Kultusminister Konferenz

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Abschlüsse und Berechtigungen in der Sekundarstufe I

An Deutschen Schulen im Ausland, deren Zeugnisse und Bildungsgänge für den Abschluss der Sekundarstufe I durch die Kultusministerkonferenz anerkannt worden sind, finden im zweiten Halbjahr der 9. und 10. Jahrgangsstufe Prüfungen und Zentrale Klassenarbeiten im Rahmen des Abschluss- und Versetzungsverfahrens in der Sekundarstufe I statt.

Schülerinnen und Schüler an Deutschen Schulen im Ausland können einen ersten allgemeinbildenden Schulabschluss in Form des Hauptschulabschlusses mit einer Prüfung am Ende der 9. Jahrgangsstufe erwerben. Wenn bestimmte Leistungen erzielt worden sind, ist auch der Übergang in die 10. Jahrgangsstufe des Bildungsgangs Realschule möglich. Hier ist der angestrebte Anschluss der mittlere Schulabschluss. Auf dessen Grundlage wird die Anschlussfähigkeit zwischen den Bildungsgängen dadurch gesichert, dass bei Vorliegen eines bestimmten Notendurchschnitts im Abschlusszeugnis die Einführungsphase der gymnasialen Oberstufe (10. Jahrgangsstufe) besucht werden kann. Gymnasiasten erwerben am Ende der Einführungsphase die Berechtigung zum Übergang in die Qualifikationsphase (mit dem Ziel Allgemeine Hochschulreife) sowie den mittleren Schulabschluss.

Wie sind die Prüfungen gestaltet?

Wie sind die Prüfungen gestaltet?

Die Prüfungen bestehen aus einem schriftlichen und einem mündlichen Teil. Die schriftlichen Prüfungsfächer sind Deutsch, Mathematik und Englisch. Die Zahl der Fächer, in denen die Schülerinnen und Schüler schriftlich geprüft werden, richtet sich nach dem angestrebten Abschluss. Jede Schülerin und jeder Schüler absolviert für jeden Abschluss mindestens eine mündliche Prüfung. Die mündlichen Prüfungsfächer umfassen neben den oben genannten eine Reihe weiterer Unterrichtsfächer aus dem sprachlichen, dem gesellschaftswissenschaftlichen und dem mathematisch-naturwissenschaftlich-technischen Aufgabenfeld.

Werden diese Abschlüsse in Deutschland anerkannt?

Werden diese Abschlüsse in Deutschland anerkannt?

Die genannten Abschlüsse und Berechtigungen können an Deutschen Schulen im Ausland, deren Zeugnisse und Bildungsgänge für den Abschluss der Sekundarstufe I durch die Kultusministerkonferenz anerkannt worden sind, erworben werden. Mit der Anerkennung erhalten die Schulen das Recht, Zeugnisse zu erteilen, die die gleiche Berechtigung verleihen wie die öffentlichen Schulen in der Bundesrepublik Deutschland.

Weiterführende Informationen und Dokumente

Weiterführende Informationen und Dokumente

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