Kultusminister Konferenz

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Hochschulzugang beruflich Qualifizierter

Fachgebundener Hochschulzugang für beruflich Qualifizierte

Auch ohne schulische Hochschulzugangsberechtigung (Abitur, Fachhochschulreife oder fachgebundenen Hochschulreife) ist Studieren möglich, wenn Sie über eine erfolgreich abgeschlossene, durch Bundes- oder Landesrecht geregelte mindestens 2-jährige Berufsausbildung sowie eine i.d.R. mindestens 3-jährige Berufspraxis verfügen und ein Eignungsfeststellungsverfahren absolvieren. Der gewünschte Studiengang muss fachlich zur Ausbildung und Berufspraxis passen. Ob Sie die entsprechenden Voraussetzungen erfüllen, prüft und entscheidet die Hochschule, die den Studiengang anbietet.

Allgemeine Hochschulzugangsberechtigung für Inhaber beruflicher Fortbildungsabschlüsse

Wenn Sie eine berufliche Fortbildung abgeschlossen haben, können Sie damit die allgemeine Hochschulzugangsberechtigung erworben haben. Hierzu gehören z. B. die Abschlüsse Meister/-in, Techniker/-in und Fachwirt/-in.

Der entsprechende Beschluss der Kultusministerkonferenz aus dem März 2009 ist ein Beitrag zur Stärkung der Bildungsmobilität in Deutschland. Die Länder verfügen damit über eine gemeinsame Basis zur gegenseitigen Anerkennung der Hochschulzugangsberechtigungen beruflich Qualifizierter, die an die Erfüllung bestimmter Voraussetzungen gebunden ist, ohne länderspezifische Ausprägungen auszuschließen.

Weitere Informationen zum Hochschulzugang über berufliche Bildungsgänge finden Sie hier.

Anrechnung von Kenntnissen im Studium

Ein weiterer wesentlicher Schritt zur Verbesserung der Durchlässigkeit im Bildungssystem ist die Möglichkeit, auch außerhochschulisch erworbene Kenntnisse und Fähigkeiten auf ein Hochschulstudium anrechnen zu lassen. Dies ist unter folgenden Voraussetzungen möglich:

  • Der Nachweis einer Hochschulzugangsberechtigung, gegebenenfalls auch über die Möglichkeiten des Hochschulzugangs für besonders qualifizierte Berufstätige.
  • Gleichwertigkeit nach Inhalt und Niveau mit dem Teil des Studiums, der ersetzt werden soll.
  • Überprüfung der qualitativ-inhaltlichen Kriterien für die Anrechnung im Rahmen der Akkreditierung.

Ob und wieviel angerechnet werden kann, entscheidet die jeweilige Hochschule auf der Grundlage der von den Bewerbern vorzulegenden Unterlagen, jedoch können höchstens 50 % eines Studiums ersetzt werden.

Wettbewerb "Aufstieg durch Bildung: offene Hochschulen"

Mit dem Wettbewerb „Aufstieg durch Bildung: offene Hochschulen“ soll die Durchlässigkeit zwischen beruflicher und akademischer Bildung weiter verbessert werden. Lebenslange Weiterbildung und die Öffnung der Hochschulen für neue Zielgruppen sind die zeitgemäßen Antworten auf den Fachkräftebedarf und den demografischen Wandel.

Bund und Länder fördern daher die Entwicklung und Vorbereitung der nachhaltigen Implementierung von praxisnahen und berufsbegleitenden Studienangeboten und damit die bessere Integration von Berufstätigen und beruflich Qualifizierten in die Hochschulbildung. Für die Finanzierung des Wettbewerbs stehen von 2011 bis 2020 insgesamt 250 Mio. € zur Verfügung. Der Wettbewerb trägt maßgeblich zur Entwicklung einer offenen Hochschullandschaft bei.

Weitere Informationen zum Bund-Länder-Wettbewerb "Aufstieg durch Bildung: offene Hochschulen" finden Sie hier:

"Aufstieg durch Bildung: offene Hochschulen"