Kultusminister Konferenz

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Rückgabe kriegsbedingt verlagerten und NS-verfolgungsbedingt entzogenen Kulturgutes

Die Kultusministerkonferenz ist mit der Frage befasst, wie mit den Kulturgütern verfahren werden soll, die im Zusammenhang mit dem Zweiten Weltkrieg nach oder aus Deutschland verbracht wurden und den Eigentümern noch nicht wieder zugeführt werden konnten. Die Bundesrepublik hat frühzeitig umfassende bilaterale Rückführungsverhandlungen mit den betroffenen Staaten in Mittel- und Osteuropa, aber auch anderen Partnern, wie z.B. Frankreich, aufgenommen. Grundlagen sind das allgemeine Völkerrecht sowie zwischenstaatliche Vereinbarungen.

Einen weiteren Schwerpunkt der Überwindung der Folgen nationalsozialistischen Unrechts bilden die Bemühungen zur Auffindung und Restitution von Kulturgütern, die zwischen 1933 und 1945 insbesondere jüdischen Eigentümern entzogen wurden.

Verlagerte Kulturgüter

Verlagerte Kulturgüter

Unter kriegsbedingt verlagerten Kulturgütern versteht man Kulturgüter, die während des Zweiten Weltkrieges widerrechtlich nach Deutschland verbracht wurden. Der überwiegende Teil dieser Güter wurde bereits in der unmittelbaren Nachkriegszeit in die Ursprungsstaaten zurückgebracht, ferner leistete die Bundesrepublik Deutschland Entschädigungen.

Andererseits bemüht sich die Bundesrepublik, die kriegsbedingt aus Deutschland verlagerten oder entwendeten Kulturgüter zurückzuerhalten. 

Entzogene Kulturgüter

Entzogene Kulturgüter

Bund, Länder und kommunale Spitzenverbände haben 1999 ihre Bereitschaft bekräftigt, unter nationalsozialistischer Herrschaft enteignete oder geraubte Kulturgüter in öffentlichen Archiven, Museen und Bibliotheken zu suchen und faire Lösungen für die Rückgabe oder Entschädigung früherer Eigentümer bzw. deren Erben zu finden. Die für Kunst und Kultur zuständigen Ressorts haben zur Umsetzung der Erklärung in den Ländern entsprechende Maßnahmen eingeleitet. Die Kultusministerkonferenz hat eine entsprechende Handreichung verabschiedet.

Deutsches Zentrum Kulturgutverluste

Deutsches Zentrum Kulturgutverluste

Seit Jahresbeginn 2015 besteht das „Deutsche Zentrum Kulturgutverluste“. Das Zentrum hat seine Arbeit als gemeinsame  Stiftung bürgerlichen Rechts in Magdeburg aufgenommen. Stifter sind der Bund, die Länder und die kommunalen Spitzenverbände.

Aufgaben des Zentrums

Das „Deutsche Zentrum Kulturgutverluste“ ist national wie international der zentrale Ansprechpartner zu Fragen kriegsbedingt verlagerter Kulturgüter und NS-verfolgungsbedingt entzogenen Kulturgutes.

Das Zentrum hat vor allem die Aufgabe, öffentliche Einrichtungen bei der Suche nach NS-Raubkunst zu beraten und finanziell zu unterstützen. Es soll zusätzlich ein neues Angebot für Privatsammler und Privatmuseen entwickeln, die freiwillig den „Washingtoner Prinzipien“ folgen. Die Stiftung wird die Vernetzung der Provenienzforschung vorantreiben, nationale und internationale Kooperationen initiieren und begleiten sowie mit universitären und außeruniversitären Forschungseinrichtungen kooperieren.

Das Zentrum vereint die Koordinierungsstelle Magdeburg mit ihrer Datenbank „Lost Art Internet Database“ www.lostart.de und die Arbeitsstelle für Provenienzforschung unter einem Dach. Es unterstützt die unabhängige „Beratende Kommission“ sowie weitere zentrale Akteure der Provenienzforschung (z.B. gemeinnützige Vereinigungen von Provenienzforscherinnen und -forschern oder die zeitlich befristete „Taskforce Schwabinger Kunstfund“). Die bislang bei der Koordinierungsstelle Magdeburg angesiedelten Dokumentations- und Beratungsaufgaben zu  kriegsbedingt verbrachten Kulturgütern werden fortgeführt. Die Stiftungssatzung schafft zudem die Voraussetzung, Bund und Länder bei der Weiterführung des Projekts „Website Kulturgutschutz Deutschland und Datenbank national wertvolles Kulturgut“ zu unterstützen.