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Studium und Prüfungen

Das gestufte Bachelor- und Master-System hat sich als Standard für Hochschulabschlüsse in Deutschland etabliert. Der Bachelor gilt als erster berufsqualifizierender, der Master als weiterführender Abschluss. Etwa die Hälfte der Bachelorabsolventinnen und -absolventen entscheidet sich für ein Masterstudium.  

Bachelor und Master

Die Deutschen Hochschulen haben in den vergangenen Jahrzehnten erhebliche Anstrengungen unternommen, um die Studienreform im Zuge des Bologna-Prozesses erfolgreich umzusetzen. So ist der Anteil der Studienanfängerinnen und -anfänger, die ein Bachelor- oder Masterstudium aufnehmen, seit Einführung des gestuften Systems stetig gewachsen. Mit Stand Wintersemester 2024/25 führen 92 % aller Studiengänge in Deutschland zu den Abschlüssen Bachelor und Master.  

Das gestufte Bachelor- und Master-System hat sich als Standard für Hochschulabschlüsse in Deutschland etabliert, wobei der Bachelor als erster berufsqualifizierender Abschluss und der Master als weiterführender Abschluss fungiert. Etwa die Hälfte der Bachelorabsolventinnen und -absolventen entscheidet sich für ein Masterstudium.  

Kennzeichen der Studienreform im Zuge des Bologna-Prozesses sind: 

  • die Einführung des gestuften Graduierungssystems mit den international gängigen und anerkannten Bachelor- und Masterabschlüssen 
  • die Einführung von Transparenzinstrumenten, wie dem Europäischen Kreditsystem ECTS und dem Diploma Supplement als Zeugniserläuterung 
  • die Einführung der Akkreditierung der Bachelor- und Masterstudiengänge als Qualitätssicherungsinstrument (siehe Qualitätssicherung und Qualitätsentwicklung) 
  • ein einheitlicherQualifikationsrahmen für Hochschulabschlüsse

Ländergemeinsame Strukturvorgaben

Grundlage für die Konzeption der Bachelor- und Masterstudiengänge durch die Hochschulen sind die von der Kultusministerkonferenz beschlossenen „Ländergemeinsamen Strukturvorgaben für die Akkreditierung von Bachelor- und Masterstudiengängen“. Mit Vorgaben zu Studienstruktur und Regelstudienzeit, den Grundlagen des ECTS, den Zugangsvoraussetzungen, Übergängen und Abschlüssen werden die Gleichwertigkeit einander entsprechender Studien- und Prüfungsleistungen sowie der Studienabschlüsse und damit die Möglichkeiten des Hochschulwechsels gewährleistet. Die Rahmenvorgaben zur Modularisierung der Studiengänge formulieren Definitionen und Standards, die u.a. zur Reduzierung der Prüfungsbelastung beitragen und damit auch den Interessen der Studierenden nach Transparenz und Studierbarkeit Rechnung tragen. Die Einhaltung der ländergemeinsamen Strukturvorgaben wird im Rahmen der für Bachelor- und Masterstudiengänge obligatorischen Akkreditierung überprüft. 

Für das zweistufige Graduierungssystem gilt: 

  • Bachelor- und Masterabschlüsse sind jeweils eigenständige berufsqualifizierende Hochschulabschlüsse. 
  • Der Bachelor als erster berufsqualifizierender Abschluss ist der Regelabschluss eines Hochschulstudiums. 
  • Die für den Berufszugang wichtigen Informationen zum Studiengang und den erworbenen Qualifikationen ergeben sich aus dem für Bachelor- und Masterstudiengänge zwingend vorgeschriebenen Diploma Supplement. 
  • Bachelorabschlüsse verleihen grundsätzlich dieselben Berechtigungen wie Diplomabschlüsse der Fachhochschulen. 
  • Masterabschlüsse verleihen grundsätzlich dieselben Berechtigungen wie Diplom- und Magisterabschlüsse der Universitäten und gleichgestellten Hochschulen. 

Im Öffentlichen Dienst eröffnen Bachelorabschlüsse grundsätzlich den Zugang zum gehobenen Dienst, Masterabschlüsse grundsätzlich den Zugang zum höheren Dienst.