Rückgabe kriegsbedingt verlagerten und NS-verfolgungsbedingt entzogenen Kulturgutes
Die Kultusministerkonferenz ist mit der Frage befasst, wie mit den Kulturgütern verfahren werden soll, die im Zusammenhang mit dem Zweiten Weltkrieg nach oder aus Deutschland verbracht wurden und den Eigentümern noch nicht wieder zugeführt werden konnten. Die Bundesrepublik hat frühzeitig umfassende bilaterale Rückführungsverhandlungen mit den betroffenen Staaten in Mittel- und Osteuropa, aber auch anderen Partnern, wie z.B. Frankreich, aufgenommen. Grundlagen sind das allgemeine Völkerrecht sowie zwischenstaatliche Vereinbarungen.
Einen weiteren Schwerpunkt der Überwindung der Folgen nationalsozialistischen Unrechts bilden die Bemühungen zur Auffindung und Restitution von Kulturgütern, die zwischen 1933 und 1945 insbesondere jüdischen Eigentümern entzogen wurden.
Im Rahmen des 22. Kulturpolitischen Spitzengesprächs am 26. März 2025 haben Bund, Länder und Kommunale Spitzenverbänden das Verwaltungsabkommen zur Einrichtung einer Schiedsgerichtsbarkeit NS-Raubgut geschlossen und damit das klare Bekenntnis zu ihrer historischen Verantwortung unterstrichen. Mit der Einrichtung einer Schiedsgerichtsbarkeit ist ein wesentlicher Schritt zum Finden gerechter und fairer Lösungen im Sinne der Washingtoner Prinzipien erfolgt. Es ermöglicht ein Verfahren, das rechtsverbindliche Entscheidungen hervorbringen und den Interessen der Betroffenen besser gerecht wird.
Verlagerte Kulturgüter
Verlagerte Kulturgüter
Unter kriegsbedingt verlagerten Kulturgütern versteht man Kulturgüter, die während des Zweiten Weltkrieges widerrechtlich nach Deutschland verbracht wurden. Der überwiegende Teil dieser Güter wurde bereits in der unmittelbaren Nachkriegszeit in die Ursprungsstaaten zurückgebracht, ferner leistete die Bundesrepublik Deutschland Entschädigungen.
Andererseits bemüht sich die Bundesrepublik, die kriegsbedingt aus Deutschland verlagerten oder entwendeten Kulturgüter zurückzuerhalten.
Entzogene Kulturgüter
Entzogene Kulturgüter
Bund, Länder und kommunale Spitzenverbände haben 1999 ihre Bereitschaft bekräftigt, unter nationalsozialistischer Herrschaft enteignete oder geraubte Kulturgüter in öffentlichen Archiven, Museen und Bibliotheken zu suchen und faire Lösungen für die Rückgabe oder Entschädigung früherer Eigentümer bzw. deren Erben zu finden. Die für Kunst und Kultur zuständigen Ressorts haben zur Umsetzung der Erklärung in den Ländern entsprechende Maßnahmen eingeleitet. Die Kultusministerkonferenz hat eine entsprechende Handreichung verabschiedet.
Im Rahmen des 22. Kulturpolitischen Spitzengespräches haben Bund, Länder und Kommunale Spitzenverbände am 26. März 2025 die Unterzeichnung des Verwaltungsabkommens zur Einrichtung einer Schiedsgerichtsbarkeit NS-Raubgut abgeschlossen. Das Abkommen bildet die Grundlage für die unter enger Einbeziehung des Zentralrats der Juden in Deutschland und der Jewish Claims Conference beschlossene Weiterentwicklung der Beratenden Kommission zu einer gemeinsamen Schiedsgerichtsbarkeit. Durch die Reform soll die Rückgabe von NS-Raubgut vereinfacht und verbessert werden. Wichtigste Änderungen sind die Möglichkeit der einseitigen Anrufbarkeit durch Antragberechtigte sowie die größere Rechtssicherheit durch Verbindlichkeit der Entscheidungen der Schiedsgerichte der Schiedsgerichtsbarkeit NS-Raubgut. Die Beweisregelungen des Bewertungsrahmens der Schiedsgerichtsbarkeit NS-Raubgut ermöglichen gerechte und faire Lösungen für die noch heute offenen Fälle. Damit werden die Ziele der Washingtoner Prinzipien und deren Best Practices weiter gestärkt.
Deutsches Zentrum Kulturgutverluste
Deutsches Zentrum Kulturgutverluste
Seit Jahresbeginn 2015 besteht das „Deutsche Zentrum Kulturgutverluste“. Das Zentrum hat seine Arbeit als gemeinsame Stiftung bürgerlichen Rechts in Magdeburg aufgenommen. Stifter sind der Bund, die Länder und die kommunalen Spitzenverbände.
Aufgaben des Zentrums
Das „Deutsche Zentrum Kulturgutverluste“ ist national wie international der zentrale Ansprechpartner zu Fragen kriegsbedingt verlagerter Kulturgüter und NS-verfolgungsbedingt entzogenen Kulturgutes.
Das Zentrum hat vor allem die Aufgabe, öffentliche Einrichtungen bei der Suche nach NS-Raubkunst zu beraten und finanziell zu unterstützen. Es soll zusätzlich ein neues Angebot für Privatsammler und Privatmuseen entwickeln, die freiwillig den „Washingtoner Prinzipien“ folgen. Die Stiftung wird die Vernetzung der Provenienzforschung vorantreiben, nationale und internationale Kooperationen initiieren und begleiten sowie mit universitären und außeruniversitären Forschungseinrichtungen kooperieren.
Das Zentrum vereint die Koordinierungsstelle Magdeburg mit ihrer Datenbank „Lost Art Internet Database“ www.lostart.de und die Arbeitsstelle für Provenienzforschung unter einem Dach. Es unterstützt die unabhängige „Beratende Kommission“ sowie weitere zentrale Akteure der Provenienzforschung (z.B. gemeinnützige Vereinigungen von Provenienzforscherinnen und -forschern oder die zeitlich befristete „Taskforce Schwabinger Kunstfund“). Die bislang bei der Koordinierungsstelle Magdeburg angesiedelten Dokumentations- und Beratungsaufgaben zu kriegsbedingt verbrachten Kulturgütern werden fortgeführt. Die Stiftungssatzung schafft zudem die Voraussetzung, Bund und Länder bei der Weiterführung des Projekts „Website Kulturgutschutz Deutschland und Datenbank national wertvolles Kulturgut“ zu unterstützen.
Dokumente und nützliche Links:
Veröffentlichungen und Beschlüsse der Kultusministerkonferenz
- Anlage 1: Schiedsgerichtsordnung der Schiedsgerichtsbarkeit NS-Raubgut (Schiedsordnung)
- Anlage 2: Bewertungsrahmen für die Prüfung und Entscheidung zum Umgang mit NS-verfolgungsbedingt entzogenem Kulturgut
- Musterschiedsvereinbarung zum Verwaltungsabkommen „Schiedsgerichtsbarkeit NS-Raubgut“
- Muster: Erklärung zum Abschluss einer Schiedsvereinbarung im Sinne vom § 1029 ZPO („stehendes Angebot“)