Kultusminister Konferenz

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289. Plenarsitzung der Kultusminsterkonferenz am 17./18.Februar in Berlin

Am 17./18.Februar 2000 fand unter dem Vorsitz von Senator Willi Lemke (Bremen) die 289. Plenarsitzung der Kultusministerkonferenz im Berliner Rathaus statt.Im Mittelpunkt der Beratungen standen folgende Themen:

  • Qualitätssicherung und Schulentwicklung im Zusammenhang mit nationalen und internationalen Leistungsvergleichen (OECD-Projekt PISA),
  • Lehrerbedarf an beruflichen Schulen; Maßnahmen zur Sicherung ausreichenden Lehrkräftenachwuchses,
  • Neuordnung der Personalstruktur und des Dienstrechtes an Hochschulen; Diskussionsstand in der Kultusministerkonferenz zu einem eigenständigen Dienstrecht der Hochschulen, der Frage eines Wissenschaftstarifvertrages und der Qualifizierung des wissenschaftlichen Nachwuchses.

Die Konferenz verabschiedete außerdem ihr Arbeitsprogramm für die Jahre 2000 und 2001.

Qualitätssicherung und Schulentwicklung im Zusammenhang mit nationalen und internationalen Leistungsvergleichen

Die Kultusminister der Länder haben sich auf ihrer 289. Plenarsitzung am 17./18. Februar 2000 in Berlin mit dem Stand des internationalen OECD-Projektes PISA zur Ermittlung von Schulleistungsindikatoren befasst. Hierzu haben Prof. Dr. Jürgen Baumert (Max-Planck-Institut für Bildungsforschung Berlin) und Prof. Dr. Klaus-Jürgen Tillmann (Universität Bielefeld) der Konferenz berichtet. Die Länder beteiligen sich an dem OECD-Projekt und haben es qualitativ und quantitativ erweitert, um die internationale Testkonstruktion auch in Deutschland vertieft nutzen zu können.

Die Kultusminister haben in Berlin festgestellt, dass die Vorbereitungen inhaltlicher und organisatorischer Art für die Hauptuntersuchung programmgemäß verlaufen. Neben dem internationalen Leistungsvergleich dient die Durchführung des Projektes dazu, empirische Daten zu gewinnen, die für Schulentwicklung erschlossen werden können. Die Ergebnisse sollen auch Ansatzpunkte für bildungspolitische Intervention liefern. Die Systembeobachtung auf der Basis einer Stichprobenerhebung gibt dagegen keine Auskunft über individuelle Leistungen von Schülerinnen und Schülern oder Lehrkräften. Die Länder legen Wert darauf, dass die Tests keine Basis für "Rankings" von Schulen liefern. Die Ergebnisse werden vielmehr Leistungen im Kontext von Merkmalen der Schulqualität, der Sozialstruktur der Schülerschaft und des Freizeitverhaltens der Schüler darstellen. Dadurch können die Erhebungen der Qualitätssicherung und -entwicklung im Schulwesen dienen.

Die Haupterhebung im ersten Testzyklus in 32 Staaten wird im Frühjahr 2000 durchgeführt. Als Hauptkomponente wird die Lesekompetenz 15-Jähriger erhoben, Nebenkomponenten sind in diesem ersten Zyklus Mathematik und Naturwissenschaften. Außerdem werden sog. "cross-curricular competencies", d.h. bereichsübergreifende Basiskompetenzen, sowie soziodemographische Merkmale und Merkmale des schulischen Umfelds erhoben. In Deutschland beteiligen sich 1.500 Schulen und knapp 50.000 Schülerinnen und Schüler an der Erhebung. Erste Ergebnisse werden Ende 2001 vorliegen.

Die Kultusministerkonferenz wird sich in den kommenden Monaten intensiv damit befassen, wie die Ergebnisse gemeinsam zum Nutzen der Schulentwicklung und der Verbesserung der Lehr- und Lernprozesse verwendet werden können.

Lehrerbedarf an beruflichen Schulen

Die Kultusminister der Länder haben auf ihrer 289.Plenarsitzung am 17./18.Februar 2000 in Berlin beschlossen, zur Sicherung eines ausreichenden Nachwuchses an Lehrkräften für die Berufsschulen gemeinsam zu handeln.

Hintergrund ist, dass einem steigenden Einstellungsbedarf an Lehrkräften der beruflichen Schulen in den kommenden Jahren kein entsprechendes Angebot an Bewerbern und Studienanfängern gegenübersteht. Dabei wird der Einstellungsbedarf durch steigende Schülerzahlen und insbesondere durch gleichzeitig hohe altersbedingte Ausscheidensraten von Lehrkräften verursacht. Zudem ist in den letzten Jahren die Zahl der Studienanfänger für den entsprechenden Lehramtstyp zurückgegangen. Ein Bedarf über das Angebot an Absolventen hinaus besteht bereits jetzt. Die Länder rechnen aber auch mittelfristig mit einem steigenden Bedarf an jungen Berufsschullehrern.

Die Kultusminister der Länder werden eine Reihe von Maßnahmen in Angriff nehmen, die kurzfristig positive Wirkung zeigen könnten. Dabei spielt eine besondere Rolle, dass Berufsschullehrern häufig alternative Beschäftigungsmöglichkeiten in der Wirtschaft mit attraktiven Einstellungsgehältern zur Verfügung stehen. Die Kultusminister werden daher in Kontakt mit den zuständigen Bundesministerien prüfen, ob eine finanzielle Verbesserung der Situation der Studierenden und Referendare möglich ist, und diese Frage in die Bündnisgespräche für Arbeit und Ausbildung tragen. Außerdem prüft die Kultusministerkonferenz, länderübergreifend Lehrbefähigungen anzuerkennen, die auf Sonderwegen erworben wurden, etwa durch Seiteneinsteiger (z.B. Ingenieure, Juristen oder Apotheker) oder durch Absolventen anderer Lehramtsstudiengänge. Gegenseitige Anerkennung dieser Sonderwege würde Seiteneinsteigern eine langfristige Beschäftigungsperspektive auch bei Wohnortwechsel bieten. Auch Werbemaßnahmen, die potentiellen Nachwuchs über den Beruf und seine Aussichten informieren, hält die Konferenz für notwendig.

Neuordnung der Personalstruktur und des Dienstrechts im HochschulbereichDie Kultusministerkonferenz hat auf ihrer 289.Plenarsitzung am 17./18.Februar 2000 in Berlin in Fortsetzung ihrer Beratungen zu einer Neuordnung der Personalstruktur und des Dienstrechts im Hochschulbereich die Themen "Eigenständiges Dienstrecht der Hochschulen/Wissenschaftstarifvertrag" und "Qualifizierung des wissenschaftlichen Nachwuchses" diskutiert.Der Konferenz lag dazu ein Diskussionspapier vor, das den Beratungsstand zur Problematik der Einführung eines eigenen Wissenschaftsdienstrechtes für die Hochschulen und die außeruniversitäre Forschung sowie eines Wissenschaftstarifvertrages darstellt. Die Kultusminister stellen darin grundsätzlich fest, dass sie eine Weiterentwicklung des Dienst- und Tarifrechts der Hochschulen für erforderlich halten, um

  • die Flexibilität der Hochschulen bei der Aufgabenwahrnehmung und beim Personaleinsatz zu erhöhen,
  • Wettbewerb und Leistungsorientierung zu fördern,
  • und die Mobilität zwischen Hochschulen und außeruniversitären Forschungseinrichtungen sowie zwischen Hochschulen und der Wirtschaft zu verstärken.

Vordringlich ist die Erweiterung des Handlungsspielraums der Hochschulen in folgenden Punkten:

  • bei Veränderung von Aufgabengebieten des Personals sowie bei Umsetzung, Abordnung, Beendigung von Beschäftigungsverhältnissen und Abfindungen,
  • durch Verstärkung von Leistungsanreizen, etwa durch die Übertragung von Modellen der leistungsorientierten Hochschullehrerbesoldung auf das weitere Hochschulpersonal,
  • durch Vereinfachung der Tätigkeitsmerkmale und der Vergütungsgruppen im BAT (z.B. durch Bandbreitenmodell),
  • durch wissenschaftskonforme Ausgestaltung des Nebentätigkeitsrechtes z.B. durch die Einführung von Teilzeitprofessuren,
  • durch Vereinfachung der Mitnahme von Versorgungsansprüchen beim Wechsel zwischen Hochschulen, außeruniversitären Forschungseinrichtungen und Wirtschaft.

Konkrete Vorschläge hierzu sollen demnächst in der Konferenz beraten werden.

Die Kultusminister haben noch nicht abschließend diskutiert, ob sich diese Ziele in einem vertretbaren zeitlichen Rahmen am besten über ein eigenständiges Dienst- und Tarifrecht der Hochschulen erreichen lassen. Eine andere Möglichkeit wäre, die erforderlichen Schritte durch eine Weiterentwicklung des geltenden Dienst- und Tarifrechts in Angriff zu nehmen. Die Beratungen darüber sollen nach Auffassung der Konferenz in der Expertenkommission "Reform des Hochschullehrerdienstrechtes" bei der Bundesregierung fortgesetzt werden, bevor dann eine Gesamtbewertung in der Kultusministerkonferenz vorgenommen wird.

Die Konferenz hat die Qualifizierung des wissenschaftlichen Nachwuchses erneut diskutiert, wobei unterschiedliche Positionen der Länder sichtbar wurden. Die Vorstellungen der Länder sollen ebenfalls in die Expertenkommission "Reform des Hochschullehrerdienstrechts" bei der Bundesregierung eingebracht werden.

Arbeitsprogramm der Kultusministerkonferenz für die Jahre 2000 und 2001

Bei ihrer 289.Plenarsitzung am 17./18. Februar 2000 in Berlin hat die Kultusministerkonferenz die zentralen Themen ihrer Arbeit im aktuellen und kommenden Jahr festgelegt. Besonderer Schwerpunkt unter Bremer Präsidentschaft im Jahr 2000 wird dabei die Frage sein, wie die Kultusministerkonferenz ihre Rolle als Diskussionsforum für wichtige bildungspolitische Themen effektiv wahrnehmen kann. Zudem werden die Themen Qualitätssicherung im Bildungswesen, Berufsorientierung von Schülerinnen und Schülernund Neue Medien in Schule und Hochschule besondere Schwerpunkte der Konferenz unter dem Vorsitz von Senator Willi Lemke sein, wie er schon in seiner Rede zum offiziellen Antritt der Präsidentschaft angekündigt hatte.

Im Schulbereich wird sich die Konferenz außerdem mit Konsequenzen aus dem in ihrem Auftrag erarbeiteten Bericht zu Perspektiven der Lehrerbildung, mit der Weiterentwicklung und Modernisierung der Berufsbildung (insbesondere auch mit Qualifikation im Bereich der Informationstechnik), mit dem Problem des Lehrerbedarfs an beruflichen Schulen, mit der Förderung des Ehrenamtes durch den Schulsport und konzeptionellen Fragen der Förderung der deutschen Sprache in den MOE- und GUS-Staaten beschäftigen.

Im Hochschulbereich wird sich die Konferenz mit Fragen der Erprobung der neuen Bachelor- und Masterstudiengänge beschäftigen, etwa der laufbahnrechtlichen Zuordnung der Absolventen, der Modularisierung der Studiengänge oder der Einführung von Leistungspunktsystemen. Zentrale Beratungspunkte werden auch die Neuordnung der Personalstruktur und des Dienstrechtes an Hochschulen sein, ebenso die Neuordnung der Juristenausbildung und Fragen eines neuen Berechnungssystems für die Kapazitätsermittlung in medizinischen Studiengängen.

Die Konferenz will sich in Kooperation mit der Bundesregierung für die Verbesserung der (steuer-)rechtlichen Rahmenbedingungen für die Kultur- und Bildungsförderung einsetzen. Im Kulturbereich steht zudem die Weiterentwicklung der Strukturen der deutsch-französischen Zusammenarbeit auf der Tagesordnung. Im Bereich der Fort- und Weiterbildung geht es zentral um die Weiterentwicklung des Konzeptes des lebenslanges Lernen, insbesondere auch im Hochschulwesen. In der europäischen und internationalen Zusammenarbeit sind die Durchführung der europäischen Bildungsprogramme und des ersten Kulturrahmenprogramms, zudem die Umsetzung der beschäftigungspolitischen Leitlinien und die Vorbereitung des sechsten Forschungsrahmenprogramms wichtige Themen.