Kultusminister Konferenz

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Ergebnisse der 335. Plenarsitzung der Kultusministerkonferenz am 20./21. Oktober 2011 in Berlin

Am 20. und 21. Oktober 2011 hat in Berlin die 335. Plenarsitzung der Kultusministerkonferenz unter dem Vorsitz ihres Präsidenten, Minister Dr. Bernd Althusmann, stattgefunden.

Im Mittelpunkt der Beratungen standen folgende Themen:

  • Umsetzung des Europäischen Qualifikationsrahmens (EQR) in Deutschland
  • Kultusministerkonferenz setzt Dialog mit Migrantenverbänden fort


Länder bestehen auf Gleichwertigkeit von allgemeiner und beruflicher Bildung

Bei der Gestaltung des geplanten Deutschen Qualifikationsrahmens (DQR) spricht sich die Kultusministerkonferenz einstimmig dafür aus, die Zuordnung der Allgemeinen Hochschulreife, der Fachgebundenen Hochschulreife, der Fachhochschulreife und der Abschlüsse der gesamten beruflichen Erstausbildung unter der Maßgabe der Gleichwertigkeit von allgemeiner und beruflicher Bildung vorzunehmen.

Die Länderminister befürworten, sowohl die Allgemeine Hochschulreife und die Fachgebundene Hochschulreife als auch entsprechende Berufsabschlüsse auf Stufe 5 der europäischen Skala von Bildungsabschlüssen zu verorten.

Um diese aus fachlichen Motiven übereinstimmende Position aller Kultusminister den Sozialpartnern, den Wirtschaftsverbänden und Gewerkschaften zu erläutern, wird der Präsident der Kultusministerkonferenz, Dr. Bernd Althusmann, diese schon in die kommende Plenarsitzung der Minister im Dezember einladen. Der Kultusministerkonferenz ist daran gelegen, den Dialog mit den Vertretern der dualen Berufsbildung fortzuführen und für den Bildungsstandort Deutschland im Rahmen des Europäischen Qualifikationsrahmens den hohen Ansprüchen der Ausbildung in unseren Schulen und Unternehmen gerecht zu werden.

Der Präsident erklärte: „Uns geht es um angemessene Zuordnungen im Qualifikationsrahmen, die die Gleichwertigkeit von allgemeiner und beruflicher Bildung umsetzen, die aber zugleich die Besonderheiten des deutschen Bildungssystems berücksichtigen. Dazu gehören selbstverständlich die beruflichen Bildungsabschlüsse, die wir ebenso angemessen bewertet sehen wollen.“

Um die Transparenz von Lernleistungen und erworbenen Qualifikationen in der EU zu erhöhen, grenzüberschreitende Mobilität und lebenslanges Lernen zu fördern, wurde auf Empfehlung des Europäischen Parlaments 2008 der „Europäische Qualifikationsrahmen für lebenslanges Lernen“ – EQR (European Qualifications Framework for Lifelong Learning – EQF) vorgelegt, der die Qualifikationen der allgemeinen, beruflichen und hochschulischen Bildung in einem einheitlichen System von acht Niveaustufen abbildet.

Daraufhin haben sich die Kultusministerkonferenz und das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) darauf verständigt, gemeinsam einen „Deutschen Qualifikationsrahmen für lebenslanges Lernen“ (DQR) zu entwickeln. Im Frühjahr 2011 hat der mit der Erarbeitung beauftragte Arbeitskreis „Deutscher Qualifikationsrahmen“, in dem neben Bund und Ländern weitere relevante Akteure aus der Allgemeinbildung, der Hochschulbildung und der beruflichen Aus- und Weiterbildung, der Sozialpartner und anderer Experten aus Wissenschaft und Praxis beteiligt sind, einen ersten DQR-Vorschlag vorgelegt.

Kultusministerkonferenz setzt Dialog mit Migrantenverbänden fort

Die Kultusministerkonferenz und die Organisationen von Menschen mit Migrationshintergrund haben eine positive Zwischenbilanz des bestehenden regelmäßigen Dialogs gezogen. Grundlage der Gespräche ist die Ende 2007 gemeinsam vorgestellte Erklärung "Integration als Chance – gemeinsam für mehr Chancengerechtigkeit".

Der Präsident der Kultusministerkonferenz, Dr. Bernd Althusmann, hob den konstruktiven Verlauf des Treffens am Freitag in Berlin hervor: „Wir sind uns mit den Verbänden einig, dass die Verwirklichung von Chancengerechtigkeit eine der größten Herausforderungen des deutschen Bildungssystems darstellt. Die Ergebnisse der PISA-Untersuchungen zeigen, dass wir in diesem Bereich bereits signifikante Fortschritte erzielt haben. Unser gemeinsames Ziel lautet, dass sich in einem absehbaren Zeitraum die Bildungsbiographien von Jugendlichen mit Migrationshintergrund nicht mehr vom Durchschnitt der Schülerinnen und Schüler unterscheiden sollen.“

Der Präsident bezeichnete es als vordringliche bildungspolitische Herausforderung der nächsten Jahre, den Anteil von Schülerinnen und Schülern mit geringeren Kompetenzen in zentralen Lernbereichen deutlich zu senken, die Zahl der Schul- und Ausbildungsabbrüche weiter zu vermindern sowie die Bildungsbeteiligung von Kindern mit Migrationshintergrund weiter zu erhöhen. „Dafür brauchen wir die Unterstützung der Migrantenverbände als Brückenbauer zwischen Verwaltung und Elternhäusern“, fügte Dr. Althusmann hinzu.

Diese und weitere getroffene Vereinbarungen und Selbstverpflichtungen werden in den fortlaufenden Gesprächen auf ihre Realisierung überprüft und gemeinsam Entwicklungen beraten, die eine Anpassung des Arbeitsprogramms erforderlich machen.

Als Schwerpunkte für die weiteren Gespräche wurden gemeinsame Initiativen zur Verstärkung der Elternarbeit und zur Gewinnung von Lehrkräften mit Migrationshintergrund vereinbart. Die Länder haben sich darauf verständigt, dass im Rahmen der gemeinsamen Initiative von Bund und Ländern zur Weiterentwicklung der Sprachförderung, Sprachdiagnostik und Lernförderung auch Programme zur Förderung von Mehrsprachigkeit untersucht werden sollen.