Kultusminister Konferenz

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KMK beschließt Maßnahmenbündel zur Attraktivitätssteigerung der Ausbildung von Heilerziehungspflegerinnen und -pflegern

Zur Steigerung der Attraktivität und Qualität der Ausbildung von dringend benötigten Fachkräften im sozial-pflegerischen Berufsfeld hat die Kultusministerkonferenz die Initiative zur Weiterentwicklung bei der Qualifizierung von „Staatlich anerkannten Heilerziehungspflegerinnen und Heilerziehungspflegern“ ergriffen.

Beschlossen wurden verschiedene Maßnahmen zur Anpassung der strukturellen Rahmenbedingungen der Ausbildung sowie ein bundesweit verbindliches Qualifikationsprofil. Dieses zielt sowohl auf die Modernisierung des Berufsbildes als auch auf bundesweit vergleichbare Standards bei der Ausbildung von Heilerziehungspflegerinnen und Heilerziehungspflegern. Um dabei auch den Anforderungen in der Praxis gerecht zu werden, erfolgte die Entwicklung des Qualifikationsprofils in Abstimmung mit der Arbeits- und Sozialministerkonferenz, dem Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, dem Bundesministerium für Gesundheit, dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales sowie den berufsständischen Vertretungen.

„Mit dem verabschiedeten Gesamtpaket werden die Zugänge für die Ausbildung erweitert und gleichzeitig neue Impulse für die Qualitätsentwicklung gesetzt“, erklärt die Präsidentin der Kultusministerkonferenz und schleswig-holsteinische Ministerin für Bildung, Wissenschaft und Kultur, Karin Prien: „In Abstimmung mit den berufsständischen Vertretungen sowie den für die Pflegeberufe zuständigen Bundesministerien wurde das Berufsbild der Heilerziehungspflegerinnen und Heilerziehungspfleger modernisiert. Neben der Berücksichtigung der unterschiedlichen gesetzlichen Vorgaben zur Unterstützung von Menschen in behindernden Lebenssituationen steht die personenzentrierte Förderung zur selbstbestimmten, vollen, wirksamen und gleichberechtigten Teilhabe am gesellschaftlichen Leben im Mittelpunkt dieses sozialpädagogischen Berufes.“

Im Detail umfasst das Gesamtkonzept folgende Einzelmaßnahmen:

  1. Flexibilisierung der Organisationsstrukturen

    Mit der Einführung der praxisintegrierten Ausbildung als Regelausbildungsform an der Fachschule für Heilerziehungspflege wird eine effizientere Verzahnung von Theorie und Praxis erreicht sowie der Rahmen zur Gewährung einer Ausbildungsvergütung geschaffen.

  2. Öffnung weiterer Zugangswege zur Ausbildung

    Zur Erschließung neuer Zielgruppen wird die Ausbildung zur staatlich anerkannten Heilerziehungspflegerin und zum staatlich anerkannten Heilerziehungspfleger unter bestimmten Voraussetzungen für Inhaberinnen und Inhaber einer Hochschulzugangsberechtigung sowie für Personen mit abgeschlossener Berufsausbildung in anderen Bereichen geöffnet.

  3. Systematisierung der Anrechnung beruflicher Vorqualifikationen

    Nachgewiesene Qualifikationen, die dem Anforderungsprofil sozialpädagogischer Fachkräfte entsprechen, können unter bestimmten Voraussetzungen gemeinsam mit Praxisanteilen bis zur Hälfte der Ausbildungsdauer angerechnet werden.

  4. Stärkung und Ausbau der Ausbildungsangebote in Teilzeitform

    Die Teilzeitausbildung ermöglicht auch Personen in besonderen Lebenssituationen den Zugang zur Tätigkeit als qualifizierte Fachkraft.

Auch inhaltlich wurde die Ausbildung auf eine neue Qualitätsstufe gestellt:
Mit der Einführung eines bundesweit gültigen Qualifikationsprofils werden auf der Basis beruflicher Handlungsfelder kompetenzorientierte Ausbildungsziele formuliert. Das Qualifikationsprofil nimmt Bezug auf den Rechtsrahmen des Bundesteilhabegesetzes sowie der Behindertenrechtskonvention der UN.