Bund und Länder machen Weg frei für die Umsetzung des Kulturfonds Energie des Bundes
Um die bundesweit erheblichen Auswirkungen der Energiekrise auf Kultureinrichtungen zu mindern und weiterhin vielfältige und reichhaltige Kulturangebote zu ermöglichen, wird der Kulturbereich in den Jahren 2023 und 2024 mit bis zu einer Milliarde Euro aus dem Wirtschaftsstabilisierungsfonds des Bundes über den Kulturfonds Energie des Bundes – je nach Bedarf und Verfügbarkeit der Mittel und in Anlehnung an das Ende der Gas-. Wärme- und Strompreisbremse - unterstützt. Die administrative Abwicklung erfolgt über die Kulturministerien der Länder.
In der 9. Kulturministerkonferenz sowie im 18. Kulturpolitischen Spitzengespräch wurden heute (15.03.2023) letzte entscheidende Weichen hierfür gestellt: Die Kulturministerinnen und -minister der Länder stimmten einer für die Durchführung des Kulturfonds Energie des Bundes erforderlichen Verwaltungsvereinbarung zwischen dem Bund und den einzelnen Ländern mit dem Vorbehalt noch ausstehender Kabinettbefassungen innerhalb der Länder zu. Bestätigt wurden zudem unterstützende Maßnahmen der Ländergemeinschaft zum Kulturfonds Energie des Bundes: Das Land Nordrhein-Westfalen bietet eine zentrale, von allen Ländern finanzierte Hotline an, über die Antragstellende bei Unklarheiten telefonisch wie auch per E-Mail-Beratung erhalten können. Für die technische Abwicklung des Kulturfonds Energie des Bundes stellt die Freie und Hansestadt Hamburg für alle Länder eine webbasierte IT-Plattform (www.kulturfonds-energie.de) bereit.
Falko Mohrs, Niedersächsischer Minister für Wissenschaft und Kultur und Vorsitzender der Kulturministerkonferenz:
„Viele Kultureinrichtungen haben mit den hohen Kosten zu kämpfen, müssen an allen Ecken und Enden sparen und fürchten teilweise um ihre Existenz. Die Länder begrüßen die Bereitschaft des Bundes, den Kulturfonds Energie zur Verfügung zu stellen und gemeinsam mit den Ländern umzusetzen. Es freut mich, dass wir nach einem intensiven Abstimmungsprozess mit und auf der Bundesebene nun die bilateralen Zeichnungsverfahren zwischen Bund und Einzelländern zur Verwaltungsvereinbarung beginnen können und damit der Weg zur Durchführung des Kulturfonds vollends frei ist. Die Länder werden eine erfolgreiche Umsetzung des Kulturfonds Energie gerne mit ihren jeweiligen Landesstrukturen sowie mit der gemeinsamen Hotline und Plattform unterstützen – und natürlich auch darüber hinaus ihren Beitrag zur Stärkung der Kultur leisten. Nun gilt es diese Unterstützung mit möglichst geringem Aufwand für die Antragsstellenden zu verteilen.“
Claudia Roth, Staatsministerin für Kultur und Medien:
„Der Beschluss ist eine sehr erfreuliche Nachricht für den Kulturbereich in Deutschland. Schon Corona war für die Kulturszene existenzbedrohend. Nur durch die umfangreichen Hilfsprogramme von Bund und Ländern konnte ein kultureller Kahlschlag verhindert werden. Kaum ist die Pandemie überwunden, sind viele Kultureinrichtungen durch die rasant gestiegenen Energiepreise erneut in ihrer Existenz gefährdet. Angesichts der sich überlagernden Krisen und des verbrecherischen russischen Angriffskriegs gegen die Ukraine braucht unsere Gesellschaft die Kultur jetzt mehr denn je. Museen, Theater, Kinos und Konzerthäuser sind Orte der Bildung, der Begegnung, der sozialen Wärme und der Gemeinschaft. Bund, Länder und Kommunen wissen, wie wichtig Kultur für unsere Demokratie gerade jetzt ist – dank großer finanzieller Unterstützung aus dem Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages können wir der Kultur Sicherheit geben. Ich danke den Kulturministerinnen und Kulturministern der Länder sehr für die gute und konstruktive Zusammenarbeit. Der Kulturfonds Energie ist ein deutliches Bekenntnis, dass wir vereint der Kultur in unserem Lande als Anker der Demokratie in schwierigen Zeiten weiterhin helfen.“
Gefördert werden im Kulturfonds Energie des Bundes rückwirkend für den Zeitraum ab 1. Januar 2023 und bis zum 30. April 2024 Mehrkosten für netzbezogenen Strom sowie leitungsgebundene Energieträger (Gas und Fernwärme). Anträge stellen können öffentliche und private Kultureinrichtungen, sofern sie ein öffentlich zugängliches Kulturangebot bereitstellen, sowie Kulturveranstaltende, die ihre ticketbasierten Kulturveranstaltungen in geschlossenen Räumen durchführen, die nicht selbst als Kultureinrichtung antragsberechtigt sind. Vertiefende Informationen zur Förderung und Antragstellung sind zu finden unter: www.kulturfonds-energie.de.
Seit Sommer 2022 befassen sich Bund und Länder in Abstimmung mit Kommunen und Fachverbänden fortlaufend mit den Auswirkungen des völkerrechtswidrigen Angriffskriegs Russlands gegen die Ukraine auf die Energieversorgung auch im Kulturbereich der Bundesrepublik. Am 21.09.2022 wurden „Kulturpolitische Forderungen“ veröffentlicht, in denen die Kulturministerinnen und -minister der Länder gemeinsam mit der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien Position bezogen für die besondere gesellschaftliche Bedeutung und die Notwendigkeit des Schutzes von Kulturgut und Kultureinrichtungen in der Energiekrise. Als ein Instrument, das solchen Schutz erleichtern kann, wurden am 21.09.2022 „Gemeinsame Empfehlungen der Kulturministerkonferenz, der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien und der kommunalen Spitzenverbände für Maßnahmen im Kontext einer etwaigen Gasnotlage unter besonderer Berücksichtigung Kulturgut bewahrender Einrichtungen“ publiziert.