Kultusminister Konferenz

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Europäisches Kulturerbe-Siegel

Kultur stärkt die gemeinsame europäische Identität

Seit 2011 zeichnet die Europäische Union europäische Kulturdenkmale, Kulturlandschaften, kulturelle Stätten und Gedenkstätten mit dem Europäischen Kulturerbe-Siegel (EKS) aus. Für eine solche Auszeichnung qualifiziert sind Stätten, die symbolisch und beispielhaft für die europäische Einigung sowie die Ideale und Geschichte Europas bzw. der Europäischen Union stehen und diese Bedeutung mit geeigneten Aktivitäten zum Ausdruck bringen.

Ziel der Initiative ist es, das Zugehörigkeitsgefühl der europäischen Bürgerinnen und Bürger zur EU und ihren gemeinsamen Werten zu stärken und den Zugang zum europäischen Kulturerbe zu erleichtern.

Ausgezeichnete EKS-Stätten in Deutschland

Europaweit wurden inzwischen 60 Stätten mit dem Europäischen Kulturerbe-Siegel ausgezeichnet, darunter in Deutschland:

 

Verfahren der Siegelvergabe

Jeder EU-Mitgliedstaat darf alle zwei Jahre bis zu zwei Bewerbungen an die Europäische Kommission übermitteln. Nach dem aktuellen EU-Reglement wird jedoch höchstens eine der beiden Stätten ausgezeichnet. Das Auswahlverfahren erfolgt in zwei Stufen:

Nationales Vorauswahlverfahren

Den von der Kultusministerkonferenz festgelegten Verfahrensregeln folgend können sich interessierte Stätten mit einem vollständig ausgefüllten Antrag bei ihrem zuständigen Landesministerium bzw. ihrer zuständigen Senatsverwaltung bewerben. Nach Vorprüfung der in deutscher Sprachfassung einzureichenden Anträge durch das Land entscheidet die Kulturministerkonferenz (Kultur-MK) unter Berücksichtigung des Votums eines Expertengremiums über die nationale Vorauswahl.

Die Bewerbungsformulare für die drei Kategorien Einzelstätte, nationale thematische Stätte und transnationale Stätte sind in englischer Originalfassung und deutscher Übersetzung hier abrufbar.

Auswahlverfahren auf EU-Ebene

Nach Brüssel eingereicht werden die Anträge über einen von der Kultusministerkonferenz bestellten Nationalen Koordinator. Als EKS-Kontaktstelle unterstützt ihn das Sekretariat der Kultusministerkonferenz bei der Wahrnehmung seiner Aufgaben.

Aus den vorliegenden Bewerbungen trifft eine europäische Fachjury in einem mehrmonatigen Prüfprozess eine Auswahlempfehlung, die anschließend noch durch die Europäische Kommission zu bestätigen ist.

Weitere Informationen und Kontaktstellen

Ausführliche Informationen zum EKS-Projekt, den Bewerbungskriterien und dem nationalen wie europäischen Auswahlverfahren sind in einer Handreichung dargestellt. Sämtliche für eine Bewerbung wichtigen Termine und Fristen sind zudem in einem Merkblatt festgehalten.

Nationaler Koordinator

Ministerialdirigent Eric Seng                                                                                                                                                 Hessisches Ministerium für                                                                                                                                              Wissenschaft und Kunst                                                                                                                                                           Rheinstraße 23-25, 65185 Wiesbaden                                                                                                                                       Email

EKS-Kontaktstelle

Sekretariat der Kultusministerkonferenz

Referat III D/Kunst und Kultur                                                                                                                                    Graurheindorfer Straße 157, 53117 Bonn                                                                                                                                 Email

Referat IV B/Europäische und multilaterale Angelegenheiten                                                                                            Taubenstraße 10, 10117 Berlin                                                                                                                                                     Email


Aktuelles

Europäisches Kulturerbe-Siegel 2025

Für den Nominierungsdurchgang 2025 endet die nationale Einreichungsfrist am 30.11.2023. Interessierte Stätten setzen sich möglichst frühzeitig mit ihrem zuständigen Landesministerium bzw. ihrer zuständigen Senatsverwaltung in Verbindung.


Dokumente und nützliche Links