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Wissenschaftsfreiheit und Forschungssicherheit

Wissenschaftsfreiheit ist ein Grundrecht, das die Freiheit von Forschung und Lehre in Hochschulen und wissenschaftlichen Einrichtungen garantiert und schützt. Sie ist essenziell für den Fortschritt von Wissen und Innovation und bildet die Grundlage für eine offene und demokratische Gesellschaft.

"Die Freiheit der Wissenschaft ist unverhandelbar"

In ihrer Gründungserklärung vom 21. November 2024 weist die Wissenschaftsministerkonferenz ausdrücklich auf die Bedeutung der Wissenschaftsfreiheit hin: 

„In einer zunehmend komplexer werdenden Welt betonen wir als Wissenschafts-MK der Kultusministerkonferenz die entscheidende Bedeutung von Hochschulen und außeruniversitärer Wissenschaft für gesellschaftlichen Fortschritt und Aufklärung, für Wohlstand und nachhaltige und innovative wirtschaftliche Dynamik und für die Resilienz unserer Demokratie in einem weltoffenen Land. Die Wissenschaftsfreiheit ist eine der zentralen Säulen der Demokratie. Ohne freie Entfaltung der Wissenschaft und Forschung ist die Demokratie gefährdet.“ 

Forschungssicherheit - Starke Wissenschaft für Fortschritt und Wohlstand

Die Forschungssicherheit ist neben der Freiheit der Wissenschaft ein grundlegendes Prinzip, das für die Integrität und den Fortschritt der wissenschaftlichen Forschung unerlässlich ist. Während Wissenschaftsfreiheit die Unabhängigkeit und Autonomie der Forschung schützt, sorgt Forschungssicherheit dafür, dass wissenschaftliche Arbeit vor Bedrohungen und Risiken geschützt ist. Die Förderung beider Konzepte ist entscheidend für die Entwicklung einer offenen und innovativen Wissenschaftslandschaft, die zum gesellschaftlichen Fortschritt beiträgt. 

Aufbau einer Nationalen Plattform - Verständigung auf Eckpunkte zur Stärkung der Forschungssicherheit

Im Dezember 2025 haben sich das Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt (BMFTR), die Wissenschaftsministerien der Länder sowie Allianzorganisationen haben auf Eckpunkte zur Stärkung der Forschungssicherheit und zum Aufbau einer Nationalen Plattform für Forschungssicherheit verständigt. Diesen Schritt hatte die Wissenschaftsministerkonferenz gefordert. Forschungssicherheit wird als eine zentrale Voraussetzung für die Zukunftsfähigkeit des Wissenschafts- und Wirtschaftsstandorts Deutschland gesehen. Die Nationale Plattform für Forschungssicherheit schafft Transparenz, Orientierung und gemeinsame Standards. Sie stärkt damit die Handlungsfähigkeit von Hochschulen und Forschungseinrichtungen im internationalen Wettbewerb und bei Forschungskooperationen. Pressemitteilung

„Starke Wissenschaft für Fortschritt und Wohlstand“ lautete das Schwerpunktthema der Wissenschafts-MK im Jahr 2025. In einer gemeinsamen Erklärung hat die Wissenschaftsministerkonferenz die Forschungssicherheit und Resilienz im Wissenschaftssystem gestärkt.

Gemeinsames Ziel der Wissenschaftsministerkonferenz ist es, Hochschulen und Forschungseinrichtungen wirksamer gegen Spionage, Sabotage und ungewollten Wissenstransfer zu schützen – und dabei zugleich die Hochschulautonomie und die im Grundgesetz verankerte Wissenschaftsfreiheit zu wahren. 

Die Wissenschaftsministerkonferenz setzt beim Thema Forschungssicherheit auf eine enge und an der Praxis orientierte Zusammenarbeit der handelnden Akteure. In gemeinsamer Verantwortung sollen Bund, Länder und Wissenschaft auf Basis der Empfehlungen des Wissenschaftsrates einen Maßnahmenkatalog zur Forschungssicherheit entwickeln und abstimmen. 

Darüber hinaus verfolgt die Wissenschaftsministerkonferenz das Ziel, die Widerstandsfähigkeit deutscher Wissenschaftsorganisationen zu stärken, die Integrität und Glaubwürdigkeit der Wissenschaft zu bewahren und das Vertrauen in evidenzbasierte Erkenntnisse dauerhaft zu sichern. Gemeinsam mit Wissenschaftsorganisationen und weiteren Akteuren sollen Strategien entwickelt werden, um die Freiheit von Wissenschaft und Forschung zu garantieren und die internationale Wettbewerbsfähigkeit Deutschlands zu sichern. Die WMK begrüßte in Ihrem Beschluss vom 15.10.2025 die Einrichtung einer Arbeitsgruppe bei der Deutschen Forschungsgemeinschaft und setzt auf eine transparente, zeitgemäße Wissenschaftskommunikation als Schlüssel für den Dialog mit der Gesellschaft.

Resilienz-Deklaration: Wissenschaftsfreiheit sichern, Handlungsfähigkeit stärken

In der Deklaration „Wissenschaftsfreiheit und Resilienz – Grundlagen eines starken Wissenschaftssystems“ setzen die Länder ein gemeinsames Zeichen für die Freiheit von Forschung und Lehre, für den Schutz von Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern und für die Handlungsfähigkeit der föderalen Wissenschaftspolitik auch unter veränderten politischen Rahmenbedingungen. 

Die Wissenschaftsministerkonferenz reagiert in der am 9.7.2026 verabschiedeten Deklaration auf wachsende Herausforderungen für das Wissenschaftssystem: polarisierte und teils wissenschaftsfeindliche Debatten, gezielte Desinformation, geopolitische Spannungen, digitale Angriffe, strukturelle Abhängigkeiten sowie zunehmende Einschüchterung und Diffamierung von Forschenden, Lehrenden und Studierenden. Die Länder bekräftigen: Wissenschaftsfreiheit ist keine Selbstverständlichkeit, sondern eine Grundlage der offenen Demokratie, der Innovationsfähigkeit und des gesellschaftlichen Fortschritts.

Die Wissenschaftsministerkonferenz betont , dass Resilienz mehr bedeutet als Abwehr. Ein resilientes Wissenschaftssystem muss unter Druck nicht nur standhalten, sondern handlungsfähig bleiben. Dazu gehören die institutionelle Unabhängigkeit und Integrität von Hochschulen und Forschungseinrichtungen, verlässliche finanzielle Grundlagen, die Freiheit und Sicherheit von Forschenden, Lehrenden und Studierenden sowie die Glaubwürdigkeit der Wissenschaft im öffentlichen Raum.

Zugleich machen die Länder deutlich, dass Wissenschaftsfreiheit strukturelle Voraussetzungen braucht. Dazu zählen auskömmliche Grundfinanzierung, transparente Karrierewege, verlässliche Rahmenbedingungen für Forschung, Lehre und Transfer sowie der Abbau unnötiger Bürokratie. Wissenschaftsfreiheit bedeutet nicht nur Schutz vor direkter Einflussnahme, sondern auch Schutz vor schleichender Steuerung durch finanzielle oder administrative Vorgaben.

Mit Blick auf die Arbeitsfähigkeit der Wissenschaftsministerkonferenz haben die Länder zudem vereinbart, die Verfahren der Zusammenarbeit weiterzuentwickeln. Ziel ist es, die Prämisse der Einstimmigkeit dort zu wahren, wo sie die Eigenstaatlichkeit der Länder schützt, zugleich aber klare Verfahren für den Fall vorzusehen, dass eine gemeinsame Verständigung nicht unmittelbar erreicht werden kann. Dazu gehört ein gestuftes und mehrfach durchlaufbares Klärungsverfahren, in dem Anpassungswünsche, die Folgen einer Nichtzustimmung und mögliche weitere Schritte transparent beraten werden. Bei Obstruktion in Fragen, die haushaltswirksam sind und Entscheidungen und Verfahrensfragen der Wissenschaftsministerkonferenz selbst betreffen, kann künftig in einem eng begrenzten Feld mit einer Mehrheit von mindestens 13 Ländern entschieden werden.