Kultusminister Konferenz

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Mitteilungen und Informationen des Sekretariats der Kultusministerkonferenz Sonderheft

Dokumentation "Zwischenstaatliche Konferenz der UNESCO über Kulturpolitik für Entwicklung Stockholm, 30. März bis 02. April 1998"

  • Vorbemerkung
  • Rede des Leiters der deutschen Delegation, des Staatsministers für Wissenschaft und Kunst des Freistaates Sachsen, Prof. Dr. Hans Joachim Meyer, 1. Vizepräsident der Kultusministerkonferenz, anläßlich der Generaldebatte am 01. April 1998: "Demokratisierung kultureller Entscheidungsprozesse"
  • Aktionsplan über Kulturpolitik für Entwicklung 

 

Vorbemerkung: 

Vom 30.03. bis 02.04.1998 fand auf Einladung der schwedischen Regierung in Stockholm als diesjähriger Kulturhauptstadt Europas die 2. UNESCO-Weltkulturkonferenz statt. Kulturpolitiker, Kulturexperten und Künstler aus über 140 der insgesamt 186 UNESCO-Mitgliedstaaten - insgesamt fast 2.000 Teilnehmer - berieten über die Möglichkeiten der Neuorientierung einer Kulturpolitik, die künftig eine Schlüsselrolle in der Gestaltung politischer Rahmenbedingungen und in der jeweiligen nationalen Außen- und Entwicklungspolitik einnehmen soll.  

Die Konferenz wurde auf insgesamt drei Ebenen geführt: In einem Plenum der Delegationsleiter und politischen Repräsentanten aus den Mitgliedstaaten, in insgesamt 10 thematisch orientierten Foren und - im inoffiziellen Teil - in 37 sog. "Agorai". Die Agorai dienten insbesondere der Präsentation und dem Meinungsaustausch der zahlreich vertretenen nichtstaatlichen Organisationen. Entsprechend der Zuständigkeit des Auswärtigen Amtes für die Auswärtige Kulturpolitik und der innerstaatlichen Kulturverantwortlichkeit der Länder lag die deutsche Delegationsleitung gleichberechtigt in den ersten beiden Tagen der Konferenz bei Staatsminister Schäfer (Auswärtiges Amt), im zweiten Teil der Konferenz beim 1. Vizepräsidenten der Kultusministerkonferenz, Staatsminister Prof. Dr. Meyer, Sachsen.

Als Ergebnis der Konferenz wurde ein Aktionsplan über Kulturpolitik für Entwicklung verabschiedet, der künftig als kulturpolitische Leitlinie für die UNESCO-Mitgliedstaaten, für das UNESCO-Kulturprogramm und insgesamt für die Vereinten Nationen und ihre Sonderorganisationen dienen soll.

UNESCO

Zwischenstaatliche Konferenz über Kulturpolitik für Entwicklung 30.3. - 2.4.1998, Stockholm     Rede des Leiters der deutschen Delegation 1. Vizepräsident der Kultusministerkonferenz Staatsminister für Wissenschaft und Kunst des Freistaates Sachsen PROFESSOR DR. HANS JOACHIM MEYER anläßlich der Generaldebatte am 1. April 1998 Thema: Demokratisierung kultureller Entscheidungsprozesse:

In der ersten Phase dieser zweiten weltweiten Konferenz über Kulturpolitik haben sich die Mitgliedstaaten der UNESCO intensiv mit dem Entwurf eines Aktionsplans auseinandergesetzt, der Leitlinien zur Förderung von Kunst und Kultur vorgeben und die kulturelle Dimension der Entwicklung stärken soll. Als Leiter der deutschen Delegation möchte ich dem Wunsch Ausdruck geben, daß unsere Beratungen morgen zu einem Konferenzergebnis führen, das der existentiellen Bedeutung der Kultur im Leben der Gemeinschaften unserer Staaten Rechnung tragen wird. Es wäre auch zu wünschen, daß ein solches Abschlußdokument dazu beitragen kann, zu einer friedens-, entwicklungs- und sozialpolitischen Neuorientierung der Kulturpolitik hinzuführen. Ein solcher Aktionsplan bedarf nunmehr der praktischen Umsetzung in allen Ländern. Hierbei muß sich die Kulturpolitik besonders an den einzelnen, der an Kunst und Kultur interessiert ist, wenden und ihn in stärkerem Maße als bisher aktivieren. Nur so kann eine Demokratisierung der kulturellen Entscheidungsprozesse auf eine breitere Grundlage gestellt werden.Ich möchte hier ausdrücklich die wertvollen Vorarbeiten erwähnen, die die UNESCO insgesamt zur Definition eines Kulturbegriffs geleistet hat, der weit über den engeren Begriff der sog. "schönen Künste" hinausgeht. Hier sind insbesondere die wichtigen Etappen der 1. Weltkulturkonferenz 1982 in Mexiko, die wegweisenden Projekte der Weltkulturdekade und die zentralen Einsichten und Visionen des Berichts der Weltkommission über Kultur und Entwicklung "Unsere kreative Vielfalt" ins Bewußtsein zu rufen, die auch die Grundlage für die Einberufung dieser Konferenz bildeten: Kultur und Kunst stehen in einer engen Wechselbeziehung. Kultur im weitesten Sinne umfaßt alle geistigen und materiellen Formen und Lebensäußerungen, in denen die Menschen in Auseinandersetzung mit der Kultur und der Gesellschaft eine eigene Umwelt schaffen. Durch die Kunst erkennen und gestalten die Menschen ihre Welt in Ausdrucksformen, die spezifisches Können erfordern. Neben der Wissenschaft ist die Kunst eine eigene Aneignung der Welt durch die Menschen. Dazu bedarf es fördernder Bedingungen, wie sie der uns hier vorgelegte Aktionsplan vermitteln möchte.

Lassen Sie mich die Gelegenheit nutzen, vor diesem weltweiten Forum über einige Erfahrungen zu sprechen, die sich in den fünf ostdeutschen Ländern der Bundesrepublik Deutschland im Laufe der letzten Jahre abgezeichnet haben und die vielleicht auch für andere Staaten, die sich in einem Umbruchprozeß befinden, von Interesse sein könnten.

Für eine freiheitlich-demokratische Gesellschaft, wie sie die ostdeutschen Länder seit 1990 zurückgewinnen konnten, sind Kultur und Bildung Grundlagen eines demokratischen Bewußtseins.

Für die Existenz einer solchen Gesellschaft und ihr Überleben bedarf es bestimmter Wertgrundlagen, die im Prozeß der künstlerischen und argumentativen Auseinandersetzung mit kulturellen Traditionen und gegenwärtigem kulturellem Schaffen gewonnen wurden. Weil Kultur für den Zustand und die Entwicklung einer Gesellschaft eine wichtige Rolle spielt und gleichermaßen das individuelle wie das öffentliche Bewußtsein prägt, wird sie zum Seismographen der jeweiligen gesellschaftlichen Situation.

Für die Kulturpolitik wird deshalb der Begriff der Identität zu einer zentralen Denkkategorie. Identität ist der Gegenbegriff zu jedem Versuch, Kultur und Geschichte politisch und ideologisch zu instrumentalisieren. Denn Identität ist selbstbestimmte Haltung zu den Erfahrungen und Einsichten der Geschichte und zu den Werten und Leistungen der Kultur, die unser heutiges gesellschaftliches Leben prägen. Identität schlägt eine Brücke zwischen dem eigenen Leben und der Fülle des Bewahrten. Identität ist komplex und kann nicht in einem Konstrukt erfaßt werden. Die Versuche totalitärer Systeme, Identität vorzugeben, sind daher immer gescheitert. Die untergegangenen diktatorischen Systeme hatten nichts unversucht gelassen, Kultur und Bildung für ihre Zwecke zu instrumentalisieren, indem alle Lebensbereiche einer tiefgreifenden Ideologisierung unterworfen wurden. Nach fast 60 Jahren Diktatur haben die ostdeutschen Länder wieder eine Chance erhalten, der bisherigen Manipulation des einzelnen den Aufbau neuer gesellschaftlicher Strukturen entgegenzusetzen, die den Aufbruch ins 21. Jahrhundert garantieren sollen. Dies war nur dadurch möglich, daß an die Stelle zentralistischer Strukturen nunmehr föderalistische Strukturen getreten sind. Das Ziel konnte jedoch nicht darin bestehen, die 40jährigen Erfahrungen der Länder der Bundesrepublik Deutschland, wie sie bis 1990 existierte, einfach zu übernehmen. Vielmehr galt es, die in Jahrhunderten in den neuen Ländern gewachsenen kulturellen Traditionen zu berücksichtigen. Überdies mußte ein Modell entwickelt werden, das die Voraussetzungen für das Entstehen auf Dauer finanzierbarer und künstlerisch leistungsfähiger Strukturen für die kulturellen Institutionen schuf.

An die Stelle einer straffen staatlichen Lenkung und Zensur aller kulturellen Einrichtungen und künstlerischen Prozesse trat eine Übernahme der rechtlichen und finanziellen Zuständigkeit von Ländern und Kommunen, die ihrerseits durch Veränderungen der Rechtsformen und institutionellen Rahmenbedingungen Einfluß nahmen, ohne sich aus der finanziellen Verantwortung zurückzuziehen. Die politisch Verantwortlichen haben dabei rechtzeitig nach Möglichkeiten gesucht, den allmählichen Strukturwandel zu unterstützen. Dabei waren mehrere Aufgaben zu lösen: dezentrale Formen der Verantwortung zu schaffen, demokratische Formen der kulturellen Mitbestimmung und -entscheidung zu finden und die kommunale Selbstverwaltung nicht zu gefährden, sondern im Gegenteil auf eine im Interesse der Bewahrung und Entwicklung von Kultur gerichtete Zusammenarbeit von Staat und Gemeinden zu achten.

Dabei entstand die Überzeugung, daß Kulturpolitik ihren Aufgaben nur dann gerecht wird, wenn sie den Mut hat, Strukturen immer wieder auf ihren fortdauernden Sinn und ihre Wirksamkeit zu überprüfen. Erfolgreiche Kulturpolitik ist nur im engen Zusammenwirken mit Bürgerinnen und Bürgern zu verwirklichen. Deswegen haben wir im Freistaat Sachsen beispielsweise ein Kulturraumgesetz verabschiedet, in dem zum ersten Mal kommunale Verantwortungsträger in Zweckverbänden zusammengeführt werden, die sich gemeinsam mit dem Land zur Finanzierung kultureller Einrichtungen in einem Solidarpakt zusammenfinden. Zugleich ist ein Prozeß in Gang gekommen, wonach auch erstmalig die Bürger selbst in den Regionen über die Finanzierung und Entwicklung kultureller Institutionen und Projekte mitentscheiden.

Nach der bislang staatlichen Oberaufsicht über alles und jedes bis 1989 ist diese Verlagerung der Verantwortung Ausdruck eines zutiefst demokratischen Vorgangs. An der Schwelle zum neuen Jahrtausend ist es an der Zeit, dem mündigen Bürger das nötige Vertrauen zu schenken und Aufgaben, die der Staat bislang an sich gezogen hat, abzugeben.

Die Kultur, die alle Lebensbereiche tiefgreifend durchdringt, ist insoweit der gesellschaftliche Bereich, der am ehesten eine Eigenverantwortung des Bürgers ermöglicht. Angesichts der globalen Veränderungen und Prozesse in den wirtschaftlichen Feldern bedeutet Kultur die Gemeinsamkeit von Wertungen und Haltungen, von Einsichten und Erfahrungen für das gemeinschaftsstiftende Zusammenleben der Menschen. Nur so kann die Zukunft der menschlichen Gesellschaft gestaltet werden.
 

Es liegt im ureigenen Interesse eines jeden von uns, daß Kulturpolitik in noch stärkerem Maße als bislang den ihr gemäßen Stellenwert einnimmt und nicht auf Brosamen angewiesen ist, die möglicherweise im Streit der Prioritäten noch übrig bleiben. Ich möchte daher zum Schluß meiner Hoffnung Ausdruck geben, daß diese unsere weltweite Zusammenkunft, der intensive Austausch im Plenum, in den Foren und in den Agorai der Konferenz uns auf diesem Weg voranbringen wird.

Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
 

02.April 1998
Original: Englisch

 

NICHTAMTLICHE ÜBERSETZUNG

U N E S C O
ZWISCHENSTAATLICHE KONFERENZ ÜBER KULTURPOLITIK FÜR ENTWICKLUNG   (30.März - 02.April 1998, Stockholm, Schweden)

THE POWER OF CULTURE AKTIONSPLAN ÜBER KULTURPOLITIK FÜR ENTWICKLUNG        

Präambel

Die Zwischenstaatliche Konferenz über Kulturpolitik für Entwicklung, die vom 30.März bis 02.April 1998 in Stockholm stattgefunden hat,  

  1. in Bekräftigung der grundlegenden Prinzipien aus der Abschlußerklärung der Weltkonferenz über Kulturpolitik in Mexiko vom 06.August 1982, der sog. "Erklärung von Mexiko-City über Kulturpolitik", in der hervorgehoben wird, "daß die Kultur in ihrem weitesten Sinne als die Gesamtheit der einzigartigen geistigen, materiellen, intellektuellen und emotionalen Aspekte angesehen werden kann, die eine Gesellschaft und eine soziale Gruppe kennzeichnen. Die schließt nicht nur Kunst und Literatur ein, sondern auch Lebensformen, die Grundrechte des Menschen, Wertsysteme, Traditionen und Glaubensrichtungen";  
  2. eingedenk der Tatsache, daß die Weltdekade für kulturelle Entwicklung in besonderem Maße verdeutlicht hat, wie wichtig die Anerkennung der kulturellen Dimension im Entwicklungsprozeß, die Sicherung und Bewahrung der kulturellen Identität, die Verbreiterung der Teilnahme aller Bevölkerungsschichten am kulturellen Leben sowie die Verstärkung der internationalen kulturellen Zusammenarbeit ist;  
  3. eingedenk des in dem Bericht der Weltkommission über Kultur und Entwicklung "Unsere kreative Vielfalt" enthaltenen Apppells, die Herausforderungen der kulturellen Entwicklung und des Erhalts der kulturellen Vielfalt als Anliegen zu begreifen;  
  4. in Anerkennung der Notwendigkeit, einerseits universale Werte zu berücksichtigen und andererseits kulturelle Vielfalt anzuerkennen, und des Bedarfs, auf jeweiliger innerstaatlicher Ebene die nationale Kulturpolitik in einen inneren Einklang zu bringen, das vielfältige Spektrum kultureller Basisinitiativen zu bewahren und das gegenseitige Verständnis, den Respekt und die Rücksichtnahme zwischen Individuen und zwischen Nationen angesichts drohender Gefahren zu fördern, die sich aus unvereinbaren Auffassungen und Konflikten ableiten könnten;  
  5. in Anerkennung der Tatsache, daß die Zivilgesellschaft in einem demokratischen Umfeld gerade im Kulturbereich stetig an Bedeutung zunehmen wird;  
  6. eingedenk der Tatsache, daß eine der Hauptfunktionen von Kulturpolitik darin besteht, den schöpferischen Kräften den Freiraum zu überlassen, den sie für ihre Entfaltung benötigen;  
  7. im Bewußtsein des immer rascheren sozio-ökonomischen, technologischen und kulturellen Wandels und der immer stärker aufbrechenden Kluft zwischen nationaler und internationaler Entwicklungsstufe, ferner auch im Bewußtsein des notwendigen Schutzes des Urheberrechts und des geistigen Eigentums, das durch das Vordringen von Kulturindustrien und den Handel mit kulturellen Produkten zusehends bedroht und mit neuen Problemstellungen behaftet wird;  
  8. eingedenk der Tatsache, daß die Tätigkeit der UNESCO ebenso wie die Gestaltung politischer Rahmenbedingungen in den Mitgliedstaaten die Bedeutung kultureller Faktoren im Planungsprozeß berücksichtigen sollten;  
  9. in Anbetracht der Deklaration der Konferenz der Kulturminister der Bewegung der blockfreien Staaten in Medellin, Kolumbien, vom 3. - 5. September 1997 und der Ergebnisse der Panafrikanischen Konsultation über Kulturpolitik vom 10. - 13. Februar 1998 in Lomé, Togo, des Treffens der Arabischen Organisation für Bildung, Wissenschaft und Kultur (ALESCO) im Februar 1998 in Tunis, des unter Schirmherrschaft des Europarats erstellten Berichts "In From the Margins" und der Charta "Pro Cultura", die im Juni 1997 in Thessaloniki angenommen wurde.

 

erkennt die folgenden Prinzipien an:  

  1. Nachhaltige Entwicklung und kulturelle Entfaltung bilden ein miteinander verknüpftes Ganzes;  
  2. Eines der Hauptziele menschlicher Entwicklung ist die soziale und kulturelle Selbstentfaltung des Individuums;  
  3. Da der Zugang zum und die Beteiligung am kulturellen Leben ein fundamentales Recht von Menschen in allen Gemeinschaften darstellt, sind Regierungen dazu verpflichtet, Bedingungen zu schaffen, die die volle Ausübung dieses Rechts in Übereinstimmung mit Art. 27 der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte gewährleisten; 
  4. Die grundlegenden Aufgaben von Kulturpolitik bestehen darin, Zielvorgaben zu erstellen, strukturelle Voraussetzungen zu schaffen und angemessene finanzielle Mittel bereitzustellen, damit ein für die menschliche Selbstentfaltung förderliches Umfeld entsteht;  
  5. Der Dialog zwischen den Kulturen scheint die fundamentale kulturelle und politische Herausforderung für die Welt von heute zu sein; er ist eine Grundbedingung für das friedliche Zusammenleben der Menschen;  
  6. Kulturelle Kreativität ist die Quelle menschlichen Fortschritts und kulturelle Vielfalt ist als naturgegebener Schatz der Menschheit eine substantielle Voraussetzung jeder Entwicklung;  
  7. Neuere Tendenzen, und hier insbesondere die Globalisierung, bringen die Kulturen immer enger zusammen und bereichern die gegenseitige Interaktion; sie können sich jedoch auch auf die kulturelle Vielfalt und den kulturellen Pluralismus nachteilig auswirken; umso unerläßlicher ist daher der gegenseitige Respekt;  
  8. Das Gleichgewicht zwischen Kultur und Entwicklung, die Achtung kultureller Identitäten, die Toleranz gegenüber kulturellen Unterschieden vor dem Hintergrund vielgestaltiger demokratischer Werte, sozio-ökonomische Gerechtigkeit und der Respekt gegenüber territorialer Einheit und nationaler Souveränität gehören zu den grundlegenden Voraussetzungen für einen nachhaltigen und gerechten Frieden;  
  9. Das Zulassen kultureller Vielfalt trägt dazu bei, diejenigen verbindenden Elemente hervorzuheben und aufzuwerten, die in sozialen Werten verwurzelt sind, welche auch von den unterschiedlichen sozio-kulturellen Gruppierungen innerhalb einer Nation einvernehmlich geteilt werden können;  
  10. Kreativität begünstigt in den Gemeinschaften vor allem solche Formen der schöpferischen Betätigung, die ein persönliches Engagement in sich bergen. Dieses Engagement ist für die Gestaltung unseres künftigen Erbes unverzichtbar. Es ist wichtig, die Voraussetzungen für dieses schöpferische Wirken zu wahren und zu stärken; hier steht in allen Gemeinschaften insbesondere die Freiheit des Künstlers im Blickpunkt.  
  11. Die Verteidigung lokaler und regionaler Kulturen gegenüber dem Druck kultureller Globalisierung muß nicht notwendigerweise dazu führen, daß solche Kulturen in diesem Spannungsfeld zu historischen Überbleibseln werden, die keine eigene Entwicklungsdynamik mehr entfalten können;  
  12. Wir müssen daher dazu beitragen, daß alle Menschen und Gemeinschaften dazu befähigt werden, von der eigenen Kreativität vollen Gebrauch zu machen, den Weg für das Zusammenleben mit anderen zu bereiten und zu ebnen, die Brücke für eine echte menschliche Entwicklung zu bauen und den Übergang zu einer Kultur des Friedens und der Gewaltlosigkeit möglich zu machen;

Die Konferenz bekräftigt infolgedessen:  

  1. Kulturpolitik sollte als einer der Hauptbestandteile einer in sich gewachsenen und nachhaltigen Entwicklungspolitik im Sinne eines ganzheitlichen Vorgehens in enger Abstimmung mit anderen sozialen Feldern realisiert werden. Jede Entwicklungspolitik muß schon im Ansatz sensibel gegenüber kulturellen Anliegen sein;  
  2. Der Dialog zwischen den Kulturen sollte als Kernanliegen der Kulturpolitik und derjenigen Institutionen, die diese auf nationaler und internationaler Ebene repräsentieren, verstanden werden; die uneingeschränkte Freiheit der Meinungsäußerung ist für diese Form des gegenseitigen Austausches und für die tatsächliche Beteiligung am kulturellen Leben existentiell notwendig;  
  3. Kulturpolitik für das kommende Jahrhundert muß zukunftsweisend und im Hinblick auf heutige und künftige Fragestellungen problem- und bedarfsorientiert sein; 
  4. Die nutzbringende Teilhabe an der Informationsgesellschaft und die Beherrschung der neuen Informations- und Kommunikationstechnologien durch alle ihre Mitglieder stellen eine bedeutsame Dimension jeder Kulturpolitik dar;  
  5. Kulturpolitik sollte die Kreativität in allen ihren Ausdrucksformen fördern, den Zugang zu allen Arten der kulturellen Betätigung und Erfahrung für alle Bürger, unabhängig von der Nationalität, der Rasse, dem Geschlecht, dem Alter, der physischen oder geistigen Fähigkeit, eröffnen, den Sinn für die kulturelle Identität und das Zugehörigkeitsgefühl von Menschen und Gemeinschaften verstärken und sie in ihrer Suche nach einer menschenwürdigen und sicheren Zukunft unterstützend begleiten;  
  6. Kulturpolitik sollte darauf gerichtet sein, daß sich Bürger einer Nation als Vertreter der Vielfalt in der Einheit verstehen, die in Werten verwurzelt ist, welche von allen Männern und Frauen gleichermaßen geteilt werden können und die allen Mitgliedern dieser Gemeinschaft Zugänge, Bewegungsspielräume und Mitsprachemöglichkeiten eröffnet;  
  7. Kulturpolitik sollte auch darauf angelegt sein, die soziale Integration und die Lebensqualität aller Mitglieder der betreffenden Gemeinschaft ohne jede Diskriminierung zu steigern;  
  8. Kulturpolitik muß die Gleichberechtigung der Geschlechter berücksichtigen und sicherstellen, daß die Rechte von Frauen einschließlich der Freiheit der Meinungsäußerung denjenigen von Männern gleichgestellt sind und daß ihre Teilhabe an Entscheidungsprozessen garantiert wird;  
  9. Regierungen sollten bestrebt sein, in enger Partnerschaft mit der Zivilgesellschaft solche kulturpolitischen Initiativen zu entwickeln und zu praktizieren, die in die allgemeinen Entwicklungsstrategien eingebettet sind;  
  10. In einer Welt wachsender gegenseitiger Abhängigkeit muß die Erneuerung der Kulturpolitik gleichermaßen auf lokaler, nationaler, regionaler und globaler Ebene ansetzen;  
  11. Die Staaten sollten in dem gemeinsamen Anliegen zusammenarbeiten, eine Welt der interkulturellen Kommunikation, Information und gegenseitigen Verständigung aufzubauen, in der die Vielfalt kultureller Werte, ethischer Überzeugungen und Verhaltensmuster eine echte Kultur des Friedens wirksam begründet;  
  12. Die Kulturpolitik sollte insbesondere darauf angelegt sein, Wege und Mittel zu eröffnen und zu verstärken, um allen Schichten der Bevölkerung einen breiteren Zugang zur Kultur zu ermöglichen, Formen des sozialen Ausschlusses und des Randgruppendaseins zu überwinden und alle Aktivitäten zu unterstützen, die der Demokratisierung des kulturellen Lebens entgegenkommen;  
  13. Im Rahmen der Kulturpolitik sollte dem unverzichtbaren Beitrag von Kulturschaffenden zur Verbesserung der Lebensqualität, zur Identitätsfindung und zur kulturellen Entwicklung der Gesellschaft besondere Anerkennung zukommen;  
  14. In der Ausgestaltung der Kulturpolitik sollten alle Elemente berücksichtigt werden, die das kulturelle Leben ausformen: das künstlerische Schaffen, die Erhaltung des kulturellen Erbes und die Verbreitung kultureller Güter. Es ist wichtig, im Sinne einer wirksamen Kulturpolitik ein ausgewogenes Gleichgewicht zwischen diesen Faktoren sicherzustellen, jedoch gleichzeitig im Auge zu behalten, daß der freie Zugang zur Kultur und die Verbreitung kultureller Güter erst dann möglich werden, wenn sich die schöpferischen Kräfte unter dem Schutz rechtlicher Rahmenbedingungen frei entfalten können.

 

 

I. POLITISCHE ZIELVORGABEN ALS EMPFEHLUNG AN DIE MITGLIEDSTAATEN

Die Konferenz empfiehlt den Staaten, auf der Grundlage der nachstehenden Prinzipien die folgenden fünf politischen Zielvorgaben und Aktionsleitlinien anzunehmen:
 

Zielvorgabe 1: Kulturpolitik zu einem der Schlüsselelemente einer Entwicklungsstrategie zu gestalten  

  1. kulturpolitische Maßnahmen zu erarbeiten und festzulegen bzw. in der Weise umzugestalten, daß sie eines der Schlüsselelemente für eine in sich gewachsene und nachhaltige Entwicklung werden.  
  2. in dieser Zielsetzung die Kulturpolitik stärker in die allgemeine Entwicklungsplanung zu integrieren, hier insbesondere im Hinblick auf die Wechselwirkung zwischen Sozial- und Wirtschaftspolitik.  
  3. dazu beizutragen, daß in der UNESCO Richtlinien für ein internationales Forschungs- und Fortbildungsvorhaben zu Kultur und Entwicklung erarbeitet werden.  
  4. in Übereinstimmung mit den jeweiligen innerstaatlichen Bedingungen ein verbreitertes Konzept nationaler Kulturpolitik zu vertreten und praktisch umzusetzen und dabei die Beteiligung der Zivilgesellschaft einschließlich der Medien aktiv zu suchen.  
  5. die umfassende Beteiligung der schöpferisch Tätigen und ihrer Berufsverbände bei der Verwirklichung dieser neuen Vision sicherzustellen.  
  6. Verfahrensschritte zu entwickeln und zu verbessern, mit denen eine Querschnittsabstimmung kulturpolitischer Maßnahmen erzielt werden kann.  
  7. auf internationaler und regionaler Ebene in dem Ziel zusammenzuarbeiten, bei kulturellen Aktivitäten den Herausforderungen im Zusammenhang mit Verstädterung, Globalisierung und fortschreitendem technologischen Umbruch zu begegnen.  
  8. alle Aktivitäten zu fördern, die geeignet sind, das Bewußtsein der Bevölkerung und der Entscheidungsgremien dahingehend zu schärfen, daß kulturelle Faktoren in den Prozeß einer nachhaltigen Entwicklung einbezogen werden.  
  9. den Austausch und den Dialog zwischen Menschen, Gemeinschaften und Staaten auf der Grundlage von Wertvorstellungen zu fördern, die von allen gleichermaßen anerkannt werden können.  
  10. anzustreben, daß - gegebenenfalls in Zusammenarbeit mit der UNESCO - die Anerkennung der kulturellen Dimension in der nächsten Internationalen Entwicklungsdekade zum Tragen kommt und in diesem Sinne die Debatte sowohl im Wirtschafts- und Sozialrat (ECOSOC) als auch in der Vollversammlung der Vereinten Nationen anzuregen.

 

Zielvorgabe 2: Die Kreativität und die Teilnahme am kulturellen Leben zu fördern 

  1. In dem Bemühen fortzufahren, den unterschiedlichen Bevölkerungsschichten mit dem gleichen Respekt zu begegnen und ihnen die gleichen Entfaltungsmöglichkeiten zu bieten und dabei in besonderem Maße örtliche Initiativen zu unterstützen, welche die Vielfalt kultureller Profile widerspiegeln.  
  2. Im Rahmen allgemeiner und städtischer Kulturpolitik das Entstehen eines örtlichen, kreativen und allen zugänglichen kulturellen Lebens zu fördern, das in seiner pluralistisch organisierten Verwaltung der Vielfalt Rechnung trägt.  
  3. Kenntnis und Verstehen kultureller und sprachlicher Vielfalt zu fördern, etwa durch die Verstärkung kultureller Inhalte in der schulischen und außerschulischen Bildung und insbesondere durch Anstöße zum Erlernen einer oder mehrerer Fremdsprachen.  
  4. Neue Verbindungslinien zwischen Kultur und Bildungswesen zu schaffen, aus denen die Erkenntnis erwächst, daß Kultur und Künste als grundlegende Dimension einer Bildung für alle anzuerkennen sind, die Kunsterziehung auszubauen und die Förderung schöpferischer Kreativität auf allen Bildungsebenen stärker zu gewichten.
  5. Das Erfordernis anzuerkennen, daß der Durchsetzung der bestehenden internationalen Menschenrechtsinstrumente wie der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte, dem Internationalen Pakt über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte und der Wiener Menschenrechtserklärung ein besonderes Gewicht zukommt und in diesem Zusammenhang ein Bestandsverzeichnis kultureller Rechte zu erstellen, für das die bestehenden völkerrechtlichen Instrumente, die sich auf kulturelle Rechte beziehen, ausgewertet werden.  
  6. Kulturpolitik, Programme, Institutionen und Projekte so zu verankern, daß die volle Beteiligung aller Menschen in der Gesellschaft unter Wahrung gleicher Rechte gewährleistet wird.  
  7. Der Rolle der Kultur in sozialen Umbruchphasen größere Aufmerksamkeit zu schenken.  
  8. Den Beiträgen und Leistungen von Frauen in Kultur und Entwicklung Anerkennung zukommen zu lassen und ihre Beteiligung bei der Konzeption und Durchsetzung von Kulturpolitik auf allen Ebenen zu gewährleisten.  
  9. Alle kulturpolitischen Maßnahmen, Programme und Institutionen dahingehend zu überprüfen, daß speziell die Rechte der Kinder ebenso wie die Erfordernisse schutzbedürftiger Gruppen mit speziellen Bildungs- und Kulturbedürfnissen Berücksichtigung finden, die Ansprüche und Wünsche junger Menschen ernstzunehmen und ihre neuen kulturellen Ausdrucksformen in besonderem Maße zu unterstützen, ebenso wie die Wünsche und Bedürfnisse älterer Menschen, die nur allzu oft im kulturellen Leben abseits stehen.  
  10. Für die Förderung von Bildung, Kulturforschung und -information angemessene finanzielle Mittel nach den Erfordernissen der Planung und Realisierung von Kulturpolitik bereitzustellen.

 

Zielvorgabe 3: Politikplanung und -praxis im Sinne verstärkter Maßnahmen für die Wahrung und Aufwertung des materiellen und immateriellen sowie des beweglichen und unbeweglichen Kulturerbes zu gestalten und Kulturindustrien zu fördern.

  1. Die Verpflichtungen der Mitgliedstaaten zur Anwendung der Konventionen und Empfehlungen der UNESCO über die Wahrung des beweglichen und unbeweglichen Erbes, den Schutz traditioneller Kultur und der Volkskultur, des Status des Künstlers und sonstiger damit verbundener Fragen immer wieder in Erinnerung zu bringen und nachhaltig zu bekräftigen.  
  2. Die Wirksamkeit kultureller Programme durch Fortbildungsmaßnahmen für nationale Experten, Kulturverwalter und Manager zu verbessern und dabei Frauen die gleichen Beteiligungsmöglichkeiten zuzusichern.  
  3. Die traditionellen Begriffsinhalte des Erbes neu zu definieren, das heutzutage als Gesamtheit aller natürlichen und kulturellen, materiellen und immateriellen Elemente verstanden werden muß, unabhängig davon, ob sie dem überkommenen Erbe zugerechnet oder neu geschaffen wurden. Es sind diese Elemente, mit deren Hilfe soziale Gruppen sich ihrer eigenen Identität vergewissern und die Bereitschaft entwickeln, ihr verbessertes und vertieftes Identitätsverständnis an künftige Generationen weiterzugeben.  
  4. Das Aufkommen neuer Kategorien im Bereich des kulturellen Erbes, wie etwa kulturelle Landschaften, das Industrieerbe und den Kulturtourismus anzuerkennen. 
  5. Forschung, Bestandsaufnahmen, Archivierung und Katalogisierung des Erbes einschließlich der mündlichen Überlieferung zu intensivieren, so daß für traditionelle ebenso wie für wissenschaftliche Erhaltungsmaßnahmen angemessene und wirksame Modalitäten gefunden werden können. 
  6. Mit allen möglichen gesetzlichen und diplomatischen Mitteln die Rückführung und/oder Rückgabe von Kulturgut in das jeweilige Ursprungsland zu fördern.  
  7. Den Schutz von Gebäuden, Städten, Ensembles und Landschaften von kulturellem Wert in städtischen und regionalen Entwicklungsplänen, Programmen und Politikmaßnahmen einzuschließen und zu garantieren.  
  8. Bürger und örtliche Gemeinschaften bei der Ausgestaltung von Erhaltungsmaßnahmen für das Erbe unmittelbar einzubeziehen und ein Verzeichnis praxiserprobter Modelle für die Erhaltung des Erbes zu erarbeiten.  
  9. Sicherzustellen, daß der Tourismus Kulturen und Umwelt respektiert und daß die aus dem Tourismus erwirtschafteten Einnahmen auch in sinnvoller Weise in die die Erhaltung des Erbes und für die Verstärkung der kulturellen Entwicklung reinvestiert werden.  
  10. Vorrangig den Aufbau eines Netzwerks auf nationaler, regionaler und internationaler Ebene zu betreiben, bei dem Künstler und Verwalter kultureller Projekte und Einrichtungen mit dem Ziel einbezogen werden, den Zugang zur Kultur sowohl in quantitativer als auch in qualitativer Hinsicht zu verbessern.  
  11. Künstler, Designer und Kunsthandwerker durch die Abklärung, Sicherung und Verbesserung der Urheberrechte zu unterstützen und diese Rechte marktbezogen sowohl vor Ort als auch weltweit so zu verankern, daß Werke gegen kommerziellen Mißbrauch geschützt sind.  
  12. Verständigung darüber zu erzielen, daß kulturelle Güter und Dienstleistungen als solche voll anzuerkennen und anders als sonstige kommerzielle Güter zu behandeln sind.  
  13. Die Zusammenarbeit zwischen Regierung, Wirtschaft und anderen Teilen der Zivilgesellschaft im Bereich der Kultur dadurch zu intensivieren, daß den letzteren angemessene rechtliche Rahmenbedingungen zuerkannt werden.  
  14. Den illegalen Transfer von Kulturgut weltweit zu verhindern und hier insbesondere den Erwerb von Objekten unbestimmter Herkunft durch Museen und Privatsammler zu unterbinden.

 

Zielvorgabe 4: Die kulturelle und sprachliche Vielfalt in und für die Informationsgesellschaft zu fördern  

  1. Kommunikationsnetzwerke wie Radio, Fernsehen und Informationstechnologien zur Verfügung zu stellen, die dem Kultur- und Bildungsbedarf der Öffentlichkeit dienen; das Engagement von Radio, Fernsehen, Presse und anderen Medien für Fragen der kulturellen Entwicklung u.a. etwa über die Förderung lokaler, regionaler und nationaler Kulturen und Sprachen anzuregen sowie die Erforschung und Bewahrung des nationalen Erbes und die Förderung der Vielfalt kultureller Traditionen und indigener wie nationaler kultureller Identitäten unter Wahrung redaktioneller Unabhängigkeit für die öffentlich-rechtlichen Medien zu unterstützen.  
  2. Voraussetzungen für die Existenz öffentlich-rechtlicher Medien in Rundfunk und Fernsehen zu schaffen und Sendeplätze für Gemeinschaften, Sprachgruppen und Minderheiten, insbesondere auf örtlicher Ebene, mit dem Ziel zu ermöglichen, Konzepte gegen die Gewalt aktiv zu vertreten.  
  3. Innerstaatliche Maßnahmen zur Begünstigung der Medienvielfalt und Meinungsfreiheit in die Wege zu leiten bzw. zu verstärken.  
  4. Bereits im Kindesalter für das bessere Verständnis im Umgang mit den neuen Medientechnologien und im Erwerb der entsprechenden Fertigkeiten Sorge zu tragen und dabei der Verbreitung von Gewalt und Intoleranz zu begegnen, insbesondere durch Förderung der Beiträge von Zentren oder Einrichtungen, die sich auf jugendgerechte Informationen und das Thema "Gewalt im Fernsehen" spezialisiert haben.  
  5. Die Entwicklung und den Gebrauch der neuen Technologien und Kommunikations- und Informationsdienste zu fördern, den Zugang zu solchen Datenautobahnen und Informationsdiensten in den Vordergrund zu stellen, die zu akzeptablen Kosten und unter ausgewogener Verwendung von Sprachen angeboten werden und den Einsatz neuer Technologien im öffentlichen Dienstleistungssektor zu fördern.  
  6. Darüber hinaus als Bildungsziele die Hinführung zur Beherrschung und zum kreativen Gebrauch der neuen Informationstechnologien durch die junge Generation als Nutzer und Verfasser von Botschaften und Inhalten nachdrücklich zu fördern und dabei einer wertorientierten staatsbürgerlichen Bildung und der Lehrerfortbildung in den neuen Technologien besondere Aufmerksamkeit zu widmen.  
  7. Maßnahmen für die Erhaltung von Archiven, Museen, Bibliotheken und anderen von staatlicher oder nichtstaatlicher Seite erstellten oder zusammengetragenen Informationssammlungen vorzusehen, hierbei nach Möglichkeit Methoden der Digitalisierung einzusetzen und den freien Zugang zu diesen Informationen zu schaffen, so daß die betreffenden Einrichtungen zu Zentren der Information, der Bildung und des lebenslangen Lernens aufgewertet werden.  
  8. Das Wissen über das Kultur- und Naturerbe mit Hilfe der durch die neuen Technologien gegebenen virtuellen Darstellungsmöglichkeiten zu vertiefen.  
  9. Die Bedeutung der neuen Medientechnologien für die Arbeit schöpferisch tätiger Menschen und die Schlüsselrolle des künstlerischen Schaffens beim Aufbau der Informationsgesellschaft anzuerkennen.  
  10. Im Bereich der audio-visuellen Medien, speziell in der Fortbildung, der Entwicklung und der Verbreitung audio-visueller Projekte zusammenzuarbeiten.  
  11. Die kulturelle Zusammenarbeit anzuregen, insbesondere durch gemeinsame Projekte auf dem Sektor der Kulturindustrien (Produktion, Investition und Übertragung von Verwertungsrechten).  
  12. Die Forschung zur Beziehung zwischen Kultur und ihrer Verbreitung in den Medien und in den neuen Informationsdiensten zu unterstützen und Hilfe bei allen Bemühungen zu leisten, Methoden der Erfassung und Evaluierung zur Darstellung von Kultur in den Medien zu koordinieren und, falls möglich, aufeinander abzustimmen.

 

Zielvorgabe 5: Mehr personelle Kapazitäten und finanzielle Mittel für die kulturelle Entwicklung verfügbar zu machen  

  1. Anzustreben, daß Investitionen in die kulturelle Entwicklung auf nationaler Ebene aufrechterhalten bzw. erhöht werden und erforderlichenfalls einen bestimmten Prozentsatz des staatlichen Haushalts in Übereinstimmung mit den allgemeinen Zielvorgaben, Prioritäten und Planungen für diesen Zweck bereitzustellen.  
  2. Die örtlichen Behörden dazu aufzufordern, ihre Mittelzuweisungen für kulturelle Aktivitäten zu erhöhen und sie darin zu unterstützen, ihrer Rolle für die kulturelle Entwicklung mehr Geltung zu verschaffen.  
  3. Steuerliche Rahmenbedingungen für kulturelle Aktivitäten zu erarbeiten und fortzuentwickeln, die geeignet sind, die Unterstützung der Wirtschaft für die kulturelle Entwicklung zu fördern sowie Förderinstrumente wie öffentliche Stiftungen und gewinnbringende Projekte aus kulturellen Institutionen, aus Tourismus und Sport einzusetzen. 
  4. Alle geeigneten Maßnahmen in Erwägung zu ziehen, um sicherzustellen, daß Regierungen die Auswirkungen oder potentiellen Folgen ihres politischen Handelns auf den Prozeß der kulturellen Entwicklung eines anderen Staates mitberücksichtigen.  
  5. Die Vereinten Nationen aufzufordern, in ihren Fonds und Programmen, speziell im Rahmen der UNDP, bei den zuständigen Finanzierungsinstituten, den nationalen und regionalen Entwicklungsbanken mehr als bislang Entwicklungsprojekte mit einer substantiellen Kulturkomponente zu fördern.

II. EMPFEHLUNGEN AN DEN GENERALDIREKTOR DER UNESCO

Die Konferenz empfiehlt dem Generaldirektor der UNESCO die folgenden Tätigkeitsvorgaben: 

  1. Bei der Vorbereitung künftiger UNESCO-Programme den vorliegenden Aktionsplan zu berücksichtigen.  
  2. Eine umfassende Strategie für ein konkretes follow-up dieser Konferenz zu erarbeiten, in der auch die Option enthalten sein sollte, ob ein Weltgipfel über Kultur und Entwicklung ausgerichtet werden sollte oder nicht, und diese Frage dem Exekutivrat vorzulegen.  
  3. Den Aufbau von Netzwerken für Forschung und Information über Kulturpolitik für Entwicklung zu initiieren und dabei die Frage der Einrichtung einer Beobachtungsstelle für Kulturpolitik zu prüfen.  
  4. Diesen Aktionsplan dem Generalsekretär der Vereinten Nationen und über ihn der Vollversammlung zu übermitteln mit dem Ziel, der Vollversammlung in Übereinstimmung mit den Bestimmungen der Resolution 52/197 die Ergebnisse dieser Konferenz bei ihrer 53. Sitzung zu unterbreiten.
  5. Diesen Aktionsplan den Leitern aller Sonderorganisationen der Vereinten Nationen sowie anderen zwischenstaatlichen Organisationen auf internationaler und regionaler Ebene mit dem Petitum zu übermitteln, die Einbeziehung kultureller Zielvorgaben in allen ihren Entwicklungsprogrammen und Aktivitäten in Abstimmung mit den Mitgliedstaaten und mit deren Billigung anzustreben.  
  6. Das Ziel weiterzuverfolgen, die Integration einer kulturellen Perspektive in der nächsten Internationalen Entwicklungsstrategie zu verwirklichen und die Sondereinrichtungen aufzufordern, ihre entwicklungspolitische Praxis und Gesamtplanung im Lichte dieser kulturellen Perspektive zu evaluieren.  
  7. Dem Exekutivrat eine Serie von Projekten vorzuschlagen, mit denen die Reflexion, der Erfahrungsaustausch und die Entwicklung gemeinsamer Projekte gefördert werden, die geeignet sind, Kulturpolitik in der Perspektive einer nachhaltigen menschlichen Entwicklung und einer Kultur des Friedens zu fördern.  
  8. Dem Generaldirektor der Vereinten Nationen vorzuschlagen, daß ein Jahr der Dekade zur Armutsbekämpfung (1997 - 2006) den Verbindungen zwischen Kultur und Entwicklung und der Überwindung der Armut gewidmet wird.
  9. Die UNESCO sollte im Lichte der Ergebnisse des Erdgipfels,(1) des Erdgipfels +5(2) und Habitat II(3) Initiativen entwickeln, um die überlebenswichtige Rolle des kulturellen Erbes für die Umwelt und für eine nachhaltige Entwicklung herauszustellen.
  10. Die Mitgliedstaaten dazu einzuladen, der UNESCO ihre kulturellen Strategien darzulegen, damit es zu einem Austausch von Informationen, Ideen und praktischen Maßnahmen kommt.  
  11. Politikanleitungen und Programmvorgaben zu erarbeiten sowie die Zuweisung und Einwerbung extrabudgetärer Mittel sicherzustellen, damit die multilaterale Kulturkooperation in dem Sinne intensiviert wird, daß die Forschung im Bereich der internationalen Zusammenarbeit in und für Kulturpolitik und Entwicklung verbessert wird. 
  12. Neue Mittel und Wege zu prüfen, mit der die Zusammenarbeit zwischen der UNESCO und anderen internationalen Organisationen fortentwickelt werden kann.  
  13. Die Herausgabe eines zweijährlich erscheinenden Weltkulturberichts durch die UNESCO weiterzuverfolgen.  
  14. Die Schaffung einer Beobachtungsstelle für Methoden der Sprachpolitik zu initiieren.

 

Übersetzt im Sekretariat der Kultusministerkonferenz: (J. van Hasselt)

1 Anm. d. Übs.: des Weltgipfels für Umwelt und Entwicklung, 1992, Rio de Janeiro

2 Anm. d. Übs.: der Sondergeneralversammlung der Vereinten Nationen 1997 zur Überprüfung der Ergebnisse des "Erdgipfels" fünf Jahre nach der Konferenz in Rio

3 Anm. d. Übs.: des Städtegipfels der Vereinten Nationen 1996 in Istanbul