Kultusminister Konferenz

Schriftgröße ändern

Zum Ändern der Schriftgröße verwenden Sie bitte die Funktionalität Ihres Browsers. Die Tastatur-Kurzbefehle lauten folgendermaßen:

[Strg]-[+] Schrift vergrößern
[Strg]-[-] Schrift verkleinern
[Strg]-[0] Schriftgröße zurücksetzen

schließen
 

285.Plenarsitzung der Kultusministerkonferenz am 04. und 05.März 1999 in Bonn

Am 04./05.März 1999 fand unter dem Vorsitz von Staatsminister Prof.Dr. Hans Joachim Meyer die 285. Plenarsitzung der Kultusministerkonferenz in Bonn statt.

Im Mittelpunkt der Beratungen standen folgende Themen:

  • Reform der Arbeit der Kultusministerkonferenz
  • Weiterentwicklung der gymnasialen Oberstufe  
  • Arbeitsprogramm der Kultusministerkonferenz
  • Strukturvorgaben für die Einführung von Bachelor-/Bakkalaureus- und Master-/Magisterstudiengängen
  • Reform des Dienstrechts und der Personalstruktur an Hochschulen

Am 04.März fand ein Gespräch des Präsidiums der Kultusministerkonferenz mit dem Verbindungsausschuss des Wissenschaftsrates, am 05.März ein Gespräch des Ministerplenums mit der Bundesministerin für Bildung und Forschung, Edelgard Bulmahn, zu aktuellen bildungs- und wissenschaftspolitischen Fragen statt.

Reform der Arbeit der Kultusministerkonferenz

Die Kultusministerkonferenz hat auf ihrer 285.Plenarsitzung am 04./05.März 1999 auf der Basis von Vorschlägen ihres Präsidiums eine Reform ihrer Arbeit und die Reduzierung ihrer Gremien beschlossen. Zunächst hat die Konferenz ihre Aufgaben nochmals eindeutig definiert, um daraus abgeleitet auch ihre Arbeit effizienter und in ihren Inhalten aussagekräftiger zu gestalten.

Ihre Aufgabe sieht die Konferenz wesentlich darin, durch Konsens und Kooperation in ganz Deutschland für die Lernenden, Studierenden, Lehrenden und wissenschaftlich Tätigen das real erreichbare Höchstmaß an Mobilität zu sichern. Davon abgeleitet ist es Aufgabe der Kultusministerkonferenz, die Übereinstimmung und Vergleichbarkeit von Zeugnissen und Abschlüssen zu vereinbaren, auf die Sicherung von Qualitätsstandards in Schule, Berufsbildung und Hochschule hinzuwirken und die Kooperation von Einrichtungen der Bildung, Wissenschaft und Kultur zu befördern. Dabei muss das gemeinsam vereinbarte Niveau Experimente und Innovation zulassen. Zudem ist die Kultusministerkonferenz ein wichtiges Instrument bei der Vertretung gemeinsamer Interessen der Länder gegenüber der Bundesregierung und der Europäischen Union sowie für die gemeinsame Darstellung der Länder in Angelegenheiten von Bildung, Wissenschaft und Kultur in der Öffentlichkeit. Die Kultusministerkonferez wird sich künftig darauf konzentrieren, nur solche Aufgaben in Angriff zu nehmen, die zur Sicherung der Mobilität oder zur Vertretung gemeinsamer Anliegen der Länder der Koordinierung in der Konferenz bedürfen. Die Konferenz versteht sich auch in Zukunft als Forum kritischer Diskussion.

Zur Verbesserung ihrer Handlungsfähigkeit und Effizienzsteigerung ihrer Arbeit in diesem Sinne hat die Kultusministerkonferenz die Rolle ihres Präsidiums gestärkt. Künftig werden den Präsidiumsmitgliedern Aufgabengebiete zugeordnet; für die Bereiche Schule, Hochschule und Kultur übernehmen sie auf der Grundlage der Beratungen und Beschlüsse der Konferenz Sprecherrollen. Durch die Bindung an feste Ansprechpartner im Präsidium soll die öffentliche Präsenz der Kultusministerkonferenz in wichtigen Aufgabenfeldern gestärkt werden. Um im Plenum wieder mehr Raum für die Diskussion zentraler politischer Themen zu schaffen, wird das Präsidium künftig auch die Notwendigkeit und Machbarkeit von Vorhaben für das Plenum vorberaten und der Konferenz Vorschläge für die Vorgehensweise bzw. eine Problemabschätzung zu Beratungsthemen vorlegen. Das Präsidium übernimmt die Verantwortung für die Tagesordnung der Ministerkonferenzen, wobei es geeignete Themen so vorberät, dass dem Plenum eine schnelle Entscheidung ohne Aussprache ermöglicht wird.

Das Ministerplenum hat eine erhebliche Reduzierung der Gremien der Kultusministerkonferenz beschlossen. Dies trägt auch dem aktuellen Auftrag der Ministerpräsidenten an die Fachministerkonferenzen Rechnung, ihre Gremien um ein Drittel zu reduzieren. So werden z.B. die bisher getrennten Kommissionen für Internationale Angelegenheiten und für Angelegenheiten der Europäischen Union zu einer gemeinsamen Kommission zusammengeführt. Zudem fallen künftig eine Reihe von Unterausschüssen und Arbeitsgruppen weg, deren Aufgaben nun von den übergeordneten Hauptausschüssen direkt wahrgenommen werden.

Weiterentwicklung der gymnasialen Oberstufe

Auf Antrag von Kultusministerin Dr. Annette Schavan hat sich die Kultusministerkonferenz mit Plänen zur Weiterentwicklung der gymnasialen Oberstufe in Baden-Württemberg befasst. Konkret hatte die Kultusministerkonferenz hier zu beraten, ob sie Abweichungen von ihrer Vereinbarung zur gymnasialen Oberstufe vom Februar 1997 toleriert, die sich mit dem in Baden-Württemberg geplanten neuen Strukturmodell für die gymnasiale Oberstufe ergeben.

Auf der Grundlage dieser Aussprache hat die Kultusministerkonferenz sich darauf verständigt, nicht nur die Vereinbarung zur gymnasialen Oberstufe, sondern auch einige weitere, insbesondere die zur gegenseitigen Anerkennung von Abschlüssen im Bildungsbereich, für mehr Vielfalt zu öffnen, die sich am festgelegten Kern von Standards orientiert. Die Konferenz wird dabei der Sicherung der Qualität im Schulbereich herausragende Bedeutung beimessen. Auf Detailregelungen soll verzichtet werden. Voraussetzung für die geplante Öffnung ist, dass gegenseitige Anerkennung der Abschlüsse und Durchlässigkeit des Bildungssystems gewährleistet bleiben und der Mobilität der Bürger in vollem Umfang Rechnung getragen wird. Die Konferenz wird auf ihrer nächsten Sitzung festlegen, welche Vereinbarungen einbezogen werden sollen. Die Entscheidung der Kultusministerkonferenz, einige Vereinbarungen im Sinne der Tolerierung von mehr Vielfalt zu überprüfen, entspricht der ebenfalls in der 285. Plenarsitzung beschlossenen Aufgabendefinition. Danach soll die gemeinsame Vereinbarungslage Experimente und Innovation ausdrücklich zulassen.

Arbeitsprogramm der Kultusministerkonferenz 1999/2000

Die Kultusministerkonferenz hat am 04./05.März 1999 in Bonn ihr Arbeitsprogramm für das laufende und das kommende Jahr beschlossen. Es enthält als besondere Schwerpunkte während der Sächsischen Präsidentschaft unter Staatsminister Prof. Dr. Hans Joachim Meyer die Vorhaben:

  • Reform der Kultusministerkonferenz
  • Qualitätssicherung in den Schulen
  • Gestaltung einer zukunftsorientierten Lehrerausbildung
  • Neuordnung der Ausbildungsförderung
  • Reform des Dienstrechts des Bundes, insbesondere Erarbeitung eines eigenen Hochschul- und Wissenschaftsdienstrechtes
  • Internationalisierung der Hochschulen, insbesondere Reform der Studienstruktur und der deutschen akademischen Grade
  • Stärkung der indirekten Kulturförderung, d.h. Verbesserung des Stiftungs- und Steuerrechtes, Erhalt der Buchpreisbindung.

Im Schulbereich wird sich die Kultusministerkonferenz darüber hinaus mit der Weiterentwicklung der beruflichen Bildung befassen.

Im Hochschulbereich befasst sich die Kultusministerkonferenz 1999/2000 neben den oben genannten Themen auch mit neuen Berechnungsmaßstäben für die Kapazitätsermittlung im Studiengang Medizin und der Reform der Juristenausbildung.

Im Kulturbereich steht ein Gespräch mit dem neuen Bundesbeauftragten für Angelegenheiten der Kultur, Staatsminister Dr. Michael Naumann, auf der Tagesordnung, in dem die künftige Zusammenarbeit von Bund und Ländern erörtert werden soll.

Im Bereich Fort- und Weiterbildung wird das Präsidium unter Hinzuziehung von Experten klären, zu welchen Fragen in diesem wichtigen Bereich ein Koordinierungsbedarf unter den Ländern besteht.

Im Bereich Sport sollen Vorschläge für die künftige Zusammenarbeit zwischen der Kultusministerkonferenz und den Sportverbänden entwickelt werden.

Im Bereich der europäischen und internationalen Zusammenarbeit wird sich die Konferenz mit Stellungnahmen zu den neuen EU-Bildungsprogrammen SOKRATES II und LEONARDO II (Laufzeit ab 2000), zur Durchführung des 1. EU-Kulturrahmenprogramms 2000-2004 und zur Umsetzung der Beschäftigungpolitischen Leitlinien der EU in nationalen Aktionsplänen befassen. 

Strukturvorgaben für Bachelor-/Bakkalaureus- und Master-/Magisterstudiengänge

Die Kultusministerkonferenz hat auf ihrer 285.Plenarsitzung am 04./05.März 1999 länderübergreifende Strukturvorgaben für die Einführung der neuen Bachelor-/Bakkalaureus- und Master-/Magisterstudiengänge (im Folgenden BA und MA abgekürzt) beschlossen, die sich auf die Studienstruktur und -dauer, die Zugangsvoraussetzungen und Übergänge, die Abschlüsse und Abschlussbezeichnungen sowie die Aspekte "Modularisierung" und "Credit Points" beziehen. Diese Strukturvorgaben sind notwendig, um die neuen Studiengänge in das bisherige System der Diplom-, Magister- und Staatsexamensstudiengänge einzupassen und sie für die internationale Zusammenarbeit durch klare und verlässliche Angaben attraktiv zu machen.

Zu Studienstruktur und Studiendauer hat die Konferenz beschlossen, dass BA- und MA-Studiengänge sowohl an Universitäten wie auch Fachhochschulen eingerichtet werden können; die unterschiedlichen Bildungsziele der beiden Hochschularten bleiben dabei erhalten. Die Regelstudienzeiten betragen - wie im novellierten Hochschulrahmengesetz festgelegt - für BA-Studiengänge mindestens drei und höchstens vier Jahre, für die MA-Studiengänge mindestens ein und höchstens zwei Jahre. Bei konsekutiven Studiengängen beträgt die gesamte Regelstudienzeit höchstens fünf Jahre. Daraus folgt, dass das BA-Niveau sowohl in drei wie auch in vier Jahren und das MA-Niveau sowohl in vier als auch fünf Jahren erreicht werden kann. Das neue Graduierungssystem ist ein eigenständiges neben dem herkömmlichen. Hochschulen müssen nicht notwendig beide neuen Studiengänge zusammen anbieten. Konsekutive BA- und MA-Studiengänge müssen dadurch attraktiv gestaltet werden, dass auch für das Studium bis zum weiterführenden Abschluss Ausbildungsförderung geleistet werden kann.

Zugangsvoraussetzung für den MA-Studiengang ist ein erster berufsqualifizierender Abschluss; der Master kann also nicht unmittelbar durch ein grundständiges Studium erworben werden. Darüber hinaus kann die Zulassung von weiteren besonderen Voraussetzungen abhängig gemacht werden; die Genehmigung dieser Zulassungkriterien können sich die Länder vorbehalten. Übergänge zwischen herkömmlichen Studiengängen und den neuen sind möglich. Sie werden durch Prüfungsordnungen oder in landesrechtlichen Bestimmungen geregelt. Der Master-Abschluss einer Universität oder einer Fachhochschule berechtigt grundsätzlich zu Promotion.

Die Abschlussbezeichnungen müssen die inhaltliche Ausrichtung des neuen Studienganges klar machen. Für Akzeptanz auf dem Arbeitsmarkt und für die internationale Zusammenarbeit ist zugleich erforderlich, dass es nur möglichst wenige unterschiedliche Abschlussbezeichnungen gibt. Die Abschlüsse differenzieren zwischen stärker theorie- und stärker anwendungsbezogenen Studiengängen. Die stärker theorieorientierten Studiengänge sollen die Abschlussbezeichnungen Bachelor of Arts/Bakkalaureus Artium (B.A.) und Master of Arts/Magister Artium (M.A.) verwenden sowie die Bezeichnungen Bachelor of Science/Bakkalaureus Scientiarum (B.Sc.) und Master of Science/Magister Scientiarum (M.Sc.). In den stärker anwendungsorientierten Studiengängen treten Fachzusätze, z.B. Bachelor of Engineering/Bakkalaureus der Ingenieurwissenschaften, hinzu. Auskunft über das zu Grunde liegende Studium im Einzelnen erteilt für alle neuen Studiengänge jeweils ein "diploma-supplement". Herkömmliche und neue Studiengänge sind eigenständig, daher kann jeweils nur ein Grad verliehen werden. Möglich sind aber Gleichwertigkeitsbescheinigungen, wobei im internationalen Vergleich herkömmliche Diplom- und Magisterabschlüsse der Universitäten dem Master entsprechen, das Diplom (FH) entspricht dem vierjährigen Bachelor of honors.

Bei der Genehmigung eines der neuen Studiengänge ist grundsätzlich nachzuweisen, dass er durch studienbegleitende Prüfungen modularisiert und mit einem Leistungspunktsystem (Credit Points) ausgestattet ist, um einen leichteren Transfer von Prüfungs- und Studienleistungen sowie eine individuelle Studiengestaltung zu ermöglichen.

Alle weiteren Regelungen, die durch diese Strukturvorgaben offen bleiben, werden im Umfang des Gestaltungsspielraumes, den das novellierte Hochschulrahmengesetz eröffnet, durch die Länder oder die Hochschulen getroffen.

Reform des Dienstrechts und der Personalstruktur an Hochschulen

Die Kultusministerkonferenz hat sich auf ihrer 285.Plenarsitzung am 04./05.März 1999 in Bonn in einer ersten Aussprache mit der Reform des Dienstrechtes und der Personalstruktur an den Hochschulen befasst, ohne dass bereits ein Beschluss gefasst worden ist.

Der Hochschulausschuss der Konferenz soll nun u.a. folgende Einzelfragen zur weiteren Beratung im Plenum aufarbeiten:

  • Leistungsorientierte Besoldung der Hochschullehrer durch die Einführung einer Grundvergütung und leistungsabhängiger Zulagen
  • Förderung der Teilzeitprofessuren, insbesondere zur stärkeren Verbindung mit der Praxis, durch eine Neugestaltung des Nebentätigkeitsrechtes
  • Neue Formen der Förderung des Hochschullehrernachwuchses mit dem Ziel einer früheren Selbständigkeit der Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler vor der Berufung

Einig waren sich die Ministerinnen und Minister darin, dass die Verstärkung der Leistungskomponente bei der Besoldung und die Erhöhung der Chancen für Nachwuchswissenschaftler Kernfragen sind, die vordringlich behandelt werden müssen.

Die Bundesministerin für Bildung und Forschung, Edelgard Bulmahn, hatte in ihrem Gespräch mit der Kultusministerkonferenz im Rahmen der Plenarsitzung angekündigt, ein spezifisches Dienstrecht für den Wissenschaftsbereich erarbeiten zu wollen.