Grundlagen für erfolgreiche Zukunft der Stiftung Preußischer Kulturbesitz gelegt
26.03.2025
Bund und Länder haben in enger Abstimmung seit 2020 die Reform der SPK vorangebracht und im Frühjahr 2025 zu einem erfolgreichen Abschluss geführt: Das neue SPK-Gesetz wurde am 30. Januar 2025 im Deutschen Bundestag verabschiedet und passierte am 21.März 2025 den Bundesrat, das neue Finanzierungsabkommen wurde am 12.03.2025 vom Bundeskanzler und den Ministerpräsidentinnen und -präsidenten unterzeichnet. Die Reform der SPK war einer der Schwerpunkte der Beratungen der 13. Kulturministerkonferenz und des 22. Kulturpolitischen Spitzengesprächs am 26. März 2025.
Kulturstaatsministerin Claudia Roth, die auch Vorsitzende des Stiftungsrates der SPK ist, sagt: „Mit dem parteiübergreifend beschlossenen neuen SPK-Gesetz und dem neuen Finanzierungsabkommen bekennen sich Bund und Länder klar zur SPK. Gemeinsam stellen wir sicher, dass die Stiftung ihre außergewöhnlichen Kunstschätze noch erfolgreicher zur Geltung bringen und dafür ein noch größeres Publikum hierzulande und weltweit gewinnen kann. Damit ist die SPK für die Zukunft sehr gut gerüstet. Das ist ein wichtiges Zeichen, denn gerade in diesen nicht einfachen Zeiten brauchen wir starke, effiziente und gut aufgestellte Kultureinrichtungen. Ich danke allen, die an der Reform der SPK konstruktiv mitgewirkt haben – insbesondere den Ländern und den rund 2.000 Beschäftigten der SPK, die die Reform mit viel Energie und Leidenschaft begleitet haben.“
„Die Stiftung Preußischer Kulturbesitz ist eine der wichtigsten deutschen Kultureinrichtungen. Die Länder haben sich im Zuge der Reformdiskussion von Anfang an zu ihrer Verantwortung für diese Einrichtung bekannt und aktiv an der Ausgestaltung mitgewirkt. Ich freue mich, dass nun das rechtliche und finanzielle Fundament gelegt ist, damit die Stiftung sich weiterhin erfolgreich entwickeln kann“, betont die Präsidentin der Kulturministerkonferenz und sächsische Kulturministerin Barbara Klepsch.
Die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien und die Länder hatten als gemeinsame Träger die Reform der SPK initiiert und im Prozess eng begleitet und unterstützt. Vorrangiges Ziel ist die strukturelle und organisatorische Straffung der SPK. Um auch inhaltliche Verbesserungen zu ermöglichen, haben Bund und Länder ein neues Finanzierungsabkommen geschlossen, das der Bundeskanzler und die Regierungschefinnen und -chefs der Länder am 12. März 2025 auf der Berliner Museumsinsel unterzeichnet haben. Darin ist festgelegt, dass die Stiftung künftig 12 Mio. Euro mehr pro Jahr erhält, wovon der Bund neun, die Länder drei Mio. Euro zur Verfügung stellen.
Die SPK selbst treibt intern den Reformprozess mit Überzeugung voran und wird ihn in diesem Jahr abschließen. Damit ist eine wesentliche Basis für eine strategische Weiterentwicklung der Stiftung geschaffen, um den Besuchenden, den Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern und Forschenden in ihren Einrichtungen ein Angebot zu unterbreiten, das dem Rang der Stiftung national und international entspricht.