Europäisches Kulturerbe-Siegel
Kultur stärkt die gemeinsame europäische Identität

Seit 2011 zeichnet die Europäische Union europäische Kulturdenkmale, Kulturlandschaften, kulturelle Stätten und Gedenkstätten mit dem Europäischen Kulturerbe-Siegel (EKS) aus. Für eine solche Auszeichnung qualifiziert sind Stätten, die symbolisch und beispielhaft für die europäische Einigung sowie die Ideale und Geschichte Europas bzw. der Europäischen Union stehen und diese Bedeutung mit geeigneten Aktivitäten zum Ausdruck bringen.
Ziel der Initiative ist es, das Zugehörigkeitsgefühl der europäischen Bürgerinnen und Bürger zur EU und ihren gemeinsamen Werten zu stärken und den Zugang zum europäischen Kulturerbe zu erleichtern.
Ausgezeichnete EKS-Stätten in Deutschland
Europaweit wurden inzwischen 60 Stätten mit dem Europäischen Kulturerbe-Siegel ausgezeichnet, darunter in Deutschland:
- Hambacher Schloss
- Rathäuser von Münster und Osnabrück - Stätten des Westfälischen Friedens
- Musikerbe-Stätten Leipzigs
- Gedenkstätten am ehemaligen Konzentrationslager Natzweiler und seine Außenlager
- Werkbundsiedlungen in Europa 1927 - 1932
- Oderbruch - Menschen machen Landschaft
- Cisterscapes – Cistercian landscapes connecting Europe
Verfahren der Siegelvergabe
Jeder EU-Mitgliedstaat darf alle zwei Jahre bis zu zwei Bewerbungen an die Europäische Kommission übermitteln. Nach dem aktuellen EU-Reglement wird jedoch höchstens eine der beiden Stätten ausgezeichnet. Das Auswahlverfahren erfolgt in zwei Stufen:
Nationales Vorauswahlverfahren
Den von der Kultusministerkonferenz festgelegten Verfahrensregeln folgend können sich interessierte Stätten mit einem vollständig ausgefüllten Antrag bei ihrem zuständigen Landesministerium bzw. ihrer zuständigen Senatsverwaltung bewerben. Nach Vorprüfung der in deutscher Sprachfassung einzureichenden Anträge durch das Land entscheidet die Kulturministerkonferenz (Kultur-MK) unter Berücksichtigung des Votums eines Expertengremiums über die nationale Vorauswahl.
Die Bewerbungsformulare für die drei Kategorien Einzelstätte, nationale thematische Stätte und transnationale Stätte sind in englischer Originalfassung und deutscher Übersetzung hier abrufbar.
Auswahlverfahren auf EU-Ebene
Nach Brüssel eingereicht werden die Anträge über einen von der Kultusministerkonferenz bestellten Nationalen Koordinator. Als EKS-Kontaktstelle unterstützt ihn das Sekretariat der Kultusministerkonferenz bei der Wahrnehmung seiner Aufgaben.
Aus den vorliegenden Bewerbungen trifft eine europäische Fachjury in einem mehrmonatigen Prüfprozess eine Auswahlempfehlung, die anschließend noch durch die Europäische Kommission zu bestätigen ist.
Weitere Informationen und Kontaktstellen
Ausführliche Informationen zum EKS-Projekt, den Bewerbungskriterien und dem nationalen wie europäischen Auswahlverfahren sind in einer Handreichung dargestellt. Sämtliche für eine Bewerbung wichtigen Termine und Fristen sind zudem in einem Merkblatt festgehalten.
Nationaler Koordinator
Ministerialdirigent Eric Seng Hessisches Ministerium für Wissenschaft und Kunst Rheinstraße 23-25, 65185 Wiesbaden Email
EKS-Kontaktstelle
Aktuelles
Europäisches Kulturerbe-Siegel 2027Für den Nominierungsdurchgang 2027 endet die nationale Einreichungsfrist am 30.11.2025. Interessierte Stätten setzen sich möglichst frühzeitig mit ihrem zuständigen Landesministerium bzw. ihrer zuständigen Senatsverwaltung in Verbindung. |