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Wissenschafts-MK fordert ambitionierte EU-Forschungs- und Innovationspolitik

15.01.2025

Anforderungen an die Ausgestaltung des 10. EU-Rahmenprogramms für Forschung und Innovation ab 2028

Anlässlich des Amtsantritts der neuen EU-Kommission haben die Wissenschaftsministerinnen und -minister der Länder konkrete Positionen zur Ausgestaltung des „10. EU-Rahmenprogramms für Forschung und Innovation“ (FP10) beschlossen.

Das Europäische Rahmenprogramm ist nicht nur für Wissenschaft und Forschung in Deutschland ein wichtiges Finanzierungsinstrument, sondern für die künftige Wettbewerbsfähigkeit der Europäischen Union insgesamt von sehr großer Bedeutung. Derzeit wird über die Neugestaltung auf EU-Ebene beraten. Das 10. Rahmenprogramm FP10 soll das derzeitige Programm „Horizont Europa“ (Gesamtbudget von 2021 bis 2027 von rund 95,5 Milliarden Euro) ablösen und den Förderzeitraum von 2028 bis 2034 umfassen. Die Ministerpräsidentenkonferenz und der Bundesrat hatten sich frühzeitig bereits in Grundsatzbeschlüssen dazu positioniert.

Mit dem gefassten Beschluss der Wissenschaftsministerinnen und -minister der Länder werden die aktuellen Entwicklungen, wie z.B. der Bericht der von der EU-Kommission für die Weiterentwicklung des Rahmenprogramms eigens eingesetzten High Level Expert Group und der Draghi-Report zur Wettbewerbsfähigkeit der EU aufgegriffen und die Forderungen der Länder konkretisiert.

Die Wissenschaftsministerkonferenz fordert, den Finanzrahmen des Rahmenprogramms auf 220 Mrd. Euro für die neue Förderperiode zu erhöhen und folgt damit den Empfehlungen der Expertinnen und Experten (Heitor-Bericht). Sie begrüßt den Beschluss des Europäischen Rates im Rahmen der Budapester Erklärung vom 8. November 2024, das 3-Prozent-Ziel für Forschungs- und Innovationsausgaben für die Europäische Haushaltsplanung vorzusehen.

Zudem werden Verbesserungen für die Ausgestaltung des Rahmenprogramms vorgeschlagen, wie zum Beispiel einfachere und unbürokratischere Verfahren für Antragsteller, flexiblere Förderinstrumente und die Förderung der gesamten Innovationskette.

Eine zentrale Forderung ist, dass das Rahmenprogramm nicht in derzeit diskutierten Förderinstrumenten zur Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit aufgeht, sondern seine Eigenständigkeit beibehält.

Die Präsidentin der Wissenschaftsministerkonferenz, Ministerin Bettina Martin (Mecklenburg-Vorpommern), bedankte sich bei ihrem Amtsvorgänger Minister von Weizäcker (Saarland), dass er dieses für die Zukunft der europäischen Forschungs- und Innovationsförderung so wichtige Thema aufgegriffen hat. Es sei jetzt der richtige Zeitpunkt für die Länder, sich in die Diskussion aktiv einzuschalten, um die eigenen Interessen auf europäischer Ebene einzubringen. Dafür ist der Beschluss der Wissenschaftsministerkonferenz (Wiss-MK) ein guter Schritt. Sie kündigte an, den Beschluss zusammen mit einer Gesprächseinladung der Wiss-MK an die neue EU-Kommissarin für Forschung und Innovation, Ekaterina Sachariewa, zu übermitteln. Ziel sei es, direkte Gespräche mit der Kommission über den Ausbau und die neue Ausgestaltung der EU-Forschungspolitik aufzunehmen.

Die Wiss-MK werde angesichts der Bedeutung des Themas für die Wissenschafts- und Forschungspolitik der Länder im Laufe des Jahres die weitere Entwicklung auf EU-Ebene konstruktiv und eng verfolgen und sich entsprechend einbringen. Dabei werde es, so Ministerin Martin, nicht zuletzt um die Bedeutung der aktuellen Schwerpunktthemen der Wissenschaftsministerkonferenz für Europa gehen –Künstliche Intelligenz, Forschungssicherheit und Transfer.

Die Präsidentin der Wissenschaftsministerkonferenz, die Ministerin für Wissenschaft in Mecklenburg-Vorpommern Bettina Martin:
„Wir brauchen eine starke Wissenschaft für Fortschritt und Wohlstand für die künftige Entwicklung der gesamten Europäischen Union. Das Rahmenprogramm ist hierfür das zentrale Instrument, von dem auch die Hochschulen und Forschungseinrichtungen in ganz Deutschland erheblich profitieren. Wenn jetzt das neue Rahmenprogramm in Brüssel diskutiert wird, muss klar sein, dass die Forschungsförderung keinesfalls einverleibt werden darf von einem wie auch immer gearteten Wettbewerbsfonds. Die Gefahr wäre zu groß, dass Forschung und Innovation als Randthemen zurückstehen müssten. Vielmehr brauchen wir die Stärkung und Optimierung des neuen 10. Forschungsrahmenprogramms FP10. Jeder dort investierte Euro hat eine enorme Hebelwirkung und leistet einen großen Beitrag zur Lösung der gesellschaftlichen Herausforderungen. Darüber hinaus ist mir noch sehr wichtig, dass die Antragsverfahren für die EU-Forschungsfördermittel vereinfacht werden. Denn immer wieder höre ich davon, dass die Bürokratie im Antragsverfahren für die Hochschulen eine enorme Hürde ist. Diese muss endlich beherzt abgebaut werden. “

Der saarländische Wissenschaftsminister Jakob von Weizsäcker, zum Ende dessen Vorsitzjahres der Beschluss gefasst wurde: „Europa darf gegenüber den USA und China in der Wissenschaft und Technologie nicht ins Hintertreffen geraten. Ein ehrgeiziges 10. Forschungsrahmenprogramm ist daher von überragender Bedeutung für gesellschaftliche Aufklärung, für wirtschaftliche Dynamik, für Resilienz und für Sicherheit. Neben einer deutlich gesteigerten finanziellen Ausstattung des Programms gehört dazu auch eine Stärkung der missionsbasierten und disruptiven Innovationsprogramme nach dem Vorbild der ARPA-Programme in den USA.“


Zum Download:
Stellungnahme der Wissenschaftsministerkonferenz zur Ausgestaltung des 10. EU-Rahmenprogramms für Forschung und Innovation (2028 – 2034)
(Beschluss der Wissenschaftsministerkonferenz vom 31.12.2024)