Kultusminister Konferenz

Schriftgröße ändern

Zum Ändern der Schriftgröße verwenden Sie bitte die Funktionalität Ihres Browsers. Die Tastatur-Kurzbefehle lauten folgendermaßen:

[Strg]-[+] Schrift vergrößern
[Strg]-[-] Schrift verkleinern
[Strg]-[0] Schriftgröße zurücksetzen

schließen
 

Schülerinnen und Schüler

Rechte und Pflichten

Die Kultusministerkonferenz hat mit ihrem Beschluss „Zur Stellung des Schülers in der Schule“ vom 25.05.1973 die Pflichten und Rechte der Schülerinnen und Schüler dargelegt. Danach sind die Interessen und Rechte der Schülerinnen und Schüler bei der Gestaltung von Unterricht und Erziehung zu respektieren und ihnen Möglichkeiten einzuräumen, unmittelbar (persönlich) oder mittelbar (durch gewählte Vertreter) am Leben und an der Arbeit der Schule mitzuwirken. Institutionalisiert ist diese Mitwirkung nicht zuletzt in der Schul-, in mehreren Ländern auch in der Lehrerkonferenz, vor allem aber im Rahmen der Schülermitwirkung. Diese ist in den Schulgesetzen und Schulmitbestimmungsgesetzen der Länder näher geregelt.

Schutz vor sexuellem Missbrauch

Unmittelbar nach Bekanntwerden der Missbrauchsfälle u.a. an Schulen hat die Kultusministerkonferenz im April 2010 einen sofort umsetzbaren Maßnahmenkatalog entwickelt, um sexuellem Missbrauch vorzubeugen und ihn aufzuarbeiten. Mit diesen Empfehlungen nehmen die Länder ihre grundgesetzlich verankerte Verantwortung für die staatliche Aufsicht über das gesamte öffentliche und private Schulwesen wahr. Im Februar 2013 wurden die Empfehlungen mit Blick auf das Bundeskinderschutzgesetz und die Ergebnisse des Runden Tisches "Sexueller Kindesmissbrauch in Abhängigkeits- und Machtverhältnissen in privaten und öffentlichen Einrichtungen und im familiären Bereich" aktualisiert.

Geschlechtersensible Erziehung

Die Länder regeln das Thema "Geschlechtersensible schulische Bildung" in eigener Verantwortung.