Verständigung zu Intranetnutzungen an Hochschulen
Für 2016 keine Einzelerfassung für Hochschulen
Die Kultusministerkonferenz der Länder und die Verwertungsgesellschaft Wort (VG Wort) haben sich kürzlich darauf verständigt, die gemäß § 52a UrhG gesetzlich erlaubten Intranetnutzungen an öffentlichen Hochschulen, wie sie beispielsweise für digitale Semesterapparate von Bedeutung sind, im Jahr 2016 nochmals über eine angemessene Pauschalzahlung zu vergüten. Im Jahr 2016 ist daher noch keine Einzelerfassung der Nutzungen nach § 52a UrhG durch die Hochschulen vorzunehmen.
Darüber hinaus soll im 1. Quartal 2016 das geplante Verfahren für die Erfassung und Meldung der einzelnen, an den Hochschulen vorgenommenen Nutzungen weiter entwickelt werden. Das Meldeverfahren soll - im Vergleich zu dem im Pilotprojekt der Universität Osnabrück im Wintersemester 2014/2015 erprobten Verfahren - deutlich vereinfacht und für die Hochschulen nutzerfreundlich ausgestaltet werden. Eine entsprechende Meldung und Abrechnung wird damit nicht vor dem 1. Januar 2017 erfolgen.