Kultusminister Konferenz

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Mitteilungen und Informationen des Sekretariats der Kultusministerkonferenz Heft 2

Inhalt:

  • Einheitliche Prüfungsanordnungen in der Abiturprüfung nun auch im Fach Tschechisch
  • Personalgewinnung an Fachhochschulen
  • Ausgaben der Länder für Literatur- und Autorenförderung 1991 bis 1997
  • Ausgaben der Länder für Film und Filmförderung 1993 bis 1997

 

Einheitliche Prüfungsanforderungen in der Abiturprüfung nun auch im Fach Tschechisch:  EPA Tschechisch von der Kultusministerkonferenz verabschiedet

Die Kultusministerkonferenz hat mit Beschluß vom 07.November 1997 jetzt auch Einheitliche Prüfungsanforderungen in der Abiturprüfung für die Fremdsprache Tschechisch verabschiedet. Nachdem für andere moderne Fremdsprachen, so zuletzt für Polnisch und Türkisch verabschiedet, es bereits einheitliche Prüfungsanforderungen in der Abiturprüfung gibt, liegt nunmehr auch für die Sprache des Nachbarlandes Tschechische Republik ein entsprechender Katalog der Abiturprüfungsanforderungen vor. 

Gemäß der Vereinbarung der Kultusministerkonferenz über einheitliche Prüfungsanforderungen in der Abiturprüfung vom 01.Juni 1979 i.d.F. vom 01.Dezember 1989 sollen neuerarbeitete einheitliche Prüfungsanforderungen ihre Funktion, Anforderungen in der Abiturprüfung in einem pädagogisch vertretbaren Maß zu vereinheitlichen, dadurch erfüllen, daß sie Lehr- und Prüfungsbereiche beschreiben und wichtige Hilfen zur Konstruktion von Prüfungsaufgaben und zur Bewertung von Prüfungsleistungen bereitstellen. Zu diesem Zwecke enthalten die einheitlichen Prüfungsanforderungen (EPA) auch Aufgabenbeispiele, die exemplarisch das erwartete Anspruchsniveau beschreiben, für das sie einen Orientierungsmaßstab darstellen. 

Die Anforderungen der einheitlichen Prüfungsanforderungen in den modernen Fremdsprachen sind auf die Lernbereiche sprachliche Fähigkeiten und Fertigkeiten, fachliche Kenntnisse und Einsichten und fachübergreifende Lernziele bezogen. 

Für Tschechisch bedeutet dies konkret u.a. die Vermittlung 

  • der Fähigkeit, tschechische Texte hörend und lesend zu verstehen sowie sich mündlich und schriftlich in tschechischer Sprache angemessen zu äußern,
  • von landeskundlichen Kenntnissen, um einen angemessenen Umgang mit Texten und eine problembewußte Auseinandersetzung mit der Lebenswirklichkeit in der Tschechischen Republik zu erlangen (Einblick in den tschechischen Alltag und in wichtige Bereiche des politischen, gesellschaftlichen, wirtschaftlichen und kulturellen Lebens in Tschechien sowie Grundkenntnisse zu Geographie und Geschichte der Tschechischen Republik),
  • von Kenntnissen der tschechischen Literatur,
  • von Einsichten in die Struktur der tschechischen Sprache, deren Entwicklung und der gesellschaftlichen und historischen Bedingtheit von Sprache,
  • der Fähigkeit, im Sinne der gegenüber anderen Sprachgemeinschaften und ihrer Kultur gebotenen Aufgeschlossenheit, Klischees und Vorurteile zu erkennen und ihnen sachlich begründet zu begegnen.


Zu den fachübergreifenden Lernzielen gehört die Vermittlung von Arbeitstechniken, Methoden sowie der Fähigkeit zur begründeten Urteilsfindung. 

Nachdem die Kultusministerkonferenz sich bisher auf einheitliche Prüfungsanforderungen in mehr als 35 Fächern für die Abiturprüfung verständigt hat, eröffnet sich jetzt grundsätzlich für Schülerinnen und Schülern in allen Ländern die Möglichkeit, Tschechisch als Abiturfach zu wählen. Diese Möglichkeit besteht z.Zt. nur in Bayern (als 4. Abiturfach), wobei in Sachsen bereits in grenznahen Regionen Tschechisch als Begegnungssprache bzw. an einigen Gymnasien auch schon in der Sekundarstufe I angeboten wird.

Personalgewinnung an Fachhochschulen

Die Kultusministerkonferenz hat ein Positionspapier zur "Personalgewinnung an Fachhochschulen" verabschiedet. Mit dem Positionspapier ergänzt sie ihren Bericht "Zum Ersatzbedarf an Hochschullehrerinnen und Hochschullehrern" vom Dezember 1997, indem sie die Untersuchungen auf den Bereich der Fachhochschulen ausdehnt und ihre Fragestellung erweitert. Diese war im Bericht zum universitären Bereich eng auf den Ersatzbedarf für ausscheidende Professorinnen und Professoren konzentriert und wird nun auf alle Fragen im Zusammenhang mit Personalgewinnung an Fachhochschulen erweitert. Die KMK macht in ihrem Positionspapier zu Anfang darauf aufmerksam, daß, stärker noch als im universitären Bereich, Aussagen zur Entwicklung der Personalsituation an Fachhochschulen nur unter erheblichen Unsicherheiten möglich sind. Dies sei im wesentlichen auf das besondere Qualifizierungssystem für Fachhochschulprofessorinnen und -professoren, auf die immer noch relativ offene Struktur der Fachhochschulen sowie auf eine besonders dynamische Entwicklung im Fächerangebot zurückzuführen. 

Zusammenfassend stellt die KMK in dem Positionspapier fest: In allen Lehr- und Forschungsbereichen der Fachhochschulen ist in den Jahren 2001 bis 2005 mit jährlichen Ausscheidensraten zu rechnen, die deutlich über der üblichen Größenordung von 3% bis 4% liegen. Angesichts der Berufsvoraussetzungen (in der Regel Promotion und besondere Leistungen in der beruflichen Praxis) ist jedoch davon auszugehen, daß in allen Fächergruppen ein ausreichendes Reservoir berufungsfähiger Personen vorhanden ist. Engpässe können konjunkturbedingt oder aber in Teilbereichen auch aus fachlichen Gründen auftreten.
 
Unsicherheiten hinsichtlich des weiteren Ausbaus der Fachhochschulen sowie die besonders dynamische fachliche und institutionelle Entwicklung der Fachhochschulen führten dazu, daß sich der tatsächliche Personalbedarf der Fachhochschulen verläßlich kaum abschätzen lasse, heißt es in dem Positionspapier. Für Personalgewinnung und Personaleinsatz werde es daher wesentlich darauf ankommen, einen möglichst hohen Grad an Flexibilität zu erreichen, der es den Fachhochschulen erlaubt, sowohl auf hochschulpolitische Vorgaben als auch auf fachliche und institutionelle Entwicklungen adäquat reagieren zu können. Zur fachlichen Entwicklung im Fachhochschulbereich weist die KMK in ihrem Positionspapier darauf hin, daß eine Umfrage unter den Ländern ergeben hat, daß rd. 250 neuartige Studiengänge mit über 16.000 Studienplätzen für Studienanfänger je Jahr eingerichtet oder geplant sind. Das Positionspapier der KMK enthält in seinem Anhang die Auswertung einer Länderumfrage der KMK zur "Erweiterung des Fächerspektrums an Fachhochschulen, Einrichtungen neuer innovativer Studiengänge", die detailliert über die Entwicklung und die Planungen in den Ländern Auskunft gibt. Zur institutionellen Entwicklung des Fachhochschulbereichs heißt es in dem Positionspapier: Die sich abzeichnende weitere Expansion des tertiären Bereichs mit stark nachfrageorientierten und zunehmend modularisierten und transferierbaren Studienangeboten sowie die Einführung von Bachelor- und Mastergraden können Auswirkungen auf die institutionelle Differenzierung des Hochschulbereichs haben. Erfahrungen im Ausland zeigen, daß in der längerfristigen Entwicklung sowohl eine Festigung der bestehenden binären Strukturen des Hochschulbereichs durch eine deutlichere Konturierung der Profile von Universitäten und Fachhochschulen als auch eine stärke Annäherung durch Angleichung der Ausbildungsangebote beider Hochschultypen möchlich sind.
 
Grundsätzlich, so die KMK im Positiongspapier, werde es für die Entwicklung der Fachhochschulen entscheidend darauf ankommen, daß es gelinge, an Fachhochschulen angesichts der hohen Erneuerungsraten der kommenden Jahre qualifiziertes Personal zu berufen, die personelle Flexibilität herzustellen, die es erlaubt, der dynamischen Entwicklung des Fächerspektrums Rechnung zu tragen, und verstärkt Leistungsaspekte zu berücksichtigen. Ein wesentliches Element der Gewinnung qualifizierten Personals und der Herstellung einer ausgewogenen Personalentwicklung bestehe darin, die Chancen der Frauen für eine Berufung zu verbessern. 

Zur Qualifizierung des Hochschullehrernachwuchses an Fachhochschulen wird am Nachweis der wissenschaftlichen Qualifikation, d.h. in der Regel Promotion an einer Universität oder gleichgestellten Hochschule, festgehalten. Ein eigenes Promotionsrecht der Fachhochschulen komme ebensowenig in Betracht wie eine zusätzliche, die Promotion ersetzende wissenschaftliche Qualifikation eigener Art, die an den Fachhochschulen selbst durchgeführt werden könnte. Anzustreben sei es aber, auch solche Bewerberinnen und Bewerber bei einer Fachhochschulprofessur zu berücksichtigen, die ihre Erstausbildung an einer Fachhochschule und nicht an einer Universität absolviert haben. Dazu sei der Promotionszugang und die Promotion von Fachhochschulabsolventinnen und -absolventen zu fördern (z.B. Einbeziehung der Fachhochschulabsolventinnen und -absolventen in die Graduiertenförderung). Zur Erhöhung des Anteils der Professorinnen seien die Auslegungsspielräume bei den Berufungsvoraussetzungen - allerdings ohne Abstriche an der geforderten Qualifikation - zu nutzen.
 
Zur Steigerung der Attraktivität der Fachhochschulprofessuren und zur Verbesserung der Effizienz des Personaleinsatzes sollte nach Auffassung der KMK die bestehende Stufung nach C 2 und C 3 durch ein einheitliches Professorenamt mit flexiblen Leistungszulagen ersetzt werden. Die dafür notwendigen grundlegenden Entscheidungen können jedoch nur im Rahmen einer generellen Neuordung der Personalstruktur und des Dienstrechtes getroffen werden.
 
Um den angestrebten hohen Grad an Flexibilität bei Personalgewinnung und Personaleinsatz an den Fachhochschulen zu erreichen, und damit sowohl auf die fachliche wie auf die institutionelle Entwicklung adäquat reagieren zu können, schlägt die KMK in dem Positionspapier konkret vor:
 

  1. Zur Flexibilisierung der Lehrverpflichtung sollten die nach der KMK Lehrverpflichtungsvereinbarung vorgesehenen Ermäßigungstatbestände im Umfang von 7% der Gesamtheit der Lehrverpflichtungen an Fachhochschulen pauschal in die Verwaltung der Rektorate gegeben werden. Möglichkeiten zur individuellen Festlegung der Lehrverpflichtungen innerhalb einer vorgegebenen Bandbreite sind zu nutzen.

  2. Die bestehenden Möglichkeiten der Flexibilisierung des Personaleinsatzes sind besser zu nutzen und weitere Flexibilisierungswege zu erschließen. Dafür kommt die Einrichtung von Professuren auf Zeit in Betracht. Zeitprofessuren bedürfen flankierender Maßnahmen zur Steigerung ihrer Attraktivität.

  3. Lehraufträge, Gast-/Honorarprofessuren sind in besonderer Weise geeignet, die Anpassung an fachliche Entwicklungen zu erleichtern oder einer besonderen Nachfrage in der Lehre zu entsprechen. Durch Erhöhung der Lehrauftragsvergütungen sind die Voraussetzungen für die Gewinnung von Lehrbeauftragten zu verbessern. Die Verleihung des Titels einer Honorarprofessorin oder eines Honorarprofessors setzt langjähriges intensives Engagement in der Lehre und in den sonstigen Belangen der Fachhochschule voraus.

  4. Soweit strukturelle Überlegungen hinsichtlich einer zu besetzenden Stelle noch nicht abgeschlossen sind, sollte zur Erhöhung der Flexibilität des Personaleinsatzes verstärkt von dem Instrument der Professorenvertretung Gebrauch gemacht werden.

  5. Um den Austausch zwischen Wissenschaft und Praxis zu verstärken, kurzfristig eine Erweiterung der Lehrkapazität in bestimmten Bereichen zu erreichen und eine intensivere Einbindung in den Lehr- und Forschungsbetrieb der Hochschulen zu gewährleisten, kommt dem Instrument der Teilzeitprofessur ebenfalls Bedeutung zu. Dienstrechtlich sind die Voraussetzungen zu schaffen, daß auch das Beamtenrecht die Schaffung von Teilzeitprofessuren ermöglicht.

Das Positionspapier der KMK zur Personalgewinnung an Fachhochschulen beruht auf einer Sonderauswertung des Statistischen Bundesamtes zum Ausscheiden von Fachhochschulprofessorinnen und -professoren bis zum Jahr 2020 sowie einer Umfrage zur Errichtung neuer, innovativer Studiengänge an Fachhochschulen. Außerdem wurden ausgewählte Fachhochschulen zu besonderen Rekutierungsproblemen befragt. 

Die KMK weist in dem Positionspapier darauf hin, daß Fragen der Personalgewinnung letztlich zu den wesentlichen strukturellen Problemen des Fachhochschulbereichs insbesondere zur Aufgabenabgrenzung zwischen Fachhochschulen und Universitäten, zu den Qualifizierungswegen für Fachhochschulprofessorinnen und -professoren und zu dienstrechtlichen Fragen wie Besoldungsstruktur und Lehrverpflichtung führen. Das Positionspapier erhebe nicht den Anspruch, diese Kernprobleme der künftigen Entwicklung des Fachhochschulbereichs beiläufig zu lösen. Der Bericht beschränke sich daher darauf, die Zusammenhänge zwischen den Grundfragen der Fachhochschulentwicklung und der Personalgewinnung deutlich zu machen und damit dazu beizutragen, daß bei künftigen Entscheidungen der personelle Aspekt stets einbezogen wird.
 

Ausgaben der Länder für Literatur- und Autorenförderung 1991 bis 1997

Die Ausgaben der Länder für Literatur- und Autorenförderung haben im Bundesgebiet von 1991 bis 1996 um 23,8% von 50,2 auf 62,2 Mio. DM zugenommen. Sie nahmen allerdings von 1995 auf 1996 zusammen um 0,6% von 66 Mio. auf 62,2 Mio. DM ab. In den Haushaltsansätzen für 1997 sind Länderausgaben für Literatur- und Autorenförderung in Höhe von 59,5 Mio. DM vorgesehen. Im Berichtszeitraum erreichte die Literatur- und Autorenförderung der Länder im Jahre 1995 ihren höchsten Wert von insgesamt 66 Mio. DM.
 
Ein Rückgang der Länderausgaben für Literatur und Autorenförderung von 1995 auf 1996, insbesondere bei der Literaturvermittlung und Leseförderung von 18% ist teilweise auf Mischtitel zurückzuführen, die die Länder Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen-Anhalt in einzelnen Jahren berücksichtigen; bei den Istzahlen 1997 können sich bei der Aufgliederung dieser Mischtitel Änderungen ergeben.
 
Von den gesamten Ausgaben entfiel 1996 erstmalig mit rd. 27,7 Mio. DM der größte Anteil auf die sonstigen Maßnahmen, d.h. rd. 45% der Gesamtausgaben der Länder entfielen auf die Bibliothekstantieme und die Betreiberabgabe.
 
Die Ausgaben der Länder für die Autorenförderung sind von 1995 (6,3 Mio. DM) auf 1996 (6,7 Mio. DM) um 6,3% gestiegen; ihr Anteil an den Gesamtausgaben der Länder für Literatur- und Autorenförderung beträgt 1996 10,8%. Die Autorenförderung der Länder umfaßt Stipendien, Arbeitsaufenthalte, Aus- und Fortbildungen, Preise, Ehrungen, Wettbewerbe, Lesungen, Sozial- und Altenhilfen sowie die Förderung von Autorengruppen (Verbände, Werkkreise u.a.). Die Haushaltsansätze für 1997 sehen für die Autorenförderung 6,97 Mio. DM vor. Bei der Autorenförderung entfiel 1996 fast ein Viertel (22,3%) der Ausgaben auf Berlin, ein weiteres Drittel (33,8%) leisteten drei Länder: Baden-Württemberg, Niedersachsen und Sachsen. Sachsen konnte sich bei der Autorenförderung von 1995 auf 1996 um 3,9% Punkte von 14,3% auf 18,2% steigern. 

Ein Rückgang bei der Literaturvermittlung und Leseförderung der Länder von 1995 (25,1 Mio. DM) auf 1996 (20,6 Mio. DM) ist, wie bereits erwähnt, teilweise auf Mischtitel in einzelnen Ländern zurückzuführen, im übrigen aber auch Ausdruck der allgemeinen Haushaltslage. Der Anteil der Literaturvermittlung und Leseförderung an den Gesamtausgaben der Länder für Literatur- und Autorenförderung beträgt 1996 33,2%. Die Mittel für Literaturvermittlung und Leseförderung umfassen die Förderung von Projekten und Veranstaltungen, von literarischen Institutionen und Vereinigungen, Druckkostenzuschüsse und Ankäufe, Förderung von Literaturzeitschriften, Übersetzer- und Übersetzungsförderung etc. In den Haushaltsansätzen der Länder für 1997 sind hier Mittel in Höhe von 19,73 Mio. DM vorgesehen.
 
Die Aufwendungen der Länder für die Bibliothekstantieme und die Betreiberabgabe nach dem Urheberrechtsgesetz sind von 1995 auf 1996 geringfügig von 27,6 Mio. DM auf 27,7 Mio. DM gestiegen, das ist ein Zuwachs von 0,4%. Die Ansätze für 1997 sehen 25,68 Mio. DM vor.

Die gemeinsamen Finanzierungen der alten Länder, d.h. die Finanzierung der Deutschen Akademie für Sprache und Dichtung und des Instituts für deutsche Sprache, sind von 1995 (6,98 Mio. DM) auf 1996 (7,1 Mio. DM) um 1,5% gestiegen. Der Anteil der Mittel für diesen Bereich umfaßt 1996 11,4% der gesamten Ländermittel für Literatur und Autorenförderung. Die Haushaltsansätze für 1997 liegen für die gemeinsamen Finanzierungen bei 7,17 Mio. DM.
 
Die nachrichtlich mitgeteilten Ausgaben des Bundes machen deutlich, daß der Bund seine Leistungen für die Literatur- und Autorenförderung unter Berücksichtigung der Länderkompetenz auf diesem Gebiet seit 1991 bis 1996 um rd. 46% von 23 auf rd. 34 Mio. DM steigern konnte. Zwischenzeitlich waren die Ausgaben im Jahr 1993 gegenüber 1991 sogar um 73% auf 40 Mio. DM gestiegen, gingen seitdem aber zurück. Aufgrund der Haushaltsansätze für 1997 ist für dieses Jahr wieder mit Ausgaben des Bundes in Höhe von ca. 34 Mio. DM zu rechnen.
 
Die Kultusministerkonferenz berichtet regelmäßig über die Entwicklung der öffentlichen Ausgaben für Kunst und Kulturpflege und die Situation einzelner kultureller Aufgabenbereiche. Die hier genannten Zahlen entstammen der neuesten statistischen Veröffentlichung der Kultusministerkonferenz über die "Ausgaben der Länder für Literatur- und Autorenförderung 1991 bis 1997", Sonderheft 86, November 1997. Das Heft enthält neben einer Ergebniszusammenfassung einen detaillierten Tabellenteil und Situationsberichte aus den Ländern. Es kann im Sekretariat der Kultusministerkonferenz, Lennéstr. 6, 53113 Bonn, angefordert werden.

 

Ausgaben der Länder für Film und Filmförderung 1993 bis 1997

Länder und Bund zusammen haben 1996 227 Mio. DM für Film und Filmförderung ausgegeben, davon die Länder rd. 181 Mio. DM (79,5%) und der Bund rd. 46 Mio. DM (20,5%). Die Haushaltsansätze von Ländern und Bund für 1997 sehen auf der Länderseite rd. 252 Mio. DM und auf der Bundesseite rd. 48 Mio. DM für Film und Filmförderung vor; dann verteilen sich die Ausgaben im Verhältnis 80,9% zu 19,1% auf Länder und Bund. Die Ausgaben der Länder in den Haushaltsansätzen 1997 liegen ca. 23 Mio. DM bzw. 12,8 % über denen des Jahres 1996. 

Die Ausgaben der Länder im Jahr 1996 für Film und Filmförderung (rd. 181 Mio. DM) lagen um 3,2 Mio. DM unter denen des Vorjahres. Die Ausgaben des Bundes erhöhten sich von 1995 auf 1996 um rd. 1,6 Mio. DM von 45,9 Mio. DM auf 46,7 Mio. DM.

Zu den Aufwendungen der Länderseite im Jahr 1996 trugen die einzelnen Länder mit unterschiedlichen Ausgabenanteilen bei; hohe Anteile verzeichnen insbesondere die Länder, in denen die Filmproduktion einen traditionellen Schwerpunkt bildet. Fast ein Viertel (23,4%) der gesamten Ausgaben entfiel danach mit 42,3 Mio. DM auf Bayern, wo die wirtschaftliche Filmförderung im Vordergrund stand. Es folgten die Länder Nordrhein-Westfalen (20,5%), Berlin (18,6%) und Baden-Württemberg (11,5%) mit zusammen 91 Mio. DM; das war rd. die Hälfte (50,6%) der Ausgaben aller Länder.

An der Spitze der Zweckbestimmungen der Länderausgaben lag 1996 wie auch in den vergangenen Jahren die wirtschaftliche Filmförderung mit 71,6 Mio. DM (39,6%). Für Filmförderungsprogramme und sonstige Fördermaßnahmen gaben die Länder 1996 54,6 Mio. DM (30,2%) aus. Dazu zählen Ausgaben für Selbstverwaltungseinrichtungen der Filmemacher (Filmbüros), Produktionskostenzuschüsse an Institute, Arbeitsgemeinschaften, Werkstätten, Begegnungsstätten für Filmemacher (Filmhäuser), kommunale Kinos, Zuschüsse an private und nicht kommunale Filmtheater und Filmabspielstellen, Zuschüsse für Filmtage und Filmwochen, Filmpreise und Filmwettbewerbe, Stipendien für Filmemacher, sowie Projekt- und Drehbuchförderung. Die Haushaltsansätze der Länder für 1997 sehen hier eine Steigerung auf über 69 Mio. DM vor. Für die Ausbildungsstätten im Bereich des Films wurden 1996 von den Ländern rd. 35,5 Mio. DM (19,6%) ausgegeben. Die Haushaltsansätze sehen hier für 1997 Ausgaben in Höhe von 38,4 Mio. DM vor. Die Ausgaben für die gemeinsam finanzierten Einrichtungen stiegen 1996 auf 9 Mio. DM, ihr Anteil an den Länderausgaben insgesamt stieg erstmals seit 1993 wieder auf 5% an. Kleinere Anteile der Aufwendungen der Länder für Film und Filmförderung entfielen auf die Landesfilmdienste, filmbezogene Forschung, Entwicklung und Auswertung und die Landesbildstellen (Filmanteil).

Der größte Teil der Aufwendungen des Bundes (32,3%) waren 1996 Zuschüsse für Filmtheater und Filmabspielstellen. Für die wirtschaftliche Filmförderung wurden rd. 7,9 Mio. DM - in etwa soviel wie 1995 - aufgewendet, das waren 16,9% (1995: 17,1%) seiner gesamten Ausgaben für den Filmbereich in Höhe von rd. 46,7 Mio. DM. Von den Ausgaben des Bundes für Film und Filmförderung wurden 1996 mehr als die Hälfte (51,7%) vom Bundesministerium des Innern vergeben, 30,7% vom Bundesministerium für Wirtschaft, 17,1% vom Auswärtigen Amt, 0,3% vom Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft, Forschung und Technologie und 0,1% vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend.

Die Kultusministerkonferenz veröffentlicht seit 1987 Angaben über die Länderausgaben für Film und Filmföderung, die durch Umfragen der Kultusministerien ermittelt werden. Die aktuelle Angaben entstammen der Statistischen Veröffentlichung der Kultusministerkonferenz "Ausgaben der Länder für Film und Filmförderung 1993 bis 1997", Sonderheft 87, Januar 1998, im Sekretariat der Kultusministerkonferenz, Lennéstraße 6, 53113 Bonn angefordert werden kann.