Kultusminister Konferenz

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Möglichkeiten der Flexibilisierung beim Abitur nach zwölf Jahren

Der verantwortungsvolle Umgang mit der Lebens- und Ausbildungszeit junger Menschen ist für die KMK von zentraler Bedeutung. Gleichzeitig müssen bei Veränderungen der Schulzeit die Qualität des Schulabschlusses gewahrt bleiben und die Lebens- und Lernsituation von Schülerinnen und Schülern berücksichtigt werden.

Die Kultusministerkonferenz hat bereits mit den Beratungen Ende 2007 die Sorge vieler Menschen bezüglich der Umsetzung von G 8 in vielen Ländern durch einen Beschluss aufgenommen.

Die Hochschulzugangsberechtigung über das Abitur kann in allen Bundesländern sowohl nach acht als auch nach neun Jahren erworben werden. Daher muss gewährleistet sein, dass beide Wege von ihrer qualitativen und quantitativen Gestaltung vergleichbar sind. Die Basis dafür hat die KMK mit ihrem Beschluss vom 28.2.1997 gelegt. Außerdem hat sie im Beschluss vom 17./18.10.2007 den Weg zu Bildungsstandards für die gymnasiale Oberstufe beschlossen. Diese werden eine Flexibilisierung der in der „Vereinbarung zur Gestaltung der gymnasialen Oberstufe in der Sekundarstufe II“ vorgenommenen Festlegungen wie auch eine Überprüfung der einheitlichen Prüfungsanforderungen erlauben, ohne qualitative Maßstäbe zu verletzen.

Eine Reduktion der Debatte auf formale Stundenumfänge löst nicht die Probleme von G 8, sondern kann sie verstärken, da das Verhältnis von Inhalt und Zeit weiter verschärft würde.

  • Daher werden die Länder, in denen es erforderlich ist, auf der Grundlage des Austauschs ihrer Erfahrungen die geforderten Inhalte der Lehrpläne – auch auf dem Weg zu Kerncurricula – anpassen. Es soll gewährleistet werden, dass mit der Stoffvermittlung auch Methodenlernen einhergeht sowie Übungs- und Anwendungszeiten insb. in den Kernfächern kombiniert werden;
  • werden die Länder dort, wo es erforderlich ist, den Schulen Hilfen zur Umsetzung geben in den Bereichen der Hausaufgaben, der Klassenarbeiten (ggf. variable Prüfungsformen), der Gestaltung des Schultags, der Verteilung der Stunden über die Jahrgänge sowie durch den Ausbau zu/von Ganztagsschulen;
  • wird den Ländern im Rahmen von 265 Wochenstunden im gymnasialen Bildungsgang von der Jahrgangsstufe 5 bis zum Abitur und der darin eingeschlossenen Möglichkeit von 5 Stunden Wahlunterricht größere Flexibilität bei der Umsetzung besonderer pädagogischer Ansätze (z.B. Projektarbeit, Vertiefungseinheiten) eingeräumt. Dabei sind 260 Wochenstunden fachlich zuzuordnen.