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Anerkennung im beruflichen Bereich

Sie haben Ihre berufliche Qualifikation im Ausland erworben und möchten in Deutschland berufstätig werden?

In diesem Fall sollten Sie sich zunächst erkundigen, ob Ihr Beruf in Deutschland zu den so genannten reglementierten Berufen gehört. Denn nur in diesem Fall ist eine behördliche Anerkennung Ihres Abschlusses gesetzlich erforderlich.

Was ist ein reglementierter Beruf?

Ein Beruf ist dann reglementiert, wenn der Berufszugang und die Berufsausübung durch Rechts- und Verwaltungsvorschriften an den Nachweis einer bestimmten Qualifikation gebunden oder die Berufsbezeichnung gesetzlich geschützt ist.

Reglementiert sind in Deutschland zum Beispiel medizinische Berufe oder Rechtsberufe, aber auch Lehrer an staatlichen Schulen. Eine Übersicht der in Deutschland reglementierten Berufe und der jeweiligen Anerkennungsstellen finden Sie in der Datenbank 'anabin'.

Nach welchen Kriterien erfolgt die Anerkennung in einem reglementierten Beruf?

In den Ländern der Europäischen Union (EU) und des Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR) ist der Zugang zu den reglementierten Berufen und ihre Ausübung durch die Richtlinie 2005/36/EG geregelt. Sie gilt für Staatsangehörige von Mitgliedstaaten, die ihre Qualifikation in einem Mitgliedsstaat erworben haben, und gewährleistet ihnen den Zugang zu demselben Beruf unter denselben Voraussetzungen wie Inländern. Auch mit der Schweiz ist die gegenseitige Anerkennung durch ein Abkommen sichergestellt.

Eine berufliche Qualifikation, die außerhalb der EU, des EWR oder der Schweiz erworben wurde, kann ebenfalls anerkannt werden, wenn diese mit der entsprechenden Qualifikation in Deutschland vergleichbar ist. Dies ist der Fall, wenn keine wesentliche Unterschiede in der Ausbildung oder im Berufsbild existieren.

Und wenn der Beruf nicht reglementiert ist?

In diesem Fall ist eine behördliche Anerkennung gesetzlich nicht erforderlich, d.h. Sie können sich mit Ihrer ausländischen Qualifikation direkt auf dem deutschen Arbeitsmarkt bewerben oder selbständig machen. Dennoch kann eine Anerkennung oder Bewertung Ihres ausländischen Abschlusses sinnvoll sein, um künftigen Arbeitgebern eine bessere Einschätzung Ihrer Qualifikation zu ermöglichen. Sofern Sie ein Hochschulstudium absolviert haben, können Sie eine Zeugnisbewertung durch die Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen (ZAB) in Anspruch nehmen.

Neuregelung durch Anerkennungsgesetze

Durch das im April 2012 in Kraft getretene Anerkennungsgesetz des Bundes ist es möglich, auch für Abschlüsse, die nicht zu einem reglementierten Beruf führen, eine Anerkennung oder Bewertung zu erhalten. Das Gesetz gilt für reglementierte und nicht-reglementierte Berufe in der Zuständigkeit des Bundes, darunter sämtliche Ausbildungsberufe im dualen System. Angehörige dieser Berufe (z.B. Handwerksgesellen oder Absolventen kaufmännischer Ausbildungen) erhielten durch das Gesetz erstmalig einen Rechtsanspruch auf ein Anerkennungsverfahren.

Darüber hinaus brachte das Anerkennungsgesetz Änderungen in zahlreichen Fachgesetzen mit sich. So haben nun auch Personen, die ihre Qualifikation außerhalb der EU erworben haben, einen Anspruch auf Feststellung der Gleichwertigkeit. Das Verfahren orientiert sich dabei weitgehend an den Kriterien der EU-Richtlinie.

Für die Anerkennung in landesrechtlich geregelten Berufen (z.B. Erzieher, Lehrer oder auch Ingenieure) bedarf es eigener gesetzlicher Regelungen durch die Länder. Die meisten Länder haben bereits entsprechende Gesetze erlassen.

Kurz und knapp

Kurz und knapp

  • Auch mit einer im Ausland erworben Berufsqualifikation können Sie in Deutschland berufstätig werden.
  • Ist Ihr Beruf in Deutschland reglementiert, benötigen Sie eine staatliche Anerkennung für den Berufszugang und die Ausübung. Die zuständigen Stellen können Sie in der Datenbank 'anabin' ermitteln.
  • Ist Ihr Beruf in Deutschland nicht reglementiert, können Sie sich mit Ihrem ausländischen Zeugnis direkt auf dem deutschen Arbeitsmarkt bewerben oder selbständig machen.

Dokumente und nützliche Links: