Kultusminister Konferenz

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Prävention von Gewalt und sexuellem Missbrauch

Es gehört zu den Grundsätzen des menschlichen Miteinanders einer Zivilgesellschaft, dass Kinder und Jugendliche sich zu jeder Zeit vor jeglicher – auch sexueller - Gewalt sicher fühlen müssen. Gelingender Kinderschutz und eine nachhaltige Präventionsarbeit brauchen auf allen gesamtgesellschaftlichen Ebenen eine sensibilisierte Wahrnehmung, Entschlossenheit und Handlungssicherheit.

Die Schule ist für Kinder ein Schutzraum. Kinder und Jugendliche haben ein Recht darauf, seelisch und körperlich gesund und gewaltfrei aufzuwachsen. Sie müssen wirksam vor Vernachlässigung, Misshandlungen und sexueller Gewalt geschützt werden. Aktiver Kinderschutz muss in allen Schulen handlungsleitend sein. Schule ist ein Ort, wo sich Kinder absolut sicher vor sexueller Gewalt fühlen können müssen. Neben dem Bildungsauftrag hat die Schule einen Erziehungsauftrag, und darunter fällt der Schutz vor sexueller Gewalt. Erfolgreiche Bildung und Kinderschutz sind untrennbar miteinander verknüpft. Zudem tragen Mädchen und Jungen, die sexuelle oder andere Gewalt erleben, ein hohes Risiko für schulischen Misserfolg und in der Folge für berufliches Scheitern.

Für die Kultusministerkonferenz gehört der Schutz von Schülerinnen und Schülern vor körperlicher, verbaler oder psychischer Gewalt zum selbstverständlichen Auftrag von Schule.

Die Kultusministerkonferenz hat unmittelbar nach Bekanntwerden von Fällen von sexuellem Missbrauch u.a. an Schulen ein Schwerpunkt auf die Vorbeugung und Aufarbeitung von sexuellen Missbrauchsfällen und Gewalthandlungen gelegt.

Im April 2010 hat die Kultusministerkonferenz mit dem Grundsatzpapier „Handlungsempfehlungen der Kultusministerkonferenz zur Vorbeugung und Aufarbeitung von sexuellen Missbrauchsfällen und Gewalthandlungen in Schulen und schulnahen Einrichtungen“ einen sofort umsetzbaren Maßnahmenkatalog entwickelt, um sexuellem Missbrauch vorzubeugen und ihn aufzuarbeiten. Mit diesen Empfehlungen nehmen die Länder ihre grundgesetzlich verankerte Verantwortung für die staatliche Aufsicht über das gesamte öffentliche und private Schulwesen wahr. Im Februar 2013 wurden die Empfehlungen mit Blick auf das Bundeskinderschutzgesetz und die Ergebnisse des Runden Tisches "Sexueller Kindesmissbrauch in Abhängigkeits- und Machtverhältnissen in privaten und öffentlichen Einrichtungen und im familiären Bereich" aktualisiert.

Darüber hinaus ist in den „Empfehlung zur Gesundheitsförderung und Prävention in der Schule“ aus dem Jahr 2012 verankert, dass Gewalt- und Unfallprävention sowie Mobbingprävention und soziales Lernen in den Unterricht der Fächer und in das Schulleben alters- und zielgruppengerecht sowie schulform- bzw. schulstufenspezifisch integriert werden.

Alle Länder haben Präventionsmaßnahmen zum Schutz der Schülerinnen und Schüler vor sexuellen Übergriffen, sexuellem Missbrauch und Gewaltanwendungen ergriffen und umgesetzt und messen dem Themenfeld einen hohen Stellenwert bei. Die Maßnahmen schließen auch ein, Kindern und Jugendlichen kompetente Ansprechpartner und Zugang zu Hilfe zur Verfügung zu stellen.

Für die Entwicklung einer friedlichen Schulkultur und zur Stärkung des sozialen Zusammenhalts wird Gewaltprävention in den Ländern durch verschiedene Aktivitäten und Maßnahmen betrieben. Dabei setzen die Schulen u.a. Beratungslehrkräfte, Schülermentoren, Schulsozialarbeiter und Schulpsychologen ein und integrieren Projekte wie „Schule ohne Rassismus – Schule mit Courage“ und „Schule der Vielfalt – Schule ohne Homophobie“ in den Schulalltag.

Seit der Amoktat in Erfurt 2002 haben die Länder ihre Notfallpläne überarbeitet, praktische Handlungsempfehlungen für die Bearbeitung von Konflikten, schnelle Hilfen und Ansprechpartner für Notsituationen, aber auch Ratschläge und Kontakte für Präventionsmaßnahmen herausgegeben.

Die Kultusministerkonferenz ist seit 2019 Mitglied des Nationalen Rats gegen sexuelle Gewalt an Kindern und Jugendlichen, der ein Ort für einen langfristig angelegten interdisziplinären Dialog zwischen staatlichen und nichtstaatlichen Verantwortungsträgern auf den Ebenen von Bund, Ländern und Kommunen zur dauerhaften Bekämpfung von sexueller Gewalt gegen Kinder und Jugendliche und deren Folgen sein soll.

Die Kultusministerkonferenz hat am 16.03.2023 einen Leitfaden zur Entwicklung und praktischen Umsetzung von Schutzkonzepten und Maßnahmen gegen sexuelle Gewalt an Schulen beschlossen. Bei der Erarbeitung stand im Vordergrund, den Prozess der Entwicklung von und die Arbeit mit Schutzkonzepten im Schulalltag zu erleichtern und Schulen bei der Umsetzung des gesetzlichen Auftrages in ihrer praktischen Arbeit wirksam zu unterstützen.

Dabei muss berücksichtigt werden, dass es sich bei der Erarbeitung eines Schutzkonzeptes um einen Schulentwicklungsprozess handelt, der einen längeren Zeitraum in Anspruch nimmt und auch das Bewusstmachen von Haltungen und ggf. deren Veränderung bedingt.

Der Leitfaden orientiert sich an den Elementen des Schutzkonzeptes der Unabhängigen Beauftragten für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs der Bundesregierung, berücksichtigt zentrale Elemente einer effektiven Schutzkonzeptarbeit, verdeutlicht den Mehrwert einer Schutzkonzeptentwicklung für die Schule, reduziert die Komplexität der Aufgabe auf überschaubare Teilthemen und bietet hilfreiche praxisorientierte und schulbezogen anpassbare Materialien und Empfehlungen.