Kultusminister Konferenz

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KMK spricht sich für schrittweise Wiederaufnahme des Schulbetriebs ab 15. Februar aus

Die Kultusministerkonferenz hat am Montagabend in einer Videoschaltkonferenz aktuelle Fragen zu den Auswirkungen der Pandemie-Situation erörtert und einen Beschluss zur schrittweisen Wiederaufnahme des Schulbetriebs ab 15.02.2021 gefasst.

Die Präsidentin der Kultusministerkonferenz und brandenburgische Bildungsministerin Britta Ernst sagt zu den getroffenen Verabredungen: „Die KMK hat einstimmig beschlossen, dass beginnend ab dem 15.Februar 2021 nach den Abschlussklassen auch die unteren Jahrgänge wieder zur Schule gehen sollen, wenn die gute Entwicklung der Inzidenzwerte anhält. Dies geben wir der Ministerpräsidentenkonferenz mit auf den Weg.“

Der Beschluss vom 8. Februar 2021 lautet wie folgt:

1)    Bildung ist essenziell für die Zukunftschancen der jungen Generation und die Entwicklung unserer Gesellschaft. Die negativen Folgen von Schulschließungen für die Bildungsbiographien und die soziale Teilhabe von Kindern und Jugendlichen müssen begrenzt werden. Die Kultusministerinnen und Kultusminister bekräftigen deshalb, dass die Öffnung der Schulen für den Präsenzunterricht – über die Abschlussklassen hinaus – höchste Bedeutung hat.

2)    Die Inzidenzwerte haben sich positiv entwickelt. Sollte dieser Trend anhalten, sprechen sich die Kultusministerinnen und Kultusminister nachdrücklich dafür aus, dass über die Abschlussklassen hinaus (MPK-Beschluss vom 13.12.2020) auch die unteren Jahrgänge, beginnend ab dem 15.02.2021, in den eingeschränkten Regelbetrieb gemäß den Vorschriften des jeweiligen Landes, z. B. in den Wechsel- oder Präsenzunterricht gehen dürfen.

3)    Sollten weitere Lockerungen möglich sein, sollten diese gemäß dem von der Kultusministerkonferenz am 04.01.2021 beschlossenen Stufenplan erfolgen. Im Interesse einer ausreichenden Planungssicherheit für alle Beteiligten und mit Blick auf den organisatorischen Aufwand für die Schulen sind Perspektiven für Schulbetriebsmodelle anzustreben, die bis Ostern Gültigkeit haben.

4)    Um die negativen Folgen der langen Schulschließungen zu kompensieren, zeitnahe Schulöffnungen zu ermöglichen, den Umgang mit der Pandemie an den Schulen weiter zu verbessern und den Infektionsschutz auszubauen, fordern die Kultusministerinnen und Kultusminister den Bund auf, die Länder im Bildungsbereich noch stärker zu unterstützen. Folgende Bereiche sollten insbesondere in den Blick genommen werden:

a)    Die Länder werden mit gezielten Fördermaßnahmen in Form von Differenzierung, Intensivierung    und etwaigen bedarfsgerechten zusätzlichen Angeboten in den Jahren 2021 und 2022 die vorhandenen Lernrückstände insbesondere bei benachteiligten Schülerinnen und Schülern ausgleichen.
Sie begrüßen darüber hinaus die Bereitschaft des Bundes und erklären nachdrücklich ihre Bereitschaft, ein gemeinsames Förderprogramm von Bund und Ländern für die Jahre 2021 und 2022 aufzulegen, mit dem über die bestehenden Angebote hinaus Lernrückstände ausgeglichen werden (z. B. zusätzliche Nachhilfe- und Förderangebote in den Ferien und am Nachmittag). Außerdem soll der Ausbau von Schulsozialarbeit durch eine finanzielle Unterstützung des Bundes an der Schnittstelle zur Jugendhilfe flankiert werden.

b)    Mit umfangreichen Schnelltestungen und einer verbindlichen Teststrategie sollen Bund und Länder künftig sicherstellen, dass in regelmäßigen Abständen alle an Schulen Beschäftigten getestet werden können. Bei jeder Infektion eines Schulbeteiligten werden sofort die jeweilige Lerngruppe sowie alle weiteren Kontaktpersonen getestet. Im Rahmen der Nationalen Impfstrategie ist das schulische Personal innerhalb der Gruppe 3 vorrangig zu impfen.

c)    Mit zusätzlichen Investitionsmitteln für die Schulträger, die durch den Bund zur Verfügung gestellt werden, sollen Maßnahmen zur Verbesserung des Infektions- und Gesundheitsschutzes in den Unterrichtsräumen finanziert werden.

d)    Durch den Einsatz zusätzlicher Schulbusse sollen die Infektionsgefahren in der Schülerbeförderung weiter gemindert werden. Dazu bedarf es zusätzlicher finanzieller Unterstützung auch von Seiten des Bundes.

e)    Der Bund wird zudem aufgefordert, im Bildungs- und Teilhabepaket dauerhaft die notwendigen Kosten für die digitale Grundausstattung von Schülerinnen und Schülern vorzusehen.