Führung ausländischer Hochschulgrade
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Äquivalenzabkommen der Bundesrepublik Deutschland
Bilaterale Erklärungen der Kultusministerkonferenz / Hochschulrektorenkonferenz
Beschlüsse der Kultusministerkonferenz
Grundsätze für die Regelung der Führung ausländischer Hochschulgrade im Sinne einer gesetzlichen Allgemeingenehmigung durch einheitliche gesetzliche Bestimmungen
Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 14.4.2000
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Begünstigende Regelungen gemäß Ziffer 4 der „Grundsätze für die Regelung der Führung ausländischer Hochschulgrade im Sinne einer gesetzlichen Allgemeingenehmigung durch einheitliche gesetzliche Bestimmungen" vom 14.4.2000
Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 21.09.2001 i.d.F. vom 28.05.2021
Listen der Carnegie Classification:
R1: Doctoral Universities (very high research activity)
R2: Doctoral Universities (high research activity)
Gesetze der Bundesländer
Grundlegende rechtliche Regelungen zu Hochschulen und anderen Einrichtungen des tertiären Bereichs in der Bundesrepublik Deutschland.
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Schleswig-Holstein
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Thüringen
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Äquivalenzabkommen der Bundesrepublik Deutschland mit:
Bolivien
Deutsch-bolivianische Vereinbarung (mit Zusatzvereinbarung) über die Anerkennung deutscher Fachhochschulabschlüsse in der Republik Bolivien
Die Vereinbarung wurde durch Notenwechsel am 30.08.1972/07.09.1972 in La Paz geschlossen und trat am 07.09.1972 in Kraft. Die Zusatzvereinbarung wurde durch Notenwechsel am 03.09.1999/08.09.1999 in La Paz geschlossen und trat am 08.09.1999 in Kraft.
(BGBl 2000 Teil II Nr. 15 vom 27.04.2000, S. 682-684)
China
Deutsch-chinesisches Abkommen über die Anerkennung von Gleichwertigkeiten im Hochschulbereich
Dieses Abkommen wurde am 09.04.2002 in Berlin geschlossen. Es trat am 07.01.2004 in Kraft.
(BGBl Teil II Nr. 11 vom 14.04.2004, S. 494-496)
Frankreich
Deutsch-französische Vereinbarung [1980] über die Befreiung von Studienzeiten, -leistungen und Prüfungen zum Studium im Partnerland in den Geistes- und Naturwissenschaften
Diese Vereinbarung wurde am 10.07.1980 in Bonn unterzeichnet und durch einen Briefwechsel ergänzt. Sie trat am selben Tag in Kraft.
(BGBl 1980 Teil II Nr. 32 vom 12.08.1980, S. 920-923)
Zusatzvereinbarung [1987] zur deutsch-französischen Vereinbarung über die Befreiung von Studienzeiten, -leistungen und Prüfungen zum Studium im Partnerland in den Geistes- und Naturwissenschaften
Diese Zusatzvereinbarung wurde am 27.10.1986 in Frankfurt durch Notenwechsel geschlossen und trat am 23.01.1987 mit Wirkung vom 01.01.1987 in Kraft.
(BGBl 1987 Teil II Nr. 8 vom 18.03.1987, S. 198/199)
Zusatzvereinbarung [1997] zur Anwendung der deutsch-französischen Regierungsvereinbarung über die Befreiung von Studienzeiten, -leistungen und Prüfungen zum Studium im Partnerland in den Geistes- und Naturwissenschaften vom 10. Juli 1980 auf ingenieurwissenschaftliche und technische Studiengänge
Diese Zusatzvereinbarung wurde am 19.09.1997 in Weimar durch Notenwechsel geschlossen und trat am 01.03.1999 in Kraft.
(BGBl 2000 Teil II Nr. 16 vom 08.05.2000, S. 704-706)
Italien
Deutsch-italienisches Abkommen über die Anerkennung von Gleichwertigkeiten im Hochschulbereich
Dieses Abkommen wurde am 20.09.1993 in Bonn geschlossen und durch einen Notenwechsel vom selben Tag ergänzt. Es trat am 23.02.1996 in Kraft.
(BGBl Teil II Nr. 7 vom 18.03.1998, S. 248-251)
Lettland
Deutsch-lettisches Abkommen über die Anerkennung von Gleichwertigkeiten im Hochschulbereich
Dieses Abkommen wurde am 12.06.2002 in Riga geschlossen. Es trat am 19.12.2003 in Kraft.
(BGBl 2004 Teil II Nr. 4 vom 16.02.2004, S. 132-134)
Litauen
Deutsch-litauisches Abkommen über die Anerkennung der Gleichwertigkeit von Bildungsnachweisen im Hochschulbereich
Dieses Abkommen wurde am 15.05.2009 in Palanga unterzeichnet. Es trat am 30.06.2010 in Kraft.
(BGBl Teil II Nr. 15 vom 23.05.2011, S. 508-583)
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Niederlande
Deutsch-niederländisches Abkommen über die Anerkennung von Gleichwertigkeiten im Hochschulbereich
Dieses Abkommen wurde am 23.03.1983 in Bonn unterzeichnet und durch einen Notenwechsel vom selben Tag ergänzt. Es trat am selben Tag in Kraft.
(BGBl Teil II Nr. 10 vom 22.04.1983, S. 241-244)
Österreich
Deutsch-österreichisches Abkommen über die Anerkennung von Gleichwertigkeiten im Hochschulbereich
Dieses Abkommen wurde am 13.06.2002 in Wien unterzeichnet. Es trat am 12.12.2003 in Kraft.
(BGBl 2004 Teil II Nr. 4 vom 16.02.2004, S. 126-128)
Polen
Deutsch-polnisches Abkommen über die Anerkennung von Gleichwertigkeiten im Hochschulbereich
Dieses Abkommen wurde am 23.07.1997 in Warschau unterzeichnet und durch zwei Protokolle vom selben Tag ergänzt. Es trat am 14.01.1998 in Kraft.
(BGBl 1998 Teil II Nr. 20 vom 19.06.1998, S. 1011-1026)
Ergänzung der Anlage 2
(BGBl 1999 Teil II Nr. 15 vom 25.06.1999, S. 471-472)
Schweiz
Deutsch-schweizerisches Abkommen über die gegenseitige Anerkennung von Gleichwertigkeiten im Hochschulbereich
Dieses Abkommen wurde am 20.06.1994 in Bonn unterzeichnet und durch einen Notenwechsel vom selben Tag ergänzt. Es trat am 01.07.1995 in Kraft.
(BGBl 1995 Teil II Nr. 29 vom 27.09.1995, S. 796-803)
Abkommen zur Änderung des Abkommens
Dieses Änderungsabkommen wurde am 16.04.2002 in Bern unterzeichnet. Es trat am 25.03.2004 in Kraft.
(BGBl 2004 Teil II Nr. 16 vom 28.05.2004, S. 662-671)
Zweites Abkommen zur Änderung des Abkommens
Dieses Änderungsabkommen wurde am 19.03.2003 in Berlin unterzeichnet. Es trat am 14.01.2005 in Kraft.
(BGBl 2005 Teil II Nr. 6 vom 04.03.2005, S. 200-201)
Hinweis: Die drei Abkommen sind als Einheit aufzufassen!
Die Konsolidierte Fassung der Rektorenkonferenz der Schweizer Universitäten (CRUS) fasst die drei Abkommen in einem Text zusammen.
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Slowakei
Deutsch-slowakisches Abkommen über die Anerkennung von Gleichwertigkeiten von Bildungsnachweisen im Hochschulbereich
Dieses Abkommen wurde am 23.11.2001 in Preßburg geschlossen. Es trat am 12.12.2003 in Kraft.
(BGBl Teil II Nr. 11 vom 14.04.2004, S. 488-491)
Spanien
Deutsch-spanisches Abkommen über die Anerkennung von Gleichwertigkeiten im Hochschulbereich
Dieses Abkommen wurde am 14.11.1994 in Bonn unterzeichnet und ist am 06.04.1995 in Kraft getreten.
(BGBl 1996 Teil II Nr. 12 vom 28.03.1996, S. 332-333)
Abkommen zur Änderung des Abkommens
Dieses Änderungsabkommen wurde durch Notenwechsel vom 27.11.1995/28.10.1996 in Madrid geschlossen und ist am 28.10.1996 in Kraft getreten.
(BGBl 2003 Teil II Nr. 14 vom 18.06.2003, S. 525)
Tschechien
Deutsch-tschechisches Abkommen über die gegenseitige Anerkennung von Gleichwertigkeiten von Bildungsnachweisen im Hochschulbereich
Dieses Abkommen wurde am 23.03.2007 in Prag unterzeichnet. Es ist am 07.07.2008 in Kraft getreten.
(BGBl 2009 Teil II Nr. 5 vom 27.02.2009, S. 158-161)
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Ungarn
Deutsch-ungarisches Abkommen über die Anerkennung von Gleichwertigkeiten im Hochschulbereich
Dieses Abkommen wurde am 01.12.2001 in Budapest unterzeichnet. Es ist am 12.01.2004 in Kraft getreten.
(BGBl 2004 Teil II Nr. 21 vom 08.07.2004, S. 954-956)
Zypern
Deutsch-zyprisches Abkommen über die gegenseitige Anerkennung der Gleichwertigkeit von Bildungsnachweisen im Hochschulbereich
Dieses Abkommen wurde am 25.05.2004 in Nikosia unterzeichnet. Es trat am 20.03.2006 in Kraft.
(BGBl Teil II Nr. 34 vom 28.10.2004, S. 1485-1487)
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Hinweis: Die Dateien wurden auf Vermittlung des Auswärtigen Amtes freundlicherweise kostenlos von der Firma Recht für Deutschland GmbH, Wiesbaden, (http://www.recht.makrolog.de) zur Verfügung gestellt.
Bilaterale Erklärungen der Kultusministerkonferenz / Hochschulrektorenkonferenz
Australien
Memorandum of Understanding on recognition of academic qualifications
between the Commonwealth Department of Employment, Education, Training and Youth Affairs of Australia and the Secretariat of the Standing Conference of Ministers of Education and Cultural Affairs of the Laender in the Federal Republic of Germany
Canberra 29.09.1998
Palästina
Joint Declaration zwischen dem Äquivalenzbeauftragten der Kultusministerkonferenz und dem palästinensischen Hochschulministerium vom 15.02.2006
Russland
Gemeinsame Erklärung zur gegenseitigen Anerkennung von Studienzeiten und Abschlüssen im Hochschulbereich sowie von Urkunden über russische wissenschaftliche Grade und deutsche akademische Qualifikationen zwischen KMK/HRK und dem Ministerium für Allgemeine und Berufliche Bildung der Russischen Föderation
Moskau 18.02.1999