Das System der Hochschulmedizin ist durch Vorgaben der Europäischen Union sowie von Bund und Ländern geprägt. Die Länder koordinieren in der Wissenschaftsministerkonferenz der Kultusministerkonferenz alle relevanten Themen im Bereich der Hochschulmedizin. Dazu gehören die Ausbildung der Heilberufe, insbesondere der Ärztinnen und Ärzte, Forschung und Lehre sowie die medizinische Versorgung der Bevölkerung durch die Universitätskliniken. Die Kombination dieser drei Aufgaben ist eine Besonderheit der 37 Universitätskliniken, die in dieser Form bei keinen anderen Krankenhäusern besteht. Die Universitätsklinika sind eine der tragenden Säulen in der Gesundheitsversorgung.
Medizinstudium
Medizinstudium
Die Ausbildung der angehenden Ärztinnen und Ärzte findet im Medizinstudium an den medizinischen Fakultäten und Universitätskliniken durch eine forschungsbasierte wissenschaftliche Lehre und in der Praxis statt.
Derzeit beginnen etwa 12.000 Studienanfängerinnen und Studienanfänger pro Jahr ihr Studium der Humanmedizin an staatlichen Hochschulen. Darüber hinaus sind signifikante Erhöhungen der Studienplatzzahlen in einzelnen Bundesländern beabsichtigt, so dass bis 2030 mit rund 13.000 staatlichen Studienplätzen pro Jahr gerechnet werden kann (Quelle: Deutsche Hochschulmedizin).
Weil die Zulassung zu den ärztlichen und zu allen anderen Heilberufen nach dem Grundgesetz in die Zuständigkeit des Bundes fällt und die Ausbildung dadurch wesentlich durch Vorschriften des Bundes geprägt wird, steht die Wissenschaftsministerkonferenz bei diesem Themenbereich im ständigen Dialog mit der Bundesregierung und ist bei anstehenden Gesetzgebungsvorhaben des Bundes zu beteiligen.
Hochschulkliniken
Hochschulkliniken
Die von den Wissenschaftsressorts der Länder getragenen Universitätskliniken erfüllen eine ganze Reihe besonderer Funktionen.
- Sie sind einerseits Ausbildungsstätten für angehende Medizinerinnen und Mediziner.
- Sie sind Forschungsstätten für die medizinische Grundlagenforschung, die klinische Forschung und die Versorgungsforschung. Sie tragen damit wesentlich zur Weiterentwicklung der Medizin und der medizinischen Versorgung der Bevölkerung bei.
- Sie sind als Krankenhäuser gesetzlich zur medizinischen Versorgung der Bevölkerung zugelassen. Zwischen Kiel und München, Aachen und Berlin arbeiten in Deutschland rund 190.000 Menschen in den Universitätskliniken. Sie versorgen etwa zwei Millionen Patienten pro Jahr stationär. In den Ambulanzen der Universitätskliniken werden rund zwölf Millionen Menschen behandelt.
Mit ihrer besonderen Funktion als Forschungs- und Ausbildungsstätte stellen sie eine Maximalversorgung sicher, die über die Leistungsangebote der übrigen Krankenhäuser wesentlich hinausgeht. Sie halten die entsprechenden hochdifferenzierten medizinisch-technischen Einrichtungen mit hochqualifiziertem Personal vor. Sie stellen die Behandlung komplexer und seltener Erkrankungen und eine Notfallversorgung rund um die Uhr sicher und bieten Spezialambulanzen an.
Der damit verbundene planerische, logistische und finanzielle Aufwand bedarf einer angemessenen Berücksichtigung im politischen Raum. Nur so können die Universitätskliniken auch in Zukunft ihre wichtigen Aufgaben adäquat erfüllen. Die Wissenschaftsministerkonferenz steht daher in ständigem Dialog mit den Gesundheitsministerien von Bund und Ländern, mit den Krankenkassen, mit den Ärzteverbänden und den Krankenhausverbänden über die angemessene Finanzierung der umfassenden Leistungen der Hochschulkliniken und ist an den häufigen Gesetzesänderungen zur Krankenhausfinanzierung beteiligt. Das Tätigkeitsfeld der Wissenschaftsministerkonferenz und der Wissenschaftsministerien reicht in der Hochschulmedizin weit über den Wissenschaftsbereich hinaus in den Gesundheitsbereich.
Fachkräftesicherung und -qualifizierung
Fachkräftesicherung und -qualifizierung
Die Wissenschaftsministerkonferenz trägt maßgeblich dazu bei, den Fachkräftebedarf in den Gesundheitsberufen zu sichern und die Qualifikationsanforderungen zeitgemäß weiterzuentwickeln.
Der allgemein in der beruflichen Qualifizierung erkennbare Trend zur Verlagerung der Ausbildung an Hochschulen hat auch die Gesundheitsfachberufe erreicht. Gründe dafür sind Veränderungen im Gesellschafts- und Gesundheitssystem, die zu höheren fachlichen Anforderungen innerhalb des tradierten Arbeitsfeldes der jeweiligen Berufsgruppe führen mit dem Ziel, die Qualität des beruflichen Handelns wie auch die gesundheitliche und pflegerische Versorgung zu verbessern. Die Wissenschaftsministerkonferenz fördert diese Entwicklung durch den Auf- und Ausbau von Studienangeboten für die Gesundheitsfachberufe sowie den Ausbau einer fachspezifischen Wissenschaft und Forschung.