In der Deklaration „Wissenschaftsfreiheit und Resilienz – Grundlagen eines starken Wissenschaftssystems“ setzen die Länder ein gemeinsames Zeichen für die Freiheit von Forschung und Lehre, für den Schutz von Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern und für die Handlungsfähigkeit der föderalen Wissenschaftspolitik auch unter veränderten politischen Rahmenbedingungen.
Die Wissenschaftsministerkonferenz reagiert in der am 9.7.2026 verabschiedeten Deklaration auf wachsende Herausforderungen für das Wissenschaftssystem: polarisierte und teils wissenschaftsfeindliche Debatten, gezielte Desinformation, geopolitische Spannungen, digitale Angriffe, strukturelle Abhängigkeiten sowie zunehmende Einschüchterung und Diffamierung von Forschenden, Lehrenden und Studierenden. Die Länder bekräftigen: Wissenschaftsfreiheit ist keine Selbstverständlichkeit, sondern eine Grundlage der offenen Demokratie, der Innovationsfähigkeit und des gesellschaftlichen Fortschritts.
Die Wissenschaftsministerkonferenz betont , dass Resilienz mehr bedeutet als Abwehr. Ein resilientes Wissenschaftssystem muss unter Druck nicht nur standhalten, sondern handlungsfähig bleiben. Dazu gehören die institutionelle Unabhängigkeit und Integrität von Hochschulen und Forschungseinrichtungen, verlässliche finanzielle Grundlagen, die Freiheit und Sicherheit von Forschenden, Lehrenden und Studierenden sowie die Glaubwürdigkeit der Wissenschaft im öffentlichen Raum.
Zugleich machen die Länder deutlich, dass Wissenschaftsfreiheit strukturelle Voraussetzungen braucht. Dazu zählen auskömmliche Grundfinanzierung, transparente Karrierewege, verlässliche Rahmenbedingungen für Forschung, Lehre und Transfer sowie der Abbau unnötiger Bürokratie. Wissenschaftsfreiheit bedeutet nicht nur Schutz vor direkter Einflussnahme, sondern auch Schutz vor schleichender Steuerung durch finanzielle oder administrative Vorgaben.
Mit Blick auf die Arbeitsfähigkeit der Wissenschaftsministerkonferenz haben die Länder zudem vereinbart, die Verfahren der Zusammenarbeit weiterzuentwickeln. Ziel ist es, die Prämisse der Einstimmigkeit dort zu wahren, wo sie die Eigenstaatlichkeit der Länder schützt, zugleich aber klare Verfahren für den Fall vorzusehen, dass eine gemeinsame Verständigung nicht unmittelbar erreicht werden kann. Dazu gehört ein gestuftes und mehrfach durchlaufbares Klärungsverfahren, in dem Anpassungswünsche, die Folgen einer Nichtzustimmung und mögliche weitere Schritte transparent beraten werden. Bei Obstruktion in Fragen, die haushaltswirksam sind und Entscheidungen und Verfahrensfragen der Wissenschaftsministerkonferenz selbst betreffen, kann künftig in einem eng begrenzten Feld mit einer Mehrheit von mindestens 13 Ländern entschieden werden.