Kultusminister Konferenz

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Mitteilungen und Informationen des Sekretariats der Kultusministerkonferenz

Inhalt:

  • Empfehlungen zum Förderschwerpunkt körperliche und motorische Entwicklung
  • Kultusministerkonferenz verabschiedet neuen Bericht zur Situation des Unterrichts im Fach Musik
  • Einheitliche Prüfungsanforderungen in der Abiturprüfung nun auch im Fach Chinesisch
  • 29 moderne Rahmenlehrpläne für den Berufsschulunterricht zum 1.8.1998
  • Fachspezifische Bestimmungen für die Magisterprüfung mit Geographie als Haupt- und Nebenfach
  • Neue Hochschulstatistiken veröffentlicht


Empfehlungen zum Förderschwerpunkt körperliche und motorische Entwicklung

Die Kultusministerkonferenz hat "Empfehlungen zum Förderschwerpunkt körperliche und motorische Entwicklung" beschlossen. Sie ergänzen die allgemeinen "Empfehlungen zur sonderpädagogischen Förderung in den Schulen in der Bundesrepublik Deutschland", die die KMK bereits am 6.5.1994 verabschiedet hatte. Die allgemeinen Empfehlungen zur sonderpädagogischen Förderung werden um Empfehlungen zu den einzelnen Förderschwerpunkten ergänzt. So hat die Kultusministerkonferenz bereits Empfehlungen zum Förderschwerpunkt Hören verabschiedet und legt nun aktuell die "Empfehlungen zum Förderschwerpunkt körperliche und motorische Entwicklung" vor. Sie beruhen auf einem Entwurf der AG "Sonderpädagogischer Förderbedarf" der KMK.

Die KMK beschreibt hier zunächst die Ziele und Aufgaben der sonderpädagogischen Förderung von Kindern und Jugendlichen mit Förderbedarf im Bereich der körperlichen und motorischen Entwicklung. Deren Förderung orientiert sich an den Bildungs- und Erziehungszielen der allgemeinen Schulen. Darüber hinaus hat sie eigenständige Aufgaben zu erfüllen, die sich aus der Lebenswirklichkeit und dem künftigen Leben der Kinder und Jugendlichen ergeben. "Es ist Aufgabe sonderpädagogischen Förderung, die charakteristische Beeinträchtigung in der Bewegungs-, Handlungs- und Kommunikationsfähigkeit mit ihren Auswirkungen auf andere Entwicklungsbereiche zu analysieren und die Bedeutung der Behinderung für den Bildungsgang und den Lebensweg des Kindes oder Jugendlichen einzuschätzen", heißt es in der Empfehlung. Weiterhin sei es Aufgabe sonderpädagogischer Förderung, Erziehung und Unterricht so zu verwirklichen, daß die Schülerinnen und Schüler im Rahmen ihrer Möglichkeiten befähigt werden, ein Leben mit einer körperlichen und motorischen Beeinträchtigung sinnerfüllt und weitesgehend selbstverantwortlich zu führen und zu gestalten. Als besondere Aufgabe wird zudem erwähnt, Kindern und Jugendlichen mit einer körperlichen und motorischen Beeinträchtigung zu helfen, zu einem positiven Selbstwertgefühl zu gelangen und selbstbewußte Persönlichkeiten zu werden. Zudem wird auf die besonderen Bedingungen bei schweren Mehrfachbehinderungen eingegangen. Es wird hervorgehoben, daß diese Kinder und Jugendlichen in besonderer Weise auf menschliche Zuwendung bei der Förderung angewiesen sind, um sich entwickeln zu können. "Sie brauchen Bezugspersonen, die sie in ihren individuellen Ausdrucksformen verstehen und annehmen, die sie in die Umwelt begleiten und ihnen durch körperliche Nähe Wahrnehmung und Beziehung zu Dingen und Menschen vermitteln und die sie zuverlässig versorgen und pflegen".

Weiter beschreibt die Empfehlung, den sonderpädagogischen Förderbedarf bei Kindern und Jugendlichen mit körperlichen und motorischen Einschränkungen im einzelnen. Es wird darauf hingewiesen, daß dazu medizinisch-therapeutische, pflegerische, technische, psychologische, soziale Kompetenzen und auch entsprechende Hilfen außerschulischer Maßnahmenträger notwendig sein können. Hierbei sei eine Abstimmung der verschiedenen Maßnahmen und Hilfen anzustreben, deren Ergebnis in ein pädagogisches Förderkonzept eingearbeitet werden sollte. Sonderpädagogischer Förderbedarf sei auch in Abhängigkeit von den Aufgaben und den Anforderungen sowie im Zusammenhang mit den Fördermöglichkeiten der jeweiligen Schule unter den konkreten schulischen Rahmenbedingungen und Möglichkeiten zu sehen.

Die Empfehlung geht auch auf die Feststellung des sonderpädagogischen Sonderbedarfs ein. Diese Feststellung umfaßt die Erhebung des individuellen Förderbedarfs, die Entscheidung über den Förderort und ggf. auch die Entscheidung über den Bildungsgang. In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, daß insbesondere bei Kindern und Jugendlichen mit schweren Mehrfachbehinderungen im Rahmen des diagnostischen Prozesses häufig die Erfahrungen der Eltern von besonderer Bedeutung für die Erhebung und Bewertung der Ausgangslage ist. Die begutachtenden Fachleute seien hier in vielfältiger Weise auf die Zusammenarbeit mit den Eltern angewiesen. Die Feststellung des sonderpädagogischen Förderbedarfs findet in der Verantwortung von Schule und Schulaufsicht statt, die entweder selbst über sonderpädagogische Kompetenz verfügen oder fachkundige Beratung hinzuziehen, heißt es. Es wird Wert darauf gelegt, daß die Ermittlung des sonderpädagogischen Förderbedarfs interdisziplinär unter Mitwirkung all derjenigen geschieht, die an der Förderung des betroffenen Kindes oder Jugendlichen beteiligt sind, und daß die Ermittlung des sonderpädagogischen Förderbedarfs die medizinische Diagnose einbezieht.

Weiter geht die Empfehlung auf die Erziehungsziele und die Unterrichtsgestaltung ein. Als Schwerpunkte des Unterrichts werden Bewegungsförderung und Bewegungserleichterung als durchgängiges und fächerübergreifendes Prinzip, Bewegungsförderung und Sportunterricht, ästhetische Förderung, Förderung sprachlichen Handelns und die Förderung der sozialen Kompetenz genannt und beschrieben. Weitere Kapitel der Empfehlung beschreiben die verschiedenen Formen und Orte sonderpädagogischer Förderung und die Zusammenarbeit der an der Förderung der Kinder und Jugendlichen Beteiligten.

Zu den Formen und Orten heißt es, daß die schulische Förderung von Kindern und Jugendlichen mit Förderbedarf im Bereich der körperlichen und motorischen Entwicklung alle Schulstufen und Schularten einbezieht. Sie habe zu einer Vielfalt von Förderformen und Förderorten geführt. Es entwickelten sich vermehrt Formen der gemeinsamen Erziehung und Unterrichtung an unterschiedlichen Lernorten. Insbesondere wird auch auf Frühförderung, aber auch berufsorientierende Maßnahmen und lebensbegleitende Hilfen hingewiesen, die einen hohen Stellenwert hätten. Als einzelne Formen der sonderpädagogischen Förderung werden dann die Förderung durch vorbeugende Maßnahmen, die Förderung im gemeinsamen Unterricht, die Förderung in Sonderschulen, die Förderung in kooperativen Formen, die Förderung im Rahmen von sonderpädagogischen Förderzentren und die Förderung im berufsorientierten und berufsbildenden Bereich und beim Übergang in die Berufs- und Arbeitswelt beschrieben.

Zur Zusammenarbeit heißt es, daß bei Kindern und Jugendlichen mit körperlichen und motorischen Beeinträchtigungen eine intensive und vertrauensvolle Zusammenarbeit zwischen den Eltern und den an der Erziehung, Unterrichtung, Therapie, Pflege und Hilfe beteiligten Personen erforderlich ist. Hierzu seien gegenseitige Information, Beratung, Transparenz der Maßnahmen und eine verläßliche Arbeitsteilung notwendig. Es wird betont, daß häusliche und schulische Angebote sich ergänzen und gegenseitig verstärken. Der wechselseitige Austausch von Beobachtungen und Erfahrungen, insbesondere im Bereich der emotionalen Entwicklung, führe zu einer partnerschaftlichen Abstimmung der Erziehungsziele und Erziehungsstile. Kompetenzen und Angebote aller innerhalb einer Schule arbeitenden Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter seien zu einem auf die Bedürfnisse der Schülerinnen und Schüler zugeschnittenen gemeinsamen Förderkonzept zusammenzuführen.

Abschließend geht die Empfehlung auf den Einsatz und die Qualifikation des Personals ein. Besondere Fach- und Handlungskompetenzen benötigten die Lehrkräfte insbesondere im Hinblick auf die Auseinandersetzung mit den Auswirkungen der Bewegungsbeeinträchtigung und die Förderung der kognitiven, emotionalen, sozialen und kommunikativen Entwicklung. Besondere Befähigungen seien im Hinblick auf die Aufgaben der Zusammenarbeit mit den Eltern und den Vertretern anderer Fachdisziplinen sowie für die begleitende Unterstützung der Prozesse der sozialen Integration notwendig. Lehrerinnen und Lehrer müßten fähig sein, spezielle Förderpläne zu erstellen, umzusetzen und zu evaluieren.

Kultusministerkonferenz verabschiedet neuen Bericht zur Situation des Unterrichts im Fach Musik

Nach 1984 und 1990 hat die Kultusministerkonferenz erneut einen ausführlichen Bericht zur Situation des Musikunterrichtes an den allgemeinbildenden Schulen in der Bundesrepublik Deutschland verabschiedet, der länderübergreifend und länderspezifisch die Gegebenheiten und Perspektiven des Faches darstellt. Der neue Bericht vom 10. März 1998 bezieht erstmals die ostdeutschen Länder in die Darstellung ein. Berücksichtigt werden auch die europäischen Förderkonzepte auf dem Gebiet des Musikunterrichts, Kooperationsmodelle zur Förderung des Musikunterrichts und die Lehrerbildung. Der Bericht soll auch zur Beantwortung von Fragen aus der Öffentlichkeit auf internationaler Ebene dienen und versteht sich im besonderen auch als deutscher Beitrag zur vom Rat der Kulturminister der Europäischen Union vereinbarten nationalen Berichterstattung. Der Bericht soll darüber hinaus durch Hinweise, die für Lehrkräfte, Eltern, Schülerinnen und Schüler, für Schulverwaltungen, Schulbuchautoren und -verleger sowie Kooperationspartner vom allgemeinen Interesse sind, einen Beitrag zur Weiterentwicklung des Faches Musik leisten.

Schwerpunkt der Darstellung des neuen Berichtes sind auf mehr als 200 Seiten Berichte aus den sechzehn Ländern, die für das jeweilige Land spezifische Aspekte besonders hervorheben.

Das Unterrichtsfach "Musik", dessen Bezeichnung auf die Reformen von Leo Kestenberg (1882-1962) in den 20er Jahren zurückgeht, ist in allen allgemeinbildenden Schulen der Bundesrepublik Deutschland von Jahrgangsstufe 1 bis 10 ordentliches Schulfach. Musik kann darüber hinaus in der gymnasialen Oberstufe (Einführungs- und Kurs- bzw. Qualifikations- oder Hauptphase) in Grund- und Leistungskursen belegt und als Abiturfach gewählt werden. "Ästhetische Bildung und Erziehung, und damit das Fach Musik, werden heute im deutschen Schulwesen als unverzichtbar für eine zeitgemäße Allgemeinbildung angesehen." Das Fach Musik, so der Bericht, behalte dabei eine besondere Bedeutung wegen seiner spezifischen Erziehungs- und Fachziele, die in den Rahmen- und Lehrplänen, aber auch in sog. Musikplänen, Schulentwicklungsplänen und sonstigen Verlautbarungen der Länder enthalten seien. Obgleich insbesondere die Erziehungsziele in den verschiedenen Schulstufen differierten und altersabhängig unterschiedliche Schwerpunkte gesetzt würden, ließen sich für das Schulfach Musik grundsätzlich drei Begründungsansätze aufzeigen:

Im allgemein-pädagogischen Ansatz leiste das Fach Musik einen unverzichtbaren Beitrag zur Erziehung des jungen Menschen. Dem zweiten, kulturpolitischen Ansatz nach, so der Bericht weiter, sei das Schulfach Musik für die Pflege und das Wachstum der Musikkultur in Deutschland unentbehrlich. Es vermittle an die heranwachsende Generation das musikkulturelle Erbe, indem es durch vertiefte Sach- und Fachkenntnisse zum Verständnis für die vielfältige Erscheinungen der Musik, zu einer eigenen Identität beitrage und auch "das Publikum von morgen" zur aktiven Teilhabe und zur Mitwirkung am kulturellen Leben ermuntere und befähige. Das Fach Musik trage drittens, dem institutionellen Ansatz nach mit seinen besonderen Möglichkeiten wesentlich zum äußeren Bild einer Schule bei, präge das Erscheinungsbild von Schule, fördere die Schulverbundenheit von Schülern, Lehrern und Eltern, wobei Darbietungen von Musikgruppen schulische Veranstaltungen bereichern und helfen, das Schulklima zu verbessern.

Allgemein ist - so der Bericht - bei den Inhalten und Gegenständen des Musikunterrichts festzustellen, das praxisorientiertes Lernen in allen Schularten zunimmt. Die Diskriminierung des Faches Musik als Ausgleichs- oder Kompensationsfach gegenüber einem vorwiegend rational angelegten Lernen in anderen Fächern gehöre der Vergangenheit an.

Im Bericht der Kultusministerkonferenz über die Situation des Unterrichts im Fach Musik an den allgemeinbildenden Schulen finden sich neben diesen allgemeinen Einschätzungen der Bedeutung des Musikunterrichts weiterführende Hinweise über die Zusammenarbeit von Schulen mit Vereinen und Verbänden des Musiklebens, eine Darstellung des Faches Musik in der Lehrerbildung sowie Lehrerfort- und -weiterbildung und eine ausführliche Dokumentation des Stundenvolumens für den Musikunterricht in den verschiedenen Schulstufen. Auskunft wird ferner gegeben über das Musikangebot in der Grundschule, in der Sonderschule, in den weiterführenden Schulformen der Sekundarstufe I der gymnasialen Oberstufe und in Schulen mit besonderem Schwerpunkt Musik. In allen Ländern der Bundesrepublik Deutschland werde interessierten Schülerinnen und Schülerin die Möglichkeit zum Besuch von Schulen mit verstärktem Musikunterricht geboten. "Verstärkter Musikunterricht" umfaßt die gesamte Bandbreite zwischen Pflichtunterricht mit gegenüber den Regelschulen erhöhter Wochenstundenzahl und zusätzlichen Angeboten im Wahl- und Wahlpflichtbereich sowie eigenen musikbetonten Jahrgangsstufen und Zügen (auch Modell- klassen) bis hin zu besonderen, auf Musik ausgerichteten Schulen, meist Musischen Gymnasien oder Musikgymnasien, letztere auch in Verbindung mit Musikhochschulen. Vielfach werde auch Instrumentalunterricht angeboten oder mindestens vorausgesetzt. An einigen Musikgymnasien wird dem Bericht zufolge der künstlerische Unterricht von Lehrkräften der Musikhochschulen erteilt bzw. die Schülerinnen und Schüler sind gleichzeitig Gasthörer oder sog. Jungstudenten der Musikhochschulen. In den neuen Ländern sind die Musikgymnasien aus den Musik-Spezialschulen der vormaligen DDR hervorgegangen.

Hinsichtlich der Perspektiven des Musikunterrichts in der Bundesrepublik Deutschland stellt der Bericht abschließend fest, daß in nahezu allen Ländern qualifizierte Musiklehrer fehlen und das Bemühen künftig der Deckung des Fachlehrerbedarfs gelten muß. Deshab werden zur Zeit überall Bewerber mit dem Fach Musik vorrangig in den Schuldienst eingestellt. Große Bedeutung werde in den Ländern auch einer Öffnung des Musikunterrichts in Richtung fachübergreifender Inhalte und Prinzipien beigemessen, auch der Projektunterricht werde zunehmen. Im Sinne eines neuzeitlichen handlungsorientierten Unterrichts werde allgemein erwartet, daß der Praxisanteil, also das Singen, Musizieren, Experimentieren - auch mit Instrumenten und Geräten wie Keyboards und multimedialen Computern - in Zukunft wachsen wird. In den Länderberichten wird vielfach betont, daß weitere Kürzungen der Stundentafeln, die u.a. mit der Einführung der 5-Tage-Woche notwendig wurden und von denen auch das Fach Musik nicht ausgenommen werden konnte, nicht beabsichtigt sind.

Der Bericht zur Situation des Unterrichts im Fach Musik an allgemeinbildenden Schulen in der Bundesrepublik Deutschland vom 10. März 1998 kann im Sekretariat der Kultusministerkonferenz (Tel.: 0228/501 253) angefordert werden.

Einheitliche Prüfungsanforderungen in der Abiturprüfung nun auch im Fach Chinesisch: EPA Chinesisch von der Kultusministerkonferenz verabschiedet

Die Kultusministerkonferenz hat mit Beschluß vom 14. April 1998 jetzt auch einheitliche Prüfungsanforderungen in der Abiturprüfung für die Fremdsprache Chinesisch verabschiedet. Nachdem es für andere moderene Fremdsprachen, so zuletzt für Polnisch, Türkisch und Tschechisch, bereits einheitliche Prüfungsanforderungen in der Abiturprüfung gibt, liegt nunmehr auch für diese bedeutende Kultursprache Asiens ein entsprechender Katalog der Abiturprüfungsanforderungen vor.

Gemäß der Vereinbarung der Kultusministerkonferenz über einheitliche Prüfungsanfor-derungen in der Abiturprüfung vom 1. Juni 1979 i.d.F.v. 1. Dezember 1989 sollen neu erarbeitete einheitliche Prüfungsanforderungen ihre Funktion, Anforderungen in der Abiturprüfung in einem pädagogisch vertretbaren Maß zu vereinheitlichen, dadurch erfüllen, daß sie Lehr- und Prüfungsbereiche beschreiben und wichtige Hilfen zur Konstruktion von Prüfungsaufgaben und zur Bewertung von Prüfungsleistungen bereitstellen. Zu diesem Zweck enthalten die einheitlichen Prüfungsanforderungen (EPA) auch Aufgabenbeispiele, die exemplarisch das erwartete Anspruchsniveau beschreiben, für das sie einen Orientierungsmaßstab darstellen.

Unabhängig von den unterschiedlichen Auffassungen und Richtungen im Bereich neusprachlicher Fachdidaktik und Fachmethodik gibt es einen Grundbestand an Gemeinsamkeiten. Die einheitlichen Prüfungsanforderungen in den modernen Fremdsprachen orientieren sich an diesem Grundbestand und berücksichtigen im übrigen fachspezifische Besonderheiten.

Die Anforderungen der einheitlichen Prüfungsanforderungen in den modernen Fremd-sprachen sind auf die Lernbereiche sprachliche Fähigkeiten und Fertigkeiten, fachliche Kenntnisse und Einsichten und fachübergreifenden Lernziele (wie Arbeitstechniken, Methoden, Urteilsvermögen) bezogen.

Die Vereinbarung der Kultusministerkonferenz zur Gestaltung der gymnasialen Oberstufe vom 07. Juli 1972 i.d.F.v. 28. Februar 1997 weist dabei den Grundkursen die Aufgabe zu, das Lernniveau der gymnasialen Oberstufe unter dem Aspekt einer grundlegenden wissenschaftspropädeutischen Ausbildung zu repräsentieren; den Leistungskursen weist sie die Aufgaben zu, das Lernniveau der gymnasialen Oberstufe unter dem Aspekt der wissenschaftspropädeutischen Ausbildung, die exemplarisch vertieft wird, darzustellen.

Für Chinesisch bedeutet dies konkret, daß Grundlage für die Abiturprüfung folgende fachspezifische bzw. fachübergreifende Qualifikationen und Lernbereiche sind:

  • Die Fähigkeit, chinesische Texte hörend und lesend zu verstehen sowie sich mündlich und schriftlich in chinesischer Sprache angemessen zu äußern,
  • landeskundliche Kenntnisse, um einen angemessenen Umgang mit Texten und eine problembewußte Auseinandersetzung mit der Lebenswirklichkeit der Volksrepublik China und Taiwans zu erlangen (Einsicht in Lebens- und Verhaltensweisen, Kenntnis wichtiger Zusammenhänge aus Geographie, Geschichte, Wirtschaft, Verwaltung, Politik und Gesellschaft, Kenntnis geistiger und künstlerischer Strömungen),
  • Kenntnisse der chinesischen Literatur auf der Grundlage hinreichender Leseerfahrung mit Originaltexten,
  • die Fähigkeit, im Sinne der gegenüber anderer Sprachgemeinschaften und ihrer Kulturen gebotenen Aufgeschlossenheit, Klischees und Vorteile zu erkennen und ihnen sachlich begründet zu begegnen.

 
Zu den fachübergreifenden Anforderungen und Lernzielen gehört u.a. die Vermittlung von Arbeitstechniken und Methoden, ebenso die Vermittlung der Fähigkeit zur begründeten Urteilsfindung bzw. der Fähigkeit, gesellschaftliche und kulturelle Sachverhalte in ihrer Bedingtheit zu erfassen, diese darzustellen sowie differenziert Stellung zu beziehen und die eigene Haltung sachgerecht zu begründen. 

Nachdem die Kultusministerkonferenz sich bisher auf einheitliche Prüfungsanforderungen in nunmehr 37 Fächern für die Abiturprüfung verständigt hat, eröffnet sich jetzt grundsätzlich für Schülerinnen und Schüler in allen Ländern die Möglichkeit, Chinesisch als Abiturfach zu wählen. In neun Ländern besteht z.Zt. ein Unterrichtsangebot im Fach Chinesisch, in Bayern bereits die Möglichkeit, diese Fremdsprache auch als Abiturfach zu wählen.

29 moderne Rahmenlehrpläne für den Berufsschulunterricht zum 01.08.1998

Zum 1.8.1998 treten 29 moderne Rahmenlehrpläne für den Berufschulunterricht in Kraft, die die Kultusministerkonferenz verabschiedet hat. Die neuen Rahmenlehrpläne tragen zur Qualitätssteigerung und Modernisierung der beruflichen Bildung in der Berufschule bei. 

Das Schwergewicht der neuen Rahmenlehrpläne liegt bei den Ausbildungsberufen im Medien- und Dienstleistungsbereich. Bei der Neuordnung von Ausbildungsberufen handelt es sich um einen Prozeß, der im Konsens zwischen den Ländern in der Bundesrepublik, der Bundesregierung, den Arbeitgeberorganisationen und den Gewerkschaften kontinuierlich vorangetrieben. Damit wird sichergestellt, daß die Berufsausbildung jeweils neu entstehende gesellschaftliche Anforderungen aufgreift, um eine zukunftsorientierte berufliche Bildung zu gewährleisten.

Medienbereich

Im Ausbildungsberuf "Mediengestalter/Mediengestalterin für Digital- und Printmedien" werden eine Reihe traditioneller Berufe aus der Druckvorstufe zusammengefaßt. Der Rahmenlehrplan besteht aus Pflicht- und Wahleinheiten, um somit eine optimale inhaltliche Kooperation zwischen den Lernorten Berufsschule und Betrieb zu gewährleisten. Ebenfalls ein neuer Beruf wurde mit dem Ausbildungsberuf "Fotomedienlaborant/Fotomedienlaborantin" geschaffen, bei dem die Bearbeitung von Fotografien im Mittelpunkt steht. Mit dem Ausbildungsberuf "Fachangestellter/Fachangestellte für Medien und Informationsdienste" wurde die Berufsausbildung bei Bibliotheken, Dokumentationsstellen und anderen Mediendienstleistern vereinheitlicht. Den traditionellen Berufen "Verlagskaufmann/Verlagskauffrau" und "Buchhändler/Buchhändlerin" wurde mit dem Ausbildungsberuf "Kauffmann/Kauffrau für audiovisuelle Medien" ein neuer Beruf ergänzend zur Seite gestellt und für alle drei Berufe neue, aufeinander abgestimmte Rahmenlehrpläne entwickelt.

Dienstleistungen

Die Rahmenlehrpläne für traditionelle Dienstleistungsberufe wie "Bankkaufmann/Bankkauffrau" und "Reiseverkehrskaufmann/Reiseverkehrskauffrau" wurden insbesondere mit dem Ziel verbesserter Kundenorientierung modernisiert. Dieses Ziel wurde auch bei der Überarbeitung des Rahmenlehrplans für den Ausbildungsberuf "Justizfachangestellter/Justizfachangestellte" berücksichtigt. Mit den Ausbildungsberufen "Servicekaufmann/Servicekauffrau im Luftverkehr" und "Automobilkaufmann/Automobilkauffrau" wurden zwei neue Dienstleistungsberufe geschaffen. Spezielle Dienstleistungen bei der Planung und Durchführung von Kulturveranstaltungen, aber auch betrieblichen Präsentationen oder eher privaten Festen können in Zukunft Fachkräfte anbieten, die im Ausbildungsberuf "Fachkraft für Veranstaltungstechnik" ausgebildet wurden.

Gastronomie

Den fünf traditionellen Ausbildungsberufen im Gastgewerbe, nämlich "Koch/Köchin", "Hotelkaufmann/Hotelkauffrau", "Restaurantfachmann/Restaurantfachfrau", "Hotelfachmann/Hotelfachfrau" und "Fachkraft im Gastgewerbe" wurde mit dem Ausbildungsberuf "Fachmann/Fachfrau für Systemgastronomie" ebenfalls ein neuer, den teilweise veränderten Anforderungen im Gastgewerbe Rechnung tragender Ausbildungsberuf zur Seite gestellt. Die sechs neuen Rahmenlehrpläne für diese Ausbildungsberufe legen besonderen Wert auf die inhaltlichen Gemeinsamkeiten in diesem Ausbildungsbereich.

Industrie

Den spezifischen Bedürfnissen der Herstellung von elektronischen Mikrobauteilen wird der neue Ausbildungsberuf "Mikrotechnologe/Mikrotechnologin" gerecht. Im Ausbildungsberuf "Mechatroniker/Mechatronikerin" verbinden sich Kompetenzen aus dem Bereich der Mechanik mit denen aus dem Bereich der Elektronik zu einem neuen, breit nachgefragten Ausbildungsprofil. Für diese beiden Berufe wie auch für die bereits bestehenden Berufe "Produktgestalter/Produktgestalterin Textil" sowie "Schuhfertiger/Schuhfertigerin" wurden vier neue Rahmenlehrpläne zur Verfügung gestellt.

Handwerk

Daß sich in einer dynamisch entwickelten Wirtschaft auch tradionelle handwerkliche Qualifikationen weiterentwickeln müssen, zeigen die neuen Rahmenlehrpläne für diese Ausbildungsberufe "Glasbläser/Glasbläserin", "Dachdecker/Dachdeckerin", "Metall- und Glokengießer/Metall- und Glockengießerin", "Metallbildner/Metallbildnerin", "Graveur/Graveurin" und "Zahntechniker/Zahntechnikerin".

Forstwirtschaft

Der Sinneswandel im Umgang mit den natürlichen Ressourcen unserer Umwelt wird deutlich im neuen Rahmenlehrplan für den Ausbildungsberuf "Forstwirt/Forstwirtin", in dem Gesichtspunkte der Erhaltung der Umwelt mit landschaftspflegerischen und ökonomischen Überlegungen zusammengeführt werden.

 

Fachspezifische Bestimmungen für die Magisterprüfung mit Geographie als Haupt- und Nebenfach

Die Kultusministerkonferenz hat fachspezifische Bestimmungen für die Magisterprüfung mit Geographie als Haupt- und Nebenfach verabschiedet, so daß nun insgesamt 24 fachspezifische Bestimmungen für die Magisterprüfung und Rahmenprüfungsordnungen für die Diplomprüfung an Universitäten und gleichgestellten Hochschulen vorliegen. Die fachspezifischen Bestimmungen ergänzen die Allgemeinen Bestimmungen für Magisterprüfungsordnungen, die die Kultusministerkonferenz und die Hochschulrektorenkonferenz beschlossen haben. Die fachspezifischen Bestimmungen werden auf Vorschlag der Gemeinsamen Kommission für die Koordinierung der Ordnung von Studium und Prüfungen, in der Vertreter der Länder und der Hochschulen sowie der Berufspraxis zusammenwirken, von Hochschulrektorenkonferenz und Kultusministerkonferenz beschlossen. Die neuen fachspezifischen Bestimmungen für die Magisterprüfung im Fach Geographie regeln Studienaufbau, mögliche Fachkombinationen, fachliche Zulassungsvoraussetzungen für die Zwischenprüfung und die Magisterprüfung, Art und Umfang der Zwischenprüfung und der Magisterprüfung im Haupt- und im Nebenfach. Die Prüfungssystematik, die besondere Zielsetzung des Magisterstudiums im Fach Geographie, die einzelnen Stoffgebiete, die formalen und inhaltlichen Rahmenfestlegungen und das Studienkonzept werden in einem umfangreichen Erläuterungsteil im einzelnen dargelegt. Hier wird zunächst in Abgrenzung vom Diplomstudium hervorgehoben, daß das Magisterstudium im Fach Geographie darauf angelegt ist, einen universitären Abschluß zu ermöglichen, ohne daß sich die Studieninhalte auf ein bestimmtes Verständnis von später zur Verfügung stehenden Berufsfeldern beziehen. "Vom Studienumfang wie von den Studieninhalten ist das Magisterstudium weniger mit dem Diplomstudiengang Geographie als mit dem Lehramtsstudium Geographie an Gymnasien zu vergleichen," heißt es hier. Das Diplomstudium sei formal mit einem Hauptfach und zwei Nebenfächern zwar ähnlich wie das Magisterstudium angelegt, es enthalte aber schon durch die thematische berufsbezogene Beschränkung bei den Nebenfächern seine für das Diplomstudium typische Ausrichtung auf das Berufsfeld. Die freie Kombinierbarkeit der Haupt- und Nebenfächer im Magisterstudium erlaube demgegenüber, erheblich flexibler und schneller auf Entwicklungen, Strömungen und Tendenzen in den Wissenschaftsgebieten und den Berufsmöglichkeiten für Hochschulab-solventen zu reagieren. In den Bestimmungen wird festgestellt, daß sich das Magisterstudium Geographie mit den Stoffgebieten Humangeographie, physische Geographie, Technik, Methoden und wissen- schaftstheoretische Grundlagen sowie mit Regionalgeographie befaßt. Zur Humangeo-graphie gehören Bevölkerungs- und Sozialgeographie, Siedlungsgeographie und Wirtschafts- geographie. Die physische Geographie gliedert sich in die Teilgebiete Geomorphologie, Bodengeographie, Klimageographie, Hydrogeographie und Biogeographie. Der Bereich Techniken, Methoden und wissenschaftstheoretische Grundlagen umfaßt die Teilinhalte Studier- und Arbeitstechniken, methodische Verfahren der Informationsgewinnung und -ver-arbeitung, Methoden der Informationsvermittlung sowie wissenschaftstheoretische Grundlagen und Disziplingeschichte der Geographie. Die Beschäftigung mit der regionalen Geographie verknüpft die Stoffgebiete und eignet sich auch zur individuellen Profilierung und zum Erwerb universell einsetzbarer, fachspezifischer Qualifikationen, wie es der Zielsetzung des Magisterstudiums entspricht. Schwerpunkte in diesem Bereich können mit dem weiteren Hauptfacht bzw. den Nebenfächern abgestimmt werden, zumal die regionale Geographie vielfach interdisziplinäre Züge aufweist und als Dienstleistungsfach etwa für Geschichte, Sprachen, Zeitpolitik oder Wirtschaft auftritt, heißt es in den Bestimmungen. Die Beschäftigung mit der regionalen Geographie diene dem Erwerb von Raumverhaltenskompetenz und raumbezogener Handlungskompetenz. Es werde also nicht nur ein Erkennen der räumlichen Ordnung angestrebt, sondern auch die Erarbeitung von technischem Wissen, wie diese Ordnung in Einklang mit gesellschaftlich relevanten Zielvorstellungen verändert werden kann. Inbesondere gehen die Erläuterungen zudem auf die sog. "Geländetage" ein. Sie seien für das Verständnis der in der Hochschule oft nur theoretisch darstellbaren Lehrinhalte unverzichtbar. Neue Hochschulstatistiken veröffentlicht Seitens der Kultusministerkonferenz sind im Bereich Hochschulen zwei neue Prognosen veröffentlicht worden: Im Juni 1998 erschien als Dok. Nr. 145 eine "Fächerspezifische Prognose der deutschen Hochschulabsolventen bis 2004", und im selben Monat als Dok. Nr. 146 die "Prognose der Studienanfänger, Studierenden und Hochschulabsolventen bis 2015". Beide Prognosen sind im Sekretariat der Kultusministerkonferenz erhältlich.