Kultusminister Konferenz

Schriftgröße ändern

Zum Ändern der Schriftgröße verwenden Sie bitte die Funktionalität Ihres Browsers. Die Tastatur-Kurzbefehle lauten folgendermaßen:

[Strg]-[+] Schrift vergrößern
[Strg]-[-] Schrift verkleinern
[Strg]-[0] Schriftgröße zurücksetzen

schließen
 

Kultur-MK: Keine Zentralisierung des Kulturföderalismus

Die Kulturministerkonferenz (Kultur-MK) hat am Freitag einen Beschluss zum Kulturföderalismus im Kontext der Kulturförderung von Kommunen, Ländern und Bund geschlossen. Der Vorsitzende der Kultur-MK und Berliner Kultursenator Klaus Lederer sagt: „Der Föderalismus hat die Bundesrepublik über Jahrzehnte geprägt und stark gemacht und die Länder werden ihrer gesamtstaatlichen Verantwortung besonders im Kulturbereich gerecht. Vor dieser Verfassungsrechtslage haben sich die Kulturministerinnen und Kulturminister der Länder einstimmig gegen die Einrichtung eines Bundeskulturministeriums ausgesprochen.“

Der Beschluss vom 19. März 2021 lautet wie folgt:

Die Kultur-MK verständigt sich auch vor dem Hintergrund von aktuellen Forderungen nach einer Verankerung von Kultur im Grundgesetz und der Einrichtung eines Bundeskulturministeriums auf folgende diskussionsleitende Grundsätze:

  • Die Länder setzen sich für die kontinuierliche und konsequente Verdeutlichung der Verfassungsrechtslage im Kulturbereich mit dem Ziel einer Bewusstseinsschärfung bei den Akteuren auch auf Bundesebene ein. Übergeordnetes Ziel ist, dass Länder und Kommunen im Rahmen ihrer Haushalte in der Lage sind, die Aufgaben als Träger der kulturellen Einrichtungen und der Kulturförderung adäquat zu erfüllen. Hierfür kann die Verteilung des Steueraufkommens zwischen Bund und Ländern eine wichtige Rolle spielen.
  • Die Kulturminister der Länder sprechen sich vor dem Hintergrund der eindeutigen Verfassungsrechtslage einstimmig gegen die Einrichtung eines Bundeskulturministeriums aus.
  • Im Rahmen des Engagements des Bundes für den Kulturbereich ist eine enge Verzahnung und Abstimmung mit den Kommunen und den Ländern im Interesse der zielgerichteten und effizienten Kulturförderung erforderlich. Die Leistungen des Bundes, gerade mit Blick auf die jüngsten Hilfsprogramme im Kontext der Corona-Pandemie, werden ausdrücklich begrüßt.
  • Die Länder werden in den nächsten Monaten ergebnisoffen die Frage der Verankerung der Kultur als Staatsziel im Grundgesetz diskutieren und dazu auch in Kontakt mit den relevanten Akteuren treten.