Kultusminister Konferenz

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Rat für deutsche Rechtschreibung übergibt Empfehlungen an Kultusministerkonferenz

Der Vorsitzende des Rats für deutsche Rechtschreibung, Staatsminister a.D. Dr. h.c. mult. Hans Zehetmair, hat am Montag in Berlin die Empfehlungen des Rats für deutsche Rechtschreibung der Präsidentin der Kultusministerkonferenz, Ministerin Ute Erdsiek-Rave, übergeben. Zehetmair stellte fest: "Der Rat für deutsche Rechtschreibung hat sich in der knapp verfügbaren Zeit eines Jahres intensiv bemüht, durch Glättung erkennbarer Unebenheiten dem Sprachgebrauch der deutschsprachigen Bürgerinnen und Bürger möglichst gerecht zu werden."

Die Kultusministerkonferenz, der Bund sowie die zuständigen staatlichen Stellen der Schweiz, Österreichs und Liechtensteins haben den Rat für deutsche Rechtschreibung eingerichtet, dessen konstituierende Sitzung am 17.12.2004 in Mannheim stattfand. Der Rat hat dabei die Aufgabe übertragen bekommen, die Einheitlichkeit der Rechtschreibung im deutschen Sprachraum zu bewahren und die Rechtschreibung auf der Grundlage des Regelwerks von 1996 in der Fassung von 2004 im unerlässlichen Umfang weiterzuentwickeln.

Die Präsidentin der Kultusministerkonferenz dankte dem Rat, dass er die Änderungsvorschläge zur Getrennt- und Zusammenschreibung, zur Zeichensetzung und zur Worttrennung am Zeilenende zügig erarbeitet hat. Darüber hinaus liegen nun Vorschläge zur Groß- und Kleinschreibung vor.

Die Präsidentin betonte bei der Entgegennahme der Empfehlungen: "Das ist ein wichtiger Schritt hin zu unserem Ziel, dass das neue Regelwerk zum Schuljahresbeginn 2006/07 für alle Schülerinnen und Schüler gelten soll. Ich hoffe zugleich, dass dank der Arbeit und der Empfehlungen des Rates die weitere Entwicklung der deutschen Rechtschreibung von einer allgemeinen Zustimmung in der Bevölkerung getragen wird."

Die Kultusministerkonferenz wird auf ihrer Plenarsitzung am 2. und 3. März 2006 in Berlin über die Änderungsvorschläge des Rats für deutsche Rechtschreibung beraten und auch einen Beschluss über das Inkrafttreten und die Regelung einer Übergangszeit fassen.