Kultusminister Konferenz

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KMK: Sicherstellung des Präsenzbetriebes an Hochschulen und außeruniversitären Forschungseinrichtungen und Studierendenwerke zum Kreis geschützter Kunden zählen

Die Kultusministerkonferenz (KMK) hat sich in ihrer 379. Sitzung in Berlin über die Auswirkungen der Energiekrise auf die Hochschulen, Universitätskliniken, außeruniversitären Forschungseinrichtungen und Studierendenwerke ausgetauscht und einen Beschluss gefasst.

Karin Prien, KMK-Präsidentin und Ministerin für Allgemeine und Berufliche Bildung, Wissenschaft, Forschung und Kultur des Landes Schleswig-Holstein: „Hochschulen, Universitätsklinika, außeruniversitären Forschungseinrichtungen und Studierendenwerke stehen nach der Pandemie aufgrund der stark gestiegenen Energiekosten erneut vor außergewöhnlichen Herausforderungen. Die Länder haben bereits gehandelt und Unterstützungsmaßnahmen auf den Weg gebracht. Nun bitten wir die Bundesregierung auf Grundlage des Beschlusses der Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten ebenfalls zu handeln und Entlastungsmaßnahmen zu verabschieden. Wenn Energie- und Gaspreisbremse nicht ausreichen, braucht es weitere Unterstützungsmaßnahmen durch den Bund. In den Hochschulen hat Lehre in Präsenz für uns oberste Priorität.“

Clemens Hoch, Minister für Wissenschaft und Gesundheit des Landes Rheinland-Pfalz und A-Ländervertreter: „Auch die Hochschulen sind von der Energiekrise betroffen. Es gibt eine große Einigkeit, dass die Hochschulen auch im kommenden Wintersemester an der Präsenzlehre festhalten. Gleichzeitig nehmen die Hochschulen ihre Verantwortung wahr, um durch große eigene Kraftanstrengungen Energie einzusparen. Sie leisten damit einen wichtigen gesellschaftlichen Beitrag zur Bewältigung der Krise. Die Länder lassen ihre Hochschulen nicht alleine und unterstützen sie, damit Forschung und Lehre aufrechterhalten werden können. Auch die Studierenden bedürfen der Unterstützung. Der Bund hat hier einen ersten Schritt getan. Bei Entlastungen müssen die Studierenden allerdings weiter im Blick behalten werden.“

Markus Blume, Bayerischer Staatsminister für Wissenschaft und Kunst und B-Länderkoordination: „Aus der Energiekrise darf keine Eiszeit für Forschung und Lehre werden. Hochschulen, Uniklinika, außeruniversitäre Forschungseinrichtungen und Studierendenwerke sind absolut systemrelevant. Deshalb brauchen wir vom Bund die Klarstellung, dass die Energiepreisbremse auch für diese Einrichtungen greift und sie ohne Ausnahmen zum Kreis der geschützten Kunden zählen. Gerade nach den Einschränkungen der Pandemie ist wichtig, dass wir an die Studierenden denken. Das beginnende Wintersemester muss ein Semester der Normalität werden und in Präsenz stattfinden! Dazu gehört auch, dass die geplante Einmalzahlung für die Studierenden rasch und unbürokratisch ausgezahlt wird.“

Der Beschluss vom 06.10.2022 lautet wie folgt:

  1. Die Kultusministerkonferenz nimmt den Beschluss aus der Besprechung des Bundeskanzlers mit den Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder vom 4. Oktober 2022 zur Kenntnis. Ziel der Länder ist insbesondere die Sicherstellung des Präsenzbetriebes an den Hochschulen nach mehreren Jahren pandemischer Einschränkungen.
     
  2. Die steigenden Energiepreise stellen auch die deutschen Hochschulen, Universitätskliniken, außeruniversitären Forschungseinrichtungen und Studierendenwerke vor außergewöhnliche Herausforderungen. Die Kultusministerkonferenz bittet die Bundesregierung um Klarstellung, dass neben den Hochschulen und Universitätskliniken auch die außeruniversitären Forschungseinrichtungen und Studierendenwerke zum Kreis der geschützten Kunden gezählt werden und sämtliche Einrichtungen unter den Schutz der Energiepreisbremse fallen.
     
  3. Darüber hinaus bittet die Kultusministerkonferenz die Bundesregierung, dass für diese Einrichtungen in Ergänzung von Entlastungsmaßnahmen der Länder weitere Hilfsmaßnahmen gemäß Punkt 8 des BK-MPK-Beschlusses ergriffen werden.