Schulaufsicht in Deutschland - Bildungs-MK beschließt gemeinsames Zielbild
19.10.2025
Das Zielbild beschreibt die Schulaufsicht sowohl als Institution als auch als handelnde Person. Es setzt auf vier Säulen: Haltung, Aufgaben, Kompetenzen und Instrumente. Im Mittelpunkt stehen eine enge Zusammenarbeit mit Schulleitungen und Unterstützungssystemen, klare Aufgabenteilung und eine gute Ausstattung. Außerdem sollen Schulaufsichtsmitarbeitende regelmäßig qualifiziert werden – auch schon vor Amtsantritt. Daten und digitale Technologien sollen zudem helfen, Schulen gezielt bei der Weiterentwicklung zu begleiten.
„Dieses Zielbild ist das Ergebnis eines breiten Dialogs zwischen den Ländern und den Praktikerinnen und Praktikern vor Ort. Wir haben gemeinsam festgehalten, wie eine moderne Schulaufsicht arbeiten sollte – klar in den Strukturen, verlässlich in der Unterstützung und offen für neue Herausforderungen“, sagt die Präsidentin der Bildungsministerkonferenz und Ministerin für Bildung und Kindertagesförderung Mecklenburg-Vorpommern, Simone Oldenburg.
Auch die Koordinatorinnen der beiden Ländergruppen in der Konferenz begrüßen den Beschluss: Dorothee Feller, Ministerin für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen und Koordinatorin der B-Länder, erklärt: „Mit dem Zielbild schaffen wir eine gemeinsame Grundlage, die den Ländern mit ihren je eigenen Ausgangslagen, Strukturen und Herausforderungen Orientierung gibt und die Schulaufsicht in ihrer wichtigen Rolle stärkt. Schulaufsicht sollen wichtige Begleiter und Ratgeber der Schulen sein und sie vor allem aktiv bei der Weiterentwicklung unterstützen.“
Christine Streichert-Clivot, Ministerin für Bildung und Kultur des Saarlandes und Koordinatorin der A-Länder, ergänzt: „Die Schulaufsicht muss in der Praxis handlungsfähig sein, damit Qualität gesichert und Innovation möglich werden – gerade dort, wo Schulen unterschiedliche Voraussetzungen haben. Denn Bildungserfolg hängt noch immer zu stark von der Herkunft der Kinder und Jugendlichen ab. Dieses Zielbild ist ein wichtiger Schritt, verbindliche Maßstäbe zu setzen – für enge Zusammenarbeit mit Schulleitungen, klare Aufgaben und eine gute Ausstattung. Nur so können wir sicherstellen, dass unsere Schulgemeinschaften nicht allein gelassen werden, sondern systematisch unterstützt werden und sich weiterentwickeln können.“
Der Beschluss ist das Ergebnis eines intensiven länderübergreifenden Prozesses. Ausgangspunkt war ein bundesweiter Workshop im Juni 2024, bei dem Vertreterinnen und Vertreter aller Schularten, der Länder und weiterer Bildungsinstitutionen zusammenkamen. In mehreren Sitzungen wurde der Entwurf erarbeitet, diskutiert und schließlich verabschiedet – mit dem Ziel, ein gemeinsames Verständnis und klare Empfehlungen für die Arbeit der Schulaufsicht in ganz Deutschland zu formulieren.
Hintergrund:
Die Schulaufsicht ist in Deutschland im Grundgesetz (Art. 7) verankert: Das gesamte Schulwesen steht unter staatlicher Aufsicht. Sie sorgt dafür, dass Schulen ihren Bildungsauftrag erfüllen, begleitet und berät Schulleitungen, fördert Qualitätsentwicklung und Schulprogrammarbeit, unterstützt bei Personalplanung und Krisenbewältigung und stellt die Umsetzung bildungspolitischer Vorgaben sicher. Dabei arbeitet sie eng mit anderen Behörden, den Schulträgern und Partnern im Sozialraum zusammen.
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Michael Reichmann
Sekretariat der Kultusministerkonferenz (KMK)
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