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Hochschulzugang und Hochschulzulassung

Mit dem Hochschulzugang und der Hochschulzulassung wird der Eintritt von Studierenden in das Hochschulsystem geregelt. Während der Hochschulzugang die grundlegenden Voraussetzungen beschreibt, die erfüllt sein müssen, um überhaupt an einer Hochschule studieren zu können, bezieht sich die Hochschulzulassung auf die spezifischen Bedingungen und Verfahren, die für die Aufnahme in einen bestimmten Studiengang erforderlich sind. 

Wenn Sie beabsichtigen, ein Studium an einer deutschen Hochschule aufzunehmen, bietet der Hochschulkompass der Hochschulrektorenkonferenz (HRK) eine gute Orientierung.

Studienanfängerquote

Gemeinsames Ziel von Bund und Ländern ist es, dass alle, die studieren können und wollen, auch eine Studienchance bekommen. Bund und Länder haben als Ziel vereinbart, die Studienanfängerquote auf 40 % eines Jahrgangs zu steigern. Gestützt durch eine Vielzahl von Maßnahmen konnte dieses Ziel erreicht werden: 2014 nahmen über 50 % eines Altersjahrgangs ein Studium auf. Nach Vorausberechnungen der Kultusministerkonferenz wird die Zahl der Studienanfänger bis 2035 rund die Hälfte eines Jahrgangs ausmachen, so dass dieses Ziel auch langfristig umgesetzt werden kann.

Diese Entwicklung wird durch eine Weiter- und Qualitätsentwicklung des tertiären Bereichs begleitet. Die bedarfsgerechte Ausweitung bzw. Sicherung der Studienplatzkapazitäten wurde durch den "Hochschulpakt 2020" umgesetzt und durch den "Zukunftsvertrag Studium und Lehre stärken" sowie die Vereinbarung zur "Innovation in der Hochschullehre" fortgeführt. Die Länder setzten sich darüber hinaus für eine bessere Ausschöpfung der vorhandenen Studienplätze durch ein leistungsfähiges Zulassungsmanagement ein.

Vergabe von Studienplätzen

Die Verfahren zur Vergabe von Studienplätzen an Bewerberinnen und Bewerber hängen vom Studienfach und vom Studienort ab. Dieser Prozess ist besonders relevant für zulassungsbeschränkte Studiengänge, bei denen die Nachfrage das Angebot an Studienplatzen übersteigt.

Reform der Studienplatzvergabe

Das System der Studienplatzvergabe wurde mit dem „Staatsvertrag über die Hochschulzulassung“, der am 01.12.2019 in Kraft getreten ist, grundlegend reformiert. Anlass hierfür war das Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 19.12.2017 (1 BvL 3/14). Das Gericht hatte die bundes- und landesgesetzlichen Vorschriften über das Verfahren zur Vergabe von Studienplätzen an staatlichen Hochschulen, soweit sie die Zulassung zum Studium der Humanmedizin betreffen, für teilweise mit dem Grundgesetz unvereinbar erklärt.

Der Entwurf des Staatsvertrags nebst Begründung wurde in den Gremien der Kultusministerkonferenz erarbeitet.