Kultusminister Konferenz

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Ergebnisse der 339. Plenarsitzung der Kultusministerkonferenz am 18. und 19. Oktober 2012 in Hamburg

Am 18. und 19. Oktober 2012 fand in Hamburg die 339. Plenarsitzung der Kultusministerkonferenz unter dem Vorsitz ihres Präsidenten, Senator Ties Rabe, statt.

Im Mittelpunkt der Beratungen standen folgende Themen:

  • Kultusministerkonferenz setzt Bildungsstandards für die Allgemeine Hochschulreife Rabe: „Qualität und Vergleichbarkeit des Abiturs werden weiter verbessert“
  • Berufliche Mobilität von Lehrkräften soll gestärkt werden
  • Nach erfolgreichem Pilotbetrieb: Kultusministerkonferenz zur weiteren Finanzierung des Dialogorientierten Serviceverfahrens (DoSV) bereit

Kultusministerkonferenz setzt Bildungsstandards für die Allgemeine Hochschulreife
Rabe: „Qualität und Vergleichbarkeit des Abiturs werden weiter verbessert“

Die Kultusministerkonferenz hat auf ihrer Plenartagung in Hamburg einheitliche Leistungsanforderungen für die gymnasiale Oberstufe und das Abitur in allen 16 Bundesländern festgelegt. Dazu wurden verbindliche Bildungsstandards in den Fächern Deutsch, Mathematik und fortgeführter Fremdsprache (Englisch/Französisch) gemeinsam beschlossen. „Damit schafft die Kultusministerkonferenz für das Abitur in zentralen Fächern gleiche Leistungsanforderungen. Wir sorgen so für mehr Vergleichbarkeit zwischen den Bundesländern, wir sichern ein gemeinsames Leistungsniveau und wir schaffen zugleich eine länderübergreifende Grundlage zur Entwicklung und Sicherung schulischer Qualität. Von der Grundschule bis zum Abitur liegen damit jetzt erstmals bundesweit geltende Bildungsstandards für die zentralen Fächer vor. Das ist ein großer Schritt für das deutsche Schulwesen, der so noch vor einigen Jahren kaum für möglich gehalten wurde“, erklärte der Präsident der Kultusministerkonferenz, Senator Ties Rabe.

Analog zu den bereits in den Jahren 2003 und 2004 von der Kultusministerkonferenz beschlossenen Bildungsstandards für den Primarbereich, den Hauptschul- und den Mittleren Schulabschluss werden mit den Bildungsstandards für die Allgemeine Hochschulreife abschlussbezogene Regelstandards gesetzt. Sie definieren die Anforderungen, die Schülerinnen und Schüler am Ende der gymnasialen Oberstufe im jeweiligen Fach auf grundlegendem oder erhöhtem Niveau im Durchschnitt bewältigen sollen.

Die Bildungsstandards werden durch illustrierende Lernaufgaben veranschaulicht. Sie zeigen, welche Aufgabenstellungen geeignet sein können, um die angestrebten Bildungsziele im Unterricht zu erreichen. Darüber hinaus enthalten die Bildungsstandards auch Beispiele für mögliche Prüfungsaufgaben, um Anregungen zu vermitteln, wie die in den Bildungsstandards formulierten Anforderungen im Abitur geprüft werden könnten.

Die Länder beginnen jetzt mit der Umsetzung und Implementierung der Bildungsstandards in ihren Bildungs- und Lehrplänen. Die Bildungsstandards sollen ab dem Schuljahr 2014/2015 in der gymnasialen Oberstufe aufwachsend umgesetzt werden. Im Schuljahr 2016/17 werden dann bundesweit gleich schwere Abiturprüfungen in den zentralen Fächern entsprechend der neuen Bildungsstandards zum Einsatz kommen. Dazu wird ein Aufgabenpool mit wissenschaftlich überprüften und gleich schweren Abituraufgaben in den zentralen Fächern eingerichtet. Dieser Aufgabenpool soll ab dem Jahr 2013 kontinuierlich aufwachsen und den Ländern ab dem Schuljahr 2016/2017 zur Verfügung stehen.

„Die neuen Bildungsstandards, der neue bundesweite Aufgabenpool mit gleich schweren, standardbasierten Abiturprüfungsaufgaben sowie einheitliche Bewertungskriterien zur Korrektur und Bewertung der Abiturarbeiten verbessern die Vergleichbarkeit und die Qualität der Allgemeinen Hochschulreife in Deutschland und setzen zugleich neue Impulse für die Weiterentwicklung des Unterrichts“, betonte Rabe.

Die beschlossenen Bildungsstandards gelten – mit Ausnahme der Berufsoberschulen, die über ein besonderes Profil verfügen – für alle Bildungsgänge, die zur Allgemeinen Hochschulreife führen. Mit diesen Vorgaben werden für die jeweiligen Fächer die Einheitlichen Prüfungsanforderungen in der Abiturprüfung (EPA) weiterentwickelt und dann abgelöst.

Die Bildungsstandards für die Allgemeine Hochschulreife wurden vom Institut zur Qualitätsentwicklung im Bildungswesen (IQB) in Zusammenarbeit mit Fachexpertinnen und Fachexperten der Länder sowie Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern in den relevanten fachdidaktischen Bereichen in enger Abstimmung mit einer von der Kultusministerkonferenz eingesetzten Steuerungsgruppe entwickelt. Das IQB wird federführend auch den Prozess der Entwicklung von Bildungsstandards für die Allgemeine Hochschulreife für die Fächer Biologie, Chemie und Physik verantworten, mit denen der Prozess der Standardentwicklung fortgesetzt wird.

Bundesweit geltende Bildungsstandards gibt es bereits für:

  • den Primarbereich (Jahrgangsstufe 4) für die Fächer Deutsch und Mathematik,
  • den Hauptschulabschluss (Jahrgangsstufe 9) für die Fächer Deutsch, Mathematik, und Erste Fremdsprache (Englisch/Französisch),
  • den mittleren Schulabschluss (Jahrgangsstufe 10) für die Fächer Deutsch, Mathematik, Erste Fremdsprache (Englisch/Französisch), Biologie, Chemie und Physik.

Die Bildungsstandards für die Allgemeine Hochschulreife für die Fächer Deutsch, Mathematik und fortgeführte Fremdsprache (Englisch/Französisch) finden Sie unter:
Opens external link in new windowhttp://www.kmk.org/bildung-schule/qualitaetssicherung-in-schulen/bildungsstandards/dokumente.html
und weiterführende Informationen zu den Bildungsstandards allgemein unter Opens external link in new windowhttp://www.kmk.org/bildung-schule/qualitaetssicherung-in-schulen/bildungsstandards/ueberblick.html

Zum Download steht hier die Präsentation von Frau Prof. Dr. Stanat (Direktorin des Institus zur Qualitätsentwicklung im Bildungswesen) <media 8669 - download_pdf "PDF-Download">undefined"Bildungsstandards für die Allgemeine Hochschulreife: Konzeption und Entwicklung"</media> bereit.

 


Berufliche Mobilität von Lehrkräften soll gestärkt werden

Die Kultusministerkonferenz will die berufliche Mobilität von angehenden Lehrerinnen und Lehrern weiter vereinfachen. Sie hat bereits in ihren zentralen Vereinbarungen zur Lehrerbildung die gegenseitige Anerkennung von Lehramtsabschlüssen beschlossen. Im Frühjahr 2013 sollen darüber hinaus gemeinsame Umsetzungsrichtlinien vorliegen, nach denen die Anerkennung verbindlich im jeweiligen Landesrecht umgesetzt wird. Spätestens bis zum Jahresende 2014 sollen dann die jeweiligen landesrechtlichen Regelungen und Verfahren überprüft beziehungsweise angepasst sein. Auf einen entsprechenden Zeitplan hat sich die Kultusministerkonferenz in Hamburg verständigt.

„Das deutsche Bildungssystem ist auf gut ausgebildete und hoch motivierte Lehrkräfte angewiesen, zumal in den nächsten Jahren viele ältere Lehrerinnen und Lehrer aus dem aktiven Schuldienst ausscheiden werden. Die Kultusministerkonferenz hat deshalb bereits in den letzten Jahren die Lehramtsstudiengänge und Referendariate aller Bundesländer bundesweit anerkannt. Doch in den Verwaltungsvorschriften einzelner Behörden wurden diese Angleichungen noch nicht überall konsequent umgesetzt. Deshalb geht es jetzt es darum, Mobilitäts-, Einstellungs- und Beförderungshindernisse beim Wechsel vom Studium in das Referendariat und den Schuldienst im konkreten Verwaltungshandeln abzubauen. Damit leisten wir zugleich einen wichtigen Beitrag, um die Attraktivität des Lehrerberufs weiter zu erhöhen. Wenn Lehramtsstudenten, Referendare und Lehrer in allen Bundesländern gute Chancen haben, ist das auch eine große Chance für jedes einzelne Bundesland“, erklärte der Präsident der Kultusministerkonferenz, Ties Rabe.

Nach erfolgreichem Pilotbetrieb: Kultusministerkonferenz zur weiteren Finanzierung des Dialogorientierten Serviceverfahrens (DoSV) bereit

Zum Wintersemester 2012/2013 sind erstmals Studienplätze in begehrten Numerus-Clausus-Fächern mit Hilfe eines neuen bundesweiten Bewerbungsportals via Internet vergeben worden. Damit ist der Pilotbetrieb des „Dialogorientierten Serviceverfahrens“ (DoSV) erfolgreich gestartet. Das Verfahren beschleunigt benutzerfreundlich und transparent die Vergabe von Studienplätzen in örtlich zulassungsbeschränkten Fächern.
Über eine Online-Plattform der Stiftung für Hochschulzulassung (SfH) werden die Bewerbungen der Studieninteressierten in einer gemeinsamen Datenbank erfasst und abgeglichen. Das mehrstufige Verfahren sorgt dafür, dass bei der Annahme eines Zulassungsangebots Mehrfachbewerbungen an den übrigen teilnehmenden Hochschulen nicht länger blockiert und die somit frei werdende Plätze schneller an andere Studieninteressierte vergeben werden können. Damit wird verhindert, dass zu Semesterbeginn Studienplätze frei bleiben, obwohl es noch Bewerbungen für diese Plätze gäbe.
Die Kultusministerkonferenz begrüßt die erreichten Fortschritte bei der Implementierung des DoSV ausdrücklich. Sie bekräftigt zugleich ihre Bereitschaft, die Finanzierung des DoSV bis zum Anschluss einer Mehrzahl der Hochschulen in staatlicher Verantwortung zunächst bis Ende 2013 zu sichern. Da der Erfolg des Systems wesentlich von der Beteiligung weiterer Hochschulen abhängt, wirken die Länder mit Nachdruck darauf hin, dass sich ihre Hochschulen mit den zulassungsbeschränkten Studiengängen zum Wintersemester 2013/2014 am DoSV beteiligen.