Information für Leiterinnen und Leiter Deutscher Schulen im Ausland

Die Leiterinnen und Leiter der Deutschen Schulen im Ausland haben die pädagogische Verantwortung an ihren Schulen. Sie entscheiden über die Aufnahme von Schülerinnen und Schülern, melden die Prüfungen im Sekretariat der Kultusministerkonferenz an und nehmen die Verantwortung für die Prüfungen vor Ort wahr.

DSD: Prüfungsordnung und Ausführungsbestimmungen

Die Prüfungsordnung und die Ausführungsbestimmungen für das Deutsche Sprachdiplom (DSD) regeln die Durchführung der Sprachdiplomprüfung an den dafür zugelassenen Schulen.

Anlagen der Ausführungsbestimmungen - Formulare

DSD-Antrag

Genehmigung an eine Schule im Ausland


Für Anträge auf Genehmigung der Durchführung von DSD-Prüfungen an einer Schule im Ausland ist die Anlage 27 der Ausführungsbestimmungen zu verwenden.

DSD-Qualitätsmanagement

DSD-Qualitätsmanagement - Bericht der Prüfungsleitung - Formular zur digitalen Bearbeitung

Das Formblatt kann heruntergeladen und digital weiterverarbeitet werden.

Bericht der Prüfungsleitung