Kultusminister Konferenz

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Verhandlungen zwischen Deutschland und Russland zur Anerkennung von Hochschulleistungen erfolgreich

Weg frei für Unterzeichung beim deutsch-russischen Gipfel

Vor wenigen Tagen wurden die Verhandlungen zwischen der Kultusministerkonferenz und dem russischen Bildungsministerium über die Anerkennung von Hochschulleistungen unter Beteiligung der Hochschulrektorenkonferenz in Moskau zum Abschluss gebracht. Das Ergebnis besteht in einer „Gemeinsamen Erklärung zur gegenseitigen akademischen Anerkennung von Studienzeiten und Abschlüssen im Hochschulbereich“, die am 15. Januar 1999 in Moskau paraphiert wurde und auf dem deutsch-russischen Gipfel am 16./17.2.1999 in Moskau unterzeichnet werden soll.

Die gegenseitige Anerkennung von Promotionen und die Anerkennung von Hochschulabschlüssen für die Zulassung zur Promotion im jeweils anderen Staat sind die wichtigsten Teile der „Gemeinsamen Erklärung“. Einbezogen sind russische Hochschulen  und deutsche Hochschulen mit Promotionsrecht. Nachdrücklich hat sich die deutsche Delegation im Hinblick auf schon bestehende Kooperationen für die Aufnahme der deutschen Fachhochschulen in die „Gemeinsame Erklärung“ eingesetzt. Fachhochschulabsolventen können zukünftig an russischen Hochschulen unter ähnlichen Bedingungen promovieren wie an deutschen Hochschulen.

Die „Gemeinsame Erklärung“ sieht die Einsetzung einer bilateralen Expertenkommission vor, die weitere Fragen klären soll. Dazu zählt insbesondere die Berücksichtigung der „nicht-staatlichen“ Hochschulen auf beiden Seiten.

Die „Gemeinsame Erklärung“ wird zur Erleichterung der Anerkennung von Hochschulleistungen beitragen. Wissenschaftliche Tätigkeiten an Hochschulen des anderen Landes und die Anfertigung von Promotionen sind ein zentraler Aspekt der beiderseitigen Hochschulbeziehungen und des wissenschaftlichen Austauschs, der nun stärker gefördert werden kann.

Die deutsche Delegation wurde von dem Ständigen Vertreter des Generalsekretärs der Kultusministerkonferenz, Herrn Senatsdirigent Dr. Thieme, geleitet. Der stellvertretende Leiter der Delegation war Herr Professor Dr. Ackermann als Vertreter der Hochschulrektorenkonferenz.