Kultusminister Konferenz

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Schulversuche

Ein wesentliches Ziel von Schulversuchen ist die Weiterentwicklung des Schulwesens und Verbesserung pädagogischer Förderung. Die Kultusministerkonferenz lässt entsprechende Schulversuche, die von den einschlägigen Vereinbarungen insbesondere zu den einzelnen Schulstufen und Schularten abweichen, großzügig zu, wobei als oberstes Prinzip gilt, die Einheitlickeit und Durchlässigkeit des Schulwesen zu wahren.

Die Bedingungen für die Durchführung von Schulversuchen und die Modalitäten für die Anmeldung sind in der Vereinbarung "Durchführung von Schulversuchen und gegenseitige Anerkennung der entsprechenden Abschlüsse" (Beschluss der KMK vom 16.02.1990 in der jeweils geltenden Fassung) geregelt.

Formular für die Anmeldung von Schulversuchen hier.

 

Beschlüsse und nützliche Links