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Kultusministerkonferenz veröffentlicht erstmals eine Handreichung zum UNESCO-Welterbe

Die Kultusministerkonferenz veröffentlicht erstmalig eine Handreichung zum UNESCO-Welterbe, die sich an die Länder, Kommunen und weiteren Akteure aus dem Bereich des Welterbes richtet.

Ziel dieser Handreichung ist es, das Welterbeverfahren für die Öffentlichkeit transparenter zu gestalten, Zuständigkeiten darzustellen, Verständnis und Akzeptanz über die Welterbenkonvention zu stärken und die Vernetzung zwischen den Akteuren zu verbessern.

Die veröffentlichte Handreichung soll zudem Fragen klären, die von der Nominierung von Stätten über den Schutz, den Erhalt, die Nutzung, die Entwicklung und die Vermittlung bis hin zu den Fragen des Monitorings auf nationaler und internationaler Ebene reichen.

„Mit der Handreichung zum UNESCO-Welterbe betonen wir den außergewöhnlich hohen Stellenwert, den das Welterbe für die Kultusministerkonferenz hat. Durch unsere Bemühungen rund um das Welterbe wollen wir unermessliche Kultur- und Naturschätze für heutige und zukünftige Generation bewahren. Im Rahmen der Kulturhoheit ist es unsere Aufgabe baukulturelle und archäologische Zeugnisse zu erhalten, zu schützen und die mit der Welterbekonvention verbundenen Ziele in Politik und Gesellschaft zu verankern“, so die Präsidentin der Kultusministerkonferenz und Ministerin für Kultus, Jugend und Sport Baden-Württemberg Dr. Susanne Eisenmann.

Hintergrund:

Bisher haben 192 Staaten das UNESCO-Übereinkommen zum Schutz des Kultur- und Naturerbes der Welt unterzeichnet. Deutschland ist seit 1976 Vertragsstaat der Konventionen. Von den insgesamt 1052 Welterbestätten befinden sich 41 in Deutschland. Die Länder sind im Rahmen ihrer Kulturhoheit für die Umsetzung der Welterbekonvention verantwortlich. Sie sind zuständig für den Schutz der Welterbestätten, die Erstellung der Tentativlisten und für die Nominierung potenzieller Stätten. Die Initiative eine solche Handreichung zu veröffentlichen beruht auf dem Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 12. Juni 2014 die Vorschlagsliste der Bundesrepublik Deutschland für die Nominierungen zur Liste des Kultur- und Naturerbes, Tentativliste, fortzuschreiben.

Handreichung der Kultusministerkonferenz der Länder zum UNESCO-Welterbe finden Sie hier.