Kultusminister Konferenz

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Ergebnisse der 342. Kultusministerkonferenz am 20./21. Juni 2013 in der Lutherstadt Wittenberg

Start frei für den Aufbau eines Pools von Prüfungsaufgaben für die Allgemeine Hochschulreife - Präsident Stephan Dorgerloh zum Wittenberger Beschluss: „Aufgabenpool gewährleistet Qualität und Vielfalt in den Ländern und sichert notwendige Vergleichbarkeit“

Auf dem Weg zu einer verbesserten Vergleichbarkeit der Allgemeinen Hochschulreife in zentralen Fächern beginnen die Länder ab sofort mit dem Aufbau eines gemeinsamen Pools von Abiturprüfungsaufgaben. Das hat die Kultusministerkonferenz am 20. und 21. Juni 2013 bei ihren Plenarberatungen in der Lutherstadt Wittenberg beschlossen. Ziel dieses Aufgabenpools für die Fächer Deutsch, Mathematik und die fortgeführte Fremdsprache ist es, die Vergleichbarkeit der Anforderungen in den Ländern zu gewährleisten und eine hohe Qualität der Aufgaben auf Grundlage der Bildungsstandards für die Allgemeine Hochschulreife sicherzustellen. In der  Konzeption zum Aufbau des Aufgabenpools, die von der Kultusministerkonferenz in der Lutherstadt Wittenberg angenommen, wird festgelegt, nach welchem Verfahren die Aufgaben für den Pool geprüft, ausgewählt und den Ländern zur Verfügung gestellt werden. Nach dem Wittenberger Beschluss wird der Aufgabenpool kontinuierlich aufwachsen und den Ländern als Angebot für den Einsatz im Abitur bereits im Schuljahr 2016/2017 zur Verfügung stehen.

Der Präsident der Kultusministerkonferenz, Stephan Dorgerloh, erklärte: „Der Aufbau eines solchen Prüfungsaufgabenpools gewährleistet die Vergleichbarkeit des Abiturs, sichert hohe Qualität und verbessert  die Mobilität unter den Ländern. Das von uns gewählte Verfahren verbindet die Vorteile pädagogischer Vielfalt in den Ländern mit der notwendigen Einheitlichkeit und Vergleichbarkeit der Aufgaben hinsichtlich ihrer Schwierigkeit, Qualität und Bewertung. Im Sinne eines Best-Practice-Verfahrens bündeln die Länder ihre jeweiligen Erfahrungen und stellen dem Pool ihre besten Aufgaben für alle zur Verfügung. Damit leiten wir einen Kulturwandel beim Abitur ein: Durch einen gemeinsamen Qualitätsentwicklungsprozess aller Länder wird sowohl die Qualität der Prüfungsaufgaben verbessert als auch das Anforderungsniveau schrittweise angeglichen. Wir entsprechen damit der berechtigten Forderung, dass für ein Zertifikat vergleichbare Leistungen zugrunde gelegt werden müssen.“

Für die Entscheidung, welche Abiturprüfungsaufgaben zur späteren Nutzung in den Aufgabenpool gelangen, werden abgesicherte Kriterien zur Qualität, Schwierigkeit der Aufgaben sowie zur Vergleichbarkeit von Korrektur und Bewertung zugrunde gelegt. Die dafür erforderlichen wissenschaftlichen Arbeiten werden vom Institut zur Qualitätsentwicklung im Bildungswesen (IQB) übernommen. 

Die in den Pool aufgenommenen Abiturprüfungsaufgaben sollen anhand von transparenten Leistungsanforderungen und eindeutigen Korrekturhinweisen in vergleichbarer Weise in den Ländern bewertet werden. 

Die Arbeiten am Pool der Prüfungsaufgaben unterstützen den ebenfalls angelaufenen Prozess der  Implementation der Bildungsstandards für die Allgemeine Hochschulreife. Die Bildungsstandards für die Allgemeine Hochschulreife in den Fächern Deutsch, Mathematik und fortgeführter Fremdsprache (Englisch/Französisch) sollen ab dem Schuljahr 2014/2015  auf Grundlage einer gemeinsamen Konzeption, die von der Kultusministerkonferenz verabschiedet werden soll, umgesetzt werden. Stephan Dorgerloh: „Der Aufbau des Aufgabenpools unterstützt wirkungsvoll das Ziel der Bildungsstandards, den Unterricht stärker als bisher am Erwerb von Kompetenzen auszurichten, d.h. Wissen und Können miteinander zu verbinden. Der Aufgabenpool als ein wichtiges Instrument der Qualitätssicherung soll in den kommenden Jahren im laufenden Prozess unter Wahrung der pädagogischen Kontinuität aufgebaut werden. Lehrkräfte, Schülerinnen und Schüler sowie Eltern können sich verlässlich darauf einstellen, dass der Aufgabenpool zum Abitur 2017 zur Verfügung stehen wird.“ 

Neben dem Aufbau eines Pools von Prüfungsaufgaben standen der Lehrereinstellungsbedarf  bis 2025, der Bericht zur Situation im Masterbereich im Wintersemester 2012/2013 sowie die künftige Finanzierung der Hochschulklinika im Mittelpunkt der Beratungen. 

Lehrereinstellungsbedarf und Lehrereinstellungsangebot in der Bundesrepublik Deutschland - Berechnung 2012 bis 2025 

Zum Lehrereinstellungsbedarf und zum Angebot an Lehrkräften in der Bundesrepublik Deutschland legte die Kultusministerkonferenz eineOpens external link in new window Berechnung für den Zeitraum 2012 bis 2025 vor. Danach haben Lehramtsstudierende in Zukunft grundsätzlich gute Chancen, insbesondere in den ostdeutschen Ländern.

Zusammenfassung der Ergebnisse für den Zeitraum 2012 bis 2025:

  1. Zwischen den westdeutschen und ostdeutschen Ländern gibt es dauerhaft erhebliche Unterschiede im Verhältnis zwischen Lehrereinstellungsbedarf und -angebot. Dies gilt sowohl für die Gesamtschau als auch für die separate Betrachtung der Lehramtstypen. Für den „Sekundarbereich II (allgemeinbildende Fächer) oder für das Gymnasium“ besteht deutschlandweit in den nächsten Jahren durchgängig ein Überangebot. In allen anderen Lehrämtern lassen die Zahlen einen dauerhaften erheblichen Bedarf an Lehrkräften in den ostdeutschen Ländern (inklusive Berlin) erwarten. An einem Lehramtsstudium interessierte Bewerberinnen und Bewerber sollten sich vor Aufnahme eines Studiums eingehend über die künftige Bedarfssituation für Lehrkräfte je nach gewähltem Fach, nach Schulart und Region informieren, da sich die Bedingungen von Land zu Land sehr stark unterscheiden.
  2. Bundesweit ist bei derzeit 794.300 hauptberuflichen Lehrkräften für den Zeitraum bis 2025 mit einem durchschnittlichen jährlichen Einstellungsbedarf von rund 25.800 Lehrerinnen und Lehrern zu rechnen. Dabei übersteigt in den westdeutschen Ländern das Angebot an Lehrkräften den Lehrerbedarf durchschnittlich über alle Lehramtstypen um etwa 39 %, d. h. jährlich im Durchschnitt um rund 8.100 Personen. In den ostdeutschen Ländern hingegen besteht eine Unterdeckung von durchschnittlich 12 %, d. h. von jährlich rund 600 Personen.
  3. Für Deutschland stehen folglich bis zum Jahre 2025 insgesamt betrachtet zwar genügend ausgebildete Lehrkräfte zur Verfügung. Die Differenzierung nach Lehramtstypen und der fachspezifische Bedarf zeigen jedoch, dass das Problem nicht besetzbarer Stellen in allen Ländern zum Teil weiterhin bestehen bleiben wird. Unverändert angespannt ist die Situation für den Lehramtstyp „Sekundarbereich II (berufliche Fächer) oder für die beruflichen Schulen“ – hier insbesondere in den ostdeutschen Ländern – sowie den sonderpädagogischen Lehrämtern, bei denen der Bedarf über dem Angebot liegt.
  4. Aus der Sicht der Lehramtsbewerber ist – mit Ausnahme der erwähnten Situation für den „Sekundarbereich II (allgemeinbildende Fächer) oder für das Gymnasium“ –festzustellen, dass sie bei einer länderübergreifenden Gesamtbetrachtung im genannten Prognosezeitraum gute Einstellungschancen im Schulsystem vorfinden werden. In den ostdeutschen Ländern wird der Einstellungsbedarf bis 2025 deutlich zunehmen und folglich zu einer verstärkten Nachfrage nach Lehrkräften in allen Schularten führen.
  5. Bei einem Vergleich mit der im Jahr 2011 veröffentlichten Berechnung hat sich der durchschnittliche jährliche Lehrereinstellungsbedarf in länderübergreifender Gesamtbetrachtung nur marginal verändert.

Zum Hintergrund: 

Die Berechnung zur langfristigen Personalentwicklung im Schulbereich stützt sich auf Angaben der Länder und verfolgt das Ziel, die aktuelle Abschätzung des Lehrereinstellungsbedarfs der verschiedenen Lehramtstypen in den kommenden Jahren mit einer Vorausberechnung des Angebots an Absolventen der Zweiten Staatsprüfung zu verbinden. 

Ausgangspunkt für die Ermittlung des Gesamtbedarfs bilden die Lehrkräfte, die für die vorhandenen und prognostizierten Schülerzahlen bis 2025 als erforderlich angesehen werden. Der künftige Lehrerbedarf wird jedoch von bildungspolitischen Faktoren wie Vorgaben zur Klassengröße, Schulstrukturen und pädagogischen Maßnahmen bzw. von Entscheidungen zur Weiterentwicklung der Lehrerstellen sowie finanzpolitischen Zielsetzungen mitbeeinflusst. Die Berechnung der Kultusministerkonferenz kann daher aufgrund unterschiedlicher Annahmen von Berechnungen der Lehrerverbände abweichen. Die Prognose des Angebots an Lehrkräften ist ebenso von einer Reihe von Faktoren abhängig. Insbesondere können persönliche Entscheidungen der Studierenden sowie öffentliche Trendaussagen zum künftigen Lehrerbedarf das Lehrerangebot entscheidend beeinflussen. 

Gesamtangebot an Masterstudienplätzen bedarfsgerecht ausgeweitet – Drei Viertel aller Masterstudiengänge ohne Zulassungsbeschränkungen

An den deutschen Hochschulen vollzieht sich eine weiterhin positive Entwicklung bei der Umstellung auf die Bachelor- und Masterstudiengänge. Wie die Kultusministerkonferenz in ihrem<media 10677 - download_pdf "PDF-Download">undefined „Bericht zur Situation im Masterbereich im Wintersemester 2012/2013“</media> feststellt, haben die Universitäten und Fachhochschulen ihr Angebot im Masterbereich auch im vergangenen Jahr bedarfsgerecht ausgeweitet, so dass insgesamt erneut kein Mangel an Masterstudienplätzen zu erkennen ist. 

Die Zahl der Masterstudiengänge konnte im Vergleich zum Vorjahr von 5.379 auf  5.592 erhöht werden. Zugleich ist eine Zunahme der Zulassungsbeschränkungen von Masterstudiengängen an Fachhochschulen (von 34,7 Prozent auf 42,1 Prozent) festzustellen. An den Universitäten ist ein moderater Anstieg (von 20,7 Prozent auf 21,6 Prozent) zu verzeichnen. Einen besonders geringen Anteil zulassungsbeschränkter Masterstudiengänge weisen erneut die Ingenieurwissenschaften an den Universitäten mit 9,3 Prozent auf.

Der Präsident der Kultusministerkonferenz, Stephan Dorgerloh, erklärte: „Bei einer zunehmenden Zahl von Bachelorabsolventen stellen die Universitäten und Fachhochschulen  nach wie vor ein ausreichendes Angebot an Masterstudienplätzen bereit. Die zunehmende Akzeptanz des Bachelors bei den Arbeitgebern trägt zu einer besseren Integration der Absolventen mit ihrem berufsqualifizierenden Studienabschluss in den Arbeitsmarkt bei. Zugleich haben die Länder und Hochschulen ihre Anstrengungen erhöht und das Angebot an Masterstudiengängen nochmals ausgeweitet. Damit stehen den Bachelorabsolventen viele Wege zum direkten Start ins Berufsleben oder zur weiteren Qualifizierung an einer Hochschule offen. Die Kultusministerkonferenz wird ihr Augenmerk weiterhin auf die Entwicklung im Masterbereich legen – insbesondere wegen der gestiegenen Studienanfängerzahlen in den Bachelorstudiengängen.“

Besondere Aufgaben der Hochschulklinika müssen finanziell berücksichtigt werden

Die Kultusministerkonferenz spricht sich für einen Systemzuschlag für Hochschulklinika aus, um der Vielfalt der Aufgaben und finanziellen Sonderbelastungen in der universitären Medizin angemessen Rechnung zu tragen. Dazu zählen insbesondere Extremkostenfälle, Notfallversorgung, Weiterbildung, Hochschulambulanzen, Behandlung seltener Erkrankungen, interdisziplinäre Versorgungszentren und Innovationen. Diese Belastungen werden im bestehenden Vergütungssystem nicht hinreichend berücksichtigt. Sie summieren sich nach einer ersten Berechnung auf einen Gesamtbetrag von über 1 Mrd. Euro pro Jahr.  

Die Kultusministerkonferenz plädiert vor diesem Hintergrund für einen Systemzuschlag, der nicht als Zuschlag auf die Einzelvergütung, sondern als Strukturfonds für die Hochschulmedizin ausgestaltet werden soll. Die KMK wird zu diesem Thema Gespräche mit dem Bundesgesundheitsministerium aufnehmen.