Kultusminister Konferenz

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Hochschulreife über berufliche Bildungsgänge

Die Beruflichen Schulen leisten mit ihren vollzeitschulischen Angeboten einen wichtigen Beitrag zur Durchlässigkeit im Bildungssystem und zur Chancengleichheit. Mit den Möglichkeiten zum Erwerb einer Studierfähigkeit (Fachhochschulreife, Fachgebundene oder Allgemeine Hochschulreife) werden anschlussfähige Übergänge in den Hochschulbereich hergestellt.

  • Fachoberschule

    Fachoberschule

    Die Fachoberschule eröffnet entsprechend der Rahmenvereinbarung über die Fachoberschule Schulabgängerinnen und –abgängern mit Mittlerem Bildungsabschluss innerhalb von zwei Jahren den direkten Weg an eine Fachhochschule. Dieses Bildungsangebot ist durch einen unmittelbaren Bezug zur Berufs- und Arbeitswelt geprägt.

    Je nach persönlicher Neigung kann die Fachoberschule in einer der Fachrichtungen

    • Wirtschaft und Verwaltung,
    • Technik,
    • Gesundheit und Soziales,
    • Gestaltung,
    • Ernährung und Hauswirtschaft oder
    • Agrarwirtschaft

    besucht werden.

    Innerhalb des ersten Jahrs findet eine fachpraktische Ausbildung in einem Betrieb entsprechend der gewählten Fachrichtung statt. Wer bereits über einen einschlägigen Berufsabschluss verfügt, kann direkt in das zweite Schuljahr der Fachoberschule einsteigen.

    Der Abschluss berechtigt zu einem Studium an jeder Fachhochschule in Deutschland.

  • Berufsoberschule

    Berufsoberschule

    Die Berufsoberschule ist ein spezielles Angebot, das sich an Absolventinnen und Absolventen einer beruflichen Erstqualifizierung richtet, die eine schulische Höherqualifizierung für den Übergang in eine Universität anstreben.

    Innerhalb von zwei Jahren Vollzeitunterricht kann die Fachgebundene Hochschulreife oder mit dem Nachweis von ausreichenden Kenntnissen in einer zweiten Fremdsprache auch die Allgemeine Hochschulreife (Abitur) erworben werden.

    Die Aufnahme in die Berufsoberschule setzt nach der Rahmenvereinbarung über die Berufsoberschule den Mittleren Schulabschluss und eine mindestens zweijährige erfolgreich abgeschlossene Berufsausbildung bzw. eine mindestens fünfjährige einschlägige Berufstätigkeit voraus. Entsprechend der beruflichen Vorqualifikation kann die Berufsoberschule in den Ausbildungsrichtungen

    • Technik,
    • Wirtschaft,
    • Agrarwirtschaft,
    • Ernährung und Hauswirtschaft,
    • Sozialwesen
    • Gestaltung

    besucht werden.

    Absolventinnen und Absolventen, die über die geforderte berufliche Erstausbildung und eine Fachhochschulreife verfügen, können direkt in das zweite Ausbildungsjahr der Berufsoberschule eintreten.

  • Berufliche Gymnasien

    Berufliche Gymnasien

    Das berufliche Gymnasium ist ein dreijähriger vollzeitschulischer Bildungsgang in der Sekundarstufe II. Im Unterschied zum allgemeinen Gymnasium umfasst der Unterricht an den Beruflichen Gymnasien neben allgemeinbildenden Fächern auch ein berufsbezogenes Profilfach. Jugendliche mit besonderem Interesse an der Berufs- und Arbeitswelt bzw. spezifischen Begabungen und Neigungen können auf diesem Weg eine allgemeine Hochschulreife (Abitur) erwerben, die den Zugang zu allen Studiengängen an Universitäten und Fachhochschulen ermöglicht, aber auch den weiteren Weg in eine berufliche Ausbildung eröffnet.

    Die Aufnahme an ein Berufliches Gymnasium setzt den Mittleren Schulabschluss oder einen nach den jeweiligen landesrechtlichen Regelungen als gleichwertig anerkannten Bildungsstand voraus.

    Je nach der Angebotsgestaltung in den Ländern können Berufliche Gymnasien in den Fachrichtungen

    • Wirtschaft,
    • Technik,
    • Berufliche Informatik,
    • Ernährung,
    • Agrarwirtschaft
    • Gesundheit und Soziales

    besucht werden. Innerhalb der Fachrichtungen kann zusätzlich noch eine schwerpunktbezogene Differenzierung vorgesehen werden (Verzeichnis der gegenseitig anerkannten Fachrichtungen, Schwerpunkte und Prüfungsfächer).

Hochschulzugang mit Abschlüssen der beruflichen Aus- und Weiterbildung

Personen mit einer beruflichen Qualifizierung, die formal nicht über das Zeugnis einer Studierfähigkeit verfügen, können unter bestimmten Voraussetzungen trotzdem zu einem Studium an einer Hochschule zugelassen werden.

Inhaber eines landesrechtlich geregelten Abschlusses der Fachschule (z. B. Technikerinnen oder Techniker) sowie Absolventen einer Fortbildungsprüfung nach Berufsbildungsgesetz oder Handwerksordnung (z. B. Meisterinnen oder Meister, Fachwirtinnen oder Fachwirte) erhalten eine allgemeine Hochschulzugangsberechtigung, die den Zugang zu allen Studiengängen ermöglicht.

Personen, die über einen Berufsabschluss einer dualen Berufsausbildung (d.h. nach Berufsbildungsgesetz bzw. Handwerksordnung) oder einer nach Bundes- oder Landesrecht geregelten Ausbildung von mindestens zweijähriger Dauer verfügen, werden unter bestimmten Bedingungen zu einem fachgebundenen Studium an einer Hochschule zugelassen.

Weitere Infomationen zum Hochschulzugang beruflich Qualifizierter finden Sie hier.