Kultusminister Konferenz

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70 Jahre Schulausschuss: KMK-Präsident würdigt Arbeit

Der Präsident der Kultusministerkonferenz (KMK) und Hessische Kultusminister Prof. Dr. R. Alexander Lorz hat anlässlich des 70-jährigen Bestehens des Schulausschusses der Kultusministerkonferenz die Bedeutung des Ausschusses hervorgehoben. „Der Schulausschuss ist eine der wichtigen Säulen der Kultusministerkonferenz. Alle substanziellen Vereinbarungen der KMK im Schulbereich wurden und werden vom ihm vorbereitet und begleitet“, erklärte Lorz. Somit trage dieser seit seiner Einsetzung entscheidend zur Erfüllung der Aufgaben der Kultusministerkonferenz bei.

Die Mitglieder des Schulausschusses der KMK 2019

Die erste Sitzung des Schulausschusses fand am 8. und 9. März 1949 in der Kurfürstlichen Burg in Eltville (Hessen) statt. Nach 40 Jahren des Bestehens ist er am 6. und 7. April 1989 zu seiner 280. Sitzung wiederum an diesem Ort zusammengekommen, um nun, zu seinem 70-jährigen Jubiläum (414. Sitzung) auf Einladung des Präsidiallandes Hessen erneut am Ort seiner ersten Sitzung zu tagen. Der Bürgermeister von Eltville, Patrick Kunkel, hat die Mitglieder des Schulausschusses für den heutigen Abend zu einem Empfang eingeladen. Der erste Vorsitzende 1949 war Ministerialrat Anton Karnbaum aus Bayern. Seit dem 1. April 2018 hat Ministerialdirigentin Regina Schäfer, Abteilungsleiterin im Brandenburger Ministerium für Bildung, Jugend und Sport, den Vorsitz des Schulausschusses inne.

In der ersten Sitzung kamen die Länder Baden, Bayern, Bremen, Hamburg, Hessen, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Schleswig-Holstein, Württemberg-Baden und Württemberg-Hohenzollern zusammen, um unter anderem über die Themen Volks-, Mittel- und Berufsschule, die Höhere Schule (hier insbesondere zur 8- oder 9-jährigen Höheren Schule und den Kursen der Oberstufe) sowie über die Lehrer und ihre Ausbildung zu beraten. Zu letzterem Thema befassten sich die Mitglieder speziell mit Fragen der Gleichberechtigung der weiblichen Lehrkräfte, des Doppelverdienertums und der Gewinnung des Interesses der Öffentlichkeit für die Schule. Zwei der heutigen Länder haben an dieser Sitzung nicht teilgenommen, Berlin und das Saarland, sie sind erst Ende November 1949 (Berlin) und Anfang 1957 (Saarland) eingetreten. Andererseits haben drei Länder mit vier Gebietsvertretern teilgenommen, die seit 1952 zu einem vereint sind: Baden, Württemberg-Baden und Württemberg-Hohenzollern.

Heute besteht die Aufgabe des Ausschusses im Wesentlichen darin, die Einheitlichkeit und Vergleichbarkeit von Zeugnissen und Abschlüssen als Voraussetzung für die gegenseitige Anerkennung zu vereinbaren, auf die Sicherung von Qualitätsstandards in der schulischen Bildung und die bestmögliche Förderung von Schülerinnen und Schülern hinzuwirken sowie sich über alle sonstigen drängenden Fragen des Schulwesens auszutauschen und auf ein ländergemeinsames Handeln zu verständigen.

Hintergrund

Der Schulausschuss ist auf der 5. Sitzung der Kultusministerkonferenz am 19. und 20. Oktober 1948 in Ravensburg eingesetzt worden. Unter den ständigen Gremien der Kultusministerkonferenz ist der Schulausschuss neben dem Hochschulausschuss das älteste. Die fünf Hauptausschüsse - Schulausschuss, Ausschuss für Berufliche Bildung, Hochschulausschuss, Kulturausschuss, Bund-Länder-Ausschuss für schulische Arbeit im Ausland - leisten die Vorarbeiten für die Entscheidungen der Kultusministerkonferenz. Ihnen gehören in der Regel die Abteilungsleiter der Ministerien beziehungsweise Senatsverwaltungen der Stadtstaaten an. Die Hauptausschüsse treten jeweils bis zu viermal im Jahr zusammen. Bei Einstimmigkeit können sie in bestimmten Fällen auch abschließend für die Kultusministerkonferenz entscheiden. Die Ausschüsse dienen zugleich der gegenseitigen Information und dem Erfahrungsaustausch zwischen den Vertreterinnen und Vertretern der Länder.