Kultusminister Konferenz

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Berufsschule - Lernort der Dualen Berufsausbildung

Die Berufsschule ist einer der beiden Lernorte im dualen Berufsausbildungssystem. Für das Erreichen des Ausbildungsziels ist ein regelmäßiger Berufsschulbesuch erforderlich. In der Regel ist jeder, der eine duale Ausbildung ("Lehre") durchläuft zum Besuch der Berufsschule verpflichtet. Diese hat die Aufgabe, den Schülern und Schülerinnen berufsbezogene und berufsübergreifende Lerninhalte zu vermitteln, damit sie in die Lage versetzt werden, in beruflichen, gesellschaftlichen und privaten Situationen sachgerecht durchdacht sowie individuell und sozial verantwortlich zu handeln.

Der Unterrichtsumfang der Berufsschule beträgt nach der Rahmenvereinbarung über die Berufsschulen mindestens 12 Wochenstunden. Er besteht aus berufsbezogenem und berufsübergreifendem Unterricht und umfasst berufliche Lerninhalte sowie eine Erweiterung der vorher erworbenen allgemeinen Bildung. Für den berufsbezogenen Unterricht in der Berufsschule werden für alle anerkannten Ausbildungsberufe Rahmenlehrpläne erstellt.

Unter bestimmten Voraussetzungen kann an Berufsschulen das KMK-Fremdsprachenzertifikat erworben werden.

In Abhängigkeit von der Situation vor Ort, werden für die einzelnen Ausbildungsberufe die Standorte der Fachklassen in den Ländern festgelegt. Bei Ausbildungsberufen mit einer geringen Zahl von Auszubildenden werden die Fachklassenstandorte zum Teil länderübergreifend gebildet. Hierzu wird eine Übersicht geführt, die jährlich angepasst und aktualisiert wird.

Je nach den örtlichen Gegebenheiten kann der Unterricht wöchentlich als Teilzeitunterricht oder in größeren zeitlich zusammenhängenden Einheiten in Form von Blockunterricht erteilt werden. Die Organisationsform des Blockunterrichts findet vor allem dann Anwendung, wenn Fachklassen für Ausbildungsberufe an wenigen Standorten zentralisiert werden müssen, so dass die tägliche An- und Abfahrt zur Berufsschule für die Auszubildenden nicht mit vertretbarem Aufwand zu realisieren ist. In diesen Fällen erfolgt dann auch eine Unterbringung vor Ort, z. B. in einem Internat.

Berufsschulstandorte für anerkannte Ausbildungsberufe der Länder