Kultusminister Konferenz

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Beschlüsse der Kultusministerkonferenz

Allgemein

Corona-Pandemie: Anwendung der Beschlüsse der Kultusministerkonferenz für Zeugnisse, die in Zeiten der Corona-Pandemie erworben wurden (außer IB Diploma)
Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 07.04.2020

Verlängerung vom 18.02.2021

Verlängerung vom 04.01.2022

Corona pandemic: Access to Higher Education Institutions with Foreign Educational Credentials
Application of the Resolutions of the Standing Conference of the Ministers of Education and Cultural Affairs for Certificates Acquired in the Times of the Corona Pandemic
dated 7 April 2020
Unverbindliche Übersetzung / Non-binding Translation

Akademische Prüfstelle

Regelungen zum Zugang von Studienbewerberinnen und -bewerbern aus Staaten mit Akademischer Prüfstelle (APS) zu deutschen Hochschulen
Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 17.03.2006 i.d.F. vom 10.12.2015

Corona-Pandemie:

Zeitlich befristete Umstellung des APS-Prüfverfahrens in China in Zeiten der Corona-Pandemie
Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 29.04.2020

Verlängerung der zeitlich befristeten Umstellung des APS-Prüfverfahrens in China in Zeiten der Corona-Pandemie
Zeitlich befristete Umstellung des APS-Prüfverfahrens in Vietnam in Zeiten der Corona-Pandemie

Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 10.09.2020

Verlängerung der zeitlich befristeten Umstellung des APS-Prüfverfahrens in China und Vietnam über den 31.01.2021 hinaus
Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 28.12.2020

Verlängerung der zeitlich befristeten Umstellung des APS-Prüfverfahrens in China und Vietnam über den 30.09.2021 hinaus
Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 09.09.2021

Verlängerung der zeitlich befristeten Umstellung des APS-Prüfverfahrens in China und Vietnam über den 31.03.2022 hinaus
Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 10.02.2022

Verlängerung der zeitlich befristeten Umstellung des APS-Prüfverfahrens in China und Vietnam über den 30.09.2022 hinaus
Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 08.09.2022

Anrechnung

Anrechnung von außerhalb des Hochschulwesens erworbenen Kenntnissen und Fähigkeiten auf ein Hochschulstudium (I)
Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 28.06.2002
barrierefreies Dokument

Anrechnung von außerhalb des Hochschulwesens erworbenen Kenntnissen und Fähigkeiten auf ein Hochschulstudium (II)
Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 18.09.2008

Asylberechtigte

Vereinbarung über die Durchführung der Abiturprüfung für Asylberechtigte
Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 8.1.1981 i.d.F. vom 18.11.2004

Beschluss aufgehoben zum 16.10.2007

Aussiedler

Eingliederung von Berechtigten nach dem Bundesvertriebenengesetz (BVFG) in Schule und Ausbildung
Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 3.12.1971 i.d.F. vom 12.09.1997
barrierefreies Dokument

Vereinbarung zur Aufnahme von jüdischen Kontingentflüchtlingen und deutschen Staatsangehörigen aus den Vertreibungsgebieten in Sonderlehrgänge für Berechtigte nach dem Bundesvertriebenengesetz (BVFG)
Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 24.05.2002
barrierefreies Dokument

Beruflich qualifizierte Bewerber ohne schulische Hochschulzugangsberechtigung

Hochschulzugang für beruflich qualifizierte Bewerber ohne schulische Hochschulzugangsberechtigung
Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 06.03.2009

Deutsche Sprachkenntnisse

Rahmenordnung über Deutsche Sprachprüfungen für das Studium an deutschen Hochschulen (RO-DT)
Beschluss der HRK vom 08.06.2004 und der KMK vom 25.06.2004 i.d.F. der HRK vom 23.07.2020 und der KMK vom 28.11.2019

Zugang von ausländischen Studienbewerbern mit ausländischem Bildungsnachweis zum Studium an deutschen Hochschulen: Nachweis der deutschen Sprachkenntnisse
Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 02.06.1995 i. d. F. vom 16.12.2020

Gemeinsame Absichtserklärung über die Anerkennung der Maturaprüfung im Fach Deutsch, abgelegt von Absolventen des bilingualen Bildungszweigs am allgemeinbildenden Lyzeum mit dem Fach Deutsch als zweite Unterrichtssprache, als Sprachnachweis für den Hochschulzugang in Deutschland zwischen dem Ministerium für nationale Bildung der Republik Polen und der Ständigen Konferenz der Kultusminister der Länder in der Bundesrepublik Deutschland vom 27.05.2009

IB-Diploma

Gültig bis einschließlich Prüfung 2024; es gelten Anlagen 1 und 2 des IB-Beschlusses i.d.F. vom 15.06.2023:

Vereinbarung über die Anerkennung des "International Baccalaureate Diploma / Diplôme du Baccalauréat International"
Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 10.03.1986 i.d.F. vom 24.03.2022

Gültig ab Prüfung 2025:

Vereinbarung über die Anerkennung des "International Baccalaureate Diploma / Diplôme du Baccalauréat International"
Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 10.03.1986 i.d.F. vom 15.06.2023

Darin enthalten:

Anlage 1 (Stand: 01.10.2023)
Internationale Schulen, deren Absolventinnen/Absolventen aufgrund einer gesonderten Vereinbarung mit der IBO bei Belegung von Mathematics: Analysis and Approaches SL oder Mathematics: Applications and Interpretation SL ein allgemeiner Hochschulzugang eröffnet werden kann

Anlage 2 (Stand: 01.03.2023)
Schulen mit gemischtsprachigem IB (GIB), deren Absolventinnen/Absolventen aufgrund einer gesonderten Vereinbarung mit der IBO/ZfA bei Belegung von Mathematics: Analysis and Approaches SL oder Mathematics: Applications and Interpretation SL ein allgemeiner Hochschulzugang eröffnet werden kann

Der Beschluss mit den Anlagen wird aktualisiert, sobald entsprechende Meldungen der IBO vorliegen.

Archivierte Fassungen:

Archivierte Fassungen der Beschlüsse und Anlagen

Unverbindliche Übersetzungen:

Agreement on the Recognition of the “International Baccalaureate Diploma / Diplôme du Baccalauréat International”
Resolution of the Conference of the Ministers of Education and Cultural Affairs
dated 10 March 1986, as amended on March 24, 2022
Unverbindliche Übersetzung der International Baccalaureate Organization (IBO) / Non-binding translation by the International Baccalaureate Organization (IBO)
(Gültig bis einschließlich Prüfung 2024)

Agreement on the Recognition of the “International Baccalaureate Diploma / Diplôme du Baccalauréat International”
Resolution of the Conference of the Ministers of Education and Cultural Affairs
dated 10 March 1986, as amended on June 15, 2023
Unverbindliche Übersetzung der International Baccalaureate Organization (IBO) / Non-binding translation by the International Baccalaureate Organization (IBO)
(Gültig ab Prüfung 2025)

Corona-Pandemie
Anerkennung des International Baccalaureate (IB)
Prüfungstermin Mai 2022 (Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 25.02.2022)
Prüfungstermin November 2021 (Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 04.10.2021)
Prüfungstermin Mai 2021 (Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 26.04.2021)
Prüfungstermine Mai und November 2020 (Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 15.12.2020)

Gemischtsprachiges International Baccalaureate an ausländischen Schulen mit Deutschunterricht
Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 26.04.2002 i.d.F. vom 20.04.2021

GIB-Beschluss in der Fassung vom 16.12.2020
GIB-Beschluss in der Fassung vom 26.09.2019

Nachweis der Hochschulzugangsberechtigung bei Flüchtlingen

Hochschulzugang mit ukrainischen Bildungsnachweisen: Anwendung der Beschlüsse der Kultusministerkonferenz im Ukraine-Krieg auf Personen mit Aufenthaltsgewährung zum vorübergehenden Schutz nach § 24 Aufenthaltsgesetz
Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 14.03.2024

Hochschulzugang und Hochschulzulassung für Studienbewerberinnen bzw. Studienbewerber, die fluchtbedingt den Nachweis der im Heimatland erworbenen Hochschulzugangsberechtigung nicht erbringen können
Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 3.12.2015

Access and Admission to Institutions of Higher Education for Applicants who are Unable to Provide Evidence of a Higher Education Entrance Qualification Obtained in their Home Country on Account of their Flight
Resolution of the Standing Conference of the Ministers of Education and Cultural Affairs
dated 3 December 2015
Unverbindliche Übersetzung / Non-binding Translation

Notenberechnung

Vereinbarung über die Festsetzung der Gesamtnote bei ausländischen Hochschulzugangszeugnissen
Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 15.3.1991 i.d.F. vom 12.09.2013
barrierefreies Dokument

Umrechnungsschlüssel zur Bewertung der an Europäischen Schulen erworbenen Reifezeugnisse bei der zentralen Vergabe von Studienplätzen
Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 08.12.1975
Für Abiturprüfungen ab 2004 (Fassung vom 11.12.2002)
Für Abiturprüfungen bis einschließlich 2003 (Fassung vom 14.02.1996)

Hinweis: Der Beschluss wurde mit Wirkung zum 31.08.2020 aufgehoben und durch den Beschluss "Richtlinien zur Behandlung und Bewertung des Europäischen Abiturzeugnisses und von an offiziellen Europäischen Schulen und an akkreditierten Europäischen Schulen erbrachten Einzelleistungen" vom 14.06.2018 ersetzt.

Richtlinien zur Behandlung und Bewertung des Europäischen Abiturzeugnisses und von an offiziellen Europäischen Schulen und an akkreditierten Europäischen Schulen erbrachten Einzelleistungen
Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 14.06.2018

Vereinbarung über die Berechnung der Durchschnittsnoten für die an den Deutschen Abteilungen französischer internationaler Schulen (Lycées Internationaux) erworbenen Hochschulzugangsberechtigungen deutscher Staatsbürger
Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 13.04.1988 i.d.F. vom 09.08.1996

Rahmenordnung

Rahmenordnung für den Hochschulzugang mit ausländischen Bildungsnachweisen, für die Ausbildung an den Studienkollegs und für die Feststellungsprüfung
Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 15.04.1994 i.d.F. vom 21.09.2006
barrierefreies Dokument


Konventionen und Übereinkommen von Europarat und UNESCO

Europarat

Lissabon-Konvention: Übereinkommen über die Anerkennung von Qualifikationen im Hochschulbereich in der europäischen Region vom 11.04.1997
barrierefreies Dokument
Weitere Informationen, z.B. zum Ratifikationsstand, finden Sie unter der Nummer 165.

Europäische Konvention über die Gleichwertigkeit der Reifezeugnisse vom 11.12.1953
barrierefreies Dokument
Weitere Informationen, z.B. zum Ratifikationsstand, finden Sie unter der Nummer 015.

Zusatzprotokoll zur Europäischen Konvention über die Gleichwertigkeit der Reifezeugnisse vom 03.06.1964
barrierefreies Dokument
Weitere Informationen, z.B. zum Ratifikationsstand, finden Sie unter der Nummer 049.

Europäisches Übereinkommen über die Gleichwertigkeit der Studienzeiten an Universitäten vom 15.12.1956
barrierefreies Dokument
Weitere Informationen, z.B. zum Ratifikationsstand, finden Sie unter der Nummer 021.

Europäisches Übereinkommen über die allgemeine Gleichwertigkeit der Studienzeiten an Universitäten vom 06.11.1990
barrierefreies Dokument
Weitere Informationen, z.B. zum Ratifikationsstand, finden Sie unter der Nummer 138.

Europäisches Übereinkommen über die akademische Anerkennung von akademischen Graden und Hochschulzeugnissen vom 14.12.1959
barrierefreies Dokument
Weitere Informationen, z.B. zum Ratifikationsstand, finden Sie unter der Nummer 032.

UNESCO

Übereinkommen über die Anerkennung von Studien, Diplomen und Graden im Hochschulbereich in den Staaten der europäischen Region vom 21.12.1979
Weitere Informationen zum Ratifikationsstand


Schulen im Ausland

Auslandsschulverzeichnis

Ein komplettes Verzeichnis der Deutschen Schulen im Ausland stellt das Bundesverwaltungsamt in Köln auf seinen Internetseiten zur Verfügung.

Schulen im Ausland mit Möglichkeit zum Erwerb des DSD II

Schulen im Ausland mit Möglichkeit zum Erwerb des DSD II
barrierefreies Dokument

Die Liste umfasst alle ausländischen Sekundarschulen, an denen das Deutsche Sprachdiplom der Kultusministerkonferenz der Stufe II erworben werden kann.

Absolventen mit DSD-II verfügen laut Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 02.06.1995 in der jeweils geltenden Fassung "Zugang von ausländischen Studienbewerbern mit ausländischem Bildungsnachweis zum Studium an deutschen Hochschulen: Nachweis der deutschen Sprachkenntnisse" bereits über die notwendigen Sprachanforderungen für ein Studium in Deutschland.

Das Vorliegen einer Hochschulzugangsberechtigung in Deutschland ist über die Datenbank anabin unter "Hochschulzugang" festzustellen.