Kultusminister Konferenz

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Gleichwertigkeit von beruflicher und allgemeiner Bildung

Einigung um die Zuordnungen im Deutschen Qualifikationsrahmen (DQR): Durch Gleichwertigkeit von allgemeiner und beruflicher Bildung wird dem deutschen Bildungssystem im europäischen Kontext angemessen Rechnung getragen

 

Auf Einladung des Präsidenten der Kultusministerkonferenz, dem Hamburger Senator Ties Rabe, haben sich Bundesregierung, Kultusministerkonferenz, Wirtschaftsministerkonferenz, Sozialpartner und Wirtschaftsverbände auf einen  gemeinsamen Weg zur Umsetzung des Deutschen Qualifikationsrahmen im EQR verständigt. In dem Gespräch erkannten die Sozialverbände und Wirtschaftsorganisationen ausdrücklich an, dass die Kultusministerkonferenz mit ihrer Position und Beschlusslage immer die Gleichwertigkeit von allgemeinbildender und beruflicher Ausbildung betont hat.

 „Wir haben nun einen Weg gefunden, wie wir den weiteren Prozess zur Einführung des DQR fortsetzen können und gleichzeitig die Voraussetzungen für eine abschließende Zuordnung in den kommenden Jahren schaffen“, erklärte der Präsident der Kultusministerkonferenz und Hamburger Senator Ties Rabe nach der Einigung.
 
Rabe hob in diesem Zusammenhang die internationale Vorbildfunktion der dualen beruflichen Ausbildungssysteme im deutschsprachigen Raum hervor. In den nächsten Jahren werde es nun darum gehen, Entwicklungen auf europäischer Ebene zu begleiten und die europäischen Partner von der Qualität der deutschen Ausbildungen und Abschlüsse zu überzeugen. Ziel sei es, eine höchstmögliche Einstufung zu erreichen, um die Chancen deutscher Jugendlicher im europäischen Wettbewerb zu sichern.  

Vor diesem Hintergrund konnte die Kultusministerkonferenz einer Einigung zustimmen, der zufolge das Abitur und die anderen allgemeinbildenden schulischen Abschlüsse zunächst nicht zugeordnet werden. „Nun gilt es, die kompetenzorientierten Ausbildungsordnungen der beruflichen Erstausbildung und kompetenzorientierte Bildungsstandards für die allgemeinbildenden Schulabschlüsse zu erarbeiten, um über die Zuordnungen nach Ablauf von fünf Jahren gemeinsam abschließend zu entscheiden.“

Die Vereinbarung können Sie <media 6391 - download_pdf "PDF-Download">undefinedhier</media> herunterladen.