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Sieben neue Anträge zum UNESCO-Welterbe in Deutschland - Kulturministerkonferenz beschließt neue Tentativliste

Die Kulturministerkonferenz (Kultur-MK) hat in einer Sondersitzung am 4. Dezember 2023 die künftige deutsche Anmeldeliste für die UNESCO-Liste des Kultur- und Naturerbes der Welt (Tentativliste) beschlossen.

Sie enthält sieben neue Nominierungen. Die Kulturministerinnen und Kulturminister der Länder folgen damit den Auswahlempfehlungen des von ihnen berufenen, international besetzten Fachbeirats zur Fortschreibung der bisherigen Tentativliste. Das letzte Verfahren dieser Art hatte vor zehn Jahren in Deutschland stattgefunden.

Folgende sieben Stätten werden nach Empfehlung des Fachbeirats und mit dem heutigen Ministerbeschluss auf die deutsche Tentativliste, die ab 1. Februar 2024 gültig ist, neu aufgenommen:

•    Waldsiedlung Zehlendorf – Erweiterung der Welterbestätte ‚Siedlungen der Berliner Moderne‘“(Berlin)

•    „Fundstätte der Schöninger Speere – Mensch und Jagd vor 300.000 Jahren“ (Niedersachsen)

•    „Pretziener Wehr“ (Sachsen-Anhalt)

•    „Europäische Großbogenbrücken des 19. Jahrhunderts“ (Nordrhein-Westfalen in Kooperation mit Frankreich, Italien und Portugal)

•    „Keltische Machtzentren der älteren Eisenzeit nordwestlich der Alpen (Baden-Württemberg und Hessen in Kooperation mit Frankreich)

•    „Der Fernsehturm Stuttgart. Archetyp und Symbol moderner Massenkommunikation“ (Baden-Württemberg)

•    „Olympiapark München“ (Bayern)

Bei zwei Stätten handelt es sich um transnationale Nominierungen in Zusammenarbeit mit weiteren Vertragsstaaten. Die neue Tentativliste enthält darüber hinaus den Naturerbeantrag „Grünes Band“. Eine mögliche Weiterentwicklung des Antrags zu einer gemischten Stätte (Natur- und Kulturerbe) soll in den kommenden Jahren vor der Einreichung bei der UNESCO unter Einbeziehung geeigneter fachlicher Expertise geprüft werden. Aus dem vormaligen Auswahlverfahren liegen weitere Anträge zur Nominierung in den kommenden Jahren vor, so dass die künftige Tentativliste zur Vorlage beim Welterbezentrum der UNESCO zwölf Nominierungen umfasst.

Der Vorsitzende der Kultur-MK und Niedersächsische Minister für Wissenschaft und Kultur, Falko Mohrs, würdigte die hohe Qualität der vorgelegten Anträge und dankte den zehn Expertinnen und Experten für das Welterbe aus den Bereichen Architektur, Kultur, Denkmal-, Kulturlandschafts- und Naturschutz sowie Wissenschaft ausdrücklich für ihre hohe Motivation im Rahmen der ehrenamtlichen Tätigkeit im Fachbeirat: „Wir gehen mit starken Anträgen in den internationalen Wettbewerb um die Auszeichnung weiterer Weltkulturerbestätten. Das von uns gewählte Verfahren der externen Evaluierung hat sich bewährt. Der Fachbeirat erkennt für alle sieben befürworteten Stätten das hohe Potenzial an und würdigt darüber hinaus, dass sechs der sieben Stätten unterrepräsentierte Kategorien oder Typen auf der Welterbeliste und auch in Deutschland vertreten. Damit könnten sie dazu beitragen, typologische oder thematische Lücken auf der Welterbeliste zu füllen.“ Erfreulich sei auch, dass der Fachbeirat bei den 21 geprüften Anträgen das außerordentliche bürgerschaftliche Engagement und die große wissenschaftliche Expertise würdigte sowie das hohe politische Bewusstsein für die Umsetzung des Welterbeprogramms der UNESCO in Deutschland hervorhebe.

Die Kulturministerkonferenz bekenne sich mit der heutigen Entscheidung zu ihrer besonderen Verantwortung für das Kulturerbe der deutschen Länder, so Mohrs. Die von den Ländern eingereichten Bewerbungen zur Fortschreibung der bisherigen Tentativliste unterstrichen eindrücklich, dass Deutschland über ein reiches Kulturerbe von hervorragender Bedeutung verfüge. Außerdem betonte die Kulturministerkonferenz, dass – angesichts globaler Herausforderungen wie beispielsweise dem Klimawandel – neben einer Nominierung neuer Stätten für das UNESCO-Welterbe auch der Schutz und Erhalt bereits anerkannter Welterbestätten von hervorgehobener Bedeutung ist.

Insgesamt verfügt Deutschland über 52 Welterbestätten sowie Anteilen an zehn transnationalen seriellen Welterbestätten und liegt damit im weltweiten Vergleich aktuell nach Italien (58) und China (56) auf Platz drei der Vertragsstaaten.

Jedes Bundesland hatte bereits 2021 die Gelegenheit, zwei Anträge einzureichen; insgesamt 21 aus 13 Ländern waren zur Begutachtung vorgelegt worden. Keine Anträge kamen aus Bremen, dem Saarland und Schleswig-Holstein. Entscheidende Faktoren für eine positive Bewertung durch den Fachbeirat waren neben dem Potenzial zur außergewöhnlichen weltweiten Bedeutung (OUV) die Berücksichtigung der „Globalen Strategie für eine repräsentative, ausgewogene und glaubwürdige Welterbeliste“.

Nach fünf gemeinsamen Sitzungen und 21 mehrtägigen Ortsbegehungen in 2022 legte der Fachbeirat seinen umfassenden Bericht mit den Auswahlempfehlungen 2023 vor. Die Kulturstiftung der Länder hatte die Geschäftsstellenfunktion für den Fachbeirat übernommen.

Zum Download:

Abschlussbericht: Empfehlungen des Fachbeirats an die Kulturministerkonferenz zur Fortschreibung der deutschen Anmeldeliste (Tentativliste) zur Nominierung von Kulturerbegütern für die UNESCO-Liste des Kultur- und Naturerbes der Welt

„Liste der Kultur- und Naturgüter, die von der Bundesrepublik Deutschland zur Aufnahme in die UNESCO-Liste des Kultur- und Naturerbes der Welt angemeldet werden sollen“ (Tentativliste) zur Vorlage beim Welterbezentrum der UNESCO zum 01.02.2024

Hintergrundinformation:

Gemäß Beschluss der 2. Kulturministerkonferenz (16.10.2019) verbleiben auf der zukünftigen Tentativliste die Anträge der aktuellen Tentativliste, die vom Antragsteller zurückgezogen, mit einem „Referral“ oder „Deferral“ versehen oder nicht fristgerecht eingereicht werden konnten. Dies sind konkret folgende Anträge:

- Die Franckeschen Stiftungen zu Halle: Waisenhaus und Bildungsarchitektur (Sachsen-Anhalt)
- Schlosskapelle Torgau (Sachsen)
- Jüdischer Friedhof Hamburg-Altona (Hamburg)
- Alpine und voralpine Wiesen-, Weide- und Moorlandschaften im Werderfelser Land, Staffelseegebiet und Ammergau (BY)