Kultusminister Konferenz

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Mitteilungen und Informationen des Sekretariats der Kultusministerkonferenz

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INHALT:

  • In eigener Sache
  • Rahmenvereinbarung über die Zertifizierung von Fremdsprachenkenntnissen in der beruflichen Bildung
  • Empfehlungen zum sonderpädagogischen Förderschwerpunkt "Unterricht kranker Schülerinnen und Schüler"
  • Überlegungen der KMK zur politischen Weiterbildung
  • Neue statistische Arbeitsmaterialien der Kultusministerkonferenz
  • Neufassung der Rahmenvereinbarung über Fachschulen mit zweijähriger Ausbildungsdauer
  • Kultusministerkonferenz im Internet   

 

In eigener Sache

Mit dem vorliegenden Heft erscheinen die "Mitteilungen und Informationen" zum letzten Mal. Das Sekretariat der Kultusministerkonferenz möchte Sie in Zukunft schneller, zeitnäher und umfassender über aktuelle Beschlüsse und neue Publikationen der KMK informieren:

Zum einen werden aktuelle Informationen über die Arbeit der Kultusministerkonferenz, ihre Gremien und ihre wichtigen Beschlüsse und Empfehlungen ab sofort im Internet abrufbar sein. Unter der Internetadresse www.kmk.org können Sie das weitgespannte Online-Angebot der KMK nutzen (siehe auch S.6).

Zum anderen wird das Angebot an aktuellen Pressemitteilungen des Sekretariats der KMK dahingehend erweitert, dass zusätzlich auch einzelne Beschlüsse der Konferenz sowie neue Publikationen angekündigt bzw. besprochen werden sollen. Die Nachrichten aus den "Mitteilungen und Informationen" werden also nicht wegfallen, sondern künftig als Pressemitteilung den Adressaten zeitnäher zur Verfügung gestellt. Alle Pressemitteilungen werden ausschließlich im Faxversand am Erscheinungstag übermittelt und gleichzeitig im Internet veröffentlicht.

Wenn Sie zum Internetangebot des Sekretariats das Angebot wahrnehmen möchten, die Pressemitteilungen im Faxversand zu erhalten, möchten wir Sie bitten den diesem Heft beigefügten Bestellschein zu benutzen, um uns Ihre Faxnummer mitzuteilen.

 

Rahmenvereinbarung über die Zertifizierung von Fremdsprachenkenntnissen in der beruflichen Bildung 

Mit Beschluss vom 20. November 1998 verabschiedete die Kultusministerkonferenz eine "Rahmenvereinbarung über die Zertifizierung von Fremdsprachenkenntnissen in der beruflichen Bildung". Sie stehen im Zusammenhang mit den im Oktober 1994 von der KMK verabschiedeten "Überlegungen zu einem Grundkonzept für den Fremdsprachenunterricht".

Auf der Grundlage der neuen Rahmenvereinbarung können berufliche Schulen auf freiwilliger Basis – unabhängig von einer Benotung der Fremdsprachenkenntnisse im Zeugnis – eine Prüfung anbieten, in der sich Schülerinnen und Schüler ihre Fremdsprachenkenntnisse gesondert zertifizieren lassen können. Die Prüfung soll in drei verschiedenen Niveaustufen durchgeführt werden. Diese orientieren sich an den Stufen "Waystage" (Niveau I) "Threshold" (Niveau II) und "Vantage" (Niveau III), die vom Europarat im "Common European Framework of Reference for Language Learning and Teaching" aufgeführt werden. Kurzbeschreibungen dieser Niveaustufen sind der Rahmenvereinbarung als Anlage beigefügt. Je Niveaustufe soll die Prüfung differenziert nach den Erfordernissen der verschiedenen Berufsbereiche, wie z.B. kaufmännisch-verwaltende Berufe, gewerblich-technische Berufe, gastgewerbliche Berufe und sozialpflegerische, sozialpädagogische Berufe durchgeführt werden. Innerhalb der Berufsbereiche können weitere Konkretisierungen bis zur Ebene eines einzelnen Berufes vorgenommen werden, soweit dies organisierbar ist. Ein Zertifikat kann dann um die entsprechende Information ergänzt werden. Die Prüfungen bestehen aus einem schriftlichen und einem mündlichen Teil, wobei die Ergebnisse beider Prüfungsteile im Zertifikat dokumentiert werden.
 

Nach einer Erprobungsphase soll im Jahre 2000 eine Evaluierung der Anwendung dieser Rahmenvereinbarung durchgeführt werden, wobei insbesondere die jeweilige Entwicklung in den einzelnen Berufsbereichen wie auch die damit verbundene Frage der Standardsicherung in den Blick genommen werden soll.

Der Text der Rahmenvereinbarung über die Zertifizierung von Fremdsprachenkenntnissen der beruflichen Bildung ist auf schriftliche Anfrage im Sekretariat der KMK erhältlich.

 

"Kultusministerkonferenz verabschiedet Empfehlungen zum Sonderpädagogischen Förderschwerpunkt
"Untericht kranker Schülerinnen und Schüler"

Die Kultusministerkonferenz hat im Mai 1994 allgemeine Empfehlungen zur sonderpädagogischen Förderung verabschiedet, verbunden mit der Aufgabe, auch zu den einzelnen sonderpädagogischen Förderschwerpunkten überarbeitete Empfehlungen vorzulegen. Für den Förderschwerpunkt Hören und den Förderschwerpunkt körperliche und motorische Entwicklung liegen Empfehlungen bereits seit längerem vor, vier weitere Empfehlungen sind in diesem Jahr erarbeitet worden. In Ergänzung der drei Empfehlungen zu den Förderschwerpunkten Sehen, Sprache und geistige Entwicklung (s. Mitteilungen und Informationen Heft 4/98) wurden die Empfehlungen zum Förderschwerpunkt "Unterricht kranker Schülerinnen und Schüler" jetzt verabschiedet.

Schülerinnen und Schüler, die auf Grund einer Erkrankung für längere Zeit oder in regelmäßigen Abständen im Krankenhaus bzw. in ähnlichen Einrichtungen stationär behandelt werden oder die Schule nicht besuchen können, erhalten nach den jeweiligen landesrechtlichen Bestimmungen während dieser Zeit Unterricht. Erziehung und Unterricht sind für kranke Kinder und Jugendliche von besonderer Bedeutung. Denn der Unterricht bietet ihnen die Möglichkeit, trotz ihrer Krankheit mit Erfolg zu lernen; auch Befürchtungen, in den schulischen Leistungen in Rückstand zu geraten, werden vermindert. Unterricht kann zudem auch die physische und psychische Situation der kranken Kinder bzw. Jugendlichen erleichtern; sie können lernen, mit der Krankheit besser umzugehen sowie ihren Willen zur Genesung zu stärken. Auch das Hinausschieben notwendiger Krankenhausaufenthalte in die Ferien soll durch das Unterrichtsangebot vermieden und damit der günstigste Zeitpunkt für die medizinische Behandlung genutzt werden. Für Kinder und Jugendliche, die lange krank sind, ist Unterricht eine wichtige Voraussetzung für die Teilnahme am Leben der Gemeinschaft.

 Kranke Schülerinnen und Schüler haben veränderte Lerngegebenheiten, so dass sie im normalen Unterricht ohne besondere pädagogischen Hilfen nicht hinreichend gefördert werden können. Ziele, Inhalte, Methoden, Lernorganisationen und Medien werden daher dem besonderen Förderbedarf entsprechend ausgewählt. Dabei werden die sich aus der Krankheit und der besonderen Unterrichtssituation ergebenden Belastungen einbezogen.

Der Unterricht für kranke Schülerinnen und Schüler kann als Krankenhausaufenthalt, in der Schule für Kranke oder als Hausunterricht erfolgen. Dabei wirken die Schulaufsichtsbehörden mit den Trägern der Krankenhäuser zusammen, um die wirkungsvolle und kontinuierliche Durchführung der schulischen Förderung zu gewährleisten. Der Unterricht von kranken Schülerinnen und Schülern im Krankenhaus erfordert die organisatorische Abstimmung des Unterrichts und des Krankenhausbetriebes unter Berücksichtigung der Aufgaben und Erfordernisse beider Einrichtungen. Hier bedarf es der Zusammenarbeit von Lehrkräften und behandelnden wie betreuenden Fachkräften. Nach Maßgabe landesrechtlicher Regelungen können Kinder und Jugendliche auf Antrag auch Hausunterricht erhalten, wenn sie wegen oder in Folge einer längeren Erkrankung die Schule nicht besuchen können. Die Organisation des Hausunterrichts regelt grundsätzlich die Schulaufsichtsbehörde, sie kann auch von einer Schule durchgeführt werden, die sich mit den behandelnden Ärzten abstimmt.

Die Empfehlungen der Kultusministerkonferenz zum Förderschwerpunkt "Unterricht kranker Schülerinnen und Schüler" geben ferner Auskunft über die Frage der Leitungsbewertung der Schulabschlüsse an Schulen für Kranke bzw. bei Krankenhaus- und Hausunterricht sowie zu Einsatz und Qualifikationen des Personals. Die neue Empfehlungen sind zusammen mit anderen Empfehlungen zu sonderpädagogischen Förderschwerpunkten im Sekretariat der KMK auf schriftliche Anfrage hin erhältlich.

 

Überlegungen der KMK zur politischen Weiterbildung 

Die Kultusministerkonferenz hat mit Beschluss vom 18.September 1998 "Überlegungen zur politischen Weiterbildung" verabschiedet. Mit diesen Überlegungen, die Zielsetzungen, Schwerpunkte und Rahmenbedingungen der politischen Weiterbildung aufzeigen sollen, signalisieren die Länder, dass sie der politischen Weiterbildung im Rahmen des lebenlangen Lernens eine hohe Bedeutung zumessen. Die Überlegungen zur politischen Weiterbildung wurden im Frühjahr 1998 mit den zuständigen Verbänden der politischen Weiterbildung diskutiert und vom zuständigen KMK-Hauptausschuss für Fort- und Weiterbildung für eine Verabschiedung vorbereitet.

Aus Sicht der Kultusministerkonferenz soll die politische Weiterbildung einen konstitutiven Beitrag zu einer demokratischen Staats- und Gesellschaftsordnung und zur Weiterentwicklung der demokratischen politischen Kultur leisten. Sie sei dem Ziel der mündigen Bürgerinnen und Bürger verpflichtet und eine am Grundgesetz und den Länderverfassungen sowie an internationalen Konventionen orientierte Aufgabe. Politische Weiterbildung müsse mit ihren Angeboten mehr Bürgerinnen und Bürger erreichen und sie bei der aktiven Mitgestaltung des Gemeinwesens unterstützen. Am Ende des 20. Jahrhunderts stehe die politische Weiterbildung in Deutschland angesichts des tief greifenden wirtschaftlichen, technologischen, ökologischen, sozialen, kulturellen Wandels der Gesellschaft vor neuen Herausforderungen. Merkmale dieses Wandels seien einerseits der globale Wettbewerb, ein hohes technologisches Entwicklungstempo, die Infragestellung gewohnter sozialer Sicherungssysteme, die fortschreitende Konzentration in der Wirtschaft, Arbeitslosigkeit sowie das Zusammenleben von Menschen unterschiedlicher Kulturen, andererseits aber auch die voranschreitende internationale Zusammenarbeit auf allen Ebenen, die europäische Einigung und – eingebettet in diesen Prozess – die Gestaltung der inneren Einheit Deutschlands. Die demokratische Bewältigung dieser Herausforderungen verlange eine verstärkte Teilnahme und Teilhabe am öffentlichen Leben und an der Mitgestaltung der gesellschaftlichen Entwicklung. Politische Weiterbildung könne einen wesentlichen Beitrag zur Vermittlung des dafür notwendigen politischen Wissens sowie personeller und gesellschaftspolitischer Schlüsselqualifikationen leisten.

Die Kultusministerkonferenz ist der Auffassung, dass politische Weiterbildung besonderer öffentlicher Aufmerksamkeit und Unterstützung bedarf. Im Zusammenhang einer problemorientierten, empirisch fundierten Bestandsaufnahme zur Situation der politischen Weiterbildung müsse es Zielsetzung sein, dass politische Weiterbildung mehr Menschen und insbesondere mehr junge Erwachsene erreicht. Politische Weiterbildung als eigenständige Bildungsaufgabe solle stärker Bestandteil der allgemeinen und insbesondere auch der beruflichen Weiterbildung werden als eine bereichsübergreifende Aufgabe im Prozess des lebenlangen Lernens. So wie die institutionalisierte politische Weiterbildung seien auch lokale oder regionale Aktivitäten von Vereinen und Initiativen für die Stärkung der politischen Weiterbildung von großer Bedeutung und sollen nach Auffassung der KMK in ihrer Zusammenarbeit gefördert werden.

 Für die Qualitätssicherung und transparente Dokumentation der Wirksamkeit der politischen Weiterbildung ist deren verstärkte Evaluation unter Einbeziehung der Beteiligten notwendig. Der vollständige Text der "Überlegung zur politischen Weiterbildung" ist im Sekretariat der Kultusministerkonferenz auf schriftliche Anforderung erhältlich. In Kürze soll außerdem eine sowohl in deutscher als auch in englischer Sprache erstellte Textfassung als gesonderte Veröffentlichung erscheinen.

 
Neue statistische Arbeitsmaterialien der Kultusministerkonferenz

Das Sekretariat der Kultusministerkonferenz hat neue, aktualisierte statistische Arbeitsmaterialien veröffentlicht. Es handelt sich dabei um folgende Materialien:
 

  • "Studierende nach Alter und Hochschulsemestern von 1975 bis 1996/97"
  • "Demographische und ausbildungsspezifische Strukturdaten nach Ländern von 1980 bis 1997"
  • "Studierende ausländischer Herkunft von 1975 bis 1997 (Bildungsinländer und Bildungsausländer ab 1993)"

 

Mit diesen drei Arbeitsmaterialien der KMK werden erneut statistische Informationen über langfristige Entwicklungen, Tendenzen und Strukturen im Bildungsbereich auch der interessierten Öffentlichkeit zugänglich gemacht.

 

Die Materialien können beim Sekretariat der KMK schriftlich angefordert werden.

 

Neufassung der "Rahmenvereinbarung über Fachschulen mit zweijähriger Ausbildungsdauer"
 
Die Kultusministerkonferenz hat mit Beschluss vom 2. Oktober 1998 eine überarbeitete Neufassung der "Rahmenvereinbarung über Fachschulen mit zweijähriger Ausbildungsdauer" vom 12.Juni 1992 verabschiedet. Mit dieser Neufassung der Rahmenvereinbarung soll den aktuellen Entwicklungen im gesamten Produktions-, Verwaltungs- und Dienstleistungsbereich, die häufig Veränderungen der Qualifikationsanforderungen an Fachkräfte zur Folge haben und eine ständige Weiterbildung nach der beruflichen Erstausbildung erfordern, Rechnung getragen werden. Gegenüber der bisherigen Fassung der Rahmenvereinbarung von 1992 sind nunmehr die Zulassungsbedingungen so präzisiert worden, dass sie auf Dauer Gültigkeit haben.

Der Beschluss der Kultusministerkonferenz über die Fachschulen mit zweijähriger Ausbildungsdauer ist auf schriftliche Anfrage im Sekretariat der KMK erhältlich.

 

Kultusministerkonferenz im Internet
Jetzt auch Online-Angebot der KMK

Ab sofort ist auch die Kultusministerkonferenz (KMK) im Internet mit einem umfangreichen Informationsangebot vertreten. Unter der Adresse "http://www.kmk.org" findet man auf einen Blick die aktuellen Pressemitteilungen der KMK, daneben detaillierte Angaben zu Aufgaben und Organisation der Kultusministerkonferenz, zu ihren Mitgliedern und Ausschüssen und Informationen zur Arbeit der Konferenz in den Bereichen Schule, Berufliche Bildung, Wissenschaft/Hochschule, Kultur/Kunst und Internationales.

Wichtige Beschlüsse und andere Veröffentlichungen der KMK zu einzelnen Fachthemen finden sich auf der "KMK-Homepage" genau so wie "links" zu den Kultusministerien der Länder und anderen wichtigen Institutionen im Bildungs- und Kulturbereich. Besondere Dienste im Bereich Statistik und Dokumentation und weitere Serviceleistungen des Sekretariates der KMK in Bonn, so z.B. des Pädagogischen Austauschdienstes (PAD), bieten darüber hinaus jedem Interessierten einen Einstieg in das weit gespannte Online-Angebot der KMK. Mittels e-mail können die Besucher direkt Kontakt mit der Presse- und Öffentlichkeitsarbeit aufnehmen.

Das Angebot wird kontinuierlich ausgebaut und soll schon in den nächsten Monaten allen Nutzern einen umfassenden und detaillierten Überblick über die Bildungs- und Kulturpolitik in Deutschland geben.