Wissenschaftliche Bibliotheken beschaffen vielfältige Medienformen und Informationen, bereiten sie auf, archivieren sie und stellen sie für die Nutzung bereit. Zu den wissenschaftlichen Bibliotheken gehören u.a. National- und Staatsbibliotheken, Landes- und Regionalbibliotheken sowie Universitäts- und Hochschulbibliotheken. Neben der Ausleihe leisten sie Recherchehilfe und bieten Zugang zu Fachdatenbanken. Die Bundesrepublik Deutschland verfügt über ein stark ausdifferenziertes Bibliothekswesen.
Dienstleister für Forschung, Lehre und Weiterbildung
Kompetenznetzwerk für Bibliotheken
Zur Unterstützung des gesamten Bibliothekswesens bearbeitet das von den Ländern gemeinschaftlich finanzierte Kompetenznetzwerk für Bibliotheken (knb) seit 2004 überregionale Aufgaben in dezentraler Form. Das knb ist ein Zusammenschluss von Einrichtungen, die koordinierende Aufgaben für Bibliotheken wahrnehmen.
Die vielfältigen Tätigkeiten und Arbeitsbereiche des knb, zu denen das Bibliotheksportal, die Deutsche Bibliotheksstatistik, der DIN-Normausschuss NID, EU- und Drittmittelberatungen, Internationale Kooperationen sowie die Koordination des Netzwerkes gehören, decken dabei inhaltlich ein breites Spektrum ab.
Grundlage für das knb und seine Arbeit ist eine Verwaltungsvereinbarung der Länder vom 06.11.2003.
Leihverkehr
Die deutschen Bibliotheken stehen untereinander im Leihverkehr in Verbindung. Im Leihverkehr werden Medien, unabhängig von der physischen Form vermittelt und geliefert. Der Leihverkehr dient hauptsächlich der Forschung und Lehre, darüber hinaus auch der Aus-, Fort- und Weiterbildung sowie der Berufsarbeit. Zum Leihverkehr zugelassen werden allgemein zugängliche Wissenschaftliche und öffentliche Bibliotheken. Der Leihverkehr wird geregelt durch die Leihverkehrsordnung.
Urheberrechtlich relevante Nutzungen an Bibliotheken
Für bestimmte Nutzungen urheberrechtlich geschützter Werke durch Bibliotheken, insbesondere für den Verleih von Büchern, sieht das Urheberrechtsgesetz (UrhG) einen Vergütungsanspruch der Urheber vor. Zur Abgeltung dieser Ansprüche schließen die Länder Verträge mit den zuständigen Verwertungsgesellschaften. Geführt werden die Vertragsverhandlungen auf Länderseite durch die im Jahr 1975 eingesetzte Kommission Bibliothekstantieme der Kultusministerkonferenz.
Link zu den einzelnen Verträgen (dbv) https://www.bibliotheksverband.de/vertraege-und-vereinbarungen#WeitereVertraege
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