Kultusminister Konferenz

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Kultusministerkonferenz: „Mit Bildung gelingt Integration!“

Schon lange ist klar: Sprache und Bildung sind der Schlüssel zur Integration. Die Länder betonen deshalb während der 351. Kultusministerkonferenz (KMK) in Berlin, dass schulische und hochschulische Bildung von jungen Flüchtlingen von zentraler Bedeutung für eine gelingende Integration sind. Die Länder und die Kommunen als Schulträger schultern derzeit mit großem Engagement und Einsatz die Aufgabe, jungen Flüchtlingen die Teilhabe an Bildung und den bestmöglichen Start in eine erfolgreiche Bildungslaufbahn zu eröffnen.

Bei den vom Bundesamt für Migration und Flüchtlingen (BAMF) prognostizierten Zahlen von 800.000 Flüchtlingen ist davon auszugehen, dass darunter länderunterschiedlich 20 bis 30 Prozent schulpflichtige Kinder und Jugendliche sind, die zusätzlich in das Bildungssystem aufgenommen werden müssen. Aufgrund dessen rechnen die Länder unter Einbezug der bereits 2014 beschulten Flüchtlinge mit circa 325.000 zusätzlichen Schülerinnen und Schülern und gehen derzeit von einem jährlichen Mehrbedarf von mindestens 2,3 Milliarden Euro für den Schulbereich aus.

„Alle Länder stehen vor der Herausforderung, insbesondere Flüchtlingen mit hoher Bleibewahrscheinlichkeit den schnellen Erwerb der deutschen Sprache zu ermöglichen und sie zügig in das Bildungssystem zu integrieren. Dabei fangen wir nicht bei null an. Für diese außergewöhnliche Integrationsaufgabe haben die Länder und die Kommunen bereits erhebliche finanzielle Mittel in zusätzliche Schul- und Bildungsangebote investiert. Sie treffen auch weiterhin die notwendigen Vorkehrungen“, so Brunhild Kurth, Präsidentin der Kultusministerkonferenz und sächsische Staatsministerin für Kultus.

„Das schnelle Erlernen der deutschen Sprache und die Vermittlung von Grundwerten sind notwendige Bedingungen für die Teilhabe an Bildung, Kultur und Gesellschaft. Der rasche Spracherwerb, wenn nötig in speziellen Sprachfördergruppen, erleichtert die zügige Integration von schulpflichtigen Flüchtlingen in Regelklassen und damit auch in die deutsche Gesellschaft – selbstverständlich auf der Grundlage unserer Verfassung und unserer Werteordnung“, so Brunhild Kurth.

Ein weiteres zentrales Ziel der Länder ist es, Flüchtlinge in die Lage zu versetzen, eine Berufsausbildung aufzunehmen und mit Erfolg abzuschließen. An vielen beruflichen Schulen und von Weiterbildungsträgern werden Angebote eingerichtet, durch die junge Menschen neben dem Erlernen der deutschen Sprache auch zielgerichtet auf eine anschließende Berufsausbildung vorbereitet werden. Flüchtlinge, die unmittelbar in eine Berufsausbildung einsteigen, erhalten individuelle Unterstützungs- und Förderangebote. Hierbei setzt die KMK auf die Unterstützung der regional ansässigen Kammern, Arbeitgeberverbände, Gewerkschaften und Bildungswerke der Sozialpartner.

„Hier gilt es aber auch in Zusammenarbeit mit dem Bund und der Bundesagentur für Arbeit erfolgreiche Kooperationen an der Nahtstelle zwischen Schule und Beruf sowie der Weiterbildung auszubauen. Unter den Flüchtlingen sind viele hoch motivierte und gut ausgebildete Menschen. Flüchtlingen wollen wir den Zugang zu Ausbildung, Studium und Beruf verbessern. Dafür ist die schnelle Bewertung der mitgebrachten ausländischen Qualifikationen von besonderer Bedeutung. Flüchtlinge sollen in die Lage versetzt werden, eine Berufsausbildung oder auch ein Studium aufzunehmen und mit Erfolg abzuschließen. An vielen beruflichen Schulen und Studienkollegs werden zudem Angebote eingerichtet, durch die junge Menschen neben dem Erlernen der deutschen Sprache auch zielgerichtet auf eine anschließende Berufsausbildung bzw. ein Studium vorbereitet werden“, so Brunhild Kurth.

Mit der Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen (ZAB) der Kultusministerkonferenz und mit dem Inkrafttreten der Anerkennungsgesetze von Bund und Ländern wurden bewährte Anerkennungsstrukturen geschaffen. Die KMK begrüßt daher ausdrücklich den Beschluss der Bundeskanzlerin und der Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder vom 24.09.2015, die ZAB um 16 weitere Stellen aufzustocken.

Die Länder unterstützen zudem Studieninteressierte und entsprechend qualifizierte Flüchtlinge durch eine zielgerichtete Beratung und Studienorientierung. Sie werden auf den Studienalltag, u.a. in Studienkollegs und vergleichbaren Einrichtungen sowie durch Förderung sprachlicher und fachsprachlicher Kompetenzen in Sprachkursen unter anderem an Hochschulen, vorbereitet und auch während des Studiums begleitet. Die Länder schaffen – soweit notwendig – die rechtlichen Rahmenbedingungen, um die besonderen Bedürfnisse von Flüchtlingen, etwa bei Problemen bei dem Nachweis der Hochschulzugangsberechtigung, zu berücksichtigen.

Die Aufnahme und Integration von Flüchtlingen ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe. Hierbei erhalten die Länder viel Unterstützung und Hilfe aus der Bevölkerung.

„Die Kultusministerkonferenz würdigt daher ausdrücklich die enormen Anstrengungen und großen Leistungen der Akteure in allen Bildungsbereichen, insbesondere die der Schulleitungen, Lehrkräfte, Sozialpädagoginnen und -pädagogen sowie der weiteren schulischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, der Studierenden und Hochschulangehörigen und ehrenamtlich Tätigen, die bei der Integration von schutzsuchenden Kindern und jungen Menschen in unser Bildungssystem und damit in unsere Gesellschaft helfen. Mit Bildung gelingt Integration. Wir wollen Integration von Anfang an gestalten und wissen, dass es sich dabei um eine Generationenaufgabe handelt – zum Wohle der uns anvertrauten Kinder und Jugendlichen sowie unserer Gesellschaft“, sagte Brunhild Kurth während der 351. Kultusministerkonferenz.