Kultusminister Konferenz

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Weltweite Prüfungen, zentrale Organisation – Struktur und Organisation des Programms zum Deutschen Sprachdiplom der Kultusministerkonferenz

Als schulisches Programm im Rahmen der Auswärtigen Kultur- und Bildungspolitik wird das Deutsche Sprachdiplom der Kultusministerkonferenz von Bund und Ländern gemeinsam verantwortet. Bei der Durchführung arbeiten die Kultusministerkonferenz, das Auswärtige Amt und das Bundesamt für Auswärtige Angelegenheiten – Zentralstelle für das Auslandsschulwesen – eng zusammen.

Der Zentrale Ausschuss für das Deutsche Sprachdiplom

Der Zentrale Ausschuss (ZA) für das Deutsche Sprachdiplom regelt alle Belange des DSD und verantwortet damit auch die Entwicklung und Durchführung der Prüfungen zum Deutschen Sprachdiplom der KMK. Durch dieses zentrale Gremium werden einheitliche Standards und die weltweite Vergleichbarkeit der Prüfungen garantiert.

Das Deutsche Sprachdiplom ist in besonderer Weise internationalen Qualitätsstandards im curricularen, prüfungsdidaktischen, testtheoretischen und organisatorisch-administrativen Bereich verpflichtet.

Der Zentrale Ausschuss für das Deutsche Sprachdiplom setzt sich aus jeweils drei Vertreterinnen und Vertretern der Länder in der Bundesrepublik Deutschland und des Bundes zusammen. Das Sekretariat der Ständigen Konferenz der Kultusminister der Länder in der Bundesrepublik Deutschland fungiert als Geschäftsstelle des Zentralen Ausschusses und zeichnet in dieser Funktion für Organisation, Protokoll und Umsetzung der Arbeit des ZA verantwortlich. Alle das DSD betreffenden Angelegenheiten werden in enger Abstimmung zwischen dem Bund und den Ländern geregelt.

 

Prüfungsordnung und Ausführungsbestimmungen

Grundlage für die Prüfungen zum Deutschen Sprachdiplom sind die Prüfungsordnung und die dazu erlassenen Ausführungsbestimmungen in den jeweils gültigen Fassungen.

Die Prüfungsordnung enthält die grundlegenden Festlegungen zur Prüfung, zum Beispiel in Bezug auf die Charakteristik der Prüfung oder die mit der bestandenen Prüfung verbundenen Berechtigungen.

In den Ausführungsbestimmungen sind detaillierte Erläuterungen und Hinweise zur Gestaltung der Prüfung und zu deren Durchführung zu finden, zum Beispiel über die Inhalte der einzelnen Prüfungsteile oder über das Verfahren zur Prüfungsanmeldung.

Durchführung, Termine und DSD-Schulen

Die Prüfungen werden weltweit jährlich an zwei zentralen Terminen – einem für Schulen der Nordhalbkugel und einem für Schulen der Südhalbkugel – durchgeführt. Für jeden Prüfungstermin wird ein einheitlicher Prüfungssatz zur Verfügung gestellt und zentral in Deutschland ausgewertet.

Durchgeführt werden die DSD-Prüfungen an über 1000 zugelassenen Prüfungsschulen. Die Schulen werden dabei von 56 entsandten Fachberatungen für Deutsch und mehreren hundert vermittelten deutschen Lehrkräften unterstützt.

Eine aktuelle Liste der Prüfungsschulen und eine Übersicht über die Prüfungstermine finden Sie in unserem Servicebereich.

Länderprojekte / regionale Kooperationen

Neben dem klassischen DSD-Programm an Schulen im Ausland werden die Prüfungen zum DSD I seit einigen Jahren auch vermehrt im Rahmen so genannter Länderprojekte durchgeführt. Dabei kooperieren die deutschen Behörden verstärkt mit den Bildungsbehörden von Partnerländern bzw. Partnerregionen, die einen Teil der organisatorischen Aufgaben bei der Durchführung der Prüfungen übernehmen. Der Erfolg dieser Zusammenarbeit geht über organisatorische Erleichterungen hinaus, da durch die intensive Zusammenarbeit auch der Austausch über Inhalte und Formen der Unterrichts- und Prüfungsgestaltung vertieft wird.

DSD in den Ländern in der Bundesrepublik Deutschland

Seit 2012 werden das DSD-Programm und die DSD-Prüfungen der ersten Stufe (DSD I und DSD I PRO) auch im Rahmen der sprachlichen Erstintegration in Deutschland eingesetzt. Mehr dazu erfahren Sie hier.