Kultusminister Konferenz

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304. Plenarsitzung der Kultusministerkonferenz am 04. Dezember 2003 in Bonn

Am 04. Dezember 2003 fand die 304.Plenarsitzung der Kultusministerkonferenz unter dem Vorsitz ihrer Präsidentin, Staatsministerin Karin Wolff, in Bonn statt.

Im Mittelpunkt der Beratungen standen folgende Themen:

  1. Kultusministerkonferenz beschließt Bildungsstandards im Fach Deutsch, im Fach Mathematik und in der ersten Fremdsprache (Englisch/Französisch) für den Mittleren Schulabschluss sowie eine Vereinbarung über Bildungsstandards für den Mittleren Schulabschluss (Jahrgangsstufe 10). Die Bildungsstandards sowie die Vereinbarung können Sie hier abrufen.
  2. Wissenschaftliches Institut der Länder zur Qualitätssicherung
  3. Initiative der Kultusministerkonferenz zur Stabilisierung der beruflichen Bildung
  4. Verabschiedung von Grundsätzen zur Förderung von Schülerinnen und Schülern mit besonderen Schwierigkeiten im Lesen und Rechtschreiben
  5. Wahl der Präsidentin und des Präsidiums für das Jahr 2004

Vor der Plenarsitzung fand ein Gespräch der Präsidien der Kultusministerkonferenz und der Hochschulrektorenkonferenz statt. Dabei ging es im Wesentlichen um die Fortführung des Bologna-Prozesses zum europäischen Hochschulraum und die von der Kultusministerkonferenz am 10. Oktober 2003 verabschiedeten ländergemeinsamen Strukturvorgaben für die Akkreditierung von Bachelor- und Masterstudiengängen. Außerdem sprach das Präsidium der Kultusministerkonferenz vor der Plenarsitzung mit dem Akkreditierungsrat. Themen waren hierbei u.a. die Aufgaben des Akkreditierungsrates, die Zusammenarbeit des Akkreditierungsrates mit den Agenturen sowie die Einbeziehung weiterer Studiengänge in die Akkreditierung.

1. Kultusministerkonferenz beschließt Bildungsstandards im Fach Deutsch, im Fach Mathematik und in der ersten Fremdsprache (Englisch/Französisch) für den Mittleren Schulabschluss sowie eine Vereinbarung über Bildungsstandards für den Mittleren Schulabschluss (Jahrgangsstufe 10)

Die Kultusministerkonferenz hat am 4. Dezember 2003 in Bonn Bildungsstandards für den Mittleren Schulabschluss in den Fächern Deutsch, Mathematik und Englisch, Französisch (erste Fremdsprache) beschlossen. „Damit haben wir auf nationaler Ebene einen wesentlichen Maßstab zur individuellen Förderung, aber auch zur Vergleichbarkeit von Ergebnissen geschaffen“, erklärte die Präsidentin der Kultusministerkonferenz, Staatsministerin Karin Wolff.

Die Bildungsstandards

  • greifen die Grundprinzipien des jeweiligen Unterrichtsfaches auf beschreiben die fachbezogenen Kompetenzen einschließlich zugrunde liegender
  • Wissensbestände, die Schülerinnen und Schüler bis zu einem bestimmten Zeitpunkt ihres Bildungsganges erreicht haben sollen
  • zielen auf systematisches und vernetztes Lernen und folgen so dem Prinzip des kumulativen Kompetenzerwerbs
  • beschreiben erwartete Leistungen im Rahmen von Anforderungsbereichen
  • beziehen sich auf den Kernbereich des jeweiligen Faches und geben den Schulen Gestaltungsräume für ihre pädagogische Arbeit
  • weisen ein mittleres Anforderungsniveau aus
  • werden durch Aufgabenbeispiele veranschaulicht.

Bildungsstandards dienen der Schul- und Unterrichtsentwicklung, sie liefern notwendige Parameter zur internen und externen Evaluation. „Die Standards verpflichten die Schulen einerseits zur Rechenschaftslegung über ihre Ergebnisse, sie ermöglichen andererseits aber auch zugleich mehr Eigenverantwortung der Schulen. Damit können die Standards zur Verbesserung der Leistungsfähigkeit der Schulen beitragen. Sie fordern allerdings auch alle an Schule Beteiligten dazu auf, die Einhaltung der Standards über individuelle Förderung zu ermöglichen“, fügte die Präsidentin hinzu.

Mit der konkreten Erarbeitung der Bildungsstandards waren Arbeitsgruppen betraut, die aus Fachdidaktikern und Schulpraktikern aus den Ländern in der Bundesrepublik Deutschland bestehen. Die Arbeiten der Fachkommissionen wurden durch eine Steuerungsgruppe unter wissenschaftlicher Beteiligung aus den Bereichen der Unterrichtsforschung und Fachdidaktik koordiniert. Die Ergebnisse der von der Bundesregierung in Auftrag gegebenen Expertise „Zur Entwicklung nationaler Bildungsstandards“ vom Februar 2003 wurden bei der Erarbeitung der Standards einbezogen.

Die Entwürfe der Bildungsstandards für den Mittleren Schulabschluss sind am 30.09.2003 auf einer Fachtagung mit Vertretern der Wirtschaft, der Wissenschaft, Fachdidaktik, Lehrkräften, Eltern und der Schülerschaft diskutiert worden. Die Ergebnisse dieser Tagung und der vorausgegangenen schriftlichen Stellungnahmen sind in die Überarbeitung der Bildungsstandards eingeflossen.

Die Länder haben sich bei der 304. Kultusministerkonferenz verpflichtet, die jetzt verabschiedeten Bildungsstandards für den Mittleren Schulabschluss zu Beginn des Schuljahres 2004/2005 als Grundlage der fachspezifischen Anforderungen zu übernehmen. Dies betrifft insbesondere die Lehrplanarbeit, die Schulentwicklung sowie die Lehreraus- und –fortbildung. Die Einhaltung der Standards soll ab 2006 länderübergreifend überprüft werden. Die Kultusministerkonferenz hat sich darauf verständigt, hierzu eine unabhängige wissenschaftliche Einrichtung zu gründen (Siehe Punkt 2). Darüber hinaus sollen Aufgabenpools entwickelt werden, die sowohl die Erstellung als auch die Verortung der landesspezifischen Aufgaben, aber auch der Klassenarbeiten erlauben. Damit werden neue Formen der Vergleichbarkeit von Lernergebnissen und der Rechenschaftslegung in unserem Bildungssystem etabliert.

Der Prozess der Standardentwicklung wird fortgesetzt: 2004 werden Bildungsstandards für den Primarbereich (Ende der Jahrgangsstufe 4) in den Fächern Deutsch und Mathematik, für den Hauptschulabschluss (nach Jahrgangsstufe 9) in den Fächern Deutsch, Mathematik und erste Fremdsprache (Englisch/Französisch) und für den Mittleren Schulabschluss (nach Jahrgangsstufe 10) in den naturwissenschaftlichen Fächern Biologie, Chemie und Physik vorgelegt. Vor der Verabschiedung dieser Standards ist ebenfalls eine Fachtagung geplant.

Die Bildungsstandards sowie die Vereinbarung können sie hier abrufen.

2. Wissenschaftliches Institut der Länder zur Qualitätssicherung

Zur Überprüfung der nationalen Bildungsstandards gründet die Kultusministerkonferenz ein „Wissenschaftliches Institut der Länder zur Qualitätssicherung“. Dieses Institut soll im Jahr 2004 mit seiner Arbeit beginnen. Das Wissenschaftliche Institut der Länder zur Qualitätssicherung soll zur Verbesserung schulischer Bildung in Deutschland beitragen, den Anschluss an das internationale Leistungsniveau fördern, die verschiedenen Anstrengungen der Länder um eine höhere Qualität in Unterricht und Schule stärken, den länderübergreifenden Austausch über spezifische Maßnahmen fördern und damit für eine bessere Vergleichbarkeit und Durchlässigkeit im Bildungswesen sorgen. Die zentrale Aufgabe des Instituts ist ein kontinuierliches länderübergreifendes Bildungsmonitoring auf der Grundlage repräsentativer Stichproben. Es soll empirisch validierte Kompetenzstufen ausweisen und geeignete Testinstrumente in einem Aufgabenpool zur Verfügung stellen.

Die Kultusministerkonferenz beschloss außerdem, dass mit der Normierung und Überprüfung der Bildungsstandards in Mathematik im Zusammenhang mit PISA 2006 begonnen werden soll. Die Normierung und Überprüfung der Standards in Deutsch sowie Englisch und Französisch als erster Fremdsprache ist für 2007 vorgesehen. Die Ergebnisse werden Anfang 2008 vorliegen.

Über die Organisations- und Rechtsform des Wissenschaftlichen Instituts der Länder zur Qualitätssicherung sowie die personelle und finanzielle Ausstattung wird die Kultusministerkonferenz am 04./05.März 2004 in Berlin entscheiden und eine entsprechende Verwaltungsvereinbarung abschließen.

3. Initiative der Kultusministerkonferenz zur Stabilisierung der beruflichen Bildung

Die Kultusministerkonferenz hat einen Maßnahmen- und Forderungskatalog zur Sicherung der Berufsausbildung und Qualifizierung junger Menschen sowie zur effektiven Nutzung aller Ressourcen in der Berufsausbildungverabschiedet. Die Kultusminister beobachten mit großer Sorge, dass das duale System der Berufsausbildung quantitativ immer weniger in der Lage ist, seine Aufgaben zu erfüllen. So ist die Versorgung mit betrieblicher Berufsausbildung seit 1991, als noch 75 Prozent der 17- 19jährigen versorgt wurden, auf nur noch 62 Prozent im Jahre 2002 zurückgegangen.

Aufgrund des stark zurückgehenden Angebots in der beruflichen Berufsausbildung sind die Länder gezwungen, die vollschulischen Bildungsangebote auszuweiten und immer mehr Verantwortung in der beruflichen Erstausbildung zu übernehmen. Mittlerweile wird 465.000 Jugendlichen im Berufsgrundbildungsjahr und an den Berufsfachschulen eine berufliche Grundbildung beziehungsweise eine komplette Erstausbildung nach dem Schulrecht der Länder vermittelt. Die damit verbundenen finanziellen Belastungen der Länderhaushalte können nicht beliebig ausgeweitet werden. Angesichts der zunehmenden Zahl von Betrieben, die trotz einer Berechtigung nicht mehr ausbilden, stellt sich die Frage, inwieweit die Wirtschaft ihrer sozialen Verpflichtung als Partner im dualen Ausbildungssystem nachkommt.

Die Kultusministerkonferenz fordert daher:

Um der schleichenden Verstaatlichung der Berufsausbildung entgegenzuwirken werden die Wirtschaft und insbesondere die ausbildungsfähigen Betriebe aufgefordert, eine ausreichende Anzahl von Ausbildungsstellen verlässlich bereitzustellen.

Die Kultusministerkonferenz appelliert an die Unternehmen, von überzogenen Anforderungen an Ausbildungsplatzbewerber abzugehen und die tatsächlich zu bewältigenden Anforderungen in der jeweiligen Berufsaubildung zu berücksichtigen. Anerkannte Ausbildungsberufe müssen für Bewerber mit Hauptschulabschluss offen stehen.

Um auch allen mehr praktisch begabten Jugendlichen zu einem Berufsabschluss in einem anerkannten Ausbildungsberuf zu verhelfen, werden arbeitsmarktfähige Ausbildungsberufe mit weniger komplexen Anforderungen geschaffen. Bei einem erfolgreichem Abschluss soll die Erweiterung der Qualifikation möglich sein.

Da die Länder einen beträchtlichen Teil der Kosten für die duale Berufsausbildung tragen, muss die Kultusseite neben den Sozialpartnern und dem Bund gleichberechtigt und frühzeitig bei der Konzeption und Ausgestaltung von anerkannten Ausbildungsberufen beteiligt werden.

Die Kultusministerinnen und Kultusminister treten nachdrücklich dafür ein, dass das Verfahren zur Erarbeitung und Abstimmung von Ausbildungsordnungen und Rahmenlehrplänen weiterentwickelt wird und verbindliche Standards für Ausbildungsordnungen festgelegt werden.

Um Doppelungen in der Ausbildung sowie eine unnötige Verlängerung der Ausbildungszeit zu vermeiden, sollen berufsqualifizierende vollzeitschulische Bildungsgänge von der Wirtschaft als gleichwertige Abschlüsse neben dem dualen Ausbildungssystem anerkannt werden. Das Berufsgrundbildungsjahr oder die Berufsfachschule sollen voll auf die Ausbildungszeit in anerkannten Ausbildungsberufen angerechnet werden. Außerdem spricht sich die Kultusministerkonferenz dafür aus, die Ausbildungsdauer von anerkannten Ausbildungsberufen auf drei Jahre zu begrenzen.

Die in der Berufsschule erbrachten Leistungen sollen künftig in das Gesamtergebnis der Abschluss- oder Gesellenprüfung einbezogen werden. Lehrkräfte an Berufsschulen sollen als stimmberechtigte Mitglieder in die Berufsbildungsausschüsse berufen werden.

Da die zunehmende Spezialisierung in der Ausbildung die Chancen der Absolventen auf dem Arbeitsmarkt verringert, wird an dem Grundsatz einer breit angelegten beruflichen Grundbildung oder von breit angelegten gemeinsamen Kern- und grundlegenden Fachqualifikationen festgehalten.

Da die Bandbreite der benötigten Bildungsangebote voraussichtlich weiter zunehmen wird, muss die Effizienz im Bereich der beruflichen Aus- und Weiterbildung gesteigert werden. Die Kultusministerkonferenz setzt sich für die Schaffung regionaler Berufsbildungsnetzwerke ein, in denen berufsbildende Schulen und andere Bildungseinrichtungen der Region zusammengeführt werden.

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4. Kultusministerkonferenz beschließt Grundsätze zur Förderung von Schülerinnen und Schülern mit besonderen Schwierigkeiten im Lesen und Rechtschreiben

Die Kultusministerkonferenz hat neue Grundsätze zur Förderung von Schülerinnen und Schülern mit besonderen Schwierigkeiten im Lesen und Rechtschreiben verabschiedet.

Ein Lese- und Schreibunterricht, der am jeweiligen Lernentwicklungsstand des Kindes ansetzt, ausreichend Lernzeit gibt und die Ergebnisse gründlich absichert, ist die entscheidende Grundlage für den Erwerb der Fähigkeit zum Lesen und Rechtschreiben. Um mit der Förderung möglichst frühzeitig beginnen und einen individuellen Förderplan entwickeln zu können, sollen Lernschwierigkeiten frühzeitig erkannt werden. Für die individuelle Förderung der Schülerinnen und Schüler mit besonderen Schwierigkeiten im Lesen und Rechtschreiben werden in Auswertung förderdiagnostischer Beobachtungen Förderpläne entwickelt und für den individuell fördernden Unterricht genutzt. Für Schülerinnen und Schüler mit erheblichen Schwierigkeiten beim Lesen und Rechtschreiben sind besondere Unterstützungsprogramme wie Intervallförderung oder Förderung in Zusatzkursen entwickelt worden. Die Maßnahmen der Differenzierung und individuellen Förderung sollten bis zum Ende der 10. Jahrgangsstufe abgeschlossen sein.

Besonderes Gewicht legen die Kultusminister auf die Aus- und Fortbildung der Lehrkräfte. Dazu gehören die Ausbildung in der Didaktik und Methodik des Erstlese- und Erstschreibunterrichts, die Diagnosefähigkeit, die Ableitung von Förderschwerpunkten und die Erarbeitung von Förderplänen. Die Eltern sollen Hinweise auf die jeweils angewandte Lese- und Rechtschreibmethode, auf die besonderen Lehr- und Lernmittel, auf häusliche Unterstützungsmöglichkeiten, geeignete Fördermaterialien, Motivationshilfen und Leistungsanforderungen erhalten.

Leistungsbewertung

Auch Schülerinnen und Schüler mit besonderen und lang anhaltenden Schwierigkeiten im Lesen und Rechtschreiben unterliegen in der Regel den für alle Schülerinnen und Schüler geltenden Maßstäben der Leistungsbewertung. Nachteilsausgleich und Abweichen von den Grundsätzen der Leistungserhebung und Leistungsbewertung kommen vor allem beim Erlernen von Lesen und Rechtschreiben in der Grundschule zum Einsatz und werden mit andauernder Förderung in den höheren Klassen wieder abgebaut.

Als Hilfe im Sinne eines Nachteilsausgleichs kann beispielsweise die Arbeitszeit bei Klassenarbeiten ausgeweitet werden. Als Abweichung von den allgemeinen Grundsätzen der Leistungserhebung und Leistungsbewertung kommt unter anderem eine stärkere Gewichtung mündlicher Leistungen, insbesondere in Deutsch und den Fremdsprachen, in Betracht. Außerdem kann auf eine Bewertung der Lese- und Rechtschreibleistung in allen betroffenen Unterrichtsgebieten, nicht nur im Fach Deutsch, verzichtet werden.

Zeugnisse

Das Prinzip, wonach in besonders begründeten Ausnahmefällen die Erteilung einer Teilnote im Lesen oder Rechtschreiben ausgesetzt werden kann, gilt grundsätzlich auch für Zeugnisse. In Abgangs- und Abschlusszeugnissen gelten diese Prinzipien jedoch nur, wenn eine mehrjährige schulische Förderung unmittelbar vorausgegangen ist. Die Abweichungen von den allgemeinen Grundsätzen der Leistungserhebung und -beurteilung sind in den Zeugnissen zu vermerken. Bei Versetzung oder bei Übergang in eine weiterführende Schule ist die Gesamtleistung einer Schülerin bzw. eines Schülers zu berücksichtigen.

Mit dem in Bonn gefassten Beschluss werden die „Grundsätze zur Förderung von Schülern mit besonderen Schwierigkeiten beim Erlernen des Lesens und Rechtschreibens“ vom 20.04.1978 aufgehoben.

5. Wahl der Präsidentin und des Präsidiums für das Jahr 2004

Mit Beginn des Jahres 2004 übernimmt die rheinland-pfälzische Ministerin für Bildung, Frauen und Jugend, Doris Ahnen, die Präsidentschaft der Kultusministerkonferenz von der hessischen Kultusministerin Karin Wolff. Die Kultusministerkonferenz wählte Staatsministerin Ahnen auf ihrer 304. Plenarsitzung am 04. Dezember 2003 in Bonn. Die Präsidentschaftsübergabe findet am 14. Januar 2004 im Gebäude des Bundesrates in Berlin statt.

Weiter wählte die Kultusministerkonferenz Minister Steffen Reiche (Brandenburg) zum 1. Vizepräsidenten, Ministerin Ute Erdsiek-Rave (Schleswig-Holstein) zur 2. Vizepräsidentin sowie Staatsministerin Karin Wolff (Hessen) zur 3. Vizepräsidentin.

Ministerin Dr. Annette Schavan (Baden-Württemberg) und Staatsminister Prof. Dr. Jürgen Zöllner (Rheinland-Pfalz) gehören dem Präsidium der Kultusministerkonferenz im Jahr 2004 als kooptierte Mitglieder an.