Im Zuge der Deutschen Einheit war die Feststellung der Gleichwertigkeit von Bildungsabschlüssen der Deutschen Demokratischen Republik mit denen der Bundesrepublik Deutschland ein wichtiger Prozess. Dieser Prozess war entscheidend, um die Integration von Bildungssystemen und die Anerkennung von Qualifikationen zu gewährleisten. Rechtsgrundlage sind die Regelungen des Art. 37 des Vertrags zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Deutschen Demokratischen Republik über die Herstellung der Einheit Deutschlands (Einigungsvertrag)
Die Kultusministerkonferenz hat umfangreiche Beschlüsse zur Feststellung der Gleichwertigkeit von Bildungsabschlüssen im Sinne des Art. 37 Abs. 1 des Einigungsvertrages gefasst.