochschulreife führen.

Zu den Zielen und der Organisationsform der Berufsoberschule stellt die Vereinbarung fest, daß diese Schule in zweijährigem Vollzeitunterricht zur Fachgebundenen Hochschulreife und mit einer zweiten Fremdsprache zur Allgemeinen Hochschulreife führt. Das erste Jahr kann durch andere zur Fachhochschulreife führende, abgeschlossene Bildungswege, etwa besondere berufliche Bildungswege oder die Fachoberschule ersetzt werden. Die Berufsoberschule kann auch in Teilzeitform mit entsprechend längerer Dauer gestaltet werden.

Die Aufnahme setzt den Mittleren Schulabschluß und eine mindestens zweijährige erfolgreich abgeschlossene Berufsausbildung bzw. eine mindestens fünfjährige einschlägige Berufstätigkeit voraus. Die Berufsoberschule wird in den Ausbildungsrichtungen Technik, Wirtschaft, Agrarwirtschaft, Ernährung und Hauswirtschaft, Sozialwesen sowie Gestaltung geführt. Die Zuordnung der Schülerinnen und Schüler zu einer Ausbildungsrichtung richtet sich nach der Berufsausbildung oder Berufstätigkeit.

Die neue Rahmenvereinbarung enthält Bestimmungen über die Stundentafel und die Abschlußprüfung. Die mit der erfolgreichen Abschlußprüfung erworbene Fachgebunde Hochschulreife berechtigt zum Studium von Studiengängen, die in einem Anhang der Vereinbarung aufgelistet werden. Neu ist, daß auch die Allgemeine Hochschulreife erworben werden kann, wenn Kenntnisse in einer zweiten Fremdsprache nachgewiesen werden. Die Bedingungen dafür sind:

  • versetzungsrelevanter Unterricht in einer zweiten Fremdsprache in den Klassen 7 bis 10 (also vor Eintritt in die Berufsoberschule) oder ein schulisches Zertifikat auf gleichem Niveau, das im Rahmen der beruflichen Bildung erworben wurde,
  • ein Stundenvolumen von 320 Stunden in einer zweiten Fremdsprache in der Berufsoberschule, daß der Schüler in der Abschlußklasse mindestens mit der Note "ausreichend" abgeschlossen hat oder
  • eine Ergänzungsprüfung, die mindestens mit "ausreichend" bestanden wurde, und deren Anforderungen einer der vorgenannten Bedingungen entsprechen.

Die gemäß der Neufassung der Vereinbarung erworbenen Zeugnisse der Fachgebunden oder Allgemeinen Hochschulreife werden nach Beschluß der Kultusministerkonferenz von den Ländern gegenseitig anerkannt. Bei bereits erstellten Zeugnissen wird auf Antrag eine Bescheinigung über den Erwerb der Fachgebundenen oder Allgemeinen Hochschulreife ausgestellt. Die Neufassung der Vereinbarung steht im Kontext der Beratungen der Kultusministerkonferenz zur Gleichwertigkeit von allgemeiner und beruflicher Bildung.

Nachfolge des Generalsekretärs der Kultusministerkonferenz

Die Kultusministerkonferenz hat auf ihrer 282.Plenarsitzung am 04./05.Juni 1998 in Düsseldorf Prof. Dr. Erich Thies, Staatssekretär in der Senatsverwaltung für Wissenschaft, Forschung und Kultur in Berlin, einstimmig zum neuen Generalsekretär der Kultusministerkonferenz gewählt. Staatssekretär Thies wird sein Amt im Sekretariat der Kultusministerkonferenz in Bonn am 1. Oktober 1998 antreten. Der bisherige Generalsekretär der KMK, Dr. Joachim Schulz-Hardt, wird am 9. Juni 1998 fünfundsechzig Jahre alt und wird in den Ruhestand treten.

Prof. Dr. Thies (geb. 1943) hat nach dem Studium der Philosophie, Kunstgeschichte, Germanistik und Pädagogik in Tübingen, Berlin und Heidelberg 1970 sein Erstes Staatsexamen für das Lehramt an Höheren Schulen in den Fächern Germanistik und Philosophie abgelegt und 1973 in Philosophie promoviert. Er war dann an der Pädagogischen Hochschule in Heidelberg tätig, 1975 bis 1978 als deren Prorektor, 1978 bis 1986 als deren Rektor. Im Juni 1976 wurde er hier auf eine Professur (C 4) für Philosophie berufen. In den Jahren 1978 bis 1982 war er u.a. Vorsitzender der Landesrektorenkonferenz der Pädagogischen Hochschulen Baden-Württembergs, Mitglied des Senats der Westdeutschen Rektorenkonferenz und Mitglied des Ausschusses "Schule-Hochschule" der Westdeutschen Rektorenkonferenz. Seit 1987 war er Mitglied mehrerer Arbeitsgruppen des Wissenschaftsrates. Bevor er vom damaligen Senator für Wissenschaft und Foschung in Berlin, Prof. Dr. Manfred Erhardt, im April 1992 als Staatssekretär in die Senatsverwaltung berufen wurde, war er seit 1991 Planungsbeauftragter für den Fachbereich Erziehungswissenschaften der Humboldt-Universität zu Berlin sowie Dekan und Vorsitzender der Struktur- und Berufungskommission des Fachbereichs. Auch unter Senator Peter Radunski leitete er als Amtschef ab Januar 1996 die neu zugeschnittene Senatsverwaltung für Wissenschaft, Forschung und Kultur in Berlin.

Ministerialdirektor Dr. Joachim Schulz-Hardt (geb. 1933) wurde von der 173. Plenarsitzung der Kultusministerkonferenz am 21. November 1975 unter dem Vorsitz des damaligen niedersächsischen Ministers für Wissenschaft und Kunst, Prof. Dr. Joist Grolle, einstimmig zum Generalsekretär der Kultusministerkonferenz gewählt. Zuvor war er nach dem Ersten und Zweiten juristischen Staatsexamen und anschließender Promotion in verschiedenen Bereichen der Landesverwaltung tätig, bis er zuletzt im Schleswig-Holsteinischen Kultusministerium zunächst als Referent und dann als stellvertretender Abteilungsleiter der Abteilung Hochschulen und Wissenschaft gearbeitet hat. Bereits in dieser Zeit hat er in Sonderfunktion für sein damaliges Ministerium Aufgaben aus dem gesamten Kulturbereich wahrgenommen und war Vorsitzender des Unterausschusses Beamten- und Besoldungsrecht des Hochschulausschusses der KMK. Er hat die Funktion des Generalsekretärs der KMK über 22 Jahre ausgeübt.

Gespräch der Kultusministerkonferenz mit Schriftstellern und Vertretern literarischer Institutionen

Die Kultusministerkonferenz hat auf ihrer 282.Plenarsitzung am 04./05.Juni 1998 in Düsseldorf ein Gespräch mit Schriftstellern und Vertretern literarischer Institutionen geführt. An dem Gespräch haben als Gäste der Kultusministerkonferenz Burkhard Spinnen (Autor), Prof. Dr. Fred Breinersdorfer (Verband deutscher Schriftsteller in der IG Medien), Rosemarie Tietze (Verband deutsch-sprachiger Übersetzer und Übersetzerinnen literarischer und wissenschaftlicher Texte), Wolfgang Dick und Andreas Baer (Verband der Schulbuchverlage) und Prof. Dr. Karl-Otto Conrady (PEN-Zentrum) teilgenommen.

Die Präsidentin der Kultusministerkonferenz hat dabei die Schriftsteller sowie ihre Berufsorganisationen aufgefordert, in einen umfassenden Dialog über gemeinsame Fragen der Kulturpolitik einzutreten. Im Zentrum des Gesprächs standen folgende Themen:

Ausbildung von Autorinnen und Autoren

Seitens der Schriftsteller und Verbandsvertreter wurde ein lebhaftes Interesse an dieser Fragestellung artikuliert. Offen blieb im Austauch allerdings, welche konkreten Lerninhalte bzw. institutionellen Organisationsformen solche Studien- oder auch Weiterbildungsangebote haben sollten. Die Vorschläge zur Bandbreite der Inhalte, die eine solche Ausbildung lehren sollte, reichten von allgemeiner Pflege der Sprache und Verbesserung der sprachlichen Ausdrucksfähigkeit als Schlüssel-qualifikationen bis hin zur tatsächlichen literarischen Qualifizierung angehender Schriftsteller. Ergänzend wurden auch die ökonomischen Rahmenbedingungen der Schriftstellerexistenz als Ausbildungsinhalte genannt. Für die institutionelle Gestaltung reichten die Anregungen von zurückhaltenden Formulierungen, die eine Institutionalisierbarkeit solcher Ausbildungsinhalte eher skeptisch einschätzen, über Ideen der Vernetzung und Verstärkung regional bereits bestehender Angebote bis hin zur Organisation eines Studienangebotes in Form einer Akademie.

Die Präsidentin konstatierte zusammenfassend das mehrheitlich artikulierte Interesse an der Schaffung universitärer Angebote. Dabei sollten bestehende Angebote einbezogen und vernetzt werden. Welche Organisationsform Studiengänge hier haben könnten, bliebe weiteren Diskussionen vorbehalten.

Leseförderung in der Schule

Im gemeinsamen Gespräch wurden die positiven Effekte der Aktivitäten, die in den Ländern bereits bestehen, betont. In der Praxis falle auf, daß besonders Autorenlesungen und Schreibwerkstätten in der Schule Schülerinnen und Schüler begeistern können. Nicht zuletzt im Hinblick auf die Interessen der Jugendlichen sollten die Möglichkeiten der neuen Medien, insbesondere des Internets, in schulische Leseförderung einbezogen werden. Von Bedeutung sei es auch, daß die Präsenz von Literatur und Autoren in den öffentlich-rechtlichen Sendern verstärkt werde. Ebenso wurde die Bedeutung des Elternhauses für das Heranführen der Kinder ans Lesen hervorgehoben. Das gute Beispiel der Eltern könne durch schulische Angebote nicht ersetzt werden.

Beide Seiten betonten ihre gemeinsame Position zur Frage der Buchpreisbindung, deren Erhaltung zwingend notwendig sei. Es wurde zudem betont, daß die Schriftsteller in der Diskussion um einen Bundeskulturbeauftragten keine Verschiebung der föderalen Kompetenzen zu Lasten der Länder anstreben, sondern lediglich die Bündelung und personale Sichtbarmachung der zersplitterten Bundeskompetenzen in diesem Bereich für geboten halten.