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Jurybericht zur finalen Entscheidung im Bewerbungsverfahren „Kulturhauptstadt Europas 2025“ veröffentlicht

Nachdem Chemnitz am 28. Oktober 2020 von der europäischen Jury für den Titel „Kulturhauptstadt Europas 2025“ in Deutschland empfohlen wurde, hat nun die Jury ihr Votum schriftlich begründet. In dem jetzt veröffentlichten Bericht erläutert die Jury ihre Entscheidung zu jeder Stadt, die sich für die Schlussrunde im Wettbewerbsverfahren qualifiziert hatte.

Die Begründung erfolgt jeweils anhand von sechs Kriterien: Der Langzeitstrategie, der europäischen Dimension, der kulturellen und künstlerischen Inhalte, der Umsetzungsfähigkeit, der Erreichung und Einbindung der Gesellschaft sowie der Verwaltung. Neben Chemnitz hatten sich Hannover, Hildesheim, Magdeburg und Nürnberg für die finale Auswahlrunde qualifiziert.

Nach den Wettbewerbsregularien hatte die Jury für die schriftliche Begründung ihres Votums 21 Arbeitstage Zeit. Die Ernennung einer Kulturhauptstadt Europas erfolgt nun auf Basis der Jury-Empfehlung bis Jahresende durch die Kulturministerkonferenz im Benehmen mit der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien, Staatsministerin Prof. Monika Grütters.

Bereits am 12. Dezember 2019 hatte die Jury die fünf genannten deutschen Städte für die Shortlist empfohlen. Zuvor hatten sich auch Dresden, Gera und Zittau beworben. Der Jurybericht zur Vorauswahlphase begründete die Empfehlung der Jury für die Shortlist-Städte verbunden mit wichtigen Hinweisen für die Überarbeitung ihrer Bewerbungsbücher (bid book II).
Die Kulturstiftung der Länder und die Europäische Kommission veröffentlichen den Juryreport auf ihren jeweiligen Webseiten.

Juryreport zum Download

Den Report der unabhängigen Jury mit der Begründung der finalen Empfehlung können Sie hier herunterladen: https://www.kulturstiftung.de/wp-content/uploads/2020/11/Report_final-selection_ECoC2025_for_publication.pdf

Den ersten Report der unabhängigen europäischen Jury mit Begründung der Shortlist-Empfehlung (veröffentlicht im Januar 2020) können Sie hier herunterladen: https://www.kulturstiftung.de/wp-content/uploads/2020/01/Report_preselection_ECOC2025DE_for_publication.pdf

Zum Hintergrund

Die Europäische Jury setzt sich folgendermaßen zusammen: Je drei Mitglieder werden durch Europäische Kommission, EU-Rat und Europäisches Parlament benannt. Jeweils ein Mitglied wird durch den EU-Ausschuss der Regionen, durch die Kultusministerkonferenz und von Bundesseite (die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien und das Auswärtige Amt) berufen. Die Namen der zwölf Jurorinnen und Juroren können unter https://www.kulturstiftung.de/wettbewerb-findet-digital-statt-2/ eingesehen werden.

Der nationale Wettbewerb hatte am 24. September 2018 mit der Veröffentlichung der Ausschreibungsunterlagen offiziell begonnen. Die acht deutschen Bewerberstädte hatten ihre Bewerbungen bis zum 30. September 2019 bei der Kulturstiftung der Länder eingereicht. Die Kulturstiftung der Länder wurde von der Kultusministerkonferenz beauftragt, das nationale Auswahlverfahren für die „Kulturhauptstadt Europas 2025“ durchzuführen. Während der Vorbereitungsphase hat die Kulturstiftung der Länder die Bewerberstädte mit drei Qualifizierungsworkshops inhaltlich auf den Wettbewerb vorbereitet.

Mit dem seit 1985 existierenden und kontinuierlich weiterentwickelten Programm will die Europäische Union das Zugehörigkeitsgefühl zu einem gemeinsamen europäischen Kulturraum fördern, die kulturellen Gemeinsamkeiten hervorheben und nachhaltige kulturelle Entwicklungen in den jeweiligen Städten anregen.

Hintergrundinformationen
Website der Kulturstiftung der Länder
Website der Europäischen Kommission
Website der Kultusministerkonferenz

Für Fragen zu Programm, Wettbewerb und Verfahren zur „Kulturhauptstadt Europas 2025“:

Hans-Georg Moek, Leiter Kommunikation, Kulturstiftung der Länder
Tel.: +49 (0)30 / 89 36 35 29, E-Mail: presse@kulturstiftung.de,
www.kulturstiftung.de, www.2025kulturhauptstadt.de, Twitter: @LaenderKultur, @KHE2025,
Instagram: @kulturstiftungderlaender