Kultusminister Konferenz

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298. Plenarsitzung der Kultusministerkonferenz am 23. und 24.Mai 2002 in Eisenach

Am 23. und 24. Mai 2002 fand die 298.Plenarsitzung der Kultusministerkonferenz unter dem Vorsitz ihrer Präsidentin, Ministerin Prof. Dr. Dagmar Schipanski (Thüringen), auf der Wartburg in Eisenach statt.

Im Mittelpunkt der Beratungen standen folgende Themenbereiche:

  • Schulen fördern – Erziehung stärken – Gewaltprävention ausbauen
  • Weitergehende Folgerungen aus PISA 2000: Laufende und geplante Maßnahmen der Länder in den zentralen Handlungsfeldern
  • Bericht über Bildung in Deutschland
  • Bildungsstandards zur Sicherung von Qualität und Innovation im föderalen Wettbewerb der Länder
  • Überarbeitung der Einheitlichen Prüfungsanforderungen in der Abiturprüfung (EPA) in den Fächern Mathematik, Deutsch und Englisch
  • Konsequenzen der Zuwanderung für Schulen
  • Länder- und hochschulübergreifende Qualitätssicherung in Deutschland.

Vor der Plenarsitzung kamen der Verbindungsausschuss der Kultusministerkonferenz und des Wissenschaftsrates zu einer Beratung zusammen.

Im Zusammenhang mit dem Tagesordnungspunkt "Gewaltprävention" hielt der Erlanger Erziehungswissenschaftler Prof. Dr. Lösel eine Vortrag über die Ergebnisse seiner Forschungen.

1. Schulen fördern – Erziehung stärken – Gewaltprävention ausbauen

Eisenach. In Reaktion auf die Morde am Erfurter Gutenberg-Gymnasium hat die Kultusministerkonferenz auf ihrer Sitzung am 23. und 24.Mai 2002 über Maßnahmen zur Gewaltprävention beraten und u.a. die Initiativen zur stärkeren Kontrolle von gewaltverherrlichenden Medien und Computerspielen ausdrücklich begrüßt. Darüber hinaus wird die Kultusministerkonferenz ein rechtliches Gutachten in Auftrag geben, das die Regelungen, nach denen Erziehungsberechtigte volljähriger Schüler über schulische Belange nicht informiert werden dürfen, prüft.

Die Kultusministerkonferenz erklärt grundsätzlich zur Gewaltprävention an Schulen:

Im Rahmen ihres Erziehungsauftrags bemühen sich Schulleitungen, Lehrkräfte, Eltern, Schülerinnen und Schüler, Konsens über Ziele und Vorgehensweisen im Rahmen gemeinsamer Erziehungskonzepte zu erzielen. Dazu gehört ein Grundbestand an sozialen Verhaltensregeln, auf deren Einhaltung konsequent geachtet werden muss.

Bewusste Erziehung sieht die Schülerinnen und Schüler immer in ihrer ganzen Persönlichkeit. Sie setzt darauf, Aufgaben und Verantwortung so früh wie möglich an Schülerinnen und Schüler zu übertragen. Unterricht und Schulleben müssen so angelegt sein, dass sie Erfolgserlebnisse und Anerkennung ermöglichen und produktive Leistung zum verinnerlichten Bedürfnis von Kinder und Jugendlichen machen.

Die Schulaufsicht unterstützt die Schulen aktiv bei ihrer Arbeit gegen Gewalt, Ausländerfeindlichkeit, Extremismus und Diskriminierung jeder Art. Die Lehrpläne verfolgen mit Themen zur interkulturellen Erziehung dasselbe Ziel. Die Projekte "Sport gegen Gewalt" entfalten eine große präventive Wirkung. Die Stärkung des Erziehungsauftrags geht einher mit der Erweiterung der herkömmlichen schulischen Arbeit durch neue Perspektiven und Horizonte.

Die Mitverantwortung und Beteiligung von Schülerinnen und Schülern und der Eltern an der Gestaltung des sozialen Klimas und des Schullebens sind für den Erfolg der Gewaltprävention von erheblicher Bedeutung.

Schülerinnen und Schüler müssen größere Verantwortung für ihren eigenen Lernerfolg, für das Arbeits- und Sozialverhalten in der Schule und das Einhalten schulischer Regeln übernehmen. Dies wird dadurch unterstützt, dass die Schulen geeignete erzieherische Maßnahmen einschließlich der Übertragung sozialer Aufgaben ergreifen. Mit Streitschlichterprogrammen, Schlichtungsausschüssen und dem Institut des Schülerlehrers sind viele Schulen hier bereits auf einem guten Weg.

Schulische und außerschulische Einrichtungen bilden regionale Netzwerke, um so vorbeugend Gewalttendenzen entschlossen entgegenzuwirken. Örtliche, regionale und landesweite Räte für Kriminalitätsverhütung, sog. Runde Tische gegen Gewalt oder Bündnisse für Erziehung, sind geeignet, die Zusammenarbeit zu intensivieren und auf andere Bereiche des öffentlichen Lebens auszudehnen.

Schule und Jugendhilfe kooperieren, um gemeinsam Kinder und Jugendliche bei der Entwicklung einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit zu unterstützen. Die Zusammenarbeit mit der Polizei wird auf den Bereich der präventiven Erziehung ausgedehnt

Schulpsychologinnen und Schulpsychologen bieten vielfältige Beratungsangebote an. Modellversuche zur Ausweitung des schulpsychologischen Angebotes sollten ausgewertet und ausgeweitet und in ein ganzheitliches Erziehungskonzept eingebettet werden. Dazu bedarf es der stärkeren Abstimmung zwischen den verschiedenen Akteuren und einer verstärkten Zusammenarbeit.

Regelungen, nach denen die Eltern bzw. Erziehungsberechtigten volljähriger Kinder nicht über Leistungen und Vorkommnisse in der Schule informiert werden dürfen, werden in der Kultusministerkonferenz einer rechtlichen Überprüfung unterzogen im Hinblick darauf, unter welchen Voraussetzungen in schwierigen Situationen eine Unterrichtung über wichtige Maßnahmen der Schule möglich ist.

Darüber hinaus sollen wechselseitige Rückmeldungen und Kontakte zwischen Schule und Eltern, zwischen Lehrern und Schülern systematisch gefördert werden. Schulen sollen regelmäßig Schüler-Eltern-Rückmeldungen einholen und darüber in den schulischen Gremien beraten.

Das setzt den kontinuierlichen Dialog mit den Eltern voraus, die sich als Partner gemeinsamer Erziehung verstärkt angenommen fühlen müssen. Dazu ist es hilfreich, dass innerhalb des Lehrerkollegiums sowie zwischen Lehrerschaft und Elternschaft verpflichtende und selbstverpflichtende Regeln vereinbart werden. Darin legen sich die Beteiligten auf gemeinsame Erziehungsziele und -grundsätze fest und verständigen sich auf wechselseitige Pflichten. Diese gemeinsame pädagogische und erzieherische Plattform sollte Bestandteil des Schulprogrammes werden.

Im Bereich der Lehrerbildung gilt es in der ersten und zweiten Phase der Ausbildung, die diagnostischen und fördermethodischen Kompetenzen der Lehrkräfte nachdrücklich und nachhaltig zu steigern. Dazu sind die vorhandenen wissenschaftlichen Erkenntnisse auszuwerten, neue Forschungen einzuleiten und in den verschiedenen Praxisfeldern zu erproben. Diese Themenfelder sind verstärkt auch in der Lehrerfort- und -weiterbildung zu erproben und zu verankern. Im Blick auf diese professionelle Neuorientierung besteht akuter Handlungsbedarf. Dazu bedarf es einer großen Gemeinschaftsanstrengung.

Zur Frage des Einflusses der Medien auf Kinder und Jugendliche verweist die Kultusministerkonferenz auf ihre Erklärung vom 25./26.06.1992 "Verzicht auf Gewaltdarstellung in den Medien". Sie begrüßt Initiativen zur stärkeren Kontrolle von gewaltverherrlichenden Medien und Computerspielen.

Die Kultusminister werden sich regelmäßig über die von ihnen eingeleiteten Maßnahmen informieren und untereinander abstimmen. Sie sind sich – wie oben bemerkt – darüber im Klaren, dass die Schule die Erziehungsprobleme der Gesellschaft nicht alleine lösen kann. Dafür ist es notwendig, die ganze erzieherische Kraft zu stärken und zu bündeln, die in den Familien, im Kindergarten und in der Jugendarbeit, in den Vereinen, Organisationen und Institutionen unserer Gesellschaft liegt. Die Kultusminister und -senatoren regen deshalb an, Bündnisse für Erziehung auf lokaler und regionaler Ebene zu gründen. Diese Bündnisse sollen das Nachdenken sowie das Gespräch über Erziehung fördern, beispielhaftes Erziehungshandeln unterstützen und so eine konkrete gemeinsame Verantwortung für die nachwachsende Generation übernehmen.

2. Weitergehende Folgerungen aus PISA 2000: Laufende und geplante Maßnahmen der Länder in den zentralen Handlungsfeldern

Eisenach. Die Länder haben im Nachgang zu PISA 2000 zahlreiche Initiativen zur Qualitätsentwicklung ergriffen. Auf ihrer Plenarsitzung am 23. und 24.Mai 2002 haben sich die Kultusminister über die in ihren Ländern getroffenen bzw. geplanten Maßnahmen ausgetauscht.

Schwerpunkte der Maßnahmen zur Qualitätsentwicklung liegen in den Bereichen der

  • vorschulischen Einrichtungen
  • Grundschulen
  • Sekundarstufe I
  • besseren Verteilung und Nutzung von Lernzeiten und
  • Lehrerbildung.

Die Bildungsfunktion des vorschulischen Bereiches soll gestärkt werden. Vorrangiges Ziel ist es dabei, soziale Benachteiligungen, vor allem durch gezielte Sprachförderung, frühzeitig auszugleichen. Zu diesem Zweck erhalten Diagnosefähigkeit und Sprachförderung einen besonderen Stellenwert in der Weiterbildung der Erzieherinnen und Erzieher. Gemeinsame Fortbildungen für Lehrkräfte und Erzieherinnen und Erzieher sollen die Zusammenarbeit zwischen vorschulischen Einrichtungen und der Grundschule stärken. Eltern mit Migrationshintergrund sollen in die Sprachförderung ihrer Kinder aktiv einbezogen werden.

In den Grundschulen zielen die Maßnahmen vor allem auf eine optimale Nutzung der Lernzeiten. Flexible Einschulungstermine und flexible Eingangsstufen erlauben eine individuelle Förderung. Die Kultusminister betonen, dass es gemeinsame Aufgabe aller Fächer ist, die Lust am Lesen zu wecken und die Schülerinnen und Schüler zu selbstreguliertem Lernen anzuregen. Für Kinder ohne ausreichende Deutschkenntnisse beabsichtigen zahlreiche Länder den Ausbau oder die Einrichtung spezieller Fördergruppen.

Zur Weiterentwicklung der pädagogischen Arbeit in der Grundschule und Sekundarstufe I werden die Lehrpläne mit Blick auf die in PISA definierten Kompetenzbereiche überprüft. Sie sollen sich an Basiskompetenzen orientieren, die in einer modernen Gesellschaft für die aktive Teilnahme am gesellschaftlichen, wirtschaftlichen, beruflichen, kulturellen und politischen Leben unverzichtbar sind. Verbindliche Standards werden deutlicher als bisher formuliert. Viele Länder verpflichten ihre Schulen zu interner und externer Evaluation. Vergleichsarbeiten sind hierbei wichtige Instrumente zur Feststellung der Leistungen in bestimmten Jahrgangsstufen innerhalb einer Schule oder zwischen mehreren Schulen.

Für Schülerinnen und Schüler mit Migrationshintergrund soll die sprachliche Förderung auch in der Sekundarstufe I fortgeführt werden. Zahlreiche Projekte zielen darauf, die Zahl der Schulabgänger ohne Abschluss zu reduzieren und den Übergang bildungsbenachteiligter Schüler in die Berufs- und Arbeitswelt zu unterstützen.

Die Mehrzahl der Länder hat in den vergangenen Jahren Ganztagsangebote bzw. Ganztagsschulen eingerichtet und plant, diese schrittweise auszubauen. Einige Länder entwickeln – auch in Kooperation mit außerschulischen Partnern – neue Konzepte für die Rhythmisierung des Schultages sowie für die inhaltliche und methodische Gestaltung des Ganztagsunterrichts. Zur Förderung sowohl von Schülerinnen und Schülern mit Bildungsdefiziten als auch mit besonderen Begabungen planen einige Länder sog. Enrichment-Veranstaltungen wie z.B. "Ferienakademien".

Die Reform der Lehrerausbildung, insbesondere in Richtung einer intensiveren Praxisorientierung steht in allen Ländern auf der Tagesordnung. Hier haben die Länder bereits Konsequenzen aus dem 1999 vorgelegten Abschlussbericht der von der Kultusministerkonferenz eingesetzten Kommission Lehrerbildung gezogen. Auch in der Lehrerfortbildung werden die Ergebnisse aus den Schulleistungsstudien durch einen Ausbau der Angebote zur Lesekompetenz, mathematischen und naturwissenschaftlichen Grundbildung umgesetzt. Viele Länder konzipieren zusätzlich Fortbildungen zur Verbesserung der diagnostischen und methodischen Kompetenz der Lehrkräfte. Zur Professionalisierung der Schulleitungen in Managementaufgaben werden gezielte Fortbildungsveranstaltungen zur Schul- und Personalentwicklung angeboten.

3. Bericht über Bildung in Deutschland

Eisenach. Wie bereits bei der vergangenen Sitzung der Kultusministerkonferenz im Februar in Berlin angekündigt, plant die KMK, regelmäßig über den Stand der Bildung in Deutschland zu berichtet. Dazu wurde jetzt in der Sitzung am 23. und 24.Mai 2002 auf der Wartburg ein Fahrplan beschlossen.

In diesem Jahr dient vor allem die Veröffentlichung der ländervergleichenden PISA-Studie (PISA-E) als Berichterstattung. Gleichzeitig soll jedoch mit der Erarbeitung eines ersten Berichts über Bildung in Deutschland begonnen werden. Dieser soll künftig jedes Jahr in der Herbstsitzung der Kultusministerkonferenz vorgelegt werden, zum ersten Mal im Herbst 2003.

Der Bericht soll zum einen als Basis für die weitere Bildungsplanung dienen und zum anderen die Öffentlichkeit über den aktuellen Stand und die Entwicklung des Bildungswesens in Deutschland informieren. Die aus den Vergleichsuntersuchungen gewonnenen Zahlen sollen in die künftig vorgesehene Berichterstattung der Kultusministerkonferenz über Bildung in Deutschland einfließen.

Um den Bericht zu erarbeiten will die Kultusministerkonferenz mit Wissenschaftlern zusammenarbeiten.

4. Bildungsstandards zur Sicherung von Qualität und Innovation im föderalen Wettbewerb der Länder

Eisenach. Die Kultusministerkonferenz hat sich in der Sitzung am 23. und 24. Mai 2002 auf der Wartburg verständigt, gemeinsame Standards für die Schulbildung zu erarbeiten. Dabei werden die Kultusminister und -senatoren auf einzelne Vorarbeiten zurückgreifen, die bereits im vergangenen Jahr von verschiedenen Ländergruppen erarbeitet wurden.

Bezogen auf die Abschlüsse – insbesondere auf den Mittleren Schulabschluss und das Abitur – existieren solche Vereinbarungen bereits. So hat die KMK bei dieser Sitzung die Einheitlichen Prüfungsanforderungen für die Abiturprüfung in den Fächern Deutsch, Mathematik und Englisch neugefasst. Jetzt sollen gemeinsame Standards nicht nur bei den Schulabschlüssen ansetzen, sondern auch bereits den Lernprozess insgesamt begleiten.

In diesen Standards sollen Kerninhalte, die als gesichertes Wissen zusammen mit Fertigkeiten und überfachlichen Kompetenzen am Ende eines bestimmten Bildungsabschnitts vorhanden sein müssen, festgelegt werden.

Um die Einhaltung dieser Standards zu überprüfen, sollen in den Ländern landesweit Orientierungs- und Vergleichsarbeiten geschrieben werden. Ziel einer solchen Überprüfung muss es nach Ansicht der KMK sein, dass möglichst viele Schülerinnen und Schüler durch gezielte Förderung die gesetzten Ziele erreichen. Die Vergleiche sollen in der Primarstufe beginnen und auch in den weiterführenden Schulen ab Jahrgangsstufe 5 bzw. 7 durchgeführt werden. Auf der Grundlage der noch zu formulierenden Standards sollen für alle Fächer Aufgabenpools entwickelt werden, die den Ländern und ihren Schulen dann zur Verfügung stehen.

Über die landesweiten Tests hinaus, plant die KMK auch in ausgewählten Fachbereichen und Jahrgangsstufen regelmäßige bundesweite Vergleichsuntersuchungen (wie die Deutsch-Englischen Schülerleistungen International, kurz DESI). Die Länder werden aber auch weiterhin an internationalen Untersuchungen (wie PISA und IGLU – Internationale Grundschul-Leseuntersuchung) teilnehmen.

Die aus den Vergleichsuntersuchungen gewonnenen Zahlen sollen in die künftig vorgesehene Berichterstattung der Kultusministerkonferenz über Bildung in Deutschland einfließen.

5. Überarbeitung der Einheitlichen Prüfungsanforderungen in der Abiturprüfung (EPA) in den Fächern Mathematik, Deutsch und Englisch

Eisenach. Die Kultusministerkonferenz hat bei ihrer Sitzung am 23. und 24.Mai 2002 die überarbeiteten Einheitlichen Prüfungsanforderungen (EPA) in den Fächern Mathematik, Deutsch und Englisch verabschiedet. Sie werden 2003 eingeführt und bilden spätestens ab dem Schuljahr 2004/05 in den einzelnen Ländern die Grundlage für die fachspezifischen Anforderungen in der Abiturprüfung.

In der gegenwärtigen Diskussion über die Qualität des deutschen Bildungswesens stehen insbesondere die Kenntnisse und Fähigkeiten der Schülerinnen und Schüler in den zentralen Fächern Mathematik, Deutsch und Fremdsprachen im Mittelpunkt der Kritik. Die Kultusministerkonferenz hat sich eingehend mit den fachlichen Anforderungen und Grundkompetenzen, die in der Abiturprüfung nachzuweisen sind, befasst. Ein Austausch von Abiturarbeiten zwischen den Ländern, wissenschaftliche Expertisen sowie Erkenntnisse aus internationalen Vergleichsuntersuchungen bilden die Grundlage für die nun abgeschlossene Neufassung der Einheitlichen Prüfungsanforderungen.

Die neue EPA Mathematik stellt den allgemein bildenden Charakter des Faches deutlich in den Vordergrund, indem sie Mathematik nicht als Formalwissenschaft versteht, sondern als ein Reservoir an Modellen, die geeignet sind, Erscheinungen auf rationale Art zu interpretieren, und als ideales Übungsfeld, um überhaupt Problemlösefähigkeiten zu erwerben. Damit wird ein wesentlicher Akzent auf den Bereich der Anwendung gelegt. Dass deutsche Schülerinnen und Schüler hier Defizite haben, zeigten TIMSS und unlängst auch PISA.

Die EPA Deutsch stellt Lesekompetenz und präzises Ausdrucksvermögen als grundlegend nicht nur für Deutsch, sondern für alle Fächer heraus. Damit leistet das Fach Deutsch einen wesentlichen Beitrag auch für Studium und Beruf. Zugleich werden inhaltlich Kommunikationskultur und literatur- und kulturgeschichtliches Orientierungswissen gefordert – als wesentlicher Beitrag zur Persönlichkeitsentwicklung und Voraussetzung für die Teilhabe am kulturellen Leben.

Die EPA Englisch trägt v.a. den erweiterten Anforderungen an den Fremdsprachenunterricht durch zunehmende internationale Verflechtung und der besonderen Stellung des Englischen als Weltverkehrssprache Rechnung. Sie orientiert sich in der Beschreibung der sprachlichen Kompetenzen am "Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen für das Lernen und Lehren von Sprachen" des Europarats, stärkt den Anwendungs- und lebensweltlichen Bezug, betont die mündliche Kommunikationsfähigkeit und erweitert die Landeskunde zu interkultureller Handlungskompetenz.

Alle EPA enthalten ausführliche Informationen zu fachlichen Inhalten und Qualifikationen, zur schriftlichen und mündlichen Prüfung (Aufgabenarten, Hinweise für die Erstellung von Prüfungsaufgaben, Erwartungshorizont und Bewertungshinweise) sowie Aufgabenbeispiele für die schriftliche und – erstmals – für die mündliche Prüfung. Dabei sind auch neue Aufgabenarten aufgenommen worden.

Mit der Vorlage der Einheitlichen Prüfungsanforderungen für die Abiturprüfungen zieht die Kultusministerkonferenz inhaltliche Folgerungen aus den TIMSS- und PISA-Untersuchungen.

6. Konsequenzen der Zuwanderung für Schulen

Eisenach. Die Kultusministerkonferenz hat auf ihrer Sitzung am 23. und 24.Mai 2002 einen Bericht verabschiedet, der sich mit dem Thema "Zuwanderung" und den Konsequenzen für den schulischen Bereich auseinandersetzt. Darüber hinaus haben die Länder ihre Absicht bekundet, Fördermaßnahmen für Schülerinnen und Schüler mit Migrationshintergrund weiterzuentwickeln.

Im Schuljahr 2001/2002 haben rund 11 % der Schülerinnen und Schüler an Schulen in der Bundesrepublik Deutschland eine nicht-deutsche Staatsangehörigkeit. Hinzu kommen Kinder und Jugendliche aus Aussiedlerfamilien und eingebürgerte Kinder, so dass der Anteil der Schüler mit Migrationshintergrund insgesamt erheblich höher liegt.

Die Unabhängige Kommission "Zuwanderung" des Bundes und das Forum Bildung hatten in ihren Berichten festgestellt, dass die Bildungsbilanz für Kinder und Jugendliche mit Migrationshintergrund ungünstig ausfalle. Dabei besteht ein enger Zusammenhang mit der oft unzureichenden sprachlichen Kompetenz der Jugendlichen. Die Ergebnisse der PISA-Studie haben diese Aussagen eindeutig bestätigt.

Vor diesem Hintergrund enthält die nun vorliegende Veröffentlichung der Kultusministerkonferenz neben einer Auswertung der genannten Berichte und von Ergebnissen der Spracherwerbsforschung eine Zusammenstellung und Beschreibung der Fördermaßnahmen, die in den verschiedenen schulischen Bereichen weiterentwickelt werden müssen. Zu verstärken sind insbesondere Programme im Rahmen der vorschulischen Erziehung und Hilfestellungen beim Übergang von der Schule in das Berufsleben. Ferner ist die Zusammenarbeit mit Eltern und außerschulischen Einrichtungen zu intensivieren. Konsequenzen sind ebenfalls zu ziehen für die Aus- und Fortbildung von Lehrkräften und Erziehern sowie im Hinblick auf grundsätzliche strukturelle Rahmenbedingungen.

Die Kultusminister und -senatoren werden sich – dies haben sie anlässlich ihrer Plenarsitzung bekräftigt – für die Weiterentwicklung der entsprechenden Fördermaßnahmen einsetzen.

Der Bericht, der zusätzlich eine Übersicht über staatliche und nicht staatliche Angebote von Islamunterricht enthält, ist in Kürze im Sekretariat der Kultusministerkonferenz erhältlich.

7. Länder- und hochschulübergreifende Qualitätssicherung

Eisenach. Im Rahmen der länder- und hochschulübergreifenden Sicherung der Qualität der Hochschulausbildung hat die Kultusministerkonferenz auf ihrer Sitzung am 23. und 24.Mai 2002 ein Statut für die Einrichtung eines Akkreditierungsverfahrens in Deutschland verabschiedet.

In ihrer Sitzung im Oktober 2001 hatte sich die Kultusministerkonferenz grundsätzlich für die Beibehaltung des erprobten Verfahrens zur Akkreditierung von neuen Studiengängen ausgesprochen. Nun wurden entsprechende Regelungen in einem Organisationsstatut festgeschrieben, das am 1. Januar 2003 in Kraft tritt.

Danach wird die Akkreditierung von mehreren untereinander in Wettbewerb stehenden Agenturen durchgeführt. Zusammengehalten wird das Akkreditierungssystem durch eine zentrale Akkreditierungseinrichtung, den Akkreditierungsrat, dessen Geschäftsstelle im Sekretariat der Kultusministerkonferenz eingerichtet wird. Staat, Hochschulen und Berufspraxis wirken sowohl in den Agenturen als auch im Akkreditierungsrat zusammen.

Zu akkreditieren sind Studiengänge staatlicher oder staatlich anerkannter, privater Hochschulen mit den Abschlüssen Bachelor/Bakkalaureus und Master/Magister , ebenso neu einzurichtende Diplom- und Magisterstudiengänge, soweit sie nicht einer geltenden Rahmenordnung unterliegen.

Die wichtigste Aufgabe des Akkreditierungsrates ist die Zulassung der Agenturen, die damit die Berechtigung erhalten, einzelne Studiengänge zu akkreditieren und das Siegel des Akkreditierungsrates zu verleihen. Der Akkreditierungsrat definiert die Mindestanforderungen an die Akkreditierungsverfahren und stellt einen fairen Wettbewerb unter den Agenturen sicher. Es können hier auch ausländische Agenturen zugelassen werden.

Die Mitglieder des Akkreditierungsrates (4 Hochschulvertreter, 4 Ländervertreter, 4 Vertreter der Berufspraxis, 2 Studierende, 2 internationale Vertreter) werden von den Präsidenten der Hochschulrektorenkonferenz und der Kultusministerkonferenz für vier Jahre ernannt. Der Rat beschließt mit einfacher Mehrheit.

Die Agenturen führen das Akkreditierungsverfahren durch und entscheiden über die Akkreditierung. Voraussetzung ist die inhaltliche Begutachtung des jeweiligen Studiengangs durch hochschulexterne Gutacher. Grundlage für eine Akkreditierung sind das HRG sowie die von der Kultusministerkonferenz beschlossenen Strukturvorgaben.

Mit der Akkreditierung kann die Feststellung verbunden werden, dass ein Hochschulabschluss den Zugang zum höheren Dienst eröffnet. Hierzu bedarf es allerdings noch einer entsprechenden Vereinbarung zwischen Kultusministerkonferenz und Innenministerkonferenz.